Sachsen Justiz! Unister Prozess +++ Umstrittenes Urteil von Richter Volker Sander

Von ml - Das Landgericht Leipzig hat unter Vorsitz des Richters Volker Sander die Urteile gegen zwei ehemalige Top-Manager des gefallenen Internet-Riesen Unister (u.a. ab-in-den-urlaub.de, fluege.de, geld.de, auto.de, versicherungen.de, vol24.fr) aus Leipzig gefällt.

Der Tod von Unister-Gründer Thomas Wagner und der Untergang des Unternehmens war in den größten slowenischen Tageszeitungen Aufmacher. Hier in der bekannten SlovenSke novice.

Für Sander war es sein letztes Gerichtsverfahren am Landgericht Leipzig. Grund: Kurz nachdem Berichte die Runde machten, dass Sander das Unister-Verfahren führen würde, war bekannt geworden, dass ihn das Land Sachsen als BGH-Richter nach Karlsruhe mit Erfolg vorgeschlagen hatte.

Die Entsendung von Sander an den BGH sorgte bei einigen in Leipzig durchaus für Stirnrunzeln, da Unister-Gründer Thomas Wagner nur drei Monate vor seinem Tod, am 03. März 2016 bekannt gegeben hatte, das Land Sachsen wegen des umstrittenen Unister-Verfahrens auf bis zu 43,5 Millionen Euro Schadenersatz verklagen zu wollen.

Unister hatte damals, also im März 2016, nur drei Monate vor Wagners dubiosem Tod in einem Privatflugzeug über Slowenien, folgendes geschrieben:

"Nach Prüfung der Anklage… wird das Unternehmen – falls nötig – ausführlich Stellung zu etwaigen Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nehmen. Zudem macht das Unternehmen seine Bedenken gegen das massive öffentliche Vorgehen der Ermittler gerade in früheren Jahren deutlich. Dazu zählen unter anderem die Durchsuchungen von UNISTER-Büros vor laufenden Kameras und publik gemachte Vorwürfe des sogenannten "Computer-Betrugs", der der gerichtlichen Prüfung nach Einschätzung UNISTERs nicht standhalten wird.

Nach vorläufigen Berechnungen ist UNISTER durch die Arbeit der Sonderkommission (Red. Anmerkung: gemeint sind die umstrittene "Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen" und die seit 2012 federführend gegen Unister ermittelnden Staatsanwälte Andreas Günthel und Dr. Dirk Reuter) ein Schaden in Höhe von mindestens 43,5 Mio. Euro entstanden."

Weiter schrieb Unister drei Monate vor dem Tod Wagners:

"Bislang nicht messbar ist der dabei erlittene Reputationsverlust, den UNISTER nun beginnend umfassend heilen kann. UNISTER sieht der zweiten Anklage deshalb mit großem Interesse entgegen. Im Vergleich dazu ist, selbst unter den Annahmen der Justiz, der angeblich entstandene öffentliche Schaden eher gering. Denn selbst wenn frühere Service-Dienstleistungen der UNISTER Group als Versicherung hätten versteuert werden müssen, würde die Steuerschuld allenfalls im sechsstelligen Bereich liegen."

Zudem war im März 2016 von Unister ein "Hinweis für die Redaktionen" erfolgt, in dem es hieß:

"Weitere Hintergründe zu den einzelnen Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden entnehmen Sie bitte unserem Factsheet. Wir bitten vorab um freundliche Beachtung, dass unser Geschäftsführer Thomas Wagner aufgrund persönlicher Betroffenheit zu diesem Themengebiet weder für Interviews noch für Fragen zur Verfügung stehen kann."

(Quellen: 20160303_PM_UNISTER_Holding_erwartet-zweite-Anklage-1.pdfsowie 160303_UNISTER_Holding_Factsheet_Ermittlungen.pdf)

Da Wagner drei Monate später unter dubiosen und bis heute nicht aufgeklärten Umständen in Slowenien ums Leben kam, konnte sich nun Thomas Wagner auch vor Gericht nicht mehr verteidigen. Dies sehen Beobachter als äußert misslich an, da keiner Unister so gut hätte verteidigen können wie das blitzgescheite Internet-Genie Wagner selber.

Volker Sanders umstrittenes Urteil am Landgericht Leipzig

Unister war von 2002 bis 2016 zu Deutschlands größtem unabhängigen Online-Reiseanbieter für Pauschalreisen und Flugtickets aufgestiegen. So hatten die zahlreichen Reiseportale von Unister in der Spitze jährlich Reisen im Wert von über zwei Milliarden Euro an über 2 Millionen Kunden vermittelt. Als Gallionsfiguren in der Werbung fungierten für Unister-Reiseportale von Reiner Calmund über Michael Ballack, Sonja Zietlow, Dirk Bach, Sonya Kraus oder Guy Roux in Frankreich (für vol24.fr) einige Prominente.

