Eine eigene Winterreifenpflicht kennt die Schweiz nicht – wer ohne passende Bereifung einen Unfall verursacht, haftet trotzdem.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz hat kein eigenes Winterreifen-Gesetz; massgebend ist die allgemeine Vorsichtspflicht nach Art. 31 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), wonach das Fahrzeug ständig beherrscht werden muss.
  • Wer bei Schnee oder Glatteis mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss mit Mitverschulden und einer Anzeige wegen Verletzung der Verkehrsregeln rechnen.
  • Bei einem selbstverschuldeten Unfall kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt; das gesetzliche Profil-Minimum liegt bei 1,6 Millimetern, Fachleute empfehlen für Winterreifen mindestens 4 Millimeter.

In der Schweiz zwingt kein eigenes Gesetz zu Winterreifen. Bei Schnee und Eis haftet aber, wer sein Fahrzeug nicht mehr sicher beherrscht – mit Folgen für Bussgeld, Mitverschulden und Kaskoversicherung.

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Anders als Deutschland mit der situativen Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO und Österreich mit einer kalendarisch befristeten Pflicht vom 1. November bis 15. April hat die Schweiz keine eigene Winterreifen-Vorschrift. Massgebend ist das allgemeine Beherrschungsgebot nach Art. 31 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG): Wer ein Fahrzeug führt, muss es ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann – bei Schnee und Glätte ist das ohne winterfeste Bereifung in der Regel nicht mehr der Fall.

Die Rechtslage: Pflicht ohne eigenes Gesetz

Weil es in der Schweiz keine feste Winterreifenpflicht gibt, drohen auch keine pauschalen Bussen allein für das Fehlen von Winterreifen. Entscheidend ist, ob die Bereifung den tatsächlichen Strassenverhältnissen angemessen war. Wer bei Schneefall oder Glatteis mit Sommerreifen fährt und dadurch den Verkehr behindert oder gefährdet, verstösst gegen die Vorsichtspflicht aus Art. 31 SVG und riskiert eine Anzeige. Auch ungleich abgenutzte Reifen können laut Fachportalen zum Verkehrsrecht als nicht betriebssicher gelten.

Für Lastwagen, Busse und Fahrzeuge mit Anhänger gelten in einzelnen Kantonen zusätzliche Vorgaben, etwa Schneeketten-Pflichten auf bestimmten Alpenpässen bei akuten Wetterlagen; massgeblich sind die jeweiligen kantonalen Verkehrsanordnungen und die Signalisation vor Ort.

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Folgen bei einem Unfall

Verursacht jemand mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall, wird die Polizei prüfen, ob die Bereifung den Witterungsverhältnissen entsprach. Lässt sich das verneinen, kann das als Mitverschulden gewertet werden – unabhängig davon, ob zusätzlich ein Bussgeld wegen Verletzung von Verkehrsregeln verhängt wird. Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden an Dritten davon unabhängig, kann sich die Zahlung bei grobem Verschulden aber beim Verursacher zurückholen.

Kaskoversicherung und Grobfahrlässigkeit

Für das eigene Fahrzeug ist die Kaskoversicherung zuständig. Stellt sie fest, dass der Unfall auf grobe Fahrlässigkeit zurückgeht – etwa weil trotz Schneewarnung und erkennbar winterlichen Strassen mit abgefahrenen Sommerreifen gefahren wurde –, kann sie ihre Leistung kürzen. Wie hoch die Kürzung ausfällt, regelt die Police der jeweiligen Versicherung; eine gesetzlich fixierte Quote wie in Deutschland nach § 81 VVG kennt das Schweizer Recht nicht in dieser Form.

Profiltiefe: Gesetz und Empfehlung

Das gesetzliche Minimum für die Profiltiefe liegt in der Schweiz bei 1,6 Millimetern, unabhängig von der Jahreszeit. Für Winterreifen empfehlen Fachleute laut Verkehrsrechtsportalen jedoch mindestens 4 Millimeter Restprofil, weil Grip und Bremsweg auf Schnee und Eis mit abnehmendem Profil deutlich schlechter werden, lange bevor die gesetzliche Grenze erreicht ist.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Winterreifenpflicht?

Nein, kein eigenes Gesetz schreibt Winterreifen vor. Massgebend ist die allgemeine Vorsichtspflicht aus Art. 31 SVG: Wer bei winterlichen Verhältnissen nicht angemessen bereift ist, haftet im Ernstfall trotzdem.

Drohen Bussen ohne Winterreifen?

Nicht automatisch. Eine Busse droht, wenn durch ungeeignete Bereifung der Verkehr behindert oder gefährdet wird oder ein Unfall passiert.

Was passiert mit der Kaskoversicherung bei einem Unfall ohne Winterreifen?

Stuft die Versicherung das Fahren mit ungeeigneter Bereifung als grobe Fahrlässigkeit ein, kann sie ihre Leistung kürzen. Details regelt die jeweilige Police.

Welche Profiltiefe ist vorgeschrieben?

Gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter. Für Winterreifen empfehlen Fachleute mindestens 4 Millimeter Restprofil.

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Fahren Sie im Winter mit Winterreifen, obwohl kein Gesetz Sie dazu zwingt, oder verlassen Sie sich auf Ganzjahresreifen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 8. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für die Schweiz recherchiert. Aufmacherfoto: Arndt-Peter Bergfeld / Pexels, Pexels Content License.

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