Rund 350.000 bis 450.000 eingebürgerte Syrer in Deutschland – eine Begegnung im Frankfurter Westend, persönliche Beobachtungen, Wohnen und Zahlen

Das Gespräch findet im Frankfurter Westend statt, beiläufig, ungeplant – und erweist sich als erstaunlich präzise Momentaufnahme einer Debatte, die in Deutschland seit Jahren schief geführt wird. Ein Mann um die 30, syrischer Herkunft, heute deutscher Staatsbürger, arbeitet beim Bodenpersonal des Frankfurter großen Flughafens. Er spricht überwiegend Englisch, kaum Deutsch – und genau dieser Widerspruch führt direkt ins Zentrum des Problems, denn gut jeder dritte Syrer in Deutschland ist mittlerweile nach dem Pass auch Deutscher geworden. Die doppelte Staatsbürgerschaft, die offiziell eingeführt wurde, ermöglicht es aber, dass die Syrer nach wie vor ihren syrischen Pass behalten dürfen - neben dem Deutschen.

Grafik: NETZ-TRENDS.de mit Chat GPT Pro Version. Stand: Januar 2026.

Er spricht über Syrer in Deutschland, über Arbeit, Erwartungen und Erfahrungen. Syrer seien, sagt er, fleißige Leute, viele wollten arbeiten. Er verweist auf das Gesundheitswesen und darauf, dass ohne ausländische Ärzte – darunter viele aus Syrien – der Klinikbetrieb in Deutschland an Grenzen stoßen würde. Tatsächlich liegt in zahlreichen Krankenhäusern der Anteil ausländischer Ärzte bei rund 25 Prozent, während Pflege- und Funktionsdienste vor allem auf dem Land oft noch mehrheitlich von Deutschen gemacht wird, an manchen Kliniken mit einem Ausländer-Anteil von unter 5 Prozent. Dass nicht wenige Syrer auch nach Jahren des Aufenthalts in Deutschland immer noch nicht arbeiten gingen, finde er auch nicht gut, erst Recht nicht, wer das beispielsweise aus Faulheit tue.

Aber er ergänzt auch, wie schwierig es für viele sei überhaupt in einen Job reinzukommen. Seiner persönlichen Wahrnehmung und Erfahrung nach, habe auch er auffälltig viele Absagen erhalten, trotz zahlreicher Bewerbungen, kaum Einladungen. Er nennt mögliche Gründe: Name, Aussehen, Sprache, formale Hürden. Er betont mehrfach, dass dies seine Erfahrung sei, keine allgemeingültige Erklärung. Viele wollten arbeiten, sagt er, aber nicht alle bekämen eine Chance.

Dass er selbst inzwischen eingebürgert ist, sei kein Sonderfall. Viele aus seinem Umfeld hätten mittlerweile den deutschen Pass, obwohl ihre Deutschkenntnisse begrenzt bis fast gar nicht da seien. Auch das erzählt er auf Englisch, fast ein wenig schulterzuckend. Deutsch sei eine sehr schwere Sprache, sagt er, und lacht entschuldigend. Wie genau Sprache, Pass und Zugehörigkeit zusammenpassen sollen, sei ihm selbst manchmal nicht ganz klar. Die Hürde Sprache zum Maß aller Dinge zu nehmen, halte er in Zeiten von zahlreichen digitalen Übersetzungsdiensten für nicht mehr zeitgemäß.

Er erzählt außerdem von Aufenthalten in Ägypten. Dort werde er zunächst wie viele andere behandelt, als dunkel arabisch aussehender Mann. In dem Moment jedoch, in dem klar werde, dass er Deutscher sei, ändere sich der Umgang spürbar. Mehr Respekt, andere Ansprache, andere Distanz. Während er das schildert, lacht er, fast ungläubig über die Geschwindigkeit dieses Rollenwechsels. Der Pass wirkt, so seine Beobachtung, je nach Ort völlig unterschiedlich.

