
NETZ-TRENDS.de ist durch den Fall einer Rentnerin aus Berlin auf die dubiosen Geschäftspraktiken des chinesischen "Onlinehändlers" Orthoback aufmerksam geworden. Die Seniorin bestellte Produkte über den Internet-Shop, die als medizinische Hilfsmittel gegen Schmerzen, Lymphödeme oder Durchblutungsstörungen beworben wurden. Geliefert bekam sie nach eigener Aussage „überwiegend Schrott“ – billige Massenware aus China, die mit den vollmundigen Werbeversprechen nichts zu tun hatte.
Als die Rentnerin von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machte und die Ware – ordnungsgemäß mit DHL versichert – zurückschickte, begann ein regelrechter Spießrutenlauf. Trotz klar dokumentierter Rücksendung nach Hongkong erhielt sie kurz darauf Rechnungen, Mahnungen und schließlich sogar eine „Letzte Mahnung“.
Die Schreiben, die NETZ-TRENDS.de vorliegen, tragen den Absender Orthoback und enthalten stets die Aufforderung zur Zahlung auf ein deutsches Bankkonto. Als Kontoinhaber wird eine „Fair Commerce Limited“ mit Sitz in Hongkong genannt. IBAN und BIC führen jedoch zu einem deutschen Konto. Damit soll offenbar Seriosität suggeriert werden – tatsächlich wird das Geld sofort ins Ausland weitergeleitet.
Auf einer der Mahnungen heißt es wörtlich: „Leider konnten wir bislang keinen Zahlungseingang bei uns verzeichnen. Bitte überweisen Sie den noch offenen Rechnungsbetrag von 339,30 € bis spätestens 11.07.2025 auf unten genanntes Konto.“
In einem anderen Schreiben droht Orthoback unverhohlen: „Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Andernfalls steht der Einzug der offenen Forderung durch ein Inkasso-Verfahren bevor.“
Besonders perfide ist die Vorgehensweise bei Rücksendungen. In den Unterlagen findet sich ein Widerrufsformular, das als Rücksendeadresse „No. 16 Shing Yip Street, 999077 Kowloon, Hong Kong“ vorgibt. Deutsche Verbraucher, die ihre Ware zurückschicken möchten, sollen also internationale Pakete mit hohen Kosten versenden. Für viele ist das faktisch eine Sperre des gesetzlich garantierten Widerrufsrechts.
Die Berliner Rentnerin dokumentierte die Rücksendung dennoch sorgfältig. Ein DHL-Beleg bestätigt: „DHL Paket / Päckchen mit Versicherung, Sendungsnummer ... xk9414xx ... DE, Aufgabe am ... 07.2025“. Trotz dieses Nachweises setzten die Mahnungen nahtlos fort.
Die Praxis von Orthoback ist kein Einzelfall. Die Plattform Watchlist Internet führt den Anbieter auf einer Liste problematischer Shops und schreibt: „Der Einkauf bei Orthoback kann zu bösen Überraschungen führen – lange Lieferzeiten, Rücksendeschwierigkeiten und fragwürdige Ware.“ (Watchlist Internet).
Auch Trustpilot ist voller Klagen. Orthoback erzielt dort Tausende ungenügend und mangelhaft Bewertungen (1 oder 2 Sterne). Tausende Bewertungen sind eindeutig: „Fraudulent company. Shoes were paid in full. They never arrived.“ oder „This is a scam website! Impossible to return without costing you the same amount again to ship to China.“ (Trustpilot Bewertungen).
Auf Reddit warnen Nutzer ebenfalls. Ein Betroffener berichtet: „Mir kam zusätzlich ein Brief von DHL (wahrscheinlich auch Fake), mit einer AdressTAN für das angeblich gelieferte Paket. Bezahlt habe ich natürlich nicht. IBAN ist eine Strohmann-IBAN, das Geld wird sofort nach Hongkong durchgeschleust.“ (Reddit – r/LegaladviceGerman).
Auch die Seite 2glory.de rät Verbrauchern ausdrücklich zur Vorsicht: „Orthoback ist kein klassischer Fake-Shop, aber dennoch problematisch. Die Verbraucherrechte werden erschwert, die Seriosität ist zweifelhaft.“ (2glory.de).
