Die perfide Ad-Masche hinter der "Susanne Klatten Investmentchance" auf Instagram

Alles Lüge! Ein zehnminütiger Fake-Spot auf Instagram missbraucht den Namen der deutschen Multimilliardärin Susanne Klatten für dreiste Anlegerfallen. In Wahrheit handelt es sich um eine perfide Dauerwerbesendung, die Bürger mit falschen Versprechen ködern soll. Bilder: Screenshots der Fake-Anzeige auf Instagram vom 21. August 2025.

Wie Instagram-Nutzer am 21. August 2025 in eine klassische Anlegerfalle gelockt wurden über Fake Werbung / NETZ-TRENDS deckt auf

Am 21. August 2025 gegen 10:45 Uhr erschien auf Instagram ein über zehnminütiger angeblicher Werbeclip, eigentich eine Art Dauerwerbesendung (die damit genehmigungspflichtig bei den deutschen Landesmedienzentralen wäre) der mit überzogenen Versprechen Nutzer in Deutschland ködern wollte. Vordergründig ging es um eine „einmalige Chance“ mit einer angeblichen KI-Investmentplattform. Tatsächlich handelt es sich um ein Paradebeispiel digitaler Abzocke.

Das Drehbuch der Täuschung

Von Beginn an setzte das Video auf Superlative. Bereits in der ersten Woche sollten Teilnehmer angeblich mehr als 10.000 Euro verdient haben. Rechenbeispiele folgten wie aus einem Taschenrechner: 1.000 Euro pro Tag, 7.000 Euro pro Woche, 30.000 Euro im Monat, 360.000 Euro im Jahr. Wer nicht sofort kapiert, wie absurd diese Zahlen sind, sollte durch ständige Wiederholung weichgekocht werden.

Parallel dazu lief die zweite Ebene der Manipulation: der Köder der Exklusivität. Nur „100 Bürger Deutschlands“ hätten Zugang, hieß es. Wer das Video schließe, verliere die Chance „für immer“. Ein typischer psychologischer Trick, um Druck aufzubauen.cms.feexy.500x750Instagram sendet offenbar jeden Betrug – ohne jede Schranke. Selbst der Name von Susanne Klatten wird schamlos missbraucht. Sie ist nur eines von vielen prominenten Super-Rich-Opfern, deren Identität für dreiste Abzocke gekapert wird. Grafik: ChatGPT Pro-Version für NETZ-TRENDS.de.

Vermeintliche Ehrlichkeit als Trick

Besonders perfide war die ständige Versicherung, es handele sich „nicht um Betrug, nicht um Devisenhandel, nicht um Finanzpyramiden“. Immer wieder wurde betont: „Ich respektiere Sie und schätze meinen guten Ruf.“ Diese vermeintliche Ehrlichkeit ist das klassische rhetorische Schutzschild: Indem man Betrug abstreitet, bevor jemand ihn vermutet, wird Vertrauen aufgebaut.

Missbrauch eines großen Namens

Im Zentrum stand die Behauptung, die Sprecherin sei Susanne Klatten, BMW-Großaktionärin und eine der reichsten Frauen Deutschlands, Europas, ja der Welt. Mit ihrer angeblichen Stimme und ihrem angeblichen Gesicht wurde suggeriert, sie wolle „nichts von Ihnen“ – und gleichzeitig eine unglaubliche Gelegenheit eröffnen. Der Zynismus könnte größer kaum sein. Denn eine Frau, die Milliardärin ist, hätte selbstverständlich keinerlei Grund, Kleinanleger mit 250-Euro-Einstiegen zu umwerben. Hier wurde Reputation gezielt als Waffe missbraucht.

Die Einstiegshürde als Falle

Am Ende des Videos kam der entscheidende Satz: Der Zugang sei nur gegen eine Mindesteinzahlung von 250 Euro möglich. Wer mehr einzahle, könne „bis zu zehnmal höhere Ergebnisse“ erzielen. Damit war das wahre Ziel klar: Menschen sollten möglichst schnell Geld überweisen – in der Hoffnung, dass sie sich von der Aussicht auf schnelle Reichtümer blenden lassen.

Das bekannte Betrugsmuster

Das Video folgt damit exakt dem Muster unzähliger Krypto- und Trading-Betrugsmodelle. Erst wird Vertrauen durch Namen, Zahlen und Versprechen aufgebaut. Dann folgt der Einstieg über eine niedrige Summe. Schließlich werden Opfer animiert, weitere Beträge nachzuschießen. Auf der Plattform erscheinen erfundene Gewinne, die sich jedoch nie auszahlen lassen. Am Ende bleibt nichts als ein leeres Konto.