Die Wohnung – Stolz, Staunen und ein Brief

Dann spricht er über sein Zuhause. Er wohne in einer Neubauwohnung mitten in Frankfurt, erzählt er, und man merkt sofort, wie stolz er darauf ist. Die Miete liege bei rund 1.300 Euro, sagt er, fast entschuldigend. Ein wirklich sehr großer Balkon, den er stolz vorführt, dazu eine zusätzliche Terrasse. Als er das gesehen habe, habe er sein Glück gar nicht fassen können, dass ihm der Zuschlag erteilt wurde. So eine Traumwohnung, Mitten in Frankfurt.

Wie er zu dieser Wohnung gekommen sei, erklärt er ruhig. Er sei seit rund sieben Jahren Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, der ABG Frankfurt Holding. Zuvor habe er in einer deutlich kleineren Wohnung gelebt. Irgendwann habe er einen Brief geschrieben, mit der schlichten Bitte, gerne eine größere Wohnung beziehen zu dürfen, wenn sich eine Möglichkeit ergebe. Und dann sei er plötzlich in dieser Wohnung gelandet, erzählt er, noch immer ein wenig erstaunt. Hohe Decken von rund 2,70 Metern, viel Licht, Neubau, Raum. Kein Luxus, sondern bezahlbarer Wohnraum, vermittelt über ein geregeltes Vergabesystem.

Er beschreibt das ohne Anspruch, eher als glückliche Fügung, die ihn selbst überrascht habe. Mitgliedschaft, Geduld, ein Brief – mehr sei es aus seiner Sicht nicht gewesen.

Er äußert zudem eine persönliche Einschätzung zur demografischen Entwicklung. Ohne junge Zuwanderer, insbesondere aus arabischen Ländern, werde Deutschland angesichts der Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen stehen. Auch das sagt er auf Englisch, ruhig, ohne Pathos.

An dieser Stelle endet die persönliche Ebene. Was folgt, sind Zahlen und rechtliche Rahmenbedingungen, die solche Eindrücke einordnen können – ohne sie zu bestätigen oder zu widerlegen.

In Deutschland leben aktuell zwischen 1,2 und 1,3 Millionen Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte. Rund 950.000 besitzen noch einen syrischen Pass, der Rest ist eingebürgert oder bereits hier geboren. Diese Größenordnungen werden vom Statistisches Bundesamt und vom Mediendienst Integration ausgewiesen.

Der Zeitpunkt der Zuwanderung ist dabei zentral. Der überwiegende Teil syrischer Migration konzentrierte sich auf die Jahre 2014 bis 2016. Viele Syrer leben also seit acht bis elf Jahren in Deutschland. Dieser Zeitraum ist relevant, weil Einbürgerung an Mindestaufenthaltszeiten gebunden ist.

Einbürgerung erfolgt in Deutschland nicht automatisch. Sie setzt einen Antrag und die Prüfung bestimmter Voraussetzungen voraus. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft trat, wurde der rechtliche Rahmen jedoch deutlich verändert. Die reguläre Mindestaufenthaltsdauer beträgt nun fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen drei Jahre. Zudem ist seitdem die doppelte Staatsangehörigkeit generell zulässig.

Für syrische Staatsangehörige ist dieser Punkt besonders relevant. Schon vor 2024 war die Aufgabe der syrischen Staatsangehörigkeit faktisch häufig nicht möglich, sodass viele Einbürgerungen bereits mit faktischer Doppelstaatsangehörigkeit erfolgten. Seit 2024 ist dies rechtlich eindeutig geregelt. Eine Einbürgerung ist möglich, ohne den syrischen Pass abzugeben.

Die Einbürgerungszahlen verdeutlichen die Größenordnung. Allein im Jahr 2023 wurden rund 75.500 Syrerinnen und Syrer eingebürgert, sie stellten damit die größte Gruppe unter allen Eingebürgerten. Berücksichtigt man die Jahre davor und danach sowie die zeitliche Struktur der Zuwanderung, ergibt sich für Ende 2025 eine plausible Schätzung von etwa 350.000 bis 450.000 eingebürgerten Menschen syrischer Herkunft. Ein erheblicher Teil von ihnen dürfte zusätzlich weiterhin die syrische Staatsangehörigkeit besitzen.

