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18.07.2014

Peter Tauf 18.07.2014
E-Commerce

BGH Urteil: Versicherung muss Provision bekanntgeben

Diese Berechnung zeigt, wie hoch teils die Entnahmen durch Versicherungen oder Finanzdienstleister sind. Allerdings ist die Berechnung für Sparbücher mittlerweile überholt: Hier sind nur noch 0,3% Zinsen drin, beim Tagesgeld sind es im Schnitt 0,80% bis 1,30%. Bitte die Fußnoten am Textende zur Tabelle berücksichtigen. Diese Berechnung zeigt, wie hoch teils die Entnahmen durch Versicherungen oder Finanzdienstleister sind. Allerdings ist die Berechnung für Sparbücher mittlerweile überholt: Hier sind nur noch 0,3% Zinsen drin, beim Tagesgeld sind es im Schnitt 0,80% bis 1,30%. Bitte die Fußnoten am Textende zur Tabelle berücksichtigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, wonach Banken über sämtliche einbehaltene Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten Auskunft geben müssen. Der BGH sagt, dass gegenüber den Verbrauchern, Unternehmen oder anderen Institutionen ein "flächendeckendes Transparenzgebot" zu gewährleisten sei. Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass dieses Urteil auch für Versicherungen oder Finanzdienstleister eine bindende Kraft hat. Damit ebnen die Richter des

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