Die perfidesten Fake-Lügen des "Klatten-Fake-Spots" auf Instagram

Lüge Behaupteter Inhalt Warum perfide
10.000 Euro Gewinn in der ersten Woche Jeder Teilnehmer habe schon in der ersten Woche mehr als 10.000 Euro verdient. Baut falsche Hoffnung auf schnelle Gewinne auf und verschleiert, dass kein reales Geschäftsmodell existiert.
Exklusiver Zugang für 100 Deutsche Nur 100 Bürger Deutschlands hätten Zugang zu dieser Chance. Psychologischer Druck durch künstliche Verknappung, um sofortige Handlungen zu erzwingen.
Vorzeitiger Ruhestand Man könne sofort den Arbeitsplatz verlassen und frühzeitig in Rente gehen. Spielt mit existenziellen Träumen und Unsicherheiten vieler Menschen, die sich finanzielle Freiheit wünschen.
Kein Betrug „Dies ist keine Betrugsmasche, ich respektiere Sie zu sehr.“ Offensiver Betrugs-Abstreit, um Vertrauen aufzubauen, bevor überhaupt Zweifel entstehen.
Der Name Susanne Klatten Großaktionärin von BMW brauche nichts von den Zuschauern. Missbrauch eines prominenten Namens, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen, obwohl die Person keinerlei Bezug hat.
Mathematische Hochrechnungen 1.000 Euro am Tag seien 360.000 Euro im Jahr. Eindruck seriöser Kalkulation, obwohl die Zahlen reine Fantasie sind.
Einmalige Chance Das Video könne nur einmal angesehen werden, der Link funktioniere danach nicht mehr. Klassische „Jetzt oder nie“-Manipulation, um rationales Nachdenken zu verhindern.
KI-Handelsplattform Ein Algorithmus erledige automatisch alle Transaktionen und garantiere Gewinne. Ausnutzung des Hypes um künstliche Intelligenz, um Seriosität vorzutäuschen.
Mindesteinstieg 250 Euro Mit 250 Euro könne man sofort starten, höhere Beträge führten zu „zehnmal besseren Ergebnissen“. Einstiegsschwelle niedrig, um Opfer anzulocken, danach Eskalation durch Druck zu höheren Einzahlungen.

Das Fazit

Der Clip vom 21. August 2025 ist ein klassisches Lehrstück digitaler Abzocke. Riesengewinne, künstliche Exklusivität, Fake-Testimonials und psychologischer Druck verschmelzen zu einem perfiden Täuschungsmanöver. Dass Instagram diesen Fake minutenlang einblendete, ist ein Skandal. Es zeigt, wie leichtgläubige Nutzer mit den Mitteln der Manipulation in Anlegerfallen getrieben werden – während sich die Betrüger ins Fäustchen lachen.

Die Lücke im System

Warum BaFin, FMA und FINMA Fake-Anlegerwerbung auf Instagram & Co. kaum stoppen

Der Instagram-Clip vom 21. August 2025, in dem angeblich Susanne Klatten für eine dubiose „KI-Plattform“ wirbt, legt nicht nur die Dreistigkeit internationaler Betrüger offen. Er zeigt vor allem die Hilflosigkeit der Finanzaufsicht. Während Bürger in Deutschland, Österreich und der Schweiz in perfide Fallen gelockt werden, erklären sich die Behörden für unzuständig.

Die BaFin und ihre bequeme Ausrede

In Deutschland verweist die BaFin seit Jahren auf denselben Standpunkt: Solange es sich nur um eine Werbung handelt, die auf eine WhatsApp-Gruppe oder ein Kontaktformular weiterleitet, liege noch kein regulierungspflichtiges Finanzgeschäft vor. Erst wenn Opfer später tatsächlich auf eine betrügerische Handelsplattform stoßen, könne die Behörde eingreifen. Diese Argumentation greift viel zu kurz. Denn der eigentliche Schaden beginnt bereits im Moment der Kontaktaufnahme – wenn Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Einzahlungen gesammelt werden.

Das perfide Schema

Die Masche funktioniert nach einem immergleichen Muster. Zuerst lockt ein aufwendig produziertes Video mit unrealistischen Gewinnversprechen. Danach folgt die Umleitung in eine WhatsApp-Gruppe oder ein Callcenter, wo persönliche Daten abgefragt werden. Anschließend übernimmt ein angeblicher „Berater“, der in perfektem Deutsch erklärt, dass nur 250 Euro Mindesteinzahlung nötig seien. Auf einer manipulierten Plattform erscheinen dann künstlich erzeugte Gewinne, die das Opfer motivieren sollen, weitere Beträge nachzuschießen. Spätestens bei dem Versuch einer Auszahlung wird klar, dass das Geld längst verschwunden ist.

Österreich und die Schweiz mit derselben Schwäche

Die FMA in Österreich und die FINMA in der Schweiz argumentieren ähnlich wie die BaFin. Fake-Werbung auf Instagram oder TikTok sei kein Finanzprodukt, sondern zunächst ein Fall für den Verbraucherschutz oder für die Plattformbetreiber. Damit schieben die Aufsichtsbehörden die Verantwortung von sich – und lassen die Bürger ungeschützt zurück.

