Steuern US-Strafen gegen europäische Unternehmen gehen weiter: Julius Bär soll 500 Mio. Euro an USA überweisen

Das radikale Vorgehen der US-Justiz gegen europäische Unternehmen geht weiter. Jetzt hat es auch ein Schweizer Unternehmen erwischt - die Julius Bär Gruppe AG, bekannt auch als Julius Baer Group oder Bank Julius Bär.

Bild: Screenshot juliusbaer.com
Gehört zu den etabliertesten Vermögensverwaltern der Welt: Julius Bär aus Zürich.

Julius Bär ist der drittgrößte Vermögensverwalter in der Schweiz. Die Justiz der USA werfen den Schweizern vor, sie hätten Amerikanern geholfen, Steuern zu hinterziehen. Damit würde der etablierte europäische Vermögensverwalter ähnlich "kriminell" agieren wie diverse Schweizer Banken, erklärte das von US-Justizministerin Loretta Lynch, 55, geführte Justizministerium. In den USA werden - entgegen der Praxis in Europa - große Verfahren gegen Unternehmen direkt in der US-Regierung, also im Justizministerium, koordiniert und geführt. Auch gegen deutsche Unternehmen hatte die US-Justiz in den vergangenen Jahren hohe Strafen ausgesprochen - unter anderem gegen die Deutsche Bank oder Siemens.

Julius Bär habe sich nun mit dem US-Justizministerium "geeinigt", heißt es in einer Erklärung am Mittwoch, insgesamt eine Strafzahlung an die US-Regierung, beziehungsweise die US-Behörden in Höhe von 547 Millionen US-Dollar (500,23 Millionen Euro) zu akzeptieren. Bär erwartet nun, dass das seit vier Jahren andauernde Strafverfahren zum ersten Quartal 2016 abgeschlossen werden könne. Hierfür habe man bereits 2015 Rückstellungen vorgenommen.

Trotz der hohen Strafe geht man derzeit beim Vermögensverwalter Julius Bär davon aus, dass man das Geschäftsjahr 2015 mit einem guten Nettogewinn wird abschließen können, auch weise man eine gute Kapitaldecke auf. So habe man mit Stichtag 31. Oktober 2015 eine BIZ-Gesamtkapitalquote in Höhe von 18,6% in den Büchern stehen.

Wie im Falle von juristischen Strafverfahren gegen Unternehmen üblich, blieb auch Julius Bär bislang nicht viel mehr übrig, als immer und immer wieder zu betonen, dass man alles tue, um gemeinsam mit der US-Justiz die Steuervorwürfe aufzuklären. So sagte beispielsweise Jan Vonder Muehll, ein Sprecher des Unternehmens, dass man "weiterhin entschlossen" sei, "proaktiv" mit der US-Justiz zusammenzuarbeiten.

Julis Bär wurde 1890 in der Schweiz gegründet

Julius Bär wurde 1890 in der Schweiz gegründet. Chief Executive Officer ist Boris Collardi, der das Unternehmen in den vergangenen Jahren auf weiteren Wachstumspfad trimmte. Zur Unternehmensgruppe gehört unter das im Jahr 2012 übernommene außerhalb der USA liegende Private Banking-Geschäft der Bank of America Merrill Lynch. Das Geschäft wurde in das Wealth Management Business von Julis Bär integriert. Der Vermögensverwalter sitzt derzeit auf 297 Milliarden Schweizer Franken (273,93 Milliarden Euro), welche im Auftrag der Kunden - vor allem vermögender und reicher Privatpersonen und Family Offices - verwaltet werden.

Wie ebenfalls im Falle von Strafrechts-Prozessen üblich, waren die Ermittlungsverfahren des US-Justizministeriums für das Unternehmen in den vergangenen Jahren äußerst hinderlich. Vor allem Investitionen sollen damit erschwert worden sein. Üblich ist, dass Unternehmen, gegen welche die Justiz ermittelt, eine schlechtere Beurteilung bei Rating-Agenturen erhalten. Für einige Unternehmen kann das existenziell gefährlich sein. Nur starke Unternehmen - wozu Julius Bär zweifelsfrei gehört - überstehen langwierige Strafverfahren in der Regel einigermaßen schadlos.

Neben Julius Bär wurde in den vergangenen Monaten gegen weitere 75 Schweizer Banken umfangreiche US-Strafverfolgungsverfahren eingeleitet. Auch ihnen hatte man vorgeworfen, US-Kunden zu helfen, Steuern zu hinterziehen. Diese Banken konnten durch Überweisung von 1 Milliarde US-Dollar (910 Millionen Euro) an die US-Regierung weitere Strafverfahren verhindern. Gegen gut ein Dutzend Schweizer Banken waren bislang hohe Strafen ausgesprochen worden - darunter gegen den größten Kreditgeber der Schweiz, die UBS Group AG. Die Bank hatte an den amerikanischen Staat 780 Millionen US-Dollar (713 Milliarden Euro) Strafe überweisen müssen.

Die US-Rgierung kassiert von europäischen Unternehmen viele Milliarden Euro durch Strafzahlungen

Noch höher war die Summe, welche die Credit Suisse Group AG an den US-Staat auf Antrag des US-Justizministeriums bezahlen musste: 2,6 Milliarden US-Dollar (2,38 Milliarden Euro) Strafe lautete das Gerichtsurteil.

Parallel zu den Strafverfahren gegen europäische Unternehmen gehen amerikanische Staatsanwälte gegen amerikanische Steuerzahler vor. Angeblich habe man seit 2009 gegen 54.000 US-Steuerzahler Sonderermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eröffnet. Diese Personen hätten bislang gut 8 Milliarden US-Dollar (7,32 Milliarden Euro) Steuern nachträglich an den US-Staat überwiesen, wird berichtet.

Im Vergleich zu Deutschland droht Steuerhinterziehern in den USA auch im Falle mehrerer Millionen Euro hinterzogener Steuern meist keine Haftstrafe. In der Regel einigen sich die Steuersünder über einen Vergleich und eine Strafzahlung. Härter geht hingegen die Schweiz gegen Steuerhinterzieher vor. So sind dort Haftstrafen von bis zu fünf Jahre möglich.

Auch in Deutschland gilt die magische Grenze von einer Millionen Euro, aber der man mit einer Haftstrafe von zwei bis drei Jahren rechnen muss. Zudem gilt: Geschäftsführer die zu solch einer Strafe verurteilt wurden können von Gerichten dazu verdonnert werden, künftig nicht mehr als Geschäftsführer arbeiten zu dürfen.

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