Temu soll Risiken für illegale Produkte genauer bewerten. Der Digital Services Act (DSA) gilt als EU-Verordnung direkt auch in Österreich – der akzeptierte Aktionsplan garantiert aber keine sofortige Entfernung einzelner Angebote.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission akzeptierte am 26. Oktober 2026 Temus Aktionsplan zur Risikobewertung auf dem Online-Marktplatz.
- Fünf Maßnahmen betreffen unter anderem Moderation, Empfehlungsalgorithmen, Messgrößen und mögliche Manipulation durch Händler.
- Temu hat vier Monate für die Umsetzung; eine externe Prüfung und weitere Aufsicht durch die Kommission sind vorgesehen.
- In Österreich ist die KommAustria seit 17. Februar 2024 Koordinator für digitale Dienste; Nutzerinnen und Nutzer können sich bei Plattformen, Streitbeilegungsstellen und in bestimmten Fällen bei der KommAustria beschweren.
Temu muss seine Risiken für die Verbreitung illegaler Produkte auf dem Marktplatz genauer untersuchen. Die EU-Kommission hat dafür einen Aktionsplan des Unternehmens akzeptiert und fünf konkrete Prüffelder benannt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich heißt das: Die EU-Regeln gelten hier unmittelbar, die Plattform soll ihre Verfahren verbessern, einzelne Angebote verschwinden dadurch aber nicht automatisch sofort.

Der Plan folgt auf eine Entscheidung der Kommission vom Mai 2026. Damals verhängte sie gegen Temu eine Geldbuße von 200 Millionen Euro, weil das Unternehmen seine systemischen Risiken nach Auffassung der Behörde nicht ausreichend bewertet hatte. Die jetzt akzeptierten Maßnahmen sollen diesen Mangel beheben.
Die fünf Prüfpunkte des Aktionsplans
Temu soll zunächst eine Risikoanalyse erstellen, die auf den eigenen Marktplatz zugeschnitten ist und aktuelle, verlässliche Informationen einbezieht. Hinzu kommen Kennzahlen, mit denen das Unternehmen messen soll, ob seine Gegenmaßnahmen tatsächlich wirken.
Außerdem soll Temu Grenzen der proaktiven Inhaltsmoderation untersuchen. Dazu zählen nach Darstellung der Kommission die Regeln der Plattform, automatische Erkennung, manuelle Prüfungen, Rückmeldungen und die dafür eingesetzten Ressourcen. Ein weiterer Prüfpunkt betrifft Empfehlungs- und andere algorithmische Systeme: Temu soll analysieren, ob sie die Verbreitung illegaler Angebote beeinflussen oder verstärken können.
Der fünfte Punkt betrifft vorsätzliche Manipulation. Das Unternehmen soll untersuchen, wie Händler oder andere Nutzer Funktionen des Marktplatzes ausnutzen könnten, um illegale Produktangebote schnell und weit zu verbreiten. Die EU-Kommission beschreibt die Maßnahmen und die verlangten Prüfungen im Einzelnen.
Vier Monate für die Umsetzung – danach folgt ein Audit
Temu hat laut Kommission vier Monate Zeit, den Aktionsplan umzusetzen. Zusätzlich muss das Unternehmen eine vorläufige Risikobewertung vorlegen, die einen sechsmonatigen Zeitraum bis zum 30. November 2026 abdeckt.
Vorgesehen ist außerdem ein externes, unabhängiges Audit. Den Prüfbericht soll Temu der Kommission innerhalb von vier Monaten nach Umsetzung der Maßnahmen vorlegen. Falls der Prüfer Empfehlungen ausspricht, muss Temu der Kommission innerhalb eines weiteren Monats über deren Umsetzung berichten. Die Kommission will die Umsetzung überwachen und dabei besonders auf Punkte achten, die der Europäische Ausschuss für digitale Dienste zuvor als nicht ausreichend erläutert bewertet hatte.
