Berlin, Brüssel – Die Flüchtlingswelle, die Deutschland seit Jahren belastet, ist ein Thema, das in der offiziellen Datenlage der Bundesregierung nur unzureichend abgebildet wird. NETZ-TRENDS.de versucht sich in diesem Artikel der Aufgabe zu stellen, die tatsächlichen Kosten offen zu legen und zu versuchen mehr Transparenz zu schaffen. Durch unsere detaillierten Berechnungen, die auf bekannt gewordenen Einzelinformation basieren und von NETZ-TRENDS.de hochgerechnet wurden, bieten wir einen umfassenden Einblick in die finanziellen Dimensionen dieser Herausforderung. Der Großteil der Asylanten und Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen ist jung und männlich (Stichwort: "Geschlechterverteilung der Asylbewerber in Deutschland nach Altersgruppen"). Insgesamt leben aktuell circa 3,2 Millionen Flüchtlinge in Deutschland (Stichwort: "Zahl der Flüchtlinge in Deutschland").
Das zeigen auch Ausführungen der Zentrale für Politische Bildung in Bonn. 38 Prozent der Flüchtlinge stammen alleine aus der Ukraine. Ein riesen Kostenblock. Insgesamt gehe die deutsche Bundesregierung, schreibt die Tageszeitung DIE WELT, von ungefähr 48,2 Milliarden Euro jährlich aus, was man für die Unterbringung und finanzielle Unterhaltung der Flüchtlinge in Deutschland ausgebe (Stichwort: "Erwarteten Ausgaben in Zusammenhang mit Flucht und Migration").
Unsere Analyse zeigt, dass die jährlichen Gesamtkosten für die 3,2 Millionen Flüchtlinge in Deutschland auf etwa 38,11 Milliarden Euro geschätzt werden. Über einen Zeitraum von zehn Jahren summieren sich diese Kosten auf kolossale 381 Milliarden Euro. Besonders auffällig ist der Anteil der ukrainischen Flüchtlinge: Rund 1,2 Millionen Menschen verursachen etwa 38 % der Gesamtkosten, was jährlich 14,48 Milliarden Euro und über zehn Jahre hinweg 144,8 Milliarden Euro entspricht.
Dieser Artikel beleuchtet die finanziellen Dimensionen und stellt wichtige Fragen zur Transparenz der staatlichen Mittelverwendung. Wir laden unsere Leserinnen und Leser ein, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen und ihre Korrekturvorschläge sowie zusätzliche Quellen in den Kommentaren zu teilen.
Die offiziellen Zahlen der Bundesregierung zu flüchtlingsbezogenen Ausgaben belaufen sich laut ihrer Aussage für 2022 auf 28,4 Milliarden Euro, wobei viele Kosten, die von Kommunen und Ländern getragen werden, in dieser Berechnung fehlen.
Die Krankenkosten für Flüchtlinge in Deutschland sind ein komplexes und schwer durchschaubares Thema. Wer nach dem Keyword "Krankenkassenausgaben für Flüchtlinge" sucht, findet wenig erhellendes, nur allgemeine Angaben die alles und nichts sagen.
Immerhin gibt man zu, dass durch die zusätzlich versicherten ukrainischen Flüchtlinge und somit natürlich auch der anderen Flüchtlinge die Ausgaben der Krankenkassen in Deutschland steigen. Doch um wie viel sie steigen, da wird gemauert, beziehungsweise wird es seltsamerweise scheinbar wirklich nicht transparent erhoben, sondern in den Gesamtkosten, welche man den sonstigen deutschen Krankenversicherten in Rechnung stellt, einfach inkludiert.
Das ist in einem Land wo von der Anzahl des Lurchs bis zu den Apfelbäumen alles statistisch erhoben und kontrolliert wird sehr erstaunlich. Es fehlen valide Zahlen, was ein erhebliches Manko angesichts der enormen Größe des Themas darstellt. NETZ-TRENDS hat zur Schätzung der Ausgaben für 2024 verschiedene Datenquellen herangezogen, darunter das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Ausgaben von Ländern und Kommunen und vor allem der Krankenkassen berücksichtigt wurden, so dass die Zahlen nur Annäherungswerte sind. Bisher haben wir keine offiziellen Zahlen erhalten, was verwundert. Um zu verstehen, wie schwierig die Datenermittlung ist, hier ein Überblick zur rechtlichen Situation in Deutschland:
Asylbewerber in Deutschland sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert. Stattdessen haben sie Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das die Sozialleistungen für Asylbewerber und bestimmte andere Gruppen regelt.