Doch spielten die Prominenten vor Gericht keine Rolle mehr. Vielmehr kam Richter Volker Sander nach fünfeinhalb Jahren der für Unister nervenaufreibenden Ermittlungen und Gerichtsverfahren, die Unister Millionen im Vorfeld gekostet haben, wie ein Insider sagt, nun zu folgendem Urteil.

Das Landgericht Leipzig verurteile am Montag den ehemaligen Finanzchef und Co-Gesellschafter Daniel Kirchhof zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Damit kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, also von Dirk Reuter nach. Zudem wurde der 40-Jährige Kirchhof zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 40 Euro, also insgesamt 8.000 Euro, verurteilt. Das berichtet die Leipziger Volkszeitung (Autor: Matthias Roth; Fußnote 1).

Kirchhof selber, der ebenfalls als hoch talentierter Finanz-Fachmann gilt und Vater von vier Kindern ist, hat nicht nur, wie die drei anderen überlebenden Gesellschafter Unister verloren, sondern mittlerweile auch sein Privathaus und musste sich hoch verschulden.

Forderung der Staatsanwaltschaft nur teilweise erfüllt

Des Weiteren schreibt die LVZ: Holger Friedrich (52), der frühere Flugbereichs-Chef des Unternehmens, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Damit blieb die Kammer unter der Forderung des INES-Staatsanwaltes Dirk Reuter aus Dresden, der eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung vorsah. Weiterhin muss Friedrich 8.000 Euro an die Leipziger Verbraucherzentrale zahlen.

Friedrich hatte von 2009 bis zum Sommer 2011 als Assistent des Flug-Managements von Unister fungiert und war erst ab Sommer 2011 unter anderem zum fluege.de-Entwicklungschef berufen worden.

Mit dem Urteil sah es das Gericht als ausreichend erwiesen an, dass sich die beiden Manager wegen gewerbsmäßigen Betrugs strafbar gemacht hätten. In dem Prozess ging es vor allem um das sogenannte Runterbuchen von Flugtickets in rund 41.400 Fällen.

Beim Runterbuchen suchten primär Callcenter-Mitarbeiterinnen von Unister in der Zeit zwischen Flugbuchung durch einen Kunden beispielsweise auf fluege.de und Ticketversendung an fluege.de durch eine Airline nach besseren Konditionen für die exakt gleiche gebuchte Flugstrecke. Gelang dies, so behielt sich Unister den Preisvorteil als eine Art Provision ein, in der Regel zwischen 10 bis 20 Euro.

Staatsanwalt Reuter und Richter Sander meinen aber, dieses Vorgehen entspreche dem Vorgehen einer kriminellen Vereinigung, einer Bande, weshalb das strafbar sei.

Den Anwälten von Friedrich und Kirchhof zufolge, und das war auch die offizielle Sichtweise von Unister und Thomas Wagner, sei das Runterbuchen jedoch schon seit mehr als 30 Jahren gängige Praxis in der Reisebranche. Selbst ein Top-Manager von Air Berlin soll gegenüber Thomas Wagner, als er noch lebte, dies schriftlich bestätigt haben. Wagner habe dieses, so ein Insider, vor Gericht immer vorlegen wollen.

Dass ausgerechnet Kirchhoff wegen des unerlaubten Vertriebs von Versicherungen und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden ist, irritiert ebenfalls viele.

Grund: Kirchhof hatte bei Unister neben der Finanzabwicklung keine operative Funktion dergestalt, dass er Produkte hätte einführen können und war somit weder für die Einführung möglicher Versicherungen zuständig, noch hatte er den Job des Steuerberaters, den bei Unister jahrelang jemand anderes ausübte.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Volker Sander jedenfalls: "Der wirtschaftliche Erfolg von Unister stand an erster Stelle, dafür waren die Angeklagten bereit, in Grenzbereiche vorzudringen." Zudem beklagte Sander, dass bei Unister trotz des Vorhandenseins einer zentralen Rechtsabteilung der rechtliche Kompass oftmals gefehlt habe, was man bei Unister aber entschieden zurückweist.

Die zwei nun verurteilten Manager zeigten sich erwartungsgemäß von dem Urteil enttäuscht. Unmittelbar nach der Verkündung gaben Kirchhof und Friedrich an, in Revision gehen zu wollen. Nach Überprüfung durch die Anklagebehörde würde der Prozess in nächster Runde dann am Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergeführt. Also dort, wo dann der jetzige Leipziger Unister-Richter Sander wiederum ab 2018 agiert.

