Google Recht auf Vergessen: Es ist richtig und verschärft es!

Google gehört mit über 70 Milliarden US-Dollar Jahres-Umsatz bei über 13 Milliarden Dollar Gewinn zu den reichsten und mächtigsten Konzernen weltweit. Entsprechend steigen die gesellschaftlichen und juristischen Ansprüche gegen Google:

Das Google Antragsformular auf das \"Recht auf vergessen\" ist sehr nüchtern gehalten.

In Berlin lud der amerikanische Internetkonzern Google einige Experten ein, die sich zum "Recht auf Vergessen" äußern sollten. Ein solches Recht hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Monaten Verbrauchern gegenüber dem amerikanischen Milliarden-Konzern eingeräumt. Doch nicht wenige der geladenen Experten äußerten erstaunliche PR-Parolen im Sinne der Google Inc.

Dennoch war man nun verwundert, dass angesichts des von Google geladenen Gremiums gleich einige Journalisten - von der FAZ bis Heise – sich scheinbar auf die Seite von Google stellten. Die Autoren der betreffenden Artikel konnten offensichtlich dem "Recht auf Vergessen im Internet" nicht viel abgewinnen.

Man kann sich auch nicht dem Eindruck erwehren, dass Google möglicherweise vorsätzlich recht einseitig Experten geladen hat, die sich recht einseitig auf die Seite von Google schlugen und das "Recht auf Vergessen" mehr oder weniger versuchten in den Schmutz zu ziehen. So forderte beispielsweise ein Anwalt, das "Recht auf Vergessen" müsse doch bitteschön von den betroffenen Personen erst vor Gericht erstritten werden, bevor man sich an Google wenden dürfe.

Unter den von Google geladenen "Experten" war auch ein Anwalt einer bekannten deutschen Anwaltskanzlei, welche traditionell gerne Medienprozesse führt und dabei schon mal 500 Euro pro Arbeitsstunde aufruft. Das heißt: Die Masse der Personen, welche in den vergangenen Monaten über 70.000 Lösch-Anträge an Google richteten, könnten sich einen Anwalt gar nicht leisten, um ihr Recht gegen einen Konzern wie Google vor Gericht durchzusetzen.

500 Euro pro Stunde für einen Anwalt, um einen Link-Verweis in Google löschen zu lassen?

Grund: Stundenlöhne zwischen 270 und 500 Euro sind längst üblich unter Medien- und Internetanwälten. Eine Hamburger Medienkanzlei berechnet beispielsweise für 2 1/2 Stunden Arbeit über 800 Euro und für 9 1/2 Stunden Arbeit werden gleich mal 3.500 Euro berechnet. Netz-trends.de liegen solche Rechnungen vor.

Wie, bitte schön, soll ein Normalbürger sich das leisten? Dass sich Vertreter von bekannten Großkanzleien, die Meister im Abzocken von Klienten sind, nun groß dafür einsetzen, dass jeder Bürger doch bitteschön sein "Recht auf Vergessen" in Google vor Gericht einfordern müsse und dass die Richter das entscheiden müssten und nicht Google, ist ausschließlich ein Versuch, auch noch in diesem Bereich eine Art Abo-Einnahmemodell zu etablieren.

Denn eines ist klar: Der Strom an Aufforderungen, Link-Verweise in Google, Yahoo oder Bing zu alten Artikeln wieder zu löschen, lässt nicht nach. Dabei sollte nicht über weniger Recht für ein Recht auf Vergessen diskutiert werden, sondern ganz im Gegenteil: das Recht muss ausgebaut werden.

Das dürfte intuitiv auch dem Internet-Schwergewicht Google Executive Chairman Eric Schmidt bewusst sein, welcher dem nun in Berlin von Google geladenen "Experten"-Gremium rund um "Right to be forgotten" vorsaß.

