Irreführend? ARAG und Google Ads - Ein Testsieger ohne Testnachweis - die abenteuerlichen Erklärungen des Versicherungsriesen

In einer kürzlich veröffentlichten Google Ads Werbung präsentierte sich die ARAG als Testsieger. Doch eine genaue Betrachtung der Anzeige wirft Fragen auf.

Testsieger Arag oder was? Allein, die Arag Google Ads Werbung scheint in unserem beobachteten Fall unseriös zu sein.

Franz Xaver, ein Journalist des Nachrichtenportals NETZ-TRENDS.de, stellte eine Anfrage an die ARAG, in der er die Transparenz der Werbung in Frage stellte.

Die Anzeige

Er wies darauf hin, dass die ARAG sich selbst als Testsieger darstellt, ohne transparent zu machen, in welchem Kontext der Test stattgefunden hat. Bei näherer Betrachtung der Werbung scheint es, dass lediglich eine Kundenzufriedenheitsumfrage durch den TÜV durchgeführt wurde, jedoch kein Vergleichstest mit anderen Versicherungsanbietern stattgefunden hat.

Die Antwort der ARAG

Christian Danner, Pressesprecher der ARAG, antwortete auf die Anfrage und erklärte:

"Die ursprünglich veröffentlichte Google Ads Werbung enthielt im Anzeigentext auch die Nennung des Mediums, von dem der ARAG Rechtsschutz im Rahmen eines Produktvergleichs als Testsieger gekürt wurde. Google hat jedoch diese Veröffentlichung abgelehnt, da es sich beim Namen des Mediums um eine geschützte Marke handele, zu deren Verwendung wir nicht berechtigt wären und ließ auf Nachfrage auch keine Ausnahme zu. Daraufhin wurde der Name entfernt.

Dass unterhalb der Headline inhaltlich das TÜV-Siegel beschrieben wird, spiegelt die Tücken der KI wider. Hierbei handelt es sich um einen Textblock, der von Google algorithmisch ausgespielt wird. Dadurch, dass in der Headline der Mediumname fehlt, bezieht der Leser nun das Wort Testsieger auf den darunter stehenden Text zum TÜV-Siegel, was nun leider zu Missverständnissen führt. Wir sind daher sehr dankbar für Ihren Hinweis und werden den Text in Kürze so umformulieren, dass er unmissverständlich ist."

Die Rolle von Google

Danner führte weiter aus, dass der Textblock, der das TÜV-Siegel beschreibt, von Google algorithmisch ausgespielt wird. Da in der Headline der Mediumname fehlt, bezieht der Leser nun das Wort Testsieger auf den darunter stehenden Text zum TÜV-Siegel, was zu Missverständnissen führt.

Die Medienantwort von ARAG auf eine Presseanfrage von NETZ-TRENDS.de klingt etwas abenteuerlich im Umgang mit Google-Richtlinien zum Umgang mit dem Wort "Testsieger".

Ausblick

Die ARAG hat gegenüber NETZ-TRENDS.de angekündigt, den Text in Kürze so umzuformulieren, dass er unmissverständlich ist. Doch bleibt die Frage offen, ob eine solche Werbestrategie, die auf Missverständnissen beruht, ethisch vertretbar ist und auch ob sie nicht doch gegen Google-Richtlinien verstößt und möglicherweise sogar gegen deutsche Rechtsprechung und die üblichen Maßgaben im Wettbewerbsrecht, aber auch dem Schutz der Verbraucher. Es bleibt abzuwarten, wie die ARAG ihre Werbung in Zukunft gestalten wird, um solche von der ARAG Onlinewerbungs-Abteilung offensichtlich vorsätzlich herbeigeführten Wirrnisse zu vermeiden, mit der sich die ARAG ganz offensichtlich Wettbewerbsvorteile in der Werbung und Kundenfang verspricht. NETZ-TRENDS.de findet solche Werbekampagnen die sich des wichtigsten Keywords in Google-Werbung bedient, nämlich der Aussage, man sei "Testsieger", ohne ausreichender Nachweise höchst unseriös und als nicht zulässig.

+++ Update vom 29.2.2024, 19:53+++ trotz einer erneuten Presseanfrage an ARAG, doch genauer zu sagen, von wem man wie ausgezeichnet wurde, kam bisher keine Antwort. Wir halten deshalb die Aussage der Pressestelle von ARAG derzeit für wenig nachvollziehbar.

