Temu soll Risiken für illegale Produkte genauer bewerten – nach EU-Recht. In der Schweiz gilt der Digital Services Act (DSA) nicht unmittelbar; hier setzen Parlament und Bundesrat auf Meldepflichten und mehr Paketkontrollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission akzeptierte am 26. Oktober 2026 Temus Aktionsplan zur Risikobewertung auf dem Online-Marktplatz.
  • Fünf Massnahmen betreffen unter anderem Moderation, Empfehlungsalgorithmen, Messgrössen und mögliche Manipulation durch Händler.
  • Temu hat vier Monate für die Umsetzung; eine externe Prüfung und weitere Aufsicht durch die Kommission sind vorgesehen.
  • Der DSA ist EU-Recht und gilt in der Schweiz nicht unmittelbar. Das Parlament will ausländische Plattformen laut SRF verpflichten, offenzulegen, wenn Produkte Schweizer Sicherheitsstandards nicht erfüllen, und mehr Pakete kontrollieren lassen.

Temu muss seine Risiken für die Verbreitung illegaler Produkte auf dem Marktplatz genauer untersuchen. Die EU-Kommission hat dafür einen Aktionsplan des Unternehmens akzeptiert und fünf konkrete Prüffelder benannt. Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz heisst das: Der Beschluss betrifft in erster Linie die EU; einzelne Angebote verschwinden nicht automatisch, und Schweizer Regeln für Plattformen sind erst in Arbeit.

Aufmacher mit einem geöffneten Paket und Haushaltsgegenständen; oben rechts steht „KI-generiertes Bild“, oben links das NETZ-TRENDS-Logo.
KI-generiertes Bild: Symbolische Szene mit einem geöffneten Paket und Haushaltsgegenständen, ohne konkretes Temu-Produkt. Erstellt von der NETZ-TRENDS-Redaktion mit OpenAI ImageGen; Original-Logo unverändert ergänzt. Kennzeichnung: Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Faktenbasis: EU-Kommission, Aktionsplan vom 26. Oktober 2026; EU-Kommission, Hintergrundentscheidung vom 28. Mai 2026.

Der Plan folgt auf eine Entscheidung der Kommission vom Mai 2026. Damals verhängte sie gegen Temu eine Geldbusse von 200 Millionen Euro, weil das Unternehmen seine systemischen Risiken nach Auffassung der Behörde nicht ausreichend bewertet hatte. Die jetzt akzeptierten Massnahmen sollen diesen Mangel beheben. Die Schweiz ist nicht Teil des EU-Binnenmarkts für digitale Dienste; wie sie reagiert, zeigt der Abschnitt „Was das für Käufer in der Schweiz bedeutet“.

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Die fünf Prüfpunkte des Aktionsplans

Temu soll zunächst eine Risikoanalyse erstellen, die auf den eigenen Marktplatz zugeschnitten ist und aktuelle, verlässliche Informationen einbezieht. Hinzu kommen Kennzahlen, mit denen das Unternehmen messen soll, ob seine Gegenmassnahmen tatsächlich wirken.

Ausserdem soll Temu Grenzen der proaktiven Inhaltsmoderation untersuchen. Dazu zählen nach Darstellung der Kommission die Regeln der Plattform, automatische Erkennung, manuelle Prüfungen, Rückmeldungen und die dafür eingesetzten Ressourcen. Ein weiterer Prüfpunkt betrifft Empfehlungs- und andere algorithmische Systeme: Temu soll analysieren, ob sie die Verbreitung illegaler Angebote beeinflussen oder verstärken können.

Der fünfte Punkt betrifft vorsätzliche Manipulation. Das Unternehmen soll untersuchen, wie Händler oder andere Nutzer Funktionen des Marktplatzes ausnutzen könnten, um illegale Produktangebote schnell und weit zu verbreiten. Die EU-Kommission beschreibt die Massnahmen und die verlangten Prüfungen im Einzelnen.

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Vier Monate für die Umsetzung – danach folgt ein Audit

Temu hat laut Kommission vier Monate Zeit, den Aktionsplan umzusetzen. Zusätzlich muss das Unternehmen eine vorläufige Risikobewertung vorlegen, die einen sechsmonatigen Zeitraum bis zum 30. November 2026 abdeckt.