Orthoback tritt nach außen professionell auf: deutsche Website, deutsche Rechnungen, deutsche Bankverbindungen. Doch hinter der Fassade steckt ein Firmenkonstrukt in Hongkong, das Verbraucher systematisch unter Druck setzt. Selbst nach belegtem Widerruf werden Forderungen erhoben. Für ältere Menschen wie die Rentnerin aus Berlin ist diese Masche eine doppelte Belastung: gesundheitlich enttäuscht, finanziell bedroht: Gut 1000 Euro soll sie zahlen fordert das Inkassobüro unverhohlen und rotzfrech trotz des Betrugs an der über 80-jährigen Rentnerin, die selbst Ingenieurin ist und eigentlich stets vorischtig. In jüngeren Jahren war sie Stadträtin in Berlin für die SPD.
NETZ-TRENDS.de schließt sich den Warnungen der Verbraucherzentralen an:
Rechnungen und Mahnungen von Orthoback sollten nicht bezahlt werden. Stattdessen ist es ratsam, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, die Verbraucherzentrale einzuschalten und die eigene Bank über den Betrugsverdacht zu informieren.
Ja, es gibt zahlreiche kritische Berichte und Warnungen zu Orthoback, die auf verschiedene Probleme und potenzielle Betrugsmaschen hinweisen (Erfahrungen365.de [6]; Reklamation24 [7]; Scamadviser [9]; 2glory.de [10]).
Viele Kunden berichten von mangelhafter Qualität – Geräte wie das „Vibrastone Gua-Stoßwellen-Massagegerät“ sollen schnell defekt sein und nicht wie versprochen funktionieren (Erfahrungen365.de [6]). Der Kundendienst wird als schwer erreichbar oder wenig hilfreich beschrieben; Reklamationen laufen oft ins Leere oder werden durch die Forderung nach unnötigen (teils unmöglichen) Beweisvideos verzögert (Reklamation24 [7]).
Es gibt Hinweise auf Abzocke beim Versand und bei Rückgaben: Rücksendungen sollen oft nach China erfolgen (kostenpflichtig), selbst wenn nur ein Widerruf ausgesprochen wurde oder eine fehlerhafte Lieferung vorlag (2glory.de [10]). Viele berichten von Problemen mit Rechnungen und Inkassoverfahren, auch bei nicht abgeschlossenen Bestellungen – Kunden erhielten Mahnungen, obwohl sie gar nicht bezahlt hatten oder Geräte abgelehnt wurden (Reklamation24 [7]).
Der Shop listet die Produkte zu Mondpreisen, bietet aber minderwertige Qualität – insbesondere bei Schuhen wird häufig von „billigem Plastik“ berichtet (Erfahrungen365.de [6]; 2glory.de [10]). Zudem weisen Scamadviser und andere darauf hin, dass Orthoback möglicherweise mit Fake-Bewertungen arbeitet, um das Image zu verbessern (Scamadviser [9]; 2glory.de [10]).
Portale wie Scamadviser [9] und 2glory.de [10] raten zur Vorsicht bei Bestellungen.
Auf Trustpilot [1] finden sich hunderte 1-Stern-Rezensionen mit deutlichen Betrugsvorwürfen – zudem wird dort explizit darauf hingewiesen, dass viele positive Bewertungen offenbar „von Unternehmen eingeladen“ oder automatisiert erstellt wurden.
Ausführliche Erfahrungsberichte und Warnungen mit Originalquellen finden sich unter anderem bei Erfahrungen365.de [6], Reklamation24 [7] sowie Trustpilot [1].
Ein neutrales Investigativ-Projekt von 2glory.de [10] fasst die typischen Maschen und Beschwerden zusammen und stellt weiterführende Links bereit.
Was Trustpilot über Orthoback zeigt: Ein Stimmungsbild aus Tausenden enttäuschter Kunden
Quelle: Trustpilot – orthoback.de (1-Stern-Filter)
Nach unserem ersten Bericht über Orthoback – ausgelöst durch den Fall einer Berlinerin aus Berlin, die trotz dokumentiertem Widerruf in ein Mahnverfahren geriet – haben wir uns angesehen, was eines der größten Bewertungsportale der Welt über den Anbieter abbildet. Trustpilot listet aktuell 7.942 Bewertungen zu orthoback.de, ein TrustScore von 2,5/5, mit rund 40 % 1-Stern-Urteilen. Das folgende Bild ergibt sich aus der Auswertung der jüngsten 1-Stern-Stimmen.
