
**Informationen für Fluggastrechte** - In der EU sind die Rechte von Fluggästen bei Annullierungen von Flügen durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug innerhalb der EU annulliert, muss sie den Passagier über die Annullierung informieren und ihm Informationen über seine Rechte bereitstellen. Ausserdem müssen die Airlines Hotelkosten übernehmen, sollte eine Übernachtung notwendig sein und kein Alternativflug am gleichen Tag möglich sein, um den sich die Airline dann auch kümmern muss. Ein Klassiker bei kurzfristigen Flug-Annulierungen ist die irische Fluglinie Ryanair.
Je nach Distanz des Flugs und der Verspätung beim Ersatzflug kann der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung haben: Für Kurzstrecken (bis 1.500 km) beträgt sie €250, für Mittelstrecken (innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km) €400 und für Langstrecken (mehr als 3.500 km) €600. Es ist zu beachten, dass die Entschädigung unter bestimmten Umständen um 50% reduziert werden kann, insbesondere wenn ein alternativer Flug angeboten wird und die Ankunftszeit nicht stark von der ursprünglich geplanten Zeit abweicht.
Der Passagier hat das Recht, zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einem alternativen Transport zum Endziel zu wählen. Die Fluggesellschaft kann dem Passagier entweder einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, vom Passagier gewählten Zeitpunkt anbieten.
Unabhängig vom Grund für die Annullierung hat der Passagier Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dies kann Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, Hotelunterkunft (falls nötig), Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen sowie zwei kostenlose Telefonate, Telex-, Faxnachrichten oder E-Mails beinhalten.
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn der Passagier entsprechend frühzeitig über die Annullierung informiert wurde oder wenn die Annullierung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen erfolgte, die selbst durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.
Es ist immer ratsam, sich direkt bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle oder bei einem Experten für Fluggastrechte zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Rechte und Optionen berücksichtigt werden.
Rechtzeitig meint aber sicherlich nicht zwei oder vier Stunden vor Abflug, sondern so, dass ein Fluggast die Möglichkeit hat in Zusammenarbeit mit der Airline sowohl seine Übernachtung zu gewährleisten, sollte das notwendig sein, als auch einen Rückflug, Weiterflug. Gerade bei Urlausflügen ist es nicht zumutbar, wenn ein Fluggast aus seinem Hotel ausgecheckt hat und erst am Flughafen über die Flugannulierung informiert wird und darüber dass erst am nächsten Tag oder morgens um 4 Uhr ein Weiterflug möglich ist.
Tipp von NETZ-TRENDS.de: Sofort zur Airline gehen, Rechte geltend machen. Wenn keiner direkt erreichbar ist, dann über die Hotline im Land gehen oder direkt zur Flughafen-Aufsicht. In jedem Land gibt es auch Verbraucherschützer, die oftmals helfen. Reiserechte sind meist auch in abgeschlossenen Rechtschutzversicherungen enthalten.