Schweiz erteilt Linksrutsch eine Ohrfeige: 50-%-Steuer auf Erbschaften über 50 Mio. Franken klar verworfen

Die Schweiz hat am 30. November 2025 deutlich gegen die Juso-Initiative (JungSozialisten) gestimmt, die eine 50-prozentige Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Vermögen über 50 Millionen Franken einführen wollte. Rund 80 % der Stimmenden lehnten den Vorstoß ab – ein Ergebnis, das international Schlagzeilen machte, von der Financial Times bis Reuters.

Ein radikaler Vorschlag, der weltweit Aufmerksamkeit erzeugte

Schon vor dem Urnengang berichteten internationale Medien intensiv über die Initiative. Reuters bezeichnete sie als „Test, wie weit selbst ein Tiefsteuerland bereit ist, Vermögen neu zu verteilen“ (https://www.reuters.com/world/europe/swiss-vote-heavy-tax-big-inheritances-2025-11-27/). Die Financial Times analysierte die Vorlage als Indikator für eine politische Verschiebung im Umgang mit extremen Vermögenskonzentrationen (https://www.ft.com/).

So wurde der Eindruck genährt, dass selbst in der steuerlich traditionell liberalen Schweiz der Wohlstand der Reichsten stärker politisiert wird. Das klare Nein hat diese Befürchtung jedoch weitgehend neutralisiert. Für internationale Anleger und vermögende Privatpersonen signalisiert das Ergebnis, dass radikale Steuerexperimente in der Schweiz keine politische Mehrheit finden.

Der eigentliche Schaden entstand vor der Abstimmung

Mehrere Steuerexpertinnen und -experten berichten, dass die Unsicherheit bereits im Vorfeld spürbar war. Zwar sehen Ökonomen wie Florian Scheuer oder Marius Brülhart keine breite Abwanderungswelle, doch Steuerberater berichten durchaus von vermögenden Personen, die konkret Alternativstandorte prüften oder ihren Wohnsitz verlegten.

Prominentestes Beispiel ist der Genfer Bankier Renaud de Planta, der während der Debatte nach Italien zog. Dieser Schritt wirkt kaum zufällig, denn Italien lockt reiche Neuzuzüger mit einem besonders attraktiven Pauschalsteuermodell, bei dem ausländische Einkünfte mit 200.000 Euro pro Jahr abgegolten sind und ausländische Erbschaften vollständig steuerfrei bleiben (https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/english/nr/flat-tax-regime-new-residents).

Eine OECD-Analyse zeigt, dass extrem hohe punktuelle Steuersätze – wie die geplanten 50 Prozent – zu deutlich stärkeren Ausweichreaktionen führen als klassische Einkommensteuern. Spitzenvermögen sind hochmobil und reagieren empfindlich auf wahrgenommene politische Risiken. Die OECD bestätigt, dass „Erbschaftssteuern mit sehr hohen Sätzen besonders starke Migrations- und Gestaltungseffekte erzeugen“ (https://www.oecd.org/tax/inheritance-taxation-2021.pdf).

Wie extrem war die Schweizer Vorlage im internationalen Vergleich?

Im globalen OECD-Vergleich wäre die Schweizer Initiative ein Ausreißer gewesen. Deutschland verlangt bei direkten Nachkommen je nach Vermögenshöhe Tarife zwischen 7 und 30 Prozent, mit einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html).
Frankreich schöpft zwar bis zu 45 Prozent an der Spitze ab, jedoch erst oberhalb sehr hoher Bewertungsgrenzen und nach einem Freibetrag von 100.000 Euro (https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F14199).
Selbst Südkorea, das mit nominellen Sätzen von bis zu 50 Prozent arbeitet, relativiert diese durch zahlreiche Bewertungsabschläge und Sonderregeln (https://www.nts.go.kr/eng/).

