Vorratsdatenspeicherung: Bund Deutscher Kriminalbeamter will Einführung

Schon heute gilt in Deutschland, dass, wer es nicht schafft, innerhalb von sieben Tagen der Polizei stichhaltige Belege für einen Internetbetrug oder andere Fälle von Internet-Kriminalität - wie Stalking - stichhaltig vorzulegen, keine große Chance auf Strafverfolgung der Täter mehr hat.

Grafik: EU / P-023612/00-01
Hat eine deftige Klatsche bekommen: Die EU-Kommission.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass die von der EU im Jahr 2006 verabschiedete Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße.Was Datenschützer bejubeln, bedauern Strafverfolger: Denn ohne eine effektive Vorratsdatenspeicherung, könne die zunehmende Internetkriminalität nicht bekämpft werden, sagte beispielsweise Andy Neumann der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter.

Was für Andy Neumann, dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, ein "schwarzer Tag" ist, bejubeln Gegner der Vorratsdatenspeicherung als großen Sieg für mehr Bürgerrechte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagte jedenfalls, wonach es nicht zulässig sei, dass verdachtslos digitale Kommunikation von den Telekommunikationsunternehmen sechs Monate aufbewahrt werde. Dies betreffe sowohl die Verbindungsdaten von Festnetz-Telefonen, als auch Handys, von Internet oder email-Verkehr.

Der Europäische Gerichtshof teilte mit, wonach die digitalen Verbindungsdaten zu Computer, Telefon oder email-Verkehr auf ein "Minimum" zu beschränke sei. Was der höchste europäische Gerichtshof unter Minimum der Speicherzeit meint, ist bislang nicht klar.

Interessant ist, dass die Luxemburger Richter in ihrem am Dienstag gefällten Urteil zur EU-Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung gar "einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte" der EU-Bürger glauben festgestellt zu haben.

Die EU-Richtlinie hatte vorgesehen, dass die Telekommunikations-Anbieter die Kommunikationsdaten aller Bürger bis zu zwei Jahre lang aufbewahren und speichern müssen, mit dem Ziel, die Daten den Strafverfolgungsbehörden bei vermuteten Straftaten zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der nun vom Europäische Gerichtshof (EuGH) gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung spricht Jan Philipp Albrecht, der Datenschutzfachmann der Grünen, von einem "Befreiungsschlag für die Bürgerrechte". Auch Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung jubiliert auf sueddeutsche.de etwas überzogen vom "Beginn einer Zeitenwende im europäischen Grundrechtsschutz".

Nur: Dass in der EU noch nicht einmal ein Staat bereit war, den mutigsten Mann der Bürgerrechte und Bewahrer der Grundrechte in den vergangenen 20 Jahren, Edward Snowden, der die umfangreiche kriminelle Staats-Schnüffelei der amerikanischen Stasibehörde NSA aufgedeckt hat, politisches Asyl zu gewähren, wird schon wieder vergessen.

Kriminalbeamte: "Defizitäre EU-Richtlinie muss überarbeitet werden. Bundesregierung kann Vorratsdatenspeicherung sofort einführen!"

In seiner kompletten Stellungnahme sagte der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, unter der Schlagzeile 'Defizitäre EU-Richtlinie muss überarbeitet werden. Bundesregierung kann Vorratsdatenspeicherung sofort einführen!':

"Der Europäische Gerichtshof hat heute in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die zur Kriminalitätsbekämpfung so wichtige Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich durchgeführt werden kann. Er bemängelte allerdings zu Recht die mangelhafte Richtlinie des Europäischen Gesetzgebers, die aufgrund des hohen Grundrechtseingriffes zu allgemein gehalten war, und erklärte diese für ungültig. Für Deutschland hat sich aber nichts geändert, da hier die geforderten Voraussetzungen bereits berücksichtigt wurden.... Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und in der vorliegenden Form mit mehreren Artikeln der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar."

Weiter sagte der BDK:

"Der BDK respektiert die Kritik und die Sorgen, die sich für einige aus der Vorratsdatenspeicherung ergeben. Den Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes muss aber auch deutlich die andere Seite der Medaille aufgezeigt werden. Die Polizei kann Tag für Tag Hunderte von schwersten Straftaten, wie zum Beispiel bei Fällen der Kinderpornografie, nicht aufklären, weil die Kommunikationsdaten, also die digitalen Spuren, oftmals der einzige Ermittlungsansatz sind, aber nicht vorliegen. Was Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keinesfalls wollen, ist das Ausspähen privater Daten nach Lust und Laune - denn genau das will die Exekutive verhindern. Das Vorliegen eines Verdachts im Einzelfall, die staatsanwaltschaftliche Überprüfung, der Richtervorbehalt und das Vorliegen konkreter Straftaten, sind die Grundvoraussetzungen zur Nutzung der Verkehrsdaten zur Strafverfolgung. Opfer und Geschädigte haben ein Grundrecht auf Sicherheit, Schutz und Aufklärung von Straftaten - nicht nur in der realen, sondern auch in der digitalen Welt".

Außerdem erklärte der der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK): "Der Europäische Gerichtshof erklärte heute richtigerweise, dass die Vorratsdatenspeicherung dem Gemeinwohl diene, und zwar der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit letztlich der öffentlichen Sicherheit. Diese Bewertung kann man als Bürger dieses Landes nur begrüßen... Die Bundesregierung kann sich nun nicht mehr hinter Brüssel verstecken und muss umgehend das neue Gesetz auf den Weg bringen!"

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