Inkasso-Druck trotz Streitfällen. Wiederkehrend schildern Käufer, dass sie Inkasso-Post erhalten – teils obwohl sie retourniert haben oder die Ware nie ankam. Eine Kundin schreibt: „Inkassobüro beauftragt… Geld soll in die Niederlande überwiesen werden… Verbraucherzentrale informiert und Anzeige gestellt.“ (Trustpilot, 1-Stern)
Rücksendung nach China – faktische Hürde. Viele berichten, dass Rückgaben auf eigene Kosten nach China erfolgen müssen. „Widerruf nicht möglich… Rücksendung nach CHINA auf eigene Kosten.“ (Trustpilot, 1-Stern) Für Verbraucher ist das praktisch eine Kostensperre des Widerrufsrechts.
Keine oder späte Reaktionen. Häufige Klage: Wochenlang keine Antwort auf Rücksende- oder Support-Mails, während Rechnungen und Mahnungen eintreffen. „Warum bekommt man keine Antwort… nur Rechnung und Mahnung kommen.“ (Trustpilot, 1-Stern)
Nicht geliefertes oder defektes Produkt. Berichte reichen von Ware nie erhalten bis früh defekt. „Gerät funktioniert nach wenigen Anwendungen nicht mehr… nicht mehr aufladbar.“ oder „Nur Rechnung, keine Lieferung.“ (Trustpilot, 1-Stern)
Werbeversprechen vs. Realität. Käufer sprechen von billiger Importware, die nicht mit den Werbeversprechen übereinstimmt: „Schrott, Schrott und nochmals Schrott… Kundencenter ist KI-generiert, immer gleiche Nachricht.“ (Trustpilot, 1-Stern)
Rückerstattungs-Taktiken. Statt einer unkomplizierten Rückzahlung werden teils niedrige Teilbeträge angeboten – oder eine erneute Zusendung in Aussicht gestellt, während Forderungen weiterlaufen. „Rücksendung 48 € Porto nach China, Erstattung 24,46 € – nutzloses Gerät bleibt.“ (Trustpilot, 1-Stern)
Unter vielen 1-Stern-Einträgen erscheinen standardisierte Antworten des Unternehmens: Man möge an hilfe@orthoback.de schreiben, die Rücksendung ins Ausland sei Widerrufsbedingung, man „prüfe den Fall“. Dass sich diese Textbausteine häufig nicht in eine zügige Lösung übersetzen, ist ein Kern der Frustration in den Bewertungen. Eine glaubhafte deutsche Retouradresse nennen die Antworten nicht. (Trustpilot – Unternehmen reagiert)
Trustpilot weist transparent aus, dass Unternehmen Bewertungen beantworten und Einladungen verschicken können. Die Verteilung bei Orthoback – sehr viele 1-Stern-Erfahrungen bei gleichzeitigen standardisierten Unternehmensantworten – ist für Verbraucher ein deutliches Warnsignal. Auch die parallele Präsenz der Marke auf orthoback.com mit noch schlechterem Score verstärkt den Eindruck eines systemischen Problems.
Quellen: Trustpilot orthoback.de, Trustpilot orthoback.com
Für die von NETZ-TRENDS.de begleitete Berlinerin decken sich die Trustpilot-Berichte nahezu deckungsgleich mit ihren Erfahrungen: Druck durch Mahnungen, Rücksendung ins Ausland, schwieriger Support, minderwertige Ware. Die Masse der 1-Stern-Stimmen zeigt: Das ist kein Einzelfall, sondern eine wiederkehrende Praxis.
Vor Bestellung recherchieren. Wer Orthoback in Betracht zieht, sollte den 1-Stern-Filter auf Trustpilot komplett lesen und sich fragen, ob er Rückporto ins Ausland riskieren will.