Die Schweizer Initiative hätte hingegen ab einer klar definierten Schwelle von 50 Millionen Franken direkt 50 Prozent eingezogen, zusätzlich zu kantonalen Steuern. Das ist ein international nahezu einzigartiges Belastungsniveau.

Der übersehene Faktor: Die Schweiz erhebt bereits eine der weltweit höchsten Vermögenssteuern

Die meisten Debatten konzentrieren sich auf Erbschaftssteuern, doch die Schweiz ist in einem Punkt besonders: Sie erhebt als eines der letzten OECD-Länder eine jährliche Vermögenssteuer. Laut OECD stammen in der Schweiz 3,9 Prozent aller Steuereinnahmen aus Vermögenssteuern – so viel wie in keinem anderen OECD-Staat (https://stats.oecd.org/).

Dieses Modell wirkt ökonomisch wie eine vorgezogene Erbschaftssteuer. Hohe Vermögen werden jedes Jahr belastet, lange bevor sie vererbt werden. Viele Expertinnen und Experten argumentieren deshalb, dass eine zusätzliche Bundeserbschaftssteuer nur sinnvoll wäre, wenn gleichzeitig die Vermögenssteuer reformiert würde.

Kommt die Erbschaftssteuer zurück – einfach moderater?

Zwar erschwert das klare Nein kurzfristig jeden neuen Anlauf, doch langfristig gehen viele Expertinnen und Experten davon aus, dass das Thema zurückkehrt. Gründe dafür liegen im demografischen Wandel und den steigenden Ausgaben, etwa für die 13. AHV-Rente.

Immer mehr Ökonomen betonen, dass eine moderate Erbschaftssteuer mit hohen Freibeträgen ökonomisch weniger verzerrend wäre als höhere Lohnabzüge oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Auch die OECD empfiehlt gut ausgestaltete Erbschaftssteuern als Instrument zur Begrenzung von Vermögenskonzentrationen – ohne die Effizienz des Steuersystems zu gefährden (https://www.oecd.org/tax/inheritance-taxation-2021.pdf).

Wie viel Erbschaftssteuer man auf 50 Millionen in Deutschland zahlen müsste

Zum Vergleich: Ein Erbe von 50 Millionen Euro würde in Deutschland – sofern es sich um direkte Nachkommen handelt – deutlich niedriger besteuert als es die Schweizer Initiative vorgesehen hätte. Deutschland kennt für Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro (siehe Bundesfinanzministerium). Damit wären 49,6 Millionen Euro steuerpflichtig.

In der für Kinder geltenden Steuerklasse I greift ein progressiver Tarif zwischen 7 und 30 Prozent. Ab einem steuerpflichtigen Wert von über 26 Millionen Euro wird der 30-Prozent-Spitzensatz fällig. Für ein Erbe von 50 Millionen Euro ergibt sich deshalb eine faktische Steuerlast von rund 14,88 Millionen Euro, also 30 Prozent auf den über dem Freibetrag liegenden Betrag.

Damit liegt die deutsche Belastung deutlich unter der Schweizer Forderung nach 50 Prozent – und dies ohne zusätzliche kantonale Steuern, wie sie in der Schweiz parallel existieren.

In Deutschland entstehen zudem weitere Effekte, die die reale Steuerlast reduzieren können: etwa Bewertungsabschläge auf Unternehmensvermögen („80–100 % Verschonung“ bei aktiven Unternehmensanteilen) sowie Stundungs- oder Optionsregelungen, die eine sofortige Steuerzahlung vermeiden. Die reale Belastung in Deutschland fällt deshalb in vielen Fällen nochmals deutlich niedriger aus als die rechnerischen 30 Prozent.

Im internationalen Vergleich wird damit sichtbar: Die von der Schweiz diskutierte 50-Prozent-Abgabe ab 50 Millionen Franken hätte ein Belastungsniveau geschaffen, das selbst im deutschen Hochsteuerkontext als ungewöhnlich hoch gelten würde.

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