Vorgesehen ist ausserdem ein externes, unabhängiges Audit. Den Prüfbericht soll Temu der Kommission innerhalb von vier Monaten nach Umsetzung der Massnahmen vorlegen. Falls der Prüfer Empfehlungen ausspricht, muss Temu der Kommission innerhalb eines weiteren Monats über deren Umsetzung berichten. Die Kommission will die Umsetzung überwachen und dabei besonders auf Punkte achten, die der Europäische Ausschuss für digitale Dienste zuvor als nicht ausreichend erläutert bewertet hatte.

Der Ausschuss hatte am 24. September eine Stellungnahme abgegeben. Darin hielt er die vorgeschlagenen Änderungen teilweise für angemessen, bemängelte aber fehlende Einzelheiten, um die Wirksamkeit abschliessend beurteilen zu können. Die Kommission erklärte, sie habe diese Einschätzung berücksichtigt und Anforderungen für die Umsetzung präzisiert.

Was das für Käufer in der Schweiz bedeutet

Der Beschluss der EU-Kommission betrifft die Risikobewertung und Gegenmassnahmen der Plattform als Ganzes. Er ist keine pauschale Aussage, dass jedes Produkt rechtswidrig oder gefährlich sei, und keine Bestätigung, dass die fünf Massnahmen bereits umgesetzt wurden. Für Verbraucher folgt daraus vor allem eine bessere Nachvollziehbarkeit, sobald Umsetzung und Prüfung abgeschlossen sind. Die Kommission hatte ihre frühere Entscheidung im Mai mit einer Untersuchung begründet, die unter anderem ausgewählte Ladegeräte und Spielzeuge für Kleinkinder betraf (Mitteilung zur Geldbusse vom 28. Mai 2026).

In der Schweiz gilt der DSA als EU-Verordnung nicht unmittelbar, und die EU-Kommission ist hier nicht Aufsicht. Das Parlament hat laut SRF vom 1. Juni 2026 Massnahmen gegen die Paketflut aus dem Ausland beschlossen: Ausländische Online-Plattformen sollen offenlegen müssen, wenn ihre Produkte Schweizer Sicherheitsstandards nicht erfüllen, und Pakete sollen häufiger kontrolliert werden. Der Bundesrat muss die Beschlüsse nun umsetzen. Eine Produktehaftung für fehlerhafte Waren, die über Plattformen wie Temu verkauft werden, ist nach dem Bericht im geltenden Recht nicht möglich und wird als wirksamer diskutiert. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat meldet, dass etwa jedes vierte elektrische Produkt in Schweizer Läden Mängel aufweist. Konsumentenschützerin Sara Stalder bezeichnet die Massnahmen als Teillösungen, weil die Warenmenge und das knappe Personal vollständige Kontrollen unmöglich machen.

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Offizielle Schweizer Fallzahlen zu Temu-Produkten, die beanstandet wurden, fanden wir nicht; solche Zahlen nennt der Bericht nicht.

Häufige Fragen

Verschwinden illegale Angebote jetzt sofort von Temu?

Nein. Der akzeptierte Aktionsplan betrifft die Risikobewertung und die Verfahren zur Eindämmung solcher Angebote. Er ordnet keine sofortige, pauschale Entfernung einzelner Produkte an. Die Kommission will die Umsetzung überwachen.

Gilt der Beschluss der EU-Kommission auch in der Schweiz?

Nicht unmittelbar: Der Digital Services Act ist EU-Recht. Das Schweizer Parlament hat im Juni 2026 eigene Massnahmen gegen Billigplattformen beschlossen, die der Bundesrat umsetzen muss.

Was muss Temu konkret untersuchen?

Die Risikoanalyse, die Wirkung von Gegenmassnahmen, mögliche Grenzen der Moderation, den Einfluss von Empfehlungssystemen sowie Manipulation durch Händler oder andere Nutzer.

Wie wird die Umsetzung kontrolliert?

Temu soll ein externes unabhängiges Audit durchführen lassen und den Bericht an die Kommission übermitteln. Die Kommission kündigt zusätzlich eigene Aufsicht an.

Welche Kontrolle ist aus Ihrer Sicht für mehr Sicherheit beim Online-Einkauf in der Schweiz am wichtigsten? Schreiben Sie Ihre Einschätzung in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 2. November 2026. Die Aussagen zu den Massnahmen und dem Verfahren geben die genannten Mitteilungen der EU-Kommission wieder.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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