Alles dokumentieren. Bestell-, Versand-, Rücksende- und Kommunikationsnachweise sichern; bei Droh-Mahnungen schriftlich widersprechen.
Rechtliche Hilfe suchen. Verbraucherzentrale einschalten, bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten, ungerechtfertigte Forderungen bestritten lassen.
Nicht in Vorleistung gehen. Keine Zahlung ohne Ware; bei SEPA-Lastschrift notfalls Rückgabe prüfen.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel stützt sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Nutzerstimmen bei Trustpilot und die offiziellen Reaktionen des Unternehmens. Direkt verlinkte Belege:
Trustpilot 1-Stern orthoback.de: https://de.trustpilot.com/review/orthoback.de?stars=1
Trustpilot orthoback.com: https://www.trustpilot.com/review/orthoback.com
Orthoback: Wie eine chinesische Handelsfirma Verbraucher tyrannisiert
NETZ-TRENDS.de liegen zahlreiche Unterlagen zu dem eingangs geschilderten Fall aus Berlin vor. Die Rentnerin – Name von der Redaktion verändert – bestellte im Sommer 2025 bei Orthoback, einem Anbieter mit Sitz in Hongkong, verschiedene Produkte wie das „Vibrastone Gua-Schockwellen-Massagegerät“. Der Preis: 119,90 Euro.
Schon kurz nach der Bestellung stellte die Frau fest, dass es sich um billige Massenware handelte, die mit den großspurigen Werbeversprechen nichts zu tun hatte. Sie machte deshalb umgehend von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Am 30. Juni 2025 füllte sie ein Widerrufsformular aus und schickte die Ware am 04. Juli 2025 per DHL – mit Versicherung und belegter Sendungsnummer – zurück.
Was dann folgte, gleicht einer regelrechten Tyrannei. Trotz nachweislicher Rücksendung erhielt die Rentnerin immer neue Rechnungen und Mahnungen. Auf einer Forderung vom 20. Juni 2025 wird eine Gesamtsumme von 339,30 Euro verlangt. Andere Schreiben forderten Teilbeträge wie 119,70 Euro oder 169,60 Euro – jeweils mit unterschiedlichen Fristen.
Wörtlich heißt es in einer Mahnung: „Leider konnten wir bislang keinen Zahlungseingang bei uns verzeichnen. Bitte überweisen Sie den noch offenen Rechnungsbetrag…“. Eine „Letzte Mahnung“ vom 16. Juli 2025 droht sogar mit Inkassoverfahren und verweist auf § 280 BGB, um zusätzliche Kosten zu rechtfertigen.
Typisch für Orthoback ist die systematische Eskalation.
Zunächst eine normale Rechnung. Dann folgen mehrere Mahnungen mit wechselnden Beträgen. Schließlich wird eine „Letzte Mahnung“ verschickt, in der Inkasso und weitere Kosten angekündigt werden. Immer wieder tauchen dieselben Elemente auf: juristisch klingende Paragraphen, Fristen von wenigen Tagen, Forderungen auf ein deutsches Bankkonto der Fair Commerce Limited, obwohl die Firma in Hongkong sitzt.
Das Ergebnis ist klar: Verbraucher sollen eingeschüchtert und mürbe gemacht werden, damit sie trotz rechtlich wirksamen Widerrufs zahlen.
Datum | Art des Schreibens | Geforderte Summe | Fristsetzung / Bemerkung |
---|---|---|---|
20.06.2025 | Rechnung | 339,30 € | Erste Gesamtforderung |
26.06.2025 | Zahlungsaufforderung | 119,90 € | Frist: 26.06.2025 |
28.06.2025 | Rechnung | 339,30 € | Frist: 28.06.2025 |
30.06.2025 | Widerruf | — | Formular ausgefüllt |
04.07.2025 | DHL-Rücksendung | — | Sendungsnr. CY289414939DE |
09.07.2025 | Mahnung | 119,90 € | Frist: 09.07.2025 |
11.07.2025 | Mahnung | 119,70 € | Frist: 11.07.2025 |
16.07.2025 | Letzte Mahnung | 119,90 € | Drohung mit Inkasso |
Für die Berlinerin bedeutet das eine psychische Belastung. Kaum war ein Brief beantwortet oder widersprochen, flatterte schon die nächste Mahnung ins Haus. Auf dem Tisch stapeln sich Rechnungen, Mahnungen und Drohschreiben. Auf den Blättern stehen Summen, die sich hochschaukeln. Aus 119,90 Euro wird bald eine Forderung von 339,30 Euro. Mit Inkassogebühren droht schnell ein noch höherer Betrag.