So stehen am Ende zwei Ebenen nebeneinander. Die eine ist eine sehr persönliche Begegnung, geführt fast ausschließlich auf Englisch, geprägt von Stolz auf eine Wohnung, Lachen über Passfragen und individuellen Erfahrungen – in Frankfurt wie in Ägypten. Die andere besteht aus Zahlen, Zeitachsen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Beide Ebenen beschreiben Wirklichkeit aus unterschiedlichen Blickwinkeln, ohne sich gegenseitig zu ersetzen.

Tatverdächtige und Verurteilte – warum Kriminalitätszahlen an eine strukturelle Grenze stoßen

Wenn nach Syrern und Kriminalität in Deutschland gefragt wird, beziehen sich nahezu alle öffentlich zitierten Zahlen auf Tatverdächtige. Das ist kein politischer Zufall, sondern eine Folge der Struktur des deutschen Statistiksystems. Die zentrale Quelle für aktuelle Kriminalitätszahlen ist die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamt. Sie erfasst alle Personen, die im Laufe eines Jahres von der Polizei als tatverdächtig registriert wurden, unabhängig davon, ob es später zu einer Anklage, einer Einstellung oder einer Verurteilung kommt.

Der Grund dafür ist pragmatisch. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine zeitnahe Erfassungsstatistik. Sie liegt wenige Monate nach Jahresende vor und ermöglicht ein aktuelles Lagebild. Strafverfahren hingegen ziehen sich häufig über Monate oder Jahre hin, insbesondere bei schweren oder komplexen Delikten. Eine Statistik, die ausschließlich auf rechtskräftigen Urteilen basiert, wäre deshalb stark zeitverzögert und für kurzfristige Lageeinschätzungen kaum geeignet.

Dabei wird oft übersehen, dass tatverdächtig nicht gleich schuldig ist. In der PKS gilt eine Person bereits dann als Tatverdächtiger, wenn ein polizeilicher Anfangsverdacht besteht. Ein erheblicher Teil dieser Verfahren wird später eingestellt, etwa mangels Tatnachweises, wegen Geringfügigkeit oder im Rahmen von Auflagen. Andere enden mit Freisprüchen. Die PKS bildet damit Verdachtslagen, keine strafrechtlich festgestellte Schuld ab.

Zwar existieren auch Strafverfolgungs- und Verurteilungsstatistiken, die vom Statistisches Bundesamt geführt werden, doch diese Statistiken unterliegen strukturellen Einschränkungen. Sie werden nicht in derselben Detailtiefe und Regelmäßigkeit nach einzelnen Staatsangehörigkeiten veröffentlicht, insbesondere nicht über alle Deliktgruppen hinweg. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Datenschutz, ein weiterer die methodische Problematik. Verurteilungsstatistiken sind Abschlussstatistiken, die Verfahren abbilden, deren zugrunde liegende Taten oft mehrere Jahre zurückliegen. Ein Urteil aus dem Jahr 2024 kann sich auf eine Tat aus 2020 oder früher beziehen. Eine direkte Verknüpfung mit aktuellen Bevölkerungszahlen wäre daher statistisch unsauber.

Die öffentliche Ausweisung von Verurteilungen nach Nationalität oder Herkunft wird in einigen Ländern zurückhaltend gehandhabt, allerdings sind sie dennoch relevant für die Öffentlichkeit. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Bundeszentrale für politische Bildung weisen regelmäßig darauf hin, dass Kriminalitätszahlen ohne Kontext, etwa zu Alter, Geschlecht, sozialer Lage oder Aufenthaltsstatus, missverständlich sein können.

