
Eine gültige Vignette, oft auch als Pickerl bezeichnet, ist für alle Autofahrer, die in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs sind, verpflichtend. Diese kann entweder digital oder in der klassischen Form zum Aufkleben erworben werden.
Die Vignettenpflicht wurde am 1. Januar 1997 für Pkws eingeführt. Die Einnahmen daraus werden für Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung des Straßennetzes verwendet. Ohne eine gültige Vignette drohen hohe Strafen.
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) ist für die Kontrolle der Vignettenpflicht zuständig. Die Einnahmen aus dem Vignettenverkauf sind essenziell für den Erhalt des Straßennetzes, da die ASFINAG keine staatlichen Zuschüsse erhält. Daher ist die korrekte Zahlung der Mautgebühren von großer Bedeutung, und Vignettenpreller werden strafrechtlich verfolgt.
Die ASFINAG wurde 1982 gegründet und befindet sich vollständig im Eigentum der Republik Österreich. Mit dem [ASFINAG-Gesetz von 1982] (BGBI. Nr. 591/1982 idgF) und dem [ASFINAG-Ermächtigungsgesetz von 1997](BGBI. Nr. 2/1997 idgF) erhielt sie die rechtlichen Befugnisse zur Kontrolle und Erhebung der Mautgebühren. Zudem hat die ASFINAG das Recht, die Einhaltung der Vignettenpflicht zu überwachen, was durch die Mautaufsicht und die Polizei umgesetzt wird.
Die Überprüfung der Vignetten erfolgt sowohl digital als auch manuell. Die digitale Kontrolle nutzt eine Datenbank, in der die Kennzeichen der Fahrzeuge mit digitaler Vignette gespeichert sind. Das erlaubt eine zügige und effiziente Kontrolle, ohne den Verkehr zu stören.
Moderne elektronische Überwachungssysteme sind mittlerweile Standard auf Österreichs Straßen. Fest installierte Kameras und Sensoren erfassen Fahrzeuge und prüfen, ob eine Vignette vorhanden und gültig ist. Die Daten werden anschließend von Mitarbeitern des ASFINAG Enforcement Centers manuell überprüft. Bei Bedarf wird zudem eine öffentliche Datenbank zur Kontrolle herangezogen.
Fahrer ohne gültige Vignette müssen mit einer Strafe von 120 Euro rechnen. Manipulationen oder die Nutzung einer fremden Vignette werden mit 240 Euro geahndet. Nichtzahlungen können zu Verwaltungsstrafen von bis zu 3.000 Euro führen.
Eine Strafe lässt sich leicht vermeiden, indem man rechtzeitig eine Vignette erwirbt. Das geht auch digital, beispielsweise über Portale wie mautgebühren.de. Informationen zu Verkaufsstellen sind bei der ASFINAG verfügbar. Wer sich für eine klassische Vignette entscheidet, sollte sicherstellen, dass sie korrekt angebracht ist. Alternativ kann eine digitale Vignette erworben werden, die einen reibungslosen Ablauf bei Kontrollen gewährleistet.