5 Jahre Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft

Dem Prozess gegen die Unister Holding ging ein fünfjähriges Ermittlungsverfahren durch die "Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen" voraus. Die Staatsanwaltschaft leitete während der Jahre Untersuchungen gegen circa 80 Mitarbeiter ein.

Allerdings waren, heißt es aus dem Umfeld von Unister, sehr viele der betroffenen Mitarbeiter einfache junge Callcenter-Mitarbeiterinnen in ihren 20ern.

Auch wenn nun am Landgericht Leipzig Kirchhof und Friedrich sich verantworten mussten, heißt das aber nicht, dass damit Verfahren gegen Unister, beziehungsweise ehemalige Unister-Mitarbeiter, zwangsläufig am Ende sind.

Angeblich soll es noch diverse weitere Nebenverfahren geben, unter anderem gegen den ehemaligen Manager Mirko K.

Traurige Höhepunkte bei Unister bildeten vier INES-Razzien in nur zwei Jahren zwischen 2012 und 2014. Drei der Razzien durch die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen seien robust mit jeweils Dutzenden Staatsanwälten, Kripobeamten, IT-Fachleuten und Steuerfahndern gewesen.

Die vierte Razzia, berichtet ein Insider, war im Unister-Management zuvor zufällig bekannt geworden, "so dass die INES spontan davon Abstand nahm und eine Liste mit den erwünschten Unterlagen geschickt hatte", berichtet ein Insider netz-trends.de. Diesem Ansinnen sei man nachgekommen.

Zudem berichten ehemalige Unister-Mitarbeiter, dass jede Razzia bei Hunderten der überwiegend jungen Unister-Mitarbeiter, auch bei Wagner, zu Panik geführt hätten, da der Imageschaden für Unister von Mal zu Mal größer geworden sei. Dies habe dazu geführt, dass auch die Chancen das Unternehmen nach der ersten Razzia und U-Haft für zwei Gesellschafter, also Wagner und Kirchhof, zu stabilisieren, dramatisch sanken.

Schon die erste Razzia am 11. Dezember 2012 war in den Räumen von Unister gleich an mehreren Standorten, darunter in Leipzig, Dresden oder Berlin, durchgeführt worden. Die zweite soll dann im März 2013 erfolgt sein, die dritte wieder an einem 11. Dezember und zwar am 11. Dezember 2013 – also symbolisch gewählt direkt ein Jahr nach der ersten Razzia. Die vierte soll wiederum 2014 im Plan gestanden haben.

Die Vorgehensweise der beiden Ines-Staatsanwälte Dirk Reuter und Andreas Günther sehen viele ehemalige Mitarbeiter, aber auch Geschäftsleute und Politiker in Sachsen als vollkommen "überzogen" und "unverhältnismäßig" an. (2) Ranghohen Managern und Politikern zufolge läuteten die zahlreichen drastischen Razzien den Anfang vom Ende des einstigen Internet-Riesen Unister ein, der in seinen Bestzeiten bis zu 2.100 Menschen in Lohn und Brot brachte.

Die dramatischen Auswirkungen aus den Razzien und der U-Haft ausgerechnet gegen Gesellschafter sieht auch Dr. Konstantin Korosides so, der von 2009 bis 2015 Bereichsleiter Unternehmenskommunikation von Unister und all seinen Portalen war. Zudem war er ein enger Freund von Thomas Wagner. (3)

Ehemalige Unister-Mitarbeiter fordern Untersuchungsausschuss

Im Verlauf des Prozesses am Landgericht Leipzig konnte nicht geklärt, welche Umstände die INES-Ermittler dazu bewogen, in so einer dramatischen Weise gegen Unister vorzugehen, wie dies jahrelang erfolgte. Zahlreiche Ungereimtheiten im Zuge der Ermittlungen bleiben auch nach dem Prozess noch offen. Vor Kurzen fanden sich daher ehemalige Mitarbeiter und Top-Manager von Unister zusammen, um einen Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag rund um die "Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen" einzufordern. (4)

Im Petitionsschreiben heißt es, dass das von der Staatsanwaltschaft Dresden geforderte Strafmaß gegen die beiden nun verurteilten Unister-Manager in keinem Verhältnis zu dem entstandenen Schaden stehe. So habe das langwierige Verfahren "hunderte Arbeitsplätze und Existenzen" vernichtet. Zudem stelle sich auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsbehörden.