Für syrische Staatsangehörige kommt ein zusätzlicher Effekt hinzu. Eingebürgerte Syrer tauchen weder in Ausländerstatistiken noch in staatsangehörigkeitsspezifischen Kriminalitätsauswertungen auf. Sie gelten statistisch als Deutsche. Das betrifft sowohl Tatverdächtigen- als auch Verurteiltenzahlen. Damit erfassen alle entsprechenden Statistiken ausschließlich den Teil der syrischen Community, der noch nicht eingebürgert ist.

Der strukturelle Befund lautet daher nüchtern: Tatverdächtigenzahlen sind zeitnah, aber verdachtsbasiert. Verurteiltenzahlen sind rechtlich belastbar, aber zeitlich verzögert und nur eingeschränkt nach Herkunft differenziert. Eine öffentlich zugängliche, aktuelle und vollständige Statistik, die für ein bestimmtes Jahr exakt ausweist, wie viele syrische Staatsangehörige rechtskräftig verurteilt wurden, existiert nicht. Stattdessen liegen in Deutschland mehrere Teilstatistiken vor, die jeweils nur einen Ausschnitt der Realität abbilden.

Wer diese Zahlen interpretiert, muss deshalb stets berücksichtigen, was gezählt wird – und was systembedingt nicht gezählt werden kann. Genau an dieser Stelle entstehen häufig scheinbare Widersprüche, wo in Wirklichkeit methodische Grenzen der Statistik wirken.

Syrische Zuwanderung, Einbürgerung und Doppelpass – eine Gesamtrechnung mit Quellenbezug

Dieser zweite Text ist bewusst prüfbar angelegt. Alle zentralen Aussagen lassen sich über amtliche Statistiken, Jahresberichte und Gesetzesänderungen nachvollziehen. Es geht nicht um Deutung, sondern um Zusammenführung von Zeitachsen, Rechtslage und Bestandszahlen.

Die entscheidende Zeitachse: Wann kamen die Syrer nach Deutschland?

Die syrische Zuwanderung nach Deutschland verlief nicht linear, sondern stark gebündelt. Der statistisch dominante Teil kam zwischen 2014 und 2016. Nach Auswertungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und des Statistisches Bundesamt betrifft diese Phase rund 600.000 bis 700.000 Personen.

In den Jahren 2017 bis 2019 folgten weitere Zuzüge, allerdings in deutlich geringerer Größenordnung, häufig im Rahmen des Familiennachzugs. Ab 2020 gingen die jährlichen Zuwanderungszahlen deutlich zurück, es handelt sich seitdem um vergleichsweise kleine Kohorten.

Aus dieser Zeitachse ergibt sich ein überprüfbarer Befund: Die Mehrheit der syrischen Community lebt seit acht bis elf Jahren in Deutschland. Damit gehört ein großer Teil formal zu jener Gruppe, die nach geltendem Recht einbürgerungsfähig ist oder es bereits seit mehreren Jahren wäre.

Einbürgerung: nicht automatisch, aber seit 2024 rechtlich neu geregelt

Ein zentraler Punkt, der häufig missverstanden wird: Eine Einbürgerung erfolgt in Deutschland nicht automatisch. Sie setzt einen Antrag voraus und ist an Voraussetzungen gebunden, darunter Aufenthaltsdauer, Straffreiheit, Sprachkenntnisse und grundsätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts – mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

Entscheidend ist jedoch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft trat. Seitdem gilt ein neuer Rahmen, der sich im Bundesgesetzblatt und in den Erläuterungen des Bundesministerium des Innern nachlesen lässt. Die reguläre Mindestaufenthaltsdauer wurde in Deutschland von acht auf fünf Jahre verkürzt, bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre. Zum Vergleich: In der Schweiz sind es zehn Jahre. Gleichzeitig wurde die doppelte Staatsangehörigkeit generell zugelassen.