Laut § 4 AsylbLG umfassen diese Ansprüche ärztliche und zahnärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, Medikamente, Verbandsmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Während der ersten 36 Monate des Aufenthalts, bekannt als Wartezeit, werden diese Leistungen durch spezielle Behandlungsscheine von den Sozialämtern bereitgestellt. Nach Ablauf der Wartezeit werden Asylbewerber gemäß § 264 Abs. 2 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen betreut und erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Krankenkassen werden durch die Sozialhilfe-Träger für diese Aufwendungen erstattet.
Es gibt auch Landesrahmenvereinbarungen nach § 264 Abs. 1 SGB V, die eine auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen während der Wartezeit ermöglichen. Diese Vereinbarungen variieren je nach Bundesland, wie etwa das „Bremer Modell“ oder die Vereinbarung zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und Hamburg.
Seit dem 1. November 2016 enthält die eGK für Asylbewerber eine Statuskennzeichnung, um die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen zu erleichtern. Trotz dieser Regelungen bleibt die Gesundheitsversorgung fragmentiert, und das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz brachte keine wesentliche Verbesserung. Der GKV-Spitzenverband fordert eine bundesweit einheitliche Regelung für eine angemessene medizinische Versorgung aller Asylbewerber.
Auf der Suche nach Kostenangaben, die die deutschen Steuerzahler für die Flüchtlinge auch im Bereich Gesundheit stemmen müssen, hat sich NETZ-TRENDS an mehrere Institutionen in Deutschland gewandt, um präzise Informationen über die Kosten für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland zu erhalten. Es dreht sich um die Frage, welche Rechte haben Geflüchtete nach Teilnahme am deutschen Gesundheitssystem, das gut ist, aber auch sehr teuer. Die Antwort: Sie haben fast alle Rechte auf die Gesundheitsversorgung wie die normal gesetzlich Versicherten.
Am Montag den 9. September 2024 kam eine Antwort vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Deutschland, einer Institution, die direkt in die Finanzierungsströme der gesetzlichen Krankenkassen eingebunden ist. Dennoch konnte oder wollte das BAS keine konkreten Angaben zu den Ausgaben für die medizinische Versorgung der 3,28 Millionen Flüchtlinge in Deutschland machen.
In seiner Antwort an NETZ-TRENDS erläuterte Marian Alexander Hamacher, stellvertretender Pressesprecher des BAS, dass das BAS den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) verwaltet. Der Morbi-RSA (ein Verfahren zur finanziellen Ausgleichung von Krankenkassenrisiken basierend auf Krankheitsverhältnissen) wird verwendet, um die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu berechnen, die den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen.
Trotz dieser Nähe zu den Finanzen konnte oder wollte das BAS keine spezifischen zu den vom deutschen Steuerzahler finanzierten Kosten für Krankheitsbehandlungen oder Medikamente der Flüchtlinge in Deutschland, einschließlich derer aus der Ukraine, liefern, da diese angeblich (was sehr verwundert) in den Abrechnungsdaten der Krankenkassen nicht separat ausgewiesen werde.
Die Antwort des BAS wirft Fragen auf, da es einerseits eine zentrale Rolle bei der Verwaltung der Krankenkassenfinanzen spielt, andererseits jedoch keine detaillierten Informationen zu den Gesundheitsausgaben für Flüchtlinge bereitstellen kann oder will. Das BAS erklärte, dass es keine direkten Zahlungen für medizinische Behandlungen leistet, sondern lediglich den Leistungsträgern in den Bundesländern Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erstattet.
