BaFin versinkt in Sachsens Unister Justizsumpf: Gutachter Marc Desens erhebt massive Vorwürfe

Thomas Wagner, der Internetstar, wie er berühmt wurde: Als Gründer zahlreicher nationaler bekannter Webportale. Schon mit 32 Jahren war er Chef von über 1000 Mitarbeitern.
Mit fast 130 Ermittlern griff die Justiz Sachsens am 12. Dezember 2012 den damals noch existierenden und nach dem Tod von Firmengründer Thomas Wagner, 38, mittlerweile zerschlagenen Leipziger Internetkonzern Unister an.

Die zuständigen Staatsanwälte buchtete in einem einmaligen Vorgang den Unister-Gründer sowie einen Unister-Co-Gesellschafter für jeweils gut eine Woche kurz vor Weihnachten ein, ebenso den Leiter des Rechnungswesens von Unister. Auch der Zeitpunkt der Razzia war sicher nicht zufällig gewählt: Im Dezember, das ist bekannt, sind Reiseunternehmen, so auch Unister, generell schwächer als zur Sommerzeit, wo das ganze Reisegeld in die Kassen fließt.

Parallel zur Razzia und der U-Haft informierten die zuständigen Staatsanwälte ausgiebig die Presse, Funk und Fernsehen. Man wähnte sich einen ganz dicken Fisch zur Strecke gebracht zu haben.

Doch immer klarer wird: Statt Verdienstorden für die Staatsanwälte gibt es deutschlandweit fast nur noch Kopfschütteln über die Art und Weise wie in Sachsen mit Unternehmen umgegangen wird. Das belegt nun auch ein aufgetauchtes Gutachten, welches ein bekannter Leipziger Jura-Professor erstellt hat und über das die Leipziger Volkszeitung (LVZ) berichtete. (1)

Rückblick: Unister war 2002 von dem damals 22-jährigen Leipziger BWL-Studenten Thomas Wagner im Studentenwohnheim mit unter 40.000 Euro Startkapital, von Freunden zusammengekratzt, gegründet worden.

Auf Grund des Genies von Wagner und seiner Mitkämpfer wuchs das Unternehmen rasant und hatte in der Spitze bis zu 2100 Mitarbeiter. Portale wie ab-in-den-urlaub.de, fluege.de, geld.de, auto.de, partnersuche.de, reisen.de oder die travel24 (travel24.com AG) kennt in Deutschland auch heute noch fast jeder.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Sachsen lautete am Tag der Großrazzia am 11. Dezember 2012 vor allem auf Steuerhinterziehung von angeblich über einer Millionen Euro. Genug also, um vor Gericht jemanden in U-Haft nehmen zu können.

Es ging um einen Stornoschutz und einen Umbuchungs-Service (Flexifly) auf dem damals größten deutschen unabhängigen Flugbuchungsportal in Deutschland, auf fluege.de, für das zwischen 2009 und 2016 Fußballmanager Reiner Calmund in Zehntausenden Werbespots die Trommel geschlagen hatte.

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) und die dortigen Strippenziehenden, die beiden Dresdner Staatsanwälte Andreas Günthel und Dirk Reuter behaupteten als Begründung für die Razzia, Unister hätte an den Bund eine Versicherungssteuer bezahlen müssen und nicht eine Lokalsteuer an Sachsen, beziehungsweise Leipzig. Deshalb sehe man eine gewaltige Steuerhinterziehung.

Bei Unister sah man das damals schon anders und auch heute noch: Man legt bis heute Wert darauf, dass dem nicht so sei und man eine Steuer in fast gleicher Höhe, wie es die Versicherungssteuer gewesen wäre, unter anderem als Gewerbesteuer an das Land überwiesen habe.

Von zentraler Frage beim Diskurs zwischen der Staatsanwaltschaft und Unister ist der Streitpunkt: Sind die Unister-Reiseprodukte Stornoschutz und Flexifly 2012 für die Kunden nun Versicherungen oder nur übliche Services, also Nebengeschäfte zum Hauptgeschäft (dem Verkauf von Flugticktes), gewesen?

Die Leipziger Volkszeitung (Autor: Matthias Roth) berichtete jedenfalls am Wochenende den 1. September 2017 davon, dass "ein in dieser Woche aufgetauchtes Rechtsgutachten… dem Prozess gegen zwei ehemalige Unister-Manager eine Wende geben" könne. So mache "der Leipziger Juraprofessor Marc Desens in seiner Expertise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schwere Vorwürfe".

Fakt ist: Würde die Lesweise der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gültig sein, die gleichzeitig federführend in der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen ist, wäre ein Umbuchungsservice für eine Reise oder ein Stornoschutz kein Nebenprodukt, beziehungsweise im juristischen Kauderwelsch eine "Nebenabrede", sondern der eigentliche Umsatz-Hauptzweck von fluege.de gewesen.

In diesem Falle, argumentieren die Staatsanwälte, hätte man eben das Ganze als Versicherung titulieren und mit einer Versicherungssteuer versteuern müssen. Dann hätte aber die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, eine Genehmigung erteilen müssen.

Hatte sie aber nicht, da sie selbst nicht so genau wusste, wie sie die fluege.de-Produkte eigentlich bezeichnen sollte und sich Ewigkeiten mit einer Beurteilung Zeit gelassen hatte.

Bei Unister hatte man sich auf ein gut 10 Jahre altes Produkt auf einem anderen Portal gestützt, das man einstmals übernommen hatte, und zwar auf kurz-mal-weg.de. Hier hatte es einen ähnlichen Stornoschutz gegeben, auch eine Art Flexifly, und das hatte die Bafin als Nicht-Versicherung angesehen und entsprechend nicht der Versicherungssteuer unterzogen.

Die LVZ führt jedenfalls weiter aus:

Ein Journalist habe sich im April 2012 mit dem Fall Unister beschäftigt und zu den strittigen Produkten der BaFin Fragen gestellt (Anmerkung: es handelte sich wohl um die Computer Bild; gehört zur Axel Springer SE).

Kurz darauf, im Juni 2012, habe auch die Verbraucherzentrale Sachsen, so die LVZ weiter, sich eingeschaltet und von der Fachbehörde BaFin Auskunft zu den beiden Unister-Produkten "Flexifly" und "Stornoschutz" verlangt.

Doch hat die Bafin wohl kurios unseriös herumgedeichselt. So führt die Leipziger Volkszeitung weiter aus:

Die zuständige Beamtin habe am 24. August 2012 ein Anhörungsschreiben für Unister ausgestellt und sich damit zunächst an den vorgeschriebenen Verfahrensweg gehalten.

In dem Schreiben habe sie wohl vorgehabt, nach Monaten, wenn nicht Jahren des Hin- und Hers zwischen der Unister-Rechtsabteilung und der Bafin, doch noch Stornoschutz und Flexyfly in der bestehenden Steuer-Form zu untersagen und stattdessen dem Versicherungsrecht zu unterziehen.

Die LVZ schreibt: "Sie gab ihre Post in den behördeninternen Umlauf, um sie sich von Vorgesetzten genehmigen zu lassen. Die Bundesanstalt hat das Papier allerdings nie verlassen, Unister konnte mithin auch nicht reagieren."

Bereits wenige Wochen zuvor war Unister von diversen nationalen Medien übel zugesetzt worden, was die Bafin wohl auch mitbekommen haben dürfte, ebenso die Dresdner Staatsanwälte.

Jedenfalls ermittelte nach einem im Sommer 2012 erschienen vielseitigen hetzerischen Artikel gegen Unister in der Computer Bild und einem nicht weniger einseitig hetzerischen Beitrag gegen Unister auf RTL in Stern TV schließlich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen den Leipziger Internet-Konzern, der sich aber immer noch gerne studentisch gab.

Der gegen Unister neben Andreas Günthel damals (wie heute) federführende Dresdener Staatsanwaltschaft Dirk Reuter habe deshalb, so die LVZ, am 5. September 2012 mit der Bafin-Sachbearbeiterin telefoniert und sie darum geben, dass ihr Schreiben nicht an Unister abgeschickt werde, um die eigenen Ermittlungen gegen Unister vorantreiben zu können:

"Für die Beamtin erschien der Vorstoß des Juristen aus dem Freistaat nicht ungewöhnlich. ‚Wir wollten beide den Fall verfolgen‘, sagte die 48-Jährige in dieser Woche als Zeugin vor der 15. Strafkammer am Leipziger Landgericht aus. Während die Staatsanwaltschaft in Dresden mit Hochdruck gegen Unister ermittelte, wartete die BaFin dagegen ab."

In diesem Zeitraum habe er auch, berichtete Dr. Konstantin Korosides, langjähriger ehemaliger Pressechef der Unister-Holding, von einem führenden Journalisten der Computer Bild folgenden Hinweis erhalten, es sei möglicherweise im September 2012 gewesen:

Dass angeblich durch die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen wegen einer Steuersache auf fluege.de eine Razzia bei Unister mit U-Haft für Unister-Gründer Thomas Wagner (starb 2016 bei einem dubiosen Flugzeugabsturz in Slowenien; netz-trends.de berichtete ausführlich mehrmals) und Unister-Co-Gründer Daniel Kirchhof im Dezember 2012 drohe.

Korosides hatte ausgeführt, er sei darüber sehr schockiert gewesen, habe zunächst erst einmal recherchiert, um welche Einheit es sich bei der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen überhaupt handele und habe dies damals Thomas Wagner erzählt. Seine Empfehlung sei damals gewesen, dass man sich dringend mit der INES in Verbindung setzen solle.

Seltsam: Einen Tag vor der Razzia durch die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen habe, schreibt die LVZ weiter, die Bafin am 10. Dezember 2012 ein Anhörungsschreiben ausgestellt, welches den Anwälten von Unister am Tag der Razzia übergeben worden sei:

"Zu spät für Firmengründer Thomas Wagner und seine Partner. An diesem Tag waren Sonderermittler zu einer Razzia in den Leipziger Büroräumen von Unister im Barfußgässchen eingerückt. Wagner und drei weitere Manager, darunter der jetzt im Prozess wegen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagte... Gesellschafter Daniel Kirchhof, wurden in Untersuchungshaft genommen."

Angeblich soll die Bafin-Mitarbeiterhin vor Gericht behauptet haben, sei sie "damals überrascht" gewesen, "Herrn Wagner nicht anzutreffen".

Diese Aussage quittiert wiederum ein ehemaliger Wagner-Vertrauter mit den Worten: "Ich glaube der kein Wort in Bezug auf ihre angebliche Überraschung, dass Thomas am Tag der Razzia nicht dagewesen sei, da er da ja bereits morgens gegen 9 Uhr in seiner Privatwohnung in Leipzig Gohlis von den Dresdner Staatsanwälten in U-Haft genommen worden war und wir bei Unister darüber noch nicht einmal in Kenntnis gesetzt worden waren."

Zudem sei einer Kleinen Anfrage der Linken von Sachsen (Dr. Volker Külow vom 13.03.2013) zu entnehmen, dass bei der Razzia gleich drei Mitarbeiter der Bafin teilgenommen hätten, was zeige, dass die Bafin durchaus von Wagners Verhaftung gewusst haben muss.

netz-trends.de zitiert aus dieser Kleinen Anfrage (zum Download unten):

"Am 11. Dezember 2012 wurden aufgrund richterlicher Anordnungen die Geschäftsräu­me der Unister Holding GmbH sowie von Tochtergesellschaften durchsucht. Weiterhin wurden aufgrund richterlicher Anordnungen die Wohnräume der im Verfahren beschul­digten Personen durchsucht. Die Durchsuchungen fanden in Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen statt.

Seitens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abteilung III - INES, nahmen 6 Mitar­beiter/innen, davon 3 Staatsanwälte, und seitens des Landeskriminalamtes Sachsen,

Dezernat 25 - INES, 13 Polizeibeamte/innen an den Durchsuchungsmaßnahmen teil.
Darüber hinaus nahmen
45 Beamte/innen des Landeskriminalamtes Sachsen,
3 Polizeibeamte aus Mecklenburg-Vorpommern,
9 Polizeibeamte aus Hessen,
38 Finanzbeamte/innen des Finanzamts Leipzig II, Steuerfahndungsstelle,
1 Bedienstete einer sächsischen Stadtverwaltung,
3 Bedienstete hessischer Stadtverwaltungen und
2 Mitarbeiter einer externen Gutachterfirma im IT-Bereich
an den Durchsuchungsmaßnahmen teil.

Daneben haben nach den bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vorliegenden Erkenntnissen 3 Mitarbeiter/innen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgrund eines eigenen Durchsuchungsbeschlusses an den Durchsuchungsmaßnah­men teilgenommen."

Ganze Bafin- und Staatsanwalts-Vorgang sei ein Unding, sagt Gutachter Desens

Der ganze Vorgang sei für den Gutachter, Jura-Professor Marc Desens, ein Unding. "Eine Aussetzung des (Bafin-)Verfahrens war ermessenfehlerhaft", laute das Fazit des Wirtschaftsjuristen laut LVZ. Den Grund nenne er laut LVZ auch:

Es bestehe "kein Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem bereits in Gang gesetzten der BaFin". Die Behörde hätte zügiger einschreiten müssen, laute das Urteil von Desens in seinem 63 Seiten starken Gutachten. Noch deutlicher habe sich der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Holger Friedrich, dem ehemaligen Leiter des Flugbereichs bei Unister, geäußert.

"Unister und Thomas Wagner wurde damals der Weg vor ein Verwaltungsgericht genommen", habe der Frankfurter Wirtschaftsjurist Thomas Filler vor Gericht erklärt, so die LVZ. Dort hätte man den Fall klären können, betont der Anwalt.

Zudem kommentiert Korosides dies mit den Worten, wonach er davon ausgehe, dass "Thomas dann wahrscheinlich heute noch leben", würde.

Es seien, so seine Überzeugung, die "irre öffentlich inszenierten Ermittlungsverfahren in Sachsen gegen Unister und die U-Haft gegen die Gründer" gewesen, "was Unister von den normalen Startu-Up-Refinanzierungsrunden auf Jahre komplett abgeschnitten" habe.

Die LVZ führt zudem aus, wonach es die Vermutung der Verteidigung sei, dass die Staatsanwaltschaft aus Dresden bewusst die Bafin von einer Entscheidung im Sommer 2012 abgehalten habe, um die vermeintliche Versicherungs-Steuerschuld auf über eine Millionen Euro zu treiben.

Erst aber dieser Millionen nämlich hat ein Antrag auf U-Haft gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens in der Größenordnung von Unister Chance auf Absegnung vor Gericht.

"Staatsanwalt Reuter, der auch im jetzigen Verfahren vor dem Landgericht die Anklageseite vertritt, bestreitet diese Version energisch", führt die LVZ dazu aus.

Weiter schreibt die Leipziger Volkszeitung, wonach das von Wirtschaftsvertretern finanzierte Gutachten des Hochschullehrers Desens ein Jahr unter Verschluss gelegen habe. In Auftrag habe es noch Thomas Wagner selbst gegeben.

Desens habe das für die Generalstaatsanwaltschaft Dresden katastrophale Gutachten nur fünf Tage vor Wagners international beachtetem Tod (2, 3, 4, 5) am 11. Juli 2016 vorgelegt.

Die LVZ schreibt, wonach nun Beobachter erwarteten, dass der Prozess gegen Kirchhof und Friedrich noch in diesem Jahr beendet werde.

Dabei könnten Teile des Verfahrens eingestellt werden, "um sich auf Kernpunkte zu konzentrieren und den Ablauf zu beschleunigen".

Die Beschleunigung könne auch deshalb durchgeführt werden, da der für Unister zuständige Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig, Volker Sander, an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe berufen worden sei und kurz vor einem Wechsel dahin stehe.

Schon im August 2017 war das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter des Rechnungswesens bei Unister, Thomas Gudel, gegen Zahlung einer Strafe von 20.000 Euro eingestellt worden.

Gudel soll nach seiner U-Haft im Dezember 2012 faktisch "kaum mehr ansprechbar" gewesen sein, da ihn die Haft "extrem mitgenommen" habe, berichtet ein Insider.

Einzelnachweise

(1) "Gutachten entlastet Unister-Manager – Vorwürfe gegen Bundesbehörde", von Matthias Roth, in Leipziger Volkszeitung vom 01.09.2017. Abgerufen am 04.09.2017.

(2) "Kaj vemo o skrivnostnih poslih na Cesti dveh cesarjev?", übersetzt: "FINANZBETRUG: Was ist über die mysteriösen Vorgänge auf der Straße 'Zwei Kaiser' bekannt?" von Andreja Lončar in: siol.net vom 08.09. 2016. Abgerufen am 04.09.2017. (Land Medium: Slowenien).

(3) "ORGANIZIRAN KRIMINAL: Spletni milijonar žrtev kriminalnega kartela", übersetzt "Die organisierte Kriminalität: Online-Millionär Opfer von Straftaten-Kartell", von Tomica Šuljić, auf: slovenskenovice.si vom 20.08.2017. Abgerufen am 04.09.2017. (Land Medium: Slowenien).

(4) "Germany: Unister files for insolvency after founder dies in plane crash" von Guy Chazan, in: Financical Times vom 18.07.2017. Abgerufen am 04.09.2017. (Land Medium: UK).

(5) "SEYAHAT DEVİNİN KURUCUSUNUN ÖLÜMÜ KAZA DEĞİL Mİ?", übersetzt "Unfalltod des Gründer nicht normal"? von Pazartesi, in: airlinehaber.com vom 17. Juli 2017. Abgerufen am 04.09.2017. (Land Medium: Türkei).
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