Ein Nutzer berichtet von rund 20 Aufforderungen ohne Kontozugang. Was das Schweizer Datenschutzrecht zu Gesichtserkennung sagt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nutzer des Zahlungsdienstleisters Wise kritisiert rund 20 Aufnahme- und Positionierungsaufforderungen nach bereits akzeptierter SMS-Bestätigung.
  • Das vorgelegte Video zeigt auch eine manuelle Prüfoption und einen Hinweis auf eine bis zu einjährige Speicherung des Gesichtsscans.
  • Nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) gelten biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung als besonders schützenswerte Personendaten.

Ein Wise-Nutzer berichtet, seine SMS-Bestätigung sei akzeptiert worden, trotzdem habe er sein Gesicht wiederholt vor der Kamera positionieren müssen und keinen Kontozugang erhalten. Die Recherche prüft, was Schweizer Datenschutzrecht zu Wahlfreiheit bei biometrischen Prüfungen verlangt.

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SMS akzeptiert, trotzdem kein Zugang

Näher an die Kamera, wieder weiter weg, noch ein Versuch: So beschreibt der Betroffene seinen Anmeldeablauf am 5. November 2026 gegenüber NETZ-TRENDS. Rund 20 Aufforderungen habe er erhalten. Obwohl die SMS-Bestätigung angenommen worden sei, sei er seit mehreren Minuten nicht in sein Konto gekommen. Er lehne die digitale Vermessung seines Gesichts ab und empfinde den Ablauf als Belästigung.

Die Kritik betrifft damit mehr als eine schlecht funktionierende Kamera. Wer Zugriff auf ein bestehendes Finanzkonto benötigt, steht unter praktischem Druck. Die redaktionelle Frage lautet: Welche tatsächlich nutzbare Möglichkeit bleibt einer Person, die einer automatisierten Gesichtsauswertung nicht zustimmen will?

Was die eigenen Bildbelege zeigen

Die Screenshots dokumentieren die Aufforderung, ein Selfie zu wiederholen. Das rund 39 Sekunden lange Video zeigt ausserdem die Auswahl „Nein, manuell prüfen“. Daneben wird für die automatische Variante eine Speicherung des Gesichtsscans von bis zu einem Jahr genannt. Der dargestellte manuelle Weg könne bis zu einem Werktag dauern. Diese Angaben stammen aus dem im Video sichtbaren Bildschirm, nicht aus einer Zusage zum Ausgang des konkreten Falls.

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Eine pauschale Behauptung, Wise biete überhaupt keinen manuellen Weg an, wäre deshalb falsch. Offen bleiben die Funktionsfähigkeit dieses Wegs im konkreten Fall und die tatsächlich erfolgte Datenverarbeitung.

Wise beschreibt selbst Gesichtsscans und Einwilligung

Wise nennt Gesichtsscans, Einwilligung und Betrugsprävention in seinem eigenen Biometrie-Datenschutzhinweis. Wise: Biometric Data Processing Notice. Der Dienst beschreibt die Zwei-Schritt-Verifizierung als zusätzliche Kontosicherung. Wise: two-step verification.

Eine akzeptierte SMS beweist damit für sich allein weder, dass jede weitere Prüfung unzulässig ist, noch, dass eine biometrische Verarbeitung gegen eine erklärte Ablehnung zulässig wäre.

Was das Schweizer Datenschutzrecht verlangt

In der Schweiz gilt seit September 2023 das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Es zählt biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren – etwa ein zur Identifikation genutzter Gesichtsscan –, zu den besonders schützenswerten Personendaten nach Art. 5 Bst. c revDSG. Eine Bearbeitung solcher Daten setzt eine gültige Rechtsgrundlage voraus, und bei hohem Risiko für die betroffene Person kann eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein. Zudem verlangt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in seinem Leitfaden zu biometrischen Erkennungssystemen unter anderem eine Verhältnismässigkeitsprüfung und organisatorische wie technische Schutzmassnahmen für solche Systeme. EDÖB: Leitfaden zu biometrischen Erkennungssystemen.

Das sind allgemeine Massstäbe des Schweizer Rechts. Sie sind weder eine Entscheidung über Wise noch ein automatischer Beweis für einen Verstoss im vorliegenden Fall. Entscheidend sind die anwendbare Rechtsgrundlage, der Zweck der Datenbearbeitung und die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens. Da Wise seinen Konzernsitz in London hat und auch EU-Recht als Massstab heranzieht, sind zusätzlich die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) relevant, der eine nichtbiometrische Alternative verlangt, wenn eine Einwilligung nach Art. 9 der EU-Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist. EDPB: Guidelines 3/2019, Randnummer 86. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; EU-Recht gilt hier nicht automatisch, kann aber als Referenzmassstab für international tätige Anbieter dienen.

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Öffentliche Erfahrungen: Beschwerden und Gegenstimmen

Auf Reddit stehen Berichte über abgelehnte Selfies neben Kommentaren über problemlose Prüfungen. Reddit: rejected selfies and mixed experiences. Ein anderer Beitrag beanstandet eine fehlende manuelle Auswahl trotz zurückgenommener Biometrie-Einwilligung. Reddit: Manual Verification Gone. Solche Beiträge sind persönliche, nicht unabhängig verifizierte Erfahrungen; sie belegen eine öffentliche Debatte, aber keine Häufigkeit und keinen technischen Ablauf im Einzelfall.

Wise wurde von NETZ-TRENDS zu diesem Einzelfall bislang nicht befragt. Die ausgewerteten Unternehmensseiten sind allgemeine Veröffentlichungen und keine fallbezogene Stellungnahme. Die Kritik des Betroffenen wird dokumentiert; ein rechtskräftig festgestellter Datenschutzverstoss wird nicht behauptet.

Häufige Fragen

Gelten für Wise in der Schweiz dieselben Regeln wie in der EU?

Nicht automatisch. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; massgeblich ist das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) mit dem EDÖB als Aufsichtsbehörde. EU-Recht kann als Referenzmassstab dienen, gilt aber nicht direkt.

Zählt ein Gesichtsscan in der Schweiz als besonders schützenswertes Personendatum?

Ja, wenn er zur eindeutigen Identifizierung einer Person verwendet wird, gilt er nach Art. 5 Bst. c revDSG als besonders schützenswertes Personendatum.

Beweist die akzeptierte SMS, dass keine weitere Prüfung erlaubt ist?

Nein. Ob weitere Identitätsprüfungen zulässig sind und ob dafür eine bestimmte biometrische Methode verwendet werden darf, sind unterschiedliche Fragen.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 5. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Grundlage sind vom Betroffenen übermittelte Bildbelege, seine Angaben und verlinkte Primärquellen. Forenbeiträge sind unbestätigte Erfahrungsberichte. Gesicht, Kontolinks und unbearbeitete private Aufnahmen werden nicht veröffentlicht. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für die Schweiz recherchiert.

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