Diese Taktik, Verbraucher mit einer Flut von Schreiben zu tyrannisieren, hat Methode. Besonders ältere Menschen werden so massiv unter Druck gesetzt. Viele zahlen aus Angst vor Gerichten oder Inkasso, obwohl sie längst im Recht sind.
Der dokumentierte Fall aus Berlin ist kein Einzelfall, sondern Teil eines systematischen Geschäftsmodells. Orthoback arbeitet mit Drohungen, Verwirrung und Einschüchterung. Das Ergebnis ist stets dasselbe: Verbraucher sollen trotz wirksamen Widerrufs zahlen.
Die Tyrannei durch Mahnungen und Pseudo-Jura-Formulierungen trifft gerade Rentnerinnen und Rentner besonders hart. Sie sind es, die mit Briefen, Rechnungen und Drohungen überschüttet werden – obwohl sie nachweislich alles richtig gemacht haben.
Musterbriefe für den Widerspruch gegen Orthoback-Forderungen
Bitte nur mit Einschreiben und Rückantwort absenden, am besten den Brief und das Eintüten in den Couvert und die Abgabe und Frankierung am Postschalter mit dem Handy filmen, am besten mit Zeugen. Die Firma aus China schreckt vor nichts zurück. Die Jusitz ist dringend gefordert.
NETZ-TRENDS.de wird die Tausenden Opfer begleiten. Wir kämpfen für Ihr Recht an Ihrer Seite gegen diese Abzock-Kriminellen, eine offensichtlich international agierende Kriminelle Bande.
Wichtig: Wer gegen eine unberechtigt eingegangen Forderung oder Mahnung nicht mit Einschreiben antwortet, der akzeptiert sie letztlich. Deshalb gilt, so lästig das ist: Nichtstun ist hier falsch. Das hilft dann auch vor Gericht nicht. Nur wer sich wehrt, kann diese Abzocker sich vom Leib halten. NETZ-TRENDS.de empfiehlt folgende Gegenantworten abzusenden (ohne dass wir hier eine Rechtsgarantie abgeben können; im Zweifel fragen sie Ihren Antwalt oder die öftliche Verbraucherzentrale oder die Polizeidienststelle):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich ausdrücklich Widerspruch gegen Ihre Forderung ein. Ich habe den angeblichen Vertrag bereits fristgerecht widerrufen und die Ware am [Datum einfügen] mit DHL zurückgesandt. Die Sendungsnummer lautet [Nummer einfügen]. Damit ist der Vertrag gemäß §§ 355 ff. BGB nichtig.
Ihre weiteren Rechnungen und Mahnungen sind unbegründet. Auch die Einschaltung eines Inkassounternehmens ändert daran nichts. Ohne gerichtlichen Titel besteht für mich keine Zahlungspflicht. Ich fordere Sie daher auf, sämtliche weiteren Mahnungen und Drohschreiben zu unterlassen.
Sollte ich weitere unbegründete Forderungen erhalten, werde ich den Vorgang der Verbraucherzentrale sowie der Polizei übergeben und rechtliche Schritte wegen Betrugsverdachts prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich meinen Widerspruch gegen Ihre Forderung. Ich habe mein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fristgerecht ausgeübt. Die Ware wurde am [Datum einfügen] zurückgesandt. Damit ist der Vertrag rechtlich aufgehoben.
Ihre Forderungen sind daher unbegründet. Auch eine Weitergabe an ein Inkassobüro ändert daran nichts. Ich weise Sie darauf hin, dass ich weder Zahlungen leisten noch zusätzliche Kosten akzeptieren werde.
Ich behalte mir vor, den Vorgang an die Arbeiterkammer (AK) und den Verein für Konsumenteninformation (VKI) weiterzugeben. Zudem werde ich bei fortgesetzter Belästigung Anzeige erstatten.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ausdrücklich Ihrer Forderung. Die bestellte Ware wurde am [Datum einfügen] zurückgesandt. Ihre Forderung entbehrt daher jeder Grundlage.