Die Untätigkeit der Plattformen

Parallel dazu versagen auch die sozialen Netzwerke. Instagram, TikTok und YouTube löschen zwar auf dem Papier betrügerische Anzeigen, in der Praxis bleiben diese aber oft stunden- oder tagelang online. Für die Betrüger reicht das, um tausende Menschen zu erreichen und in ihre Falle zu locken. Dass die Firmen im Hintergrund mit ständig wechselnden Domains und Strohfimen arbeiten, macht die Nachverfolgung zusätzlich schwierig.

Fazit: Ein gefährlicher Graubereich

Die Fake-Werbung vom 21. August 2025 ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom einer regulatorischen Grauzone. Finanzaufsichten wie BaFin, FMA und FINMA ziehen sich mit Zuständigkeitsargumenten zurück, während Plattformen wie Instagram und TikTok kaum Verantwortung übernehmen. Das Ergebnis: Betrüger profitieren, Bürger verlieren. Solange Fake-Werbung, die direkt in Datenfallen und Anlegerfallen führt, nicht als regulierungspflichtig eingestuft wird, bleibt das System löchrig – und die sozialen Medien ein Eldorado für Kriminelle.

Zehn Minuten Fake-Klatten-Dauerwerbesendung auf Instagram

Warum die Medienaufsicht Dauerwerbesendungen im Fernsehen streng reguliert, aber bei Social Media wegsieht und das Gesetz dringend angepasst werden muss

Am 21. August 2025 lief auf Instagram ein Video, das mit dem Namen und der Identität von Susanne Klatten warb. Der Spot dauerte rund zehn Minuten und bestand ausschließlich aus der Aufforderung, in eine angebliche KI-Investitionsplattform zu investieren. Nach jeder juristischen Definition handelte es sich um eine Dauerwerbesendung. Im Fernsehen wären solche Formate streng reguliert. Auf Instagram aber entziehen sie sich jeder Genehmigungspflicht.

Die klare Rechtslage im Fernsehen

Im Medienstaatsvertrag ist festgelegt, dass Dauerwerbesendungen ausschließlich und unmittelbar dem Verkauf oder der Miete von Waren oder Dienstleistungen dienen und nicht wie eine normale Sendung gestaltet sind. Für ihre Ausstrahlung ist eine Genehmigung durch die zuständige Landesmedienanstalt erforderlich, zudem müssen sie während der gesamten Dauer eindeutig als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden. Im klassischen Fernsehen bedeutet das: Jeder Teleshopping-Kanal oder jedes mehrminütige Werbeformat, das ausschließlich dem Absatz dient, benötigt eine behördliche Genehmigung. Verstöße können mit Bußgeldern oder Sendeverboten geahndet werden.

Das Schlupfloch in Social Media

Auf Instagram, TikTok oder YouTube gilt diese Logik nicht. Dort existiert keine Vorab-Genehmigungspflicht, sondern lediglich die allgemeine Pflicht zur Werbekennzeichnung. Eine Einordnung als Dauerwerbesendung findet nicht statt. Damit werden Formate, die nach der gesetzlichen Definition genau darunterfallen, wie gewöhnliche Anzeigen behandelt – egal ob sie zwei Minuten oder zehn Minuten dauern.

Der Fake-Klatten-Spot als Beleg

Der Fall vom 21. August 2025 zeigt die Schwäche dieser Gesetzgebung. Zehn Minuten lang wurde in einem angeblichen Klatten-Video vorgerechnet, wie sich mit einer Mindesteinlage von 250 Euro angeblich schneller Reichtum erzielen lasse. Der gesamte Clip diente ausschließlich dem Absatz eines zweifelhaften Produkts. Damit erfüllt er exakt die rechtliche Definition einer Dauerwerbesendung. Trotzdem lief er auf Instagram wie ein normaler Werbespot – ohne Genehmigung, ohne Kennzeichnung, ohne Kontrolle.

Zwei Welten, zwei Standards

Das Ergebnis ist ein absurdes Ungleichgewicht. Ein deutscher Teleshopping-Kanal, der Kochgeschirr oder Nahrungsergänzungsmittel präsentiert, braucht für jede Sendung eine Genehmigung der Landesmedienanstalt. Ein betrügerischer Zehn-Minuten-Clip auf Instagram, der Bürger in eine Anlegerfalle lockt, benötigt nichts außer einem Werbebudget.

Ein Gesetz aus der Vergangenheit

Die Gesetzgebung zu Dauerwerbesendungen ist ein Produkt der Fernsehlogik der 1990er Jahre. Heute aber liegt das eigentliche Risiko nicht im linearen Rundfunk, sondern in den sozialen Medien. Der Fake-Klatten-Spot zeigt: Was im Fernsehen streng genehmigungspflichtig wäre, läuft auf Instagram völlig unreguliert. Das Gesetz ist in der digitalen Realität wirkungslos – und Bürger bleiben ohne Schutz vor zehnminütigen Fake-Dauerwerbesendungen.


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