Gehört verboten Ricola „Schweizer Kräutertee“ – 94 % Zucker, 2,7 % Kräuter: Gesundheitsgefährdende Verbrauchertäuschung und wie KAUFLAND mitmacht - ein Kommentar

NETZ-TRENDS widmet sich regelmäßig Verbraucherthemen, die aufdecken, wie Unternehmen mit geschicktem Marketing Verbrauchererwartungen gezielt manipulieren. Der „Schweizer Kräutertee“ von Ricola ist ein Paradebeispiel dafür, wie weit Werbeversprechen von der Realität entfernt sein können – und warum Gerichte hier längst hätten einschreiten müssen.

Übel und nicht mehr lustig: Wie uns die Schweizer Ricola AG für dumm verkauft und im Marketing nicht mehr lustig, sondern ernst gesundheitsgefährdend ist. Gerichte sollten dringend einschreiten. Netz-trends.de baute diese Bilder-Collage mit Hilfe von echten Fotos und (Hintergrund) Chat GPT KI.

Kommentar - Der „Schweizer Kräutertee“ von Ricola, bzw. der Ricola AG aus Laufen, Schweiz (CEO: Thomas P. Meier), präsentiert sich mit Bildern von Alpenkräutern, Bergen und einem Versprechen von Reinheit und Wohlbefinden. Doch die Realität hinter diesem Produkt ist ernüchternd: 94 % des Inhalts bestehen aus Zucker, während der Anteil der beworbenen Kräuter lediglich 2,7 % beträgt. Was auf den ersten Blick wie ein gesundes, natürliches Produkt erscheint, ist in Wahrheit eine Zuckerbombe – und nach unserer Meinung eine klare Verbrauchertäuschung.

Gefährliche Verbrauchertäuschung von Ricola

Der „Schweizer Kräutertee“ von Ricola wird mit idyllischen Bildern und wohlklingenden Aussagen wie „Mit Schweizer Alpenkräutern“, „dreizehn natürliche und wohltuende Schweizer Bergkräuter“ und „wohltuend und erfrischend“ beworben.

Das vermittelt den Eindruck eines gesunden, naturbelassenen Produkts, das sich perfekt in die kalte Jahreszeit einfügt, in der viele Menschen nach Kräutertees greifen, um ihre Gesundheit zu unterstützen. Doch die Zahlen zeichnen ein völlig anderes Bild: 94 % Zucker, gerade einmal 2,7 % Kräuterextrakte. Pro Tasse (10 g Granulat) konsumieren Verbraucher 9,4 g Zucker – fast zwei Teelöffel – und nur 0,27 g Kräuterextrakt. Auf eine Dose (200 g) gerechnet sind das 188 g Zucker und nur 5,4 g Kräuterextrakt. Angesichts dieser Fakten hat der „Schweizer Kräutertee“ mit einem echten Kräutertee so viel gemein wie ein Bonbon mit einem frischen Kräutergarten.

Aus unserer Sicht irreführende Werbeaussagen von Ricola

Auch die Aussage „wohltuend und erfrischend“ erscheint problematisch, da sie eine positive Wirkung suggeriert, die angesichts des extrem hohen Zuckeranteils – bekannt für seine gesundheitsschädlichen Eigenschaften – schwer nachvollziehbar ist. Darüber hinaus hebt die Verpackung die Verwendung von „dreizehn natürlichen und wohltuenden Schweizer Bergkräutern“ hervor, obwohl der tatsächliche Kräuteranteil so gering ist, dass die wohltuende Wirkung dieser Kräuter praktisch irrelevant wird.

Die Darstellung von „Ricola-Kräutern aus ausgewählten Lagen“, die angeblich unter optimalen Bedingungen angebaut und mit höchster Reinheit geerntet werden, verstärkt die Diskrepanz. Diese Qualität mag den Kräutern an sich zugutekommen, jedoch ist der verschwindend geringe Anteil im Produkt nicht geeignet, die hohen Erwartungen zu erfüllen, die durch die Werbung geweckt werden.

Ricolas Stellungnahme

Ricola betont, dass die Verpackung alle gesetzlichen Vorgaben erfülle und die Angaben zur Zusammensetzung korrekt seien. Das mag formal stimmen, doch es stellt sich die Frage: Wie können solche Regelungen existieren, die es erlauben, ein Produkt mit 94 % Zucker als Kräutertee zu vermarkten?

Die Werbebotschaften spielen gezielt mit den positiven Assoziationen, die Kräuter wecken: Natürlichkeit, Reinheit, Gesundheit. Zucker hingegen – der Hauptbestandteil des Produkts – steht für genau das Gegenteil: Er wird mit Übergewicht, Diabetes und Zahnproblemen in Verbindung gebracht. Ein Produkt, das fast ausschließlich aus Zucker besteht, als „wohltuend“ zu bezeichnen, ist eine Täuschung.

