
Tausende Beschwerden im Netz gegen den China-Abzock-Versender Orthoback. Grund genug für NETZ-TRENDS.de die Spur aufzunehmen vom China-Versender zum Inkassobüro, das gerne Briefe verschickt.
In dem uns vorliegenden Fall stammen die Forderungsschreibenvon ACCS Germany GmbH. Das Unternehmen ist als Inkassodienstleister registriert (Amtsgericht Düsseldorf HRB 92911; RDG-Zulassung, Aktenzeichen beim BMJ). ACCS tritt hier für die als Gläubiger genannte Fair Commerce Limited auf, eine Gesellschaft mit Korrespondenzadresse Workshop 60, 3/F, Block A, East Sun Industrial Centre, No. 16 Shing Yip Street, Kowloon (Hongkong). Als „Bestellseite“ wird orthoback.de ausgewiesen. Die Zahlung soll über ein externes „Debtor Portal“ (collectonline.eu) bzw. per niederländischer IBAN abgewickelt werden. (ACCS Germany)
Die Adresse „Workshop 60 … East Sun Industrial Centre … Shing Yip Street“ taucht in diversen Firmenprofilen auf; Fair Commerce Limited ist zudem als Designated Member der britischen Starsight Commerce LLP bei Companies House eingetragen. Solche Konstruktionen erschweren eine klare Inhaberkette und die Durchsetzung von Verbraucherrechten über EU-Grenzen hinweg. Konkrete Gründerangaben sind öffentlich nicht transparent, was bereits ein Risikofaktor ist. (Unternehmensinfos Aktualisieren)
Externe Verbraucherwarnseiten führen orthoback.de als „problematischen Shop“: kein klassischer Fakeshop, aber lange Lieferzeiten, Retourenprobleme, Behauptungen man habe Retouren immer mal wieder nicht erhalten, die dann in Inkassoforderungen münden, Zusatzkosten und minderwertige Ware scheinen häufig.
Auf Trustpilot häufen sich ebenso negative Erfahrungen (Lieferung/Service/Qualität). Dem gegenüber stehen überwiegend positive Bewertungen auf der eigenen Shop-Seite – eine typische Red-Flag-Kombination, wenn externe und interne Bewertungsbilder stark auseinandergehen. (Watchlist Internet).
ACCS Germany tritt nach außen als reguliertes Inkasso auf und betreibt eine eigene Website. Das Zahlungsportal „CollectOnline“ ist eine Branchen-Software für Forderungsmanagement, die von verschiedenen Inkassos genutzt wird – der Domainname allein belegt also noch keinen Betrug. Gleichwohl ist die Länder-Kombination hier auffällig: Hongkonger Gläubiger, deutsches Inkasso, Zahlung über niederländische IBAN. Das rechtfertigt besonders gründliche Prüfung der Forderungsgrundlage. (ACCS Germany).
Die vorliegenden Forderungsbriefe weisen einige Gemeinsamkeiten auf: Hauptforderungen zwischen 119 und 339 Euro, aufgestockt durch Inkassogebühren und Zinsen, sodass am Ende 176 bis knapp 400 Euro gefordert werden.
Die Zahlung soll nicht nach Deutschland gehen, sondern auf eine niederländische IBAN (INGB, NL68 …).
Alternativ wird der Zugang zu einem „Debtor Portal“ (collectonline.eu) angeboten – betrieben von einem externen Softwareanbieter in Belgien/Niederlande.
Diese Kombination – Hongkonger Gläubiger, deutsches Inkasso, niederländisches Konto – ist untypisch für seriösen Onlinehandel und erschwert im Streitfall die Rückverfolgung.
Die ACCS Germany GmbH ist im deutschen Handelsregister eingetragen und als Inkassodienstleister nach § 10 RDG registriert. Auch die Bundesanstalt für Justiz listet die Firma offiziell. Damit ist das Unternehmen formal kein „Fake-Inkasso“.
Erstens: Der Gläubiger ist außerhalb der EU mit schwer greifbarer Inhaberstruktur.
Zweitens: Es gibt verifizierte Warnhinweise und Tausende Beschwerden nicht nur über die deutsche Bestellseite orthoback.de.
Drittens: Zahlung an eine NL-IBAN und der Zwang ins externe Portal sind unüblich, wenngleich nicht per se rechtswidrig.