Diese Erstattung betreffe aber nur einen eingeschränkten Zeitraum, heißt es wenig erhellend gegenüber NETZ-TRENDS und sei begrenzt auf bestimmte Voraussetzungen. Auf welche wird nicht erwähnt. Da die BAS-Antwort unbefriedend war, schickten wir eine weitere Presseanfrage nach und wollten zwei Dinge wissen: Wie hoch war die Erstattung dann in welchem Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen überweist das BAS Gelder an die Krankenkassen für Flüchtlinge und in welcher Höhe.
In einer aktuellen Presseanfrage vom 9. September 2024 richtete sich NETZ-TRENDS auch an den Deutschen Städtetag, um präzise Informationen über die Gesundheitskosten für die 3,28 Millionen Flüchtlinge in Deutschland zu erhalten. Die Antwort von Daniela Schönwälder, Pressesprecherin des Deutschen Städtetags, enttäuscht durch ihre Unklarheit und Informationslosigkeit.
Trotz der erheblichen finanziellen Belastung, die durch die medizinische Versorgung dieser Flüchtlinge auf die deutschen Steuerzahler entfällt, bleiben die Angaben des Deutschen Städtetags vage. Schönwälder erklärte in ihrer Antwort, dass keine spezifischen statistischen Daten zu den Gesundheitsausgaben für Flüchtlinge vorlägen. Dies ist besonders bemerkenswert, da die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Pflege voraussichtlich in die Millionen gehen dürften.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die medizinische Versorgung von Asylbewerbern und umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Medikamente sowie Pflegeleistungen. Dennoch fehlen umfassende und transparente Daten darüber, wie viel tatsächlich für diese Gesundheitsversorgung aufgewendet wird.
Die Antwort des Deutschen Städtetags lässt offen, wie die Ausgaben konkret erfasst und überwacht werden. Schönwälder wies darauf hin, dass keine spezifischen statistischen Daten zu den Gesundheitskosten erhoben werden, obwohl die Ausgaben in die Millionen Euro gehen dürften. Diese mangelnde Transparenz ist alarmierend und verdeutlicht die Dringlichkeit, detaillierte Informationen über die finanziellen Aufwendungen zu erhalten. Schließlich werden die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge aus den Steuergeldern der deutschen Bürger finanziert, und eine klare Übersicht über diese Ausgaben ist essenziell für eine verantwortungsvolle Verwaltung öffentlicher Mittel.
Auf die Presseanfrage von NETZ-TRENDS vom 9. September 2024 hat der AOK-Bundesverband am 10. September geantwortet, dass keine detaillierten Auswertungen zu den Gesundheitskosten für Flüchtlinge vorliegen. Michael Bernatek, Referent für Presseangelegenheiten bei der AOK, erklärte, dass seine Organisation momentan keine spezifischen Zahlen zu den Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge bereitstellen kann. Für genauere Informationen verweist er an den GKV-Spitzenverband.
Bernatek erläuterte, dass die Rahmenempfehlung von Mai 2016 die Abrechnung und Verwaltung von Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge regelt, doch in einigen Bereichen seien noch keine einheitlichen Positionen gefunden worden.
Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt eine spezielle Regelung nach § 264 Abs. 2 SGB V, die ihnen, abhängig von ihrem Hilfebedarf und Erwerbsstatus, entweder eine reguläre Krankenversicherungskarte oder eine besondere Karte für Hilfebedürftige sichert.
Die Antwort der AOK verdeutlicht, dass selbst die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland keine genauen Zahlen über die finanziellen Belastungen durch die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen, einschließlich der ukrainischen Flüchtlinge, bereitstellen kann oder möchte oder soll.
Da die bisherigen Presseanfragen von NETZ-TRENDS wenig Erhellendes zu Tage förderten zu den Kosten der Gesundheitsversorgung der 3,28 Mio. Flüchtlinge die in Deutschland komplett finanziert werden, befragten wir zudem die bekannte sehr gute Internet-Suchmaschine perplexity.ai. Hier die KI-generierte Antwort vom 9. September 2024:
"Die Gesamtausgaben für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Deutschland beliefen sich laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) im Jahr 2022 auf 690 Millionen Euro.
Dies entspricht etwa 10 Prozent der Gesamtausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die sich auf 6,5 Milliarden Euro beliefen. In Bundesländern, die die Gesundheitskosten separat erfassen, belaufen sich die monatlichen Ausgaben pro Asylbewerber auf einen [angeblich] niedrigen dreistelligen Betrag.