Wo bleibt die Justiz?

Ob die bestehenden Gesetze der Schweiz, Deutschlands und der EU diese Praxis tatsächlich erlauben, ist umstritten. Doch die entscheidende Frage lautet: Warum haben Gerichte dieser Form der Verbrauchertäuschung nicht längst einen Riegel vorgeschoben?

Die Fakten liegen auf der Hand: Ein Produkt mit 94 % Zucker sollte nicht als „Kräutertee“ vermarktet werden dürfen – und dennoch wird es seit Jahren getan. Gerichte hätten hier längst aktiv werden müssen, um solche Werbeversprechen auf ihre Wahrheit zu prüfen. Warum wird in einer Zeit, in der Verbraucher zunehmend auf Transparenz und Gesundheit achten, ein derart offensichtlicher Widerspruch nicht geahndet?

Eine Versäumnis des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber macht es Herstellern wie Ricola leicht: Die Kennzeichnungsvorschriften sind so lax, dass Unternehmen mit minimalen Kräutermengen große Gesundheitsversprechen machen können. Solange das Wort „Zucker“ in der Zutatenliste auftaucht, scheint alles erlaubt, da man ja angeblich transparent ist. Doch damit wird die Verantwortung für die Wahrheit hinter der Verpackung allein auf den Verbraucher abgewälzt – ein Ansatz, der in einer modernen, informierten Gesellschaft nicht mehr akzeptabel ist.

Es reicht nicht, die Verpackung nur auf formale Korrektheit zu prüfen. Ein Produkt wie der „Schweizer Kräutertee“ täuscht Verbraucher systematisch, indem es ein Bild von Gesundheit und Natürlichkeit zeichnet, das mit der tatsächlichen Zusammensetzung nichts zu tun hat. Gesetzgeber und Gerichte müssen sich fragen lassen, warum solche Praktiken noch immer möglich sind.

Kaufland: Verantwortung ignoriert

Auch Kaufland, als einer der großen Vertriebspartner des Produkts in Deutschland, trägt Verantwortung. Doch in ihrer Antwort auf unsere Anfrage weist die Supermarktkette diese entschieden von sich: „Kein Eigenmarkenprodukt, bitte wenden Sie sich an den Hersteller.“ Eine solche Haltung ist inakzeptabel. Kaufland entscheidet, welche Produkte in seinen Regalen stehen – und ist damit mitverantwortlich dafür, welche Botschaften diese Produkte vermitteln.

Ein Händler, der ein Produkt wie den „Schweizer Kräutertee“ verkauft, trägt eine Mitverantwortung dafür, ob Verbraucher getäuscht werden oder nicht. Die Verantwortung allein auf den Hersteller abzuwälzen, ist nicht nur schwach, sondern zeigt auch, dass Kaufland kein Interesse daran hat, Transparenz und Verbraucherschutz aktiv zu fördern.

Ricola: Eine Schweizer Qualität die keine ist und das Bergbauern-Idyll übel werblich missbraucht

Wir stellten sowohl der Ricola AG als auch der deutschen Supermarktkette Kaufland, die den „Schweizer Kräutertee“ in ihren Regalen führt, kritische Fragen zu Produktzusammensetzung und Werbeaussagen. Wie rechtfertigt Ricola die Diskreptanz zwischen Werbebotschaft und Realität? Hier die Antworten, die uns das Unternehmen auf unsere Presseanfrage gab.

„Schweizer Kräutertee“ mit nur 2,7 % Kräutern?
Ricola verteidigt die Bezeichnung „Schweizer Kräutertee“ mit der Aussage, dass die Trockenmasse des Kräuterextrakts den Geschmack im verzehrfertigen Getränk deutlich wahrnehmbar mache. Das Produkt entspreche den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs und den Verbrauchererwartungen. Zudem sei die Bezeichnung „Instant-Kräuterteezubereitung“ korrekt und auf der Verpackung klar angegeben. Diese Sichtweise steht im Kontrast zu Verbrauchererwartungen, die bei einem Kräutertee vermutlich eine höhere Kräuterkonzentration und weniger Zucker annehmen.

Herkunft der Kräuter – Wie viel Schweiz steckt wirklich drin?
Laut Ricola stammen die Kräuter für ihre 13-Kräutermischung von rund 100 Bauern aus Schweizer Bergregionen. Diese würden nach Bio Suisse-Standards angebaut, wobei vollständig auf Kunstdünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet werde. Mengenangaben zu den einzelnen Kräutern oder eine Aufschlüsselung der Anteile am Gesamtprodukt wurden jedoch nicht gemacht. Die Aussage „Mit Schweizer Alpenkräutern“ sei korrekt, so Ricola, bleibt aber angesichts der minimalen Kräutermenge lächerlich und nach unserer Meinung vorsätzlich irreführend, da fast nichts keine Menge ist, mit der namentlich groß geworben werden sollen dürfte.