Damit entfällt die frühere Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Für Syrer ist dieser Punkt besonders relevant. Bereits vor 2024 war eine formelle Entlassung aus der syrischen Staatsangehörigkeit faktisch kaum möglich, weshalb viele Einbürgerungen schon damals mit faktischer Doppelstaatsangehörigkeit erfolgten. Seit 2024 ist diese Praxis rechtlich eindeutig abgesichert. Ein syrischer Staatsangehöriger kann Deutscher werden, ohne den syrischen Pass abzugeben.

Wie viele Syrer sind eingebürgert? Eine belastbare Annäherung

Eine gesicherte Zahl liegt für das Jahr 2023 vor. In diesem Jahr wurden rund 75.500 syrische Staatsangehörige eingebürgert. Das geht aus der Einbürgerungsstatistik des Statistisches Bundesamt hervor. Syrer stellten damit die größte Gruppe unter allen Eingebürgerten.

Setzt man diese Zahl in Relation zur Zuwanderungszeitachse, ergibt sich ein konsistentes Bild. Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger beginnen sichtbar ab etwa 2020, beschleunigen sich zwischen 2021 und 2024 und sind bis heute von Verwaltungsrückständen geprägt, die in zahlreichen Kommunen dokumentiert sind.

Macht man eine grobe Hochrechnung und konservative Schätzung für Ende 2025, besitzen mindestens rund 300.000, sehr wahrscheinlich jedoch 350.000 bis 450.000 Menschen syrischer Herkunft die deutsche Staatsangehörigkeit. Der überwiegende Teil von ihnen dürfte zugleich weiterhin den syrischen Pass besitzen – teils faktisch schon vor 2024, seit der Reform nun vollständig legal.

Warum diese Entwicklung statistische Vergleiche beeinflusst

Aus dieser Einbürgerungsdynamik ergibt sich ein methodischer Effekt, der in vielen Debatten nicht ausdrücklich benannt wird. Eingebürgerte Syrer zählen statistisch nicht mehr als Syrer. Sie werden in amtlichen Erhebungen als Deutsche geführt.

Das betrifft unter anderem Arbeitsmarkt- und Sozialstatistiken des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie Berichte der Bundesagentur für Arbeit. Eingebürgerte Personen tauchen nicht mehr in spezifischen Arbeitslosenquoten nach Staatsangehörigkeit, nicht mehr in Bürgergeldstatistiken für Ausländer und nicht mehr in Ausländerbeschäftigungszahlen auf.

Zurück bleibt in diesen Statistiken eine Restgruppe, die sich strukturell von der Gesamtpopulation unterscheidet. Sie umfasst überdurchschnittlich häufig Menschen, die erst seit wenigen Jahren in Deutschland leben, sich noch im Sprach- oder Anerkennungsprozess befinden oder formal noch keinen Einbürgerungsantrag gestellt haben.

Das Gesamtbild in überprüfbaren Größenordnungen

Fasst man die verfügbaren Daten zusammen, ergibt sich folgendes, nachprüfbares Bild. In Deutschland leben rund 1,2 bis 1,3 Millionen Menschen mit syrischer Einwanderungsgeschichte. Davon besitzen etwa 900.000 bis 950.000 weiterhin einen syrischen Pass. Rund 350.000 bis 450.000 sind bereits eingebürgert. Ein erheblicher Teil dieser Eingebürgerten verfügt heute legal über zwei Staatsangehörigkeiten.

Diese Größenordnungen erklären, warum einfache Fragen oft ins Leere laufen. Die häufig gestellte Frage, warum so viele Syrer nicht arbeiten, setzt implizit voraus, dass es sich um eine statische Gruppe handelt. Tatsächlich handelt es sich um eine dynamische Übergangspopulation, deren Zusammensetzung sich durch Einbürgerung, Aufenthaltsdauer und rechtliche Statuswechsel laufend verändert.

Wer diese Dynamik nachvollziehen will, findet die relevanten Daten offen zugänglich – bei Destatis, beim BAMF, beim IAB und in den Gesetzesmaterialien zur Staatsangehörigkeitsreform. Die Zahlen widersprechen sich nicht, sie erzählen nur eine Geschichte, die ohne Zeitachse unvollständig bleibt.

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