Asylbewerber erhalten in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland eine eingeschränkte medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese umfasst: 1. Behandlung akuter Schmerzen und Krankheiten. 2. Umfassende ärztliche und pflegerische Hilfe für Schwangere vor und nach der Geburt. 3. In Einzelfällen können weitergehende Leistungen bewilligt werden.
Nach 15 Monaten erhalten Asylbewerber die gleichen Leistungen wie Sozialhilfeempfänger beziehungsweise Bürgergeldempfänger, einschließlich einer Krankenkassenkarte."
In diesem umfassenden Artikel von NETZ-TRENDS wird deutlich, wie schwierig es ist, die tatsächlichen Gesundheitskosten für Flüchtlinge in Deutschland zu erfassen. Die bisherigen Darstellungen zeigen, dass viele Daten von Behörden, Ministerien und Verbänden entweder nicht vollständig vorliegen oder nicht bereitgestellt werden. Schätzungen und Hochrechnungen dienen daher oft als Grundlage, um ein realistisches Bild zu zeichnen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) nennt für das Jahr 2022 690 Millionen Euro an Krankenausgaben für Flüchtlinge. Da im Jahr 2022 insgesamt 3,08 Millionen Flüchtlinge registriert wurden, ergeben sich Pro-Kopf-Ausgaben von 224 Euro pro Jahr (Formel: 690 Millionen Euro / 3,08 Millionen Flüchtlinge = 224 Euro pro Jahr). Pro Monat wären dies 18,67 Euro pro Flüchtling (Formel: 224 Euro / 12 Monate = 18,67 Euro).
Die Gesamtausgaben pro Monat für alle Flüchtlinge beliefen sich somit auf 57,5 Millionen Euro (Formel: 3,08 Millionen Flüchtlinge x 18,67 Euro = 57,5 Millionen Euro pro Monat). Hochgerechnet auf das Jahr ergeben sich 690 Millionen Euro (Formel: 3,08 Millionen Flüchtlinge x 224 Euro = 690 Millionen Euro pro Jahr).
Von diesen Flüchtlingen waren 1.052.747 ukrainische Flüchtlinge (Quelle: Destatis und statista.com), was 34,18 % der Gesamtflüchtlingszahl ausmacht. Nimmt man diesen Anteil als Basis, so entfallen auf die ukrainischen Flüchtlinge etwa 235,84 Millionen Euro (Formel: 34,18 % von 690 Millionen Euro = 235,84 Millionen Euro).
Für die restlichen 65,82 % der Flüchtlinge beliefen sich die jährlichen Ausgaben auf 454,16 Millionen Euro (Formel: 65,82 % von 690 Millionen Euro = 454,16 Millionen Euro). Zusammen ergibt dies wieder die insgesamt genannten 690 Millionen Euro.
Es wird betont, dass diese Zahlen vermutlich nur einen Teil der Gesamtausgaben abdecken, da Flüchtlinge nach 15 Monaten Aufenthalt eine offizielle Krankenkassenkarte erhalten. Ab diesem Zeitpunkt haben sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Diese Ausgaben müssen von den Beitragszahlern der Krankenkassen refinanziert werden.
Das Gleiche gilt für Bürgergeldbezieher, von denen etwa die Hälfte aus dem Ausland stammt. Auch hier werden die Kosten letztlich von den Beitragszahlern getragen. Diese Faktoren verdeutlichen, dass die tatsächlichen Gesundheitskosten für Flüchtlinge weit über den ursprünglich genannten 690 Millionen Euro liegen könnten.
Die genauen Gesundheitskosten für Flüchtlinge in Deutschland sind also, egal wie man es versucht, schwer zu ermitteln, da detaillierte und transparente Daten von Behörden, Ministerien und Verbänden fehlen. Dies wurde auch durch Presseanfragen von NETZ-TRENDS ebenfalls im September 2024 belegt, bei denen keine klaren Auskünfte über die spezifischen Gesundheitsausgaben für die rund 3,2 Millionen Flüchtlinge in Deutschland gegeben wurden. Aufgrund dieser Intransparenz musste NETZ-TRENDS.de weitere eigene Schätzungen und Hochrechnungen anstellen, um einigermaßen Näherungswerte zu schaffen, welche die tatsächlichen finanziellen Belastungen abbilden.
