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27.07.2017

Peter Tauf 27.07.2017
E-Commerce

Spähsoftware am Arbeitsplatz sind verboten

Spähsoftware des Chefs ist an den Arbeitsplätzen von Angestellten nicht erlaubt. Spähsoftware des Chefs ist an den Arbeitsplätzen von Angestellten nicht erlaubt.
Arbeitgeber, die glauben, ihre Mitarbeiter heimlich über Spähsoftware ausspionieren zu können, verletzen damit das Strafgesetz. Das stellte nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fest.

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