Googles Richtlinien zu Testsiegern in Werbung

Google hat strenge Richtlinien für die Bewerbung von "Testsiegern" in Google Ads. Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen den Verbrauchern nicht irreführend dargestellt werden.

Grundsätzliche Anforderungen:

Klarheit und Transparenz: Die Werbung muss klar und deutlich kennzeichnen, aus welchem Test der Sieg stammt. Dazu gehört die Angabe des Testinstituts, des Testdatums und der getesteten Produktkategorie.

Verlässlichkeit des Tests: Der Test muss von einem unabhängigen und renommierten Testinstitut durchgeführt worden sein. Die Methodik des Tests muss transparent und nachvollziehbar sein.

Aktualität des Tests: Der Test darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Relevanz des Tests: Der Test muss für die beworbene Produktkategorie relevant sein.

Zusätzliche Anforderungen:

Vergleichbarkeit der Produkte: Die beworbenen Produkte müssen im Test miteinander verglichen worden sein.

Keine irreführenden Aussagen: Die Werbung darf keine irreführenden Aussagen über die Testergebnisse enthalten.

Keine unlauteren Wettbewerbsvorteile: Die Werbung darf keine unlauteren Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen schaffen.

Verstöße gegen die Richtlinien:

Verstöße gegen die Richtlinien können zu folgenden Konsequenzen führen:

Ablehnung der Anzeige

Sperrung des Google Ads-Kontos

rechtliche Schritte

Weitere Informationen:

Die vollständigen Richtlinien von Google zu Testsiegern in Werbung finden Sie hier: https://ads.google.com/intl/en_us/home/tools/experiments/

Deutsche Rechtsprechung zu Testsiegern in Werbung

Die deutsche Rechtsprechung zu Testsiegern in Werbung ist ähnlich streng wie die Richtlinien von Google. Die folgenden Punkte sind besonders wichtig:

Wahrheitsgehalt der Aussagen: Die Aussagen über den Testsieg müssen wahrheitsgemäß sein.

Keine Irreführung der Verbraucher: Die Werbung darf die Verbraucher nicht über den Testsieg irreführen.

Keine unlauteren Wettbewerbsvorteile: Die Werbung darf keine unlauteren Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen schaffen.

Konsequenzen bei Verstößen:

Verstöße gegen die Rechtsprechung können zu folgenden Konsequenzen führen:

Abmahnung

Unterlassungsklage

Schadensersatz

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur deutschen Rechtsprechung zu Testsiegern in Werbung finden Sie hier:

https://www.ra-plutte.de/werbung-mit-testergebnissen-uebersicht-tipps-beispiele/

https://www.dihk-bildung.shop/weiterbildung/pruefungsvorbereitung/test-und-uebungsfragen/

Aussagen in der Werbung, um "Testsieger" zu untermauern

Um in der Werbung zu untermauern, dass man "Testsieger" ist, sollten folgende Aussagen verwendet werden:

Klare und deutliche Kennzeichnung des Tests: Geben Sie das Testinstitut, das Testdatum und die getestete Produktkategorie an.

Verlässlichkeit des Tests: Weisen Sie darauf hin, dass der Test von einem unabhängigen und renommierten Testinstitut durchgeführt wurde.

Aktualität des Tests: Geben Sie an, wann der Test durchgeführt wurde.

Relevanz des Tests: Stellen Sie sicher, dass der Test für die beworbene Produktkategorie relevant ist.

Vergleichbarkeit der Produkte: Weisen Sie darauf hin, dass die beworbenen Produkte im Test miteinander verglichen wurden.

Keine irreführenden Aussagen: Vermeiden Sie irreführende Aussagen über die Testergebnisse.

Keine unlauteren Wettbewerbsvorteile: Stellen Sie sicher, dass die Werbung keine unlauteren Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmen schafft.

Beispiele:

"Testsieger im Jahr 2023 von Stiftung Warentest in der Kategorie X"

"Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel von Öko-Test"

"Im Vergleichstest der Zeitschrift Y mit Bestnote bewertet"

Wichtig:

Es ist wichtig, dass die Aussagen in der Werbung wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Bei Unsicherheiten sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Haftungsausschluss:

Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Fall haben.

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