Da Sie in Ihrer Werbung ein Rückgaberecht zugesichert haben, sind Sie an diese Zusage gebunden. Eine Pflicht zur Zahlung besteht nicht. Zusätzliche Kostenforderungen und Drohungen mit Inkasso weise ich zurück.
Sollten Sie weiterhin unbegründete Forderungen stellen, werde ich den Fall der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) melden und Anzeige wegen unlauterer Geschäftspraktiken gemäß UWG erstatten.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Adresse]
Orthoback tritt als scheinbar seriöser Online-Shop auf, der Gesundheits- und Wellnessprodukte anbietet. Hinter dem Namen steht jedoch keine transparente deutsche Gesellschaft, sondern die Fair Commerce Limited mit angeblichem Sitz in Hongkong. Die Internetseiten wie orthoback.de oder orthoback.com sind oft über Baukastensysteme (z. B. Shopify) erstellt, ein rechtsverbindliches Impressum fehlt oder ist unvollständig.
Das Geschäftsmodell ist klar: Über Facebook-Werbung, Instagram-Anzeigen und Google-Ads werden gezielt Produkte wie Massagegeräte, Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe beworben. Besonders ältere Menschen, die auf Linderung ihrer Beschwerden hoffen, werden angesprochen. Der Eindruck eines deutschen Anbieters wird durch deutsche Bankverbindungen und deutschsprachige Webseiten erzeugt.
Orthoback lebt von der Hoffnung auf Gesundheit. Menschen mit Arthrose, Lymphödemen, Hörproblemen oder Durchblutungsstörungen greifen schnell zu, wenn Werbung einfache Lösungen verspricht. Stattdessen erhalten sie oft billige Importware aus China, die weder technisch hochwertig ist noch die versprochene Wirkung hat.
Ein typisches Muster: Die Ware wird geliefert, der Käufer macht vom Widerrufsrecht Gebrauch und schickt sie zurück. Danach beginnen Rechnungen, Mahnungen und Inkassodrohungen, oft mit wechselnden Summen zwischen 119,90 Euro und 339,30 Euro. Juristisch klingende Texte mit Verweis auf § 280 BGB sollen Eindruck schinden.
So entsteht eine Tyrannei durch Papier. Besonders Rentnerinnen und Rentner fühlen sich unter Druck gesetzt und zahlen aus Angst vor Gericht, obwohl sie im Recht sind.
In Deutschland gilt eindeutig das Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Wer den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerruft und die Ware zurückschickt, hat keine Zahlungspflicht. Forderungen und Mahnungen sind dann unberechtigt. Inkassounternehmen wie ACCS Germany dürfen nur tätig werden, wenn tatsächlich eine offene Forderung besteht. Ist diese durch Widerruf erloschen, handelt es sich rechtlich um eine nicht durchsetzbare Forderung.
In Österreich gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Auch hier haben Konsumenten ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Nach rechtzeitigem Rücktritt besteht keine Zahlungsverpflichtung. Forderungen oder Mahnungen sind somit rechtlich haltlos. Auch Inkassobüros dürfen keine Zwangsvollstreckung veranlassen, solange kein Gerichtstitel vorliegt. Die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation raten Betroffenen, sofort schriftlich zu widersprechen.
In der Schweiz gibt es zwar kein generelles Widerrufsrecht wie in der EU, jedoch sind Unternehmen an ihre eigenen AGB und Werbeversprechen gebunden. Wenn Orthoback ein Rückgaberecht von „90 Tagen kostenloser Rückgabe“ bewirbt, ist dies verbindlich. Wird dieses nicht eingehalten, handelt es sich um eine unlautere Geschäftspraxis nach UWG. Betroffene können sich an die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wenden und zusätzlich Strafanzeige erstatten. Auch in der Schweiz gilt: Ein Inkassobüro kann keine rechtliche Durchsetzung ohne Gerichtsverfahren erzwingen.
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Die dubiose Spur von Orthoback zu ACCS Inkass0 und einem niederländischen Konto