Google hat eine dauerhafte Pranger-Wirkung - das muss verboten sein

Dass es mehr und nicht weniger Rechte für die Bürger und Verbraucher im Kampf gegen ewige Pranger-Wirkung in Google geben muss, lässt sich an zwei einfachen Beispielen darstellen:

So zeigt die Internet-Suchmaschine Google beispielsweise Artikel zu einem französischen Unternehmer, welche bereits bald drei Jahre alt sind, gleich auf Seite Eins im Google Suchindex. Und das, wo in den vergangenen drei Jahren über 5000 Artikel in Google gelistet sind, die sich mit diesem Unternehmer beschäftigen – viele Artikel sind darunter auch neutral oder positiv in ihrer Beurteilung gegenüber dem Unternehmer.

Doch Google gewichtet zwei besonders negative Artikel über den Unternehmer auf zwei sehr starken Portalen – das eine gehört einer Tageszeitung, das andere einer Zeitschrift – so dominant, dass die jahrealten Artikel immer noch wie in Stein gemeißelt auf Seite Eins in Google auftauchen. Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr.

Dabei stellt sich die Frage: Warum mutiert Google teils zu einer boulevardesken BILD-Zeitungs-Schlagzeile, welche über Jahre immer die gleiche Parole gegen Menschen oder Institutionen publiziert? Ganz einfach: Da Google scheinbar besonders negativen Content bewusst besser rankt, als neutralen oder positiven. Während der Chefredakteur der BILD-Zeitung, Kai Diekmann, noch sagte, wonach man mit BILD im Aufzug rauffahren könne, aber auch wieder runter, geht es für Tausende Menschen in Google seit Jahre nur noch runter: Wer einmal negativ in Google auffällt, bleibt es oftmals über Jahre an prominentester Google-Stelle. Ist das fair? Ist das Rechtens? Ist das angemessen? Netz-Trends.de meint: Nein!

Konkret ging es in unserem Beispiel – das wir bewusst etwas unkenntlich gemacht haben - darum, dass in der Firma des französischen Unternehmers im Jahr 2012 eine Razzia stattgefunden hatte. Doch zwischenzeitlich ist dieses Vorkommnis über drei Jahre her und das Unternehmen hat viele Missstände ausgeräumt. Doch in Google erfährt jeder, der sich über den Unternehmer und das Unternehmen informieren möchte, erst einmal drei Jahre alte Negativ-Artikel – also scheinbar aktuelle Aufmacher in Google. Denn ganz vorne im Google-Index zu stehen suggeriert einen semi-aktuellen Anlass, den es in der Realität häufig gar nicht gibt.

Einige Onlineportale setzen gerne Artikel wie Monoliten in Google, um Personen oder Institutionen - auch Unternehmen - zu schaden

Dass solche Artikel, die jahrelang in Google wie unverrückbare Monoliten ungemein schaden können, ist klar: Vor allem im BtoB-Bereich verweisen Geschäftspartner regelmäßig auf Veröffentlichungen in Google, so dass es schwierig sein kann, wenn eine Firma oder eine Person jahrelang mit einem negativen Artikel auf Seite Eins in Google konfrontiert wird.

Google selbst hatte den folgenden Löschantrag von dem Unternehmer privat erhalten - doch eine Löschung der drei Jahre alten Pranger-Artikel auf Seite eins in Google verweigert der US-Milliarden-Konzern. Der Löschantrag an Google hatte wie folgt sinngemäß gelautet:

Brief-Entwurf an Google für einen Lösch-Antrag eines Links

"Sehr geehrte Damen und Herren von Google,

Ich bitte hiermit um Löschung folgender URL

xyz

aus dem Suchindex der Google Suchmaschine, gemäß dem Urteil in der Rechtssache C-131/12 des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Das Online-Portal der Tageszeitung xyz veröffentlichte den Artikel "xyz" vor mehr als zwei Jahren, am xy im Jahr 2012. Ebenso veröffentlichte das Online-Format der xy Zeitschrift den xy-Artikel "Firma XY: Razzia und U-Haft gegen Person XY". Dieser Artikel enthalten Vorwürfe, welche nicht nur seit mehreren Monaten, sondern Jahren, obsolet sind. Dennoch rangieren diese Artikel auch im Jahr 2014 auf Platz drei der Suchergebnisse von Google bei dem verwendeten Suchbegriff XY Person.

Hierin werden neben Vorwