Übergriffig EuGH-Urteil gegen die Schweiz - Ein Schlag ins Gesicht der Demokratie ist das "Klimaseniorinnen"-Urteil

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die Schweiz im Fall der Schweizer Klimaaktivistinnen, eine Handvoll selbsternannter "Klimaseniorinnen" ist ein fatales Signal für die Demokratie. Der EuGH maßt sich an, die Politik der Schweiz zu diktieren und ignoriert dabei den Willen des Volkes.

Die Schweiz ist ein souveräner Staat mit einer funktionierenden Demokratie. Das Volk hat in der Schweiz die Möglichkeit, direkt über politische Entscheidungen abzustimmen. In diesem Fall hat das Volk entschieden, dass die Schweiz keine schärferen Klimaziele braucht.

Der EuGH setzt sich mit seinem Urteil über den Willen des Schweizer Volkes hinweg. Die 27 Richter des EuGH sind nicht demokratisch legitimiert. Sie sind nicht vom Volk gewählt, sondern von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt.

Das Urteil des EuGH ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Entmachtung der Parlamente und einer Stärkung der Macht der Gerichte. Dies ist eine gefährliche Entwicklung, die die Demokratie schwächt.

Die Politik muss sich gegen die Anmaßung des EuGH wehren. Die Nationalstaaten müssen ihre Souveränität verteidigen und den EuGH auf seine Kompetenzen zurückführen.

Das Urteil des EuGH ist ein Weckruf für alle Demokraten. Wir müssen uns gegen die Aushöhlung der Demokratie durch die Gerichte wehren. Die Politik muss wieder die Kontrolle über die Politik gewinnen.

In diesem Sinne: Die Schweiz muss das Urteil des EuGH ignorieren. Die anderen Mitgliedstaaten der EU müssen sich mit der Schweiz solidarisieren. Die EU muss die Kompetenzen des EuGH beschränken. Die Demokratie ist in Gefahr! Wir müssen sie verteidigen!

Hinweis: Die obigen Ausführungen geben die Meinung des Autors wieder und stellen keine Tatsachenbehauptungen dar. Es ist wichtig, die verschiedenen Perspektiven auf dieses Urteil zu berücksichtigen und sich eine eigene Meinung zu bilden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Gründung:

Der EuGH wurde am 10. April 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet.

Aufgabe:

Seine Aufgabe ist es laut Satzung, "bei der Auslegung und Anwendung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für die Wahrung des Rechts zu sorgen" (Art. 31 EGKS-Vertrag).

Kosten und Mitarbeiter:

Der EuGH hat im Jahr 2023 ein Budget von ca. 400 Millionen Euro. Er beschäftigt ca. 2.500 Mitarbeiter, darunter Richter, Referendare, Beamte und Angestellte.

Zusätzliche Informationen: Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg. Er ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Er besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht. Der Gerichtshof entscheidet über Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte, Nichtigkeitsklagen und Berufungen. Das Gericht entscheidet über Klagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Ländern.

Aufgaben des EuGH nach Satzung - Der EuGH hat laut Satzung folgende Aufgaben: Sicherstellen der einheitlichen Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Der EuGH entscheidet über Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte. Diese können sich an den EuGH wenden, wenn sie Zweifel an der Auslegung oder Gültigkeit von EU-Recht haben. Der EuGH kann in seinen Urteilen die Auslegung des EU-Rechts verbindlich festlegen.

Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der EU-Organe: Der EuGH kann Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsakte der EU-Organe erheben. Diese Klagen können von Einzelpersonen, Unternehmen, Mitgliedstaaten und anderen EU-Organen erhoben werden. Der EuGH kann Rechtsakte der EU-Organe für nichtig erklären, wenn sie gegen das EU-Recht verstoßen. Zudem gehört die Gewährleistung des Schutzes der individuellen Rechte zu seinen Aufgaben: Der EuGH kann in bestimmten Fällen Klagen von Einzelpersonen gegen die EU-Organe erheben. Der EuGH kann die EU-Organe zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten, wenn sie durch ihr rechtswidriges Handeln Einzelpersonen geschädigt haben.

Außerdem soll er sich um die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten kümmern: Der EuGH kann allgemeine Grundsätze für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts aufstellen. Der EuGH kann den Gerichten der Mitgliedstaaten bei der Anwendung des EU-Rechts Hilfestellung leisten. Zudem hat er der EuGH sich Stück für Stück weitere Machtbereiche an sich gezogen: Der EuGH kann Gutachten zu Fragen des EU-Rechts erstellen. Der EuGH kann im Rahmen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) an der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten mitwirken.

Wer hat den Europäischen Gerichtshof mit all dieser Macht ausgestattet?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine Macht nicht von einer einzelnen Person oder Institution erhalten, sondern durch verschiedene Faktoren:

1. Die Verträge der Europäischen Union:

Die Verträge der Europäischen Union (EU) übertragen dem EuGH die Aufgabe, die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen.

Die Verträge geben dem EuGH weitreichende Befugnisse, um diese Aufgabe zu erfüllen.

2. Die Rechtsprechung des EuGH:

Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung seine Befugnisse im Laufe der Zeit stetig erweitert.

Der EuGH hat sich als einflussreicher Akteur im Prozess der europäischen Integration etabliert.

3. Die Akzeptanz der Mitgliedstaaten:

Die Mitgliedstaaten der EU haben die Befugnisse des EuGH im Allgemeinen akzeptiert.

Die Mitgliedstaaten haben den EuGH als wichtiges Organ der europäischen Integration anerkannt.

4. Das politische System der EU:

Das politische System der EU ist stark konsensorientiert. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten in der Regel keine Entscheidungen gegen den EuGH treffen, da dies zu einem Konflikt führen würde.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Macht des EuGH nicht unumstritten ist. Einige Kritiker argumentieren, dass der EuGH zu viel Macht hat und dass seine Entscheidungen nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. Andere Kritiker argumentieren, dass der EuGH die Grenzen seiner Befugnisse überschreitet und sich in die Politik einmischt. Die Debatte über die Macht des EuGH wird wahrscheinlich weiterhin geführt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Macht des EuGH aus einer Kombination von Faktoren resultiert, die die Verträge der EU, die Rechtsprechung des EuGH, die Akzeptanz der Mitgliedstaaten und das politische System der EU umfassen.

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1. Teleologische Auslegung: Der EuGH hat die Verträge der Europäischen Union (EU) teleologisch ausgelegt, d.h. im Sinne ihrer Ziele und Zwecke. Dies hat ihm ermöglicht, seine Befugnisse über das hinaus auszudehnen, was in den Verträgen explizit festgelegt ist.

2. Vorabentscheidungsverfahren: Das Vorabentscheidungsverfahren ermöglicht es nationalen Gerichten, dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorzulegen. Dies hat dem EuGH die Möglichkeit gegeben, seine Rechtsprechung zu zahlreichen Bereichen des EU-Rechts zu entwickeln und seine Kontrolle über die einheitliche Anwendung des EU-Rechts zu stärken.

3. Strategisches Vorgehen: Der EuGH hat in seinen Entscheidungen oft strategisch vorgegangen, indem er zunächst in weniger umstrittenen Bereichen seine Befugnisse erweitert hat, um dann später auf diese Entscheidungen aufzubauen und seine Befugnisse in weiteren Bereichen auszudehnen.

4. Unterstützung durch die Europäische Kommission: Die Europäische Kommission hat den EuGH in seinem Bestreben, seine Macht auszudehnen, oft unterstützt. Die Kommission hat dies getan, indem sie den EuGH in zahlreichen Verfahren als intervenierende Partei unterstützt hat und indem sie die Entscheidungen des EuGH in ihren politischen Entscheidungen berücksichtigt hat.

5. Akzeptanz durch die Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten haben die zunehmende Macht des EuGH im Allgemeinen akzeptiert. Dies liegt zum Teil daran, dass die Mitgliedstaaten den EuGH als wichtiges Organ der europäischen Integration anerkennen und dass sie ein Interesse an der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausbau der Macht des EuGH nicht ohne Kritik geblieben ist.

Einige Kritiker argumentieren, dass der EuGH zu viel Macht hat und dass seine Entscheidungen nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. Andere Kritiker argumentieren, dass der EuGH die Grenzen seiner Befugnisse überschreitet und sich in die Politik einmischt.

Die Debatte über die Macht des EuGH wird wahrscheinlich weiterhin geführt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der EuGH seine Macht durch eine Kombination von Faktoren stetig ausgebaut hat, die seine eigene Rechtsprechung, die Unterstützung durch die Europäische Kommission und die Akzeptanz durch die Mitgliedstaaten umfassen.

Es ist keine einzelne Person oder Institution zu nennen, die den Ausbau der Macht des EuGH veranlasst hat. Vielmehr war es ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren, die zu diesem Ergebnis geführt hat

Wie viele Richter hat der Europäische Gerichtshof?

Der Gerichtshof tagt als Plenum mit 27 Richtern, als Große Kammer mit 15 Richtern oder in Kammern mit drei oder fünf Richtern. Die Finanzierung des Organs erfolgt aus dem EU-Haushalt im Rahmen eines eigenen Einzelplans (Einzelplan 4).

Schweizer Richter

Bisher wurden mehrere Schweizer Richter am EuGH: Max Huber (1953-1958), Charles-Henri Favrod (1982-1994) und Helen Keller von 2011 bis 2020, die in Straßburg Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war.

Weitere Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Antoine Favre (1963 - 1974), Denise Bindschedler-Robert (1975-1991), Luzius Wildhaber (1991-2007), Giorgio Malinverni (2007-2011) und Andreas Zünd (2021-2030).

Weitere Informationen:

Europäischer Gerichtshof: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

Wikipedia-Artikel zum EuGH: https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof

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