Viertens: Die Inkasso- und Mahnbriefe erhöhen die Summe zügig um Gebührenpauschalen und Zinsen, obwohl die Hauptforderung vergleichsweise klein ist – ohne in den uns vorliegenden Briefen belastbare Belege beizulegen (Bestellbestätigung, konkrete Widerrufs-/Retourendokumentation, Zustellnachweise). Das ist typisch für massenhaftes Inkasso, aber kein rechtskräftiger Beweis einer Zahlungsverpflichtung.
Die US-FTC und europäische Verbraucherstellen warnen generell vor solchen Inkasso und Drucktaktiken. Entscheidend ist immer: Erst zahlen, wenn der Anspruch belegt ist. Du hast das Recht, schriftlich die vollständige Forderungsdokumentation anzufordern: vertraglicher Bestellnachweis, Liefer-/Leistungsnachweis, Widerruf/Retouren-Status, Zession/Vollmacht, Zins- und Gebührenberechnung. Ohne diese Nachweise kann ein Inkasso keinen vollstreckbaren Titel herbeizaubern. (Consumer Advice)
Deshalb unser Tipp: Schriftlich widersprechen und Nachweise verlangen. Bestreite die Forderung substantiiert und fordere binnen 14 Tagen: Bestell-/Liefernachweise, Rechtsgrund (AGB, Widerruf), Vollmacht/Abtretung an ACCS, detaillierte Gebührenkalkulation. Sende per Einwurf-Einschreiben.
Zudem: Nichts im „Debtor-Portal“ bestätigen. Keine Anerkenntnisse abgeben, keine sensiblen Daten nachreichen.
Außerdem: Indizien sichern. Screenshots/Belege zu Bestellung, Retoure, Mails, Tracking, Bewertungen.
Weitere Tipp: Beschwerdekanäle nutzen. BDIU-Beschwerde gegen das Inkasso, Verbraucherzentrale einschalten; bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten.
Nur bei gerichtlichem Mahnbescheid fristwahrend reagieren. Kommt ein amtlicher Mahnbescheid, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.
Datenminimierung. Keine Ausweiskopien oder Kontodaten versenden.
(Hinweis: ACCS ist laut Branchenverzeichnis Mitglied im BDIU und verfügt über eine RDG-Lizenz; Beschwerden sind dennoch möglich und sinnvoll, wenn Nachweise fehlen oder Druck aufgebaut wird.) (debitura.com)
ACCS Germany GmbH, Monheim am Rhein, Geschäftsführer: Gerardus Hendrikus Maria Jansen; registrierter Inkassodienstleister nach § 10 RDG. CollectOnline ist ein Software-Anbieter (Belgien/Niederlande) für Inkassoportale. Fair Commerce Limited ist als Gesellschaft in Hongkong verzeichnet und seit Mai 2024 als Designated Member der britischen Starsight Commerce LLP gelistet; Gründerangaben sind öffentlich nicht klar ersichtlich. orthoback.de bewirbt Medizin-/Wellness-Produkte und steht unter externer Beobachtung von Verbraucherwarnportalen, während eigene Shop-Bewertungen überwiegend positiv sind – ein auffälliges Bewertungsgefälle. (ACCS Germany)
Die Kombination aus außereuropäischem Gläubiger, schwach transparenter Eigentümerstruktur, kritischem Bewertungsbild zur verlinkten Bestellseite, Auslands-IBAN und der schnellen Gebühreneskalation ist hochgradig risikobehaftet. Ein automatisches Zahlen wäre nicht empfehlenswert. Fordere die Beweise ein, widersprich sauber und ziehe bei weiterem Druck Verbraucherschutz bzw. Anwalt hinzu.
Klar ist: Bei solchen Forderungen musst Du immer schriftlich und per Einschreiben widersprechen. Tust Du das nicht, gilt es rechtlich so, als hättest Du die Forderung akzeptiert.
Es ist ein Nervenkrieg, aber den musst Du durchstehen. Sonst läufst Du Gefahr, dass aus ein paar hundert Euro am Ende tausende Euro Forderungen werden.
Im uns vorliegenden Fall wurde aus einer ursprünglichen Summe von 800 Euro inzwischen eine angebliche Forderung von 1.900 Euro. Trotzdem bleibt die betroffene Rentnerin standhaft: Sie widerspricht – und zahlt nicht für Produkte, die sie fristgerecht per Einschreiben zurückgeschickt hat.
Doch die chinesische Firma behauptet einfach dreist, sie habe nichts erhalten.
Unser Rat: Ab sofort jeden Schritt dokumentieren – am besten mit dem Handy filmen und unter Zeugen, damit im Zweifel ein klarer Nachweis vorliegt.
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