„Reinheit und Qualität“ trotz minimalem Kräuteranteil
Ricola betont, dass die Kräuter aus ausgewählten Lagen in der Schweiz stammen und dort unter optimalen Bedingungen angebaut werden. Die Regionen umfassten das Wallis, das Emmental, das Puschlav, die südlichen Juraausläufer und die Zentralschweiz. Doch wie relevant ist diese Qualität, wenn der Kräuteranteil im Produkt bei lediglich 2,7 % liegt? Verbraucher könnten hier eine höhere Bedeutung der Kräuter vermuten, als sie tatsächlich haben.

„Wohltuend und erfrischend“ – Wie passt das zum Zuckeranteil?
Die Aussage „wohltuend und erfrischend“ bezieht sich laut Ricola ausschließlich auf den Geschmack. Der extrem hohe Zuckeranteil von 9,4 g pro Tasse (10 g Granulat) wird nicht thematisiert. Zucker, der in Verbindung mit zahlreichen Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Diabetes und Karies steht, scheint jedoch im Widerspruch zu dieser Beschreibung zu stehen. Die Verpackung, auf der eine Tasse mit Kräutern und der Hinweis „wohltuend und erfrischend“ abgebildet ist, dürfte viele Konsumenten, sicherlich die Mehrheit in die Irre führen. Damit widerspricht es dem deutschen Leitsatz von irreführender Werbung, wonach auch ein kritischer durchschnittlicher Verbraucher erkennen sollte, ob eine Werbung der Realität entspricht.

Visuelle Gestaltung der Verpackung und Swissness
Die Verpackung des Produkts zeigt eine idyllische Berglandschaft, Kräuter und die Bezeichnung „Schweizer Alpenkräuter“. Ricola argumentiert, dass sich diese Gestaltung auf die Herkunft der Kräuter beziehe und die Verpackung die gesetzlichen Vorgaben der Swissness-Gesetzgebung erfülle. Deutschland erkenne diese Regelungen direkt an. Wir sehen jedoch eine Diskrepanz zwischen der stark betonten Schweizer gesunden Herkunft und den eigentlichen Inhaltsstoffen des Produkts, die zu großen Teilen aus Zucker bestehen.

Zukunftspläne und Rezepturanpassung
Auf die Frage, ob Ricola plane, den Zuckeranteil zu reduzieren oder die Rezeptur zu überarbeiten, verweigerte das Unternehmen eine Antwort. Solche Überlegungen seien intern und würden nicht öffentlich kommuniziert. Dies hinterlässt den Eindruck, dass Ricola derzeit keine konkreten Schritte in Richtung einer gesundheitsorientierteren Produktgestaltung plant.

Gesellschaftsrechtliche Verbindungen
Ricola verneinte jegliche Verbindungen zum Hersteller DOMACO Dr. med. Aufdermaur AG, einem Schweizer Unternehmen, das Produkte mit auffälligen Ähnlichkeiten zu Ricola vermarktet.

Kaufland: Verantwortung wird abgewiesen, Transparenz bleibt aus - wie die Supermarktkette abschmiert

NETZ-TRENDS.de stellte Kaufland, einem großen deutschen Vertriebspartner des angeblichen "Schweizer Kräutertees" von Ricola konkrete Fragen zu einem Produkt, das nachweislich erhebliche Diskrepanzen zwischen seiner Verpackungsaufmachung, den Werbeaussagen und der tatsächlichen Zusammensetzung aufweist: der „Schweizer Kräutertee“ von Ricola. Mit 94 % Zuckeranteil und nur 2,7 % Kräutern wird das Produkt als wohltuender Kräutertee vermarktet. Doch statt klare Stellung zu beziehen, liefert Kaufland eine enttäuschende Antwort, die wenig zur Klärung beiträgt und die Verantwortung abwälzt.

Kauflands Standardantwort: Transparenz nur auf dem Papier

Kaufland argumentiert, das Produkt erfülle alle rechtlichen Anforderungen und die Verpackung enthalte eine vollständige Zutatenliste. Diese Aussagen ignorieren jedoch die eigentliche Kritik: Wie kann ein Produkt, das nahezu ausschließlich aus Zucker besteht, als Kräutertee präsentiert werden? Kaufland verweist darauf, dass „wohltuend“ keine gesundheitsbezogene Aussage sei. Doch angesichts der Verpackung, die Kräuter und Berge zeigt, wirkt diese Erklärung wie eine Ausflucht.