Der Ausschuss hatte am 24. September eine Stellungnahme abgegeben. Darin hielt er die vorgeschlagenen Änderungen teilweise für angemessen, bemängelte aber fehlende Einzelheiten, um die Wirksamkeit abschließend beurteilen zu können. Die Kommission erklärte, sie habe diese Einschätzung berücksichtigt und Anforderungen für die Umsetzung präzisiert.
Was das für Käufer in Österreich bedeutet
Der Beschluss betrifft die Risikobewertung und Gegenmaßnahmen der Plattform als Ganzes. Er ist keine pauschale Aussage, dass jedes angebotene Produkt rechtswidrig oder gefährlich sei, und auch keine Bestätigung, dass die fünf Maßnahmen bereits vollständig umgesetzt wurden. Für Verbraucher folgt daraus vor allem eine bessere Nachvollziehbarkeit, sobald Umsetzung und Prüfung abgeschlossen sind. Die Kommission hatte ihre frühere Entscheidung im Mai mit einer Untersuchung begründet, die unter anderem ausgewählte Ladegeräte und Spielzeuge für Kleinkinder betraf (Mitteilung zur Geldbuße vom 28. Mai 2026).
Für Österreich gilt der DSA als EU-Verordnung unmittelbar. Laut Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) übernimmt die KommAustria seit dem 17. Februar 2024 die Rolle des Koordinators für digitale Dienste: Sie beaufsichtigt und setzt den DSA im Land durch, koordiniert die nationale Zusammenarbeit und arbeitet mit der Kommission zusammen (RTR-Sondernewsletter DSA). Rechtswidrige Inhalte lassen sich über verbindliche Meldemechanismen der Plattformen melden. Beschwerden sind bei den Plattformen selbst, bei Streitbeilegungsstellen und in bestimmten Fällen bei der KommAustria möglich; bei der RTR (Fachbereich Medien) wird eine gesetzliche Streitbeilegungsstelle eingerichtet, deren Entscheidungen nicht bindend sind. Gegen Temu als sehr große Online-Plattform führt die EU-Kommission selbst das Verfahren, die nationale Stelle ist für Beschwerden und Zusammenarbeit zuständig.
Eigene österreichische Fallzahlen zu beanstandeten Temu-Produkten fanden wir nicht.
Häufige Fragen
Verschwinden illegale Angebote jetzt sofort von Temu?
Nein. Der akzeptierte Aktionsplan betrifft die Risikobewertung und die Verfahren zur Eindämmung solcher Angebote. Er ordnet keine sofortige, pauschale Entfernung einzelner Produkte an. Die Kommission will die Umsetzung überwachen.
Gilt der Beschluss auch in Österreich?
Ja. Der Digital Services Act ist eine EU-Verordnung und gilt in Österreich unmittelbar; die Aufsicht über Temu führt die EU-Kommission, die KommAustria ist nationaler Koordinator für digitale Dienste.
Wohin kann ich mich in Österreich beschweren?
Zuerst bei der Plattform selbst über deren Melde- und Beschwerdewege, bei Streitbeilegungsstellen und in bestimmten Fällen bei der KommAustria.
Wie wird die Umsetzung kontrolliert?
Temu soll ein externes unabhängiges Audit durchführen lassen und den Bericht an die Kommission übermitteln. Die Kommission kündigt zusätzlich eigene Aufsicht an.
Welche Kontrolle ist aus Ihrer Sicht für mehr Sicherheit beim Online-Einkauf in Österreich am wichtigsten? Schreiben Sie Ihre Einschätzung in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Europäische Kommission: Annahme des Temu-Aktionsplans, 26. Oktober 2026
- Europäische Kommission: Geldbuße gegen Temu, 28. Mai 2026
- Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR): Sondernewsletter Digital Services Act (KommAustria als Koordinator für digitale Dienste).
Recherche- und Datenstand: 2. November 2026. Die Aussagen zu den Maßnahmen und dem Verfahren geben die genannten Mitteilungen der EU-Kommission wieder.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.