Die Petition, die unter anderem auf Initiative von Dirk Rogl erfolgte, der Korosides vom Sommer 2015 bis wenige Wochen nach dem Tod von Thomas Wagner als Konzernsprecher ein Jahr gefolgt war, hat bislang knapp 200 Unterstützer. (5)

Tod von Thomas Wagner gibt weiterhin Rätsel auf

Offen bleibt auch weiterhin die Frage, warum Thomas Wagner am 14. Juli 2016 in einem in den USA zugelassenen für die Alpen völlig ungeeigneten Privatflugzeug, einer Piper 32, über Slowenien abstürzte. In dem Flugzeug starben auch der Unister-Co-Gründer und Jugendfreund sowie ehemalige Bundesgrenzschützer Oliver Schilling und zwei weitere Flugzeuginsassen. Ursprünglich hatte unter anderem auch ein Mitarbeiter der Unister-Rechtsabteilung mit nach Venedig fliegen wollen.

Bis heute bleiben die Umstände und Hintergründe von Thomas Wagners Tod nebulös. Einige Vertraute von Wagner vermuten bis heute, dass der Flugzeugabsturz absichtlich herbeigeführt worden sein könnte und zwar von Gegnern Wagners, die es in Deutschland einige gab, beziehungsweise der Organisierten Kriminalität, die eine Auftragsarbeit erledigt haben könnte. (6)

Die slowenischen Behörden bemühten sich aufwendig, den Flugzeugabsturz aufzuklären, so dass sogar das slowenische Verteidigungsministerium Drohnen im Absturzgebiet zur Verfügung stellte.

Im Oktober 2016 teilte die slowenische Flugaufsicht mit, dass eine Fremdeinwirkung auf das Höhenruder des Flugzeugs in dem Wagner umkam, nicht ausgeschlossen werden könne und dass man mittlerweile auch eine Vereisung als Absturzursache ausschließe. Ein Abschlussbericht über den genauen Unfallhergang liegt allerdings bis heute nicht vor. (7)

Einordnung des Urteils

Ein Leipziger Jurist meinte, Volker Sander habe mit seinem Urteil versucht für einen Ausgleich zu sorgen. Er habe damit also einerseits das Land Sachsen zufriedenstellen wollen, dem Unister-Gründer Wagner mit Millionen-Klagen drohte, was bis heute aus Sicht einiger nicht unbedingt vom Tisch ist. Zudem habe er Unister nicht weiteren Schaden zufügen wollen, nach allem was passiert sei und auch noch eine Haftstrafe aussprechen. In der Sache aber, beim Versicherungsvorwurf und dem Runterbuchen von Flugtickets, liege der Richter des Leipziger Landgerichts und baldige Richter des Bundesgerichtshofs, BGH, schlicht falsch.
So habe Sander in seinem Unister-Urteil EU-Recht einfach umfangreich ignoriert und deshalb kein sauberes Verfahren geführt.

Vieles, was sich überwiegend mit der Sichtweise der sächsischen Ankläger aus Dresden nicht deckte, habe er auffallend umfangreich schlicht ignoriert und vom Tisch gefegt. Die Anwälte hätten während der über 40-tägigen Verhandlungsphase in den vergangenen 11 Monaten in zahlreichen Fällen nicht einmal aussprechen dürfen, geschweige denn Gutachten vorlegen. Sander habe sehr arrogant agiert und man habe über große Strecken den Eindruck gehabt, als habe er schon vor Verhandlungsende sein (vom Land Sachsen auf Grund der drohenden Schadenersatzklage gewünschtes Urteil) im Kopf gehabt.

Einzelnachweise

(1) Urteil im Unister-Prozess in Leipzig: Manager bekommen Bewährungsstrafen, von Matthias Roth, in: Leipziger Volkszeitung vom 5. Dezember 2017.

(2) Landgericht Leipzig, INES. Unister Prozess +++ Mitarbeiter fordern Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag.

(3) Anwalt Peter Manthey zur Lovoo Razzia: "Sachsen ist kein guter Standort für Unternehmen.

(4) Petition: Unister-Mitarbeiter verlangen U-Ausschuss gegen Sondereinheit INES, von Matthias Roth, in: Leipziger Volkszeitung vom 30. November 2017.

(5) Untersuchungssausschuss für Sonderkommission "Ines" / Unister im Sächsischen Landtag.

(6) Die Todesfrage ist noch offen, von: Uwe Ritzer, in: Süddeutsche Zeitung vom 4. Dezember 2017.

(7) Flugzeugabsturz von Unister-Gründer Wagner Rätselraten um das Höhenruder, von Steffen Höhne, in: Mitteldeutsche Zeitung vom 17. Oktober 2016.

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