Abwälzung der Verantwortung: „Kein Eigenmarkenprodukt“

Problematisch ist Kauflands Hinweis, man könne keine weiteren Angaben machen, da es sich nicht um ein Eigenmarkenprodukt handle. Diese Argumentation greift zu kurz. Kaufland trägt als Händler nach unserer Meinung auch eine Mit-Verantwortung für die Produkte, die es in seinen Regalen anbietet, und entscheidet, welche Artikel ins Sortiment aufgenommen werden. Der Verweis auf den Hersteller Ricola zeigt, dass Kaufland keine Bereitschaft hat, sich der Kritik zu stellen.

Die Verantwortlichen hinter Kaufland.de

Zumindest hinter dem Onlineportal von Kaufland, einer bekannten großen deutschen Supermarktkette, steht die Kaufland Marketplace GmbH, deren Sitz sich in Neckarsulm befindet. Die Geschäftsführer Gerald Schönbucher, Claudia Bolten und Sebastian Schork tragen die Verantwortung für den Online-Marktplatz. Allerdings wird Ricola Kräutertee Dank seiner massiven Bewerbung in zahlreichen deutschen Drogerien oder Supermärkten verkauft. Z.B. bei REWE oder EDEKA, dm oder Rossmann.

Die Health Claims-Verordnung der EU: Eine Regelung, die ihre Wirkung verfehlt oder systematisch ignoriert wird

Die Health Claims-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) wurde vor bald 20 Jahren, 2007 eingeführt, um Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen und sicherzustellen, dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln der Realität entsprechen. Seit dem 1. Januar 2007 regelt sie die Verwendung solcher Claims, wobei diese wissenschaftlich fundiert und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft sein müssen. Ziel war es, Produkte nur dann mit Begriffen wie „wohltuend“ oder „unterstützt die Abwehrkräfte“ bewerben zu lassen, wenn diese Aussagen belegbar sind. Doch fast zwei Jahrzehnte später zeigt sich, dass diese Zielsetzung oft nur auf dem Papier existiert.

Der „Schweizer Kräutertee“ von Ricola ist ein Paradebeispiel dafür, wie die ursprünglichen Intentionen der Verordnung ignoriert oder durch Schlupflöcher umgangen werden. Während die Verpackung mit Begriffen wie „Mit Schweizer Alpenkräutern“ und „dreizehn natürliche und wohltuende Schweizer Bergkräuter“ wirbt, besteht der Tee zu 94 % aus Zucker und enthält lediglich 2,7 % Kräuterextrakte. Dennoch wird er als wohltuend und gesund vermarktet. Solche Diskrepanzen sind genau das, was die Verordnung eigentlich verhindern wollte.

Das Problem liegt nicht nur in den Werbeslogans, sondern auch in der Verpackungsgestaltung, die idyllische Alpenlandschaften und Kräuterbilder zeigt. Während die Verordnung explizit Texte reguliert, bleiben solche visuellen Elemente unberücksichtigt, obwohl sie massiv die Verbrauchererwartungen prägen. Auch die wissenschaftliche Grundlage, die für gesundheitsbezogene Aussagen verlangt wird, scheint in der Praxis minimal zu sein. Ein Kräuteranteil von nur 2,7 % reicht aus, um Versprechen wie „wohltuend und erfrischend“ zu rechtfertigen.

Die Verordnung wird entweder nicht konsequent durchgesetzt oder ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Produkte wie der Ricola „Schweizer Kräutertee“ zeigen, dass Verbraucher weiterhin getäuscht werden können, ohne dass es spürbare Konsequenzen gibt. Es fehlen nicht nur strengere Regelungen, sondern auch eine konsequente Kontrolle durch die zuständigen Behörden.

Die Health Claims-Verordnung war ursprünglich ein wichtiger Schritt, um Verbrauchertäuschung zu bekämpfen. Doch heute offenbart sich, dass sie entweder ihre Wirkung verfehlt oder flächendeckend ignoriert wird. Die Gesetzgebung muss dringend reformiert werden, um sicherzustellen, dass gesundheitsbezogene Aussagen und Verpackungsdesigns die Realität widerspiegeln. Nur durch eine striktere Regulierung und spürbare Sanktionen können Produkte wie der „Schweizer Kräutertee“ als das entlarvt werden, was sie sind: Zuckerbomben mit irreführendem Marketing. Verbraucher verdienen klare, ehrliche Informationen – und der Gesetzgeber muss endlich dafür sorgen, dass dies auch durchgesetzt wird.

Über Netz-trends

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