Die in diesem Abschnitt zu Grunde gelegten Hochrechnungen und Schätzungen basieren ebenfalls auf Daten aus dem Jahr 2022, als Krankenhäuser für die Behandlung von 1,1 Millionen ukrainischen Flüchtlingen 2,85 Milliarden Euro in Rechnung stellten und das auch so publiziert wurde. Dies ergibt jährliche Pro-Kopf-Kosten von 2.375 Euro (berechnet als: 2,85 Milliarden Euro / 1,1 Millionen Flüchtlinge). Diese Zahl wird als Grundlage verwendet, um die Gesundheitskosten für die gesamte Flüchtlingspopulation in Deutschland zu berechnen.
Zusätzlich gaben die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zwischen Juni und August 2022 29,3 Millionen Euro für allgemeine medizinische Behandlungen von ukrainischen Flüchtlingen aus. Dies ergibt monatliche Kosten von 8,14 Euro pro Person (berechnet als: 29,3 Millionen Euro / 1,1 Millionen Flüchtlinge / 3 Monate). Hochgerechnet auf das gesamte Jahr ergeben sich 97,68 Euro pro Person (berechnet als: 8,14 Euro * 12 Monate). Kombiniert mit den Krankenhauskosten von 2.375 Euro pro Jahr ergibt sich eine monatliche Gesamtsumme von 206,06 Euro pro ukrainischem Flüchtling (berechnet als: 2.375 Euro / 12 Monate + 97,68 Euro).
Diese monatlichen Kosten von 206,06 Euro pro Flüchtling werden dann auf die gesamte Gruppe der 3,074 Millionen Flüchtlinge angewendet (nachdem 126.000 ukrainische Flüchtlinge, die selbst krankenversichert sind, abgezogen wurden). Daraus ergeben sich monatliche Krankenkassenausgaben von 633,27 Millionen Euro (berechnet als: 3,074 Millionen Flüchtlinge * 206,06 Euro). Auf das Jahr hochgerechnet, ergeben sich somit Gesundheitsausgaben von 7,60 Milliarden Euro (berechnet als: 633,27 Millionen Euro * 12 Monate).
Für die 1,1 Millionen ukrainischen Flüchtlinge, die nicht selbst versichert sind, ergeben sich monatliche Gesundheitskosten von 226,67 Millionen Euro (berechnet als: 1,1 Millionen Flüchtlinge * 206,06 Euro), was zu jährlichen Gesundheitsausgaben von 2,72 Milliarden Euro führt (berechnet als: 226,67 Millionen Euro * 12 Monate).
Für die verbleibenden 2 Millionen Flüchtlinge ergeben sich ähnliche monatliche Kosten von 206,06 Euro pro Person. Das führt zu monatlichen Gesamtkosten von 406,60 Millionen Euro (berechnet als: 2 Millionen Flüchtlinge * 206,06 Euro) und somit zu jährlichen Kosten von 4,88 Milliarden Euro (berechnet als: 406,60 Millionen Euro * 12 Monate).
Über einen Zeitraum von 10 Jahren belaufen sich die geschätzten Gesundheitsausgaben für alle Flüchtlinge in Deutschland auf 76 Milliarden Euro (berechnet als: 7,60 Milliarden Euro * 10 Jahre). Davon entfallen 27,2 Milliarden Euro auf die ukrainischen Flüchtlinge (berechnet als: 2,72 Milliarden Euro * 10 Jahre). Dies bedeutet, dass 35,79 % der gesamten Gesundheitsausgaben auf die ukrainischen Flüchtlinge entfallen (berechnet als: 27,2 Milliarden Euro / 76 Milliarden Euro * 100).
Die Grundbedarfskosten, also das Taschengeld, das Flüchtlinge in Deutschland erhalten, wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Ein alleinstehender Flüchtling erhält monatlich 460 Euro, während Paare 413 Euro pro Person erhalten (Quelle: sozialplattform.de). Für die 3,2 Millionen Flüchtlinge ergeben sich daraus monatliche Grundbedarfskosten von 1,48 Milliarden Euro. Hochgerechnet auf ein Jahr betragen diese Kosten 17,07 Milliarden Euro. Über einen Zeitraum von 10 Jahren summieren sich die Grundbedarfskosten auf 170,7 Milliarden Euro.
Von diesen Kosten entfallen jährlich etwa 6,54 Milliarden Euro auf die 1,2 Millionen ukrainischen Flüchtlinge, was über 10 Jahre zu 65,4 Milliarden Euro führt.
Die Berechnungen der Unterbringungskosten stützen sich auf Angaben aus verschiedenen städtischen und ländlichen Regionen. In städtischen Gebieten, wie zum Beispiel in Berlin, betragen die monatlichen Kosten für Miete und Unterbringung, einschließlich Heizung, etwa 750 Euro pro Flüchtling (Quelle: berlin-hilft.de). In ländlichen Gebieten, wie etwa dem Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt, liegen die Kosten bei etwa 335 Euro monatlich (Quelle: NZZ). Erhellend sind ach lokale Angaben, wie beispielsweise in der Boulevardzeitung BZ in Berlin, die schrieb, wonach in Berlin alleine für 1200 Flüchtlinge, die man in Hochhäusern unterbringen wolle, monatlich rund 850.000 Euro nur für die Miete (ohne Verwaltungskosten) ausgeben wolle, im Jahr also rund 10,2 Millionen Euro und in zehn Jahren also 85 Millionen Euro. Geld, das auch die deutschen Steuerzahler begleichen müssen. Und das sind nur 1200 Flüchtlinge von Millionen, die in Deutschland leben.
Auf Grundlage dieser Angaben haben wir für die 2,13 Millionen Flüchtlinge in städtischen Gebieten jährliche Unterbringungskosten von 19,17 Milliarden Euro berechnet. Für die 1,07 Millionen Flüchtlinge in ländlichen Gebieten belaufen sich die jährlichen Kosten auf 4,29 Milliarden Euro. Dies ergibt jährliche Gesamtkosten von 23,46 Milliarden Euro und über 10 Jahre insgesamt 234,6 Milliarden Euro.
Der Anteil der 1,2 Millionen ukrainischen Flüchtlinge an den Gesamtkosten für die Unterbringung beträgt 38 %, was jährliche Ausgaben von 8,91 Milliarden Euro ergibt. Über 10 Jahre summieren sich diese Kosten auf 89,15 Milliarden Euro.
Die Gesamtkosten für Unterbringung, Krankenausgaben und Grundbedarf belaufen sich für die 3,2 Millionen Flüchtlinge auf monatlich 3,18 Milliarden Euro. Hochgerechnet auf ein Jahr ergeben sich 38,11 Milliarden Euro und über 10 Jahre 381 Milliarden Euro.
Die 1,2 Millionen ukrainischen Flüchtlinge verursachen monatlich Kosten von 1,21 Milliarden Euro, was jährlich 14,48 Milliarden Euro und über 10 Jahre 144,8 Milliarden Euro bedeutet.
Wie viel denn nun?
In einer Veröffentlichung der Bundeszentrale für politische Bildung ist die Angabe, wonach die Bundesregierung in Deutschland zuletzt um die 26 Milliaren Euro jählrich für die Flüchtlinge in Deutschland bezahlt habe. Können wir es glauben? Die Gesamtausgaben sind das jedenfalls sicher nicht .
In einer anderen Veröffentlichung ist wiederum die Rede von angeblich gesamt 21,2 Milliarden Euro im Jahr. Stimmt es oder nicht? Auch hier ein großes Fragezeichen.
Die Berechnungen von NETZ-TRENDS.de basieren auf Stichprobendaten und konservativen Schätzungen, um ein umfassendes Bild der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung in Deutschland zu liefern. Da detaillierte nationale Daten zur Verteilung der Flüchtlinge in städtischen und ländlichen Gebieten fehlen, wurden Hochrechnungen erstellt. Wir laden die Leserinnen und Leser dazu ein, uns in den Kommentarspalten auf Fehler oder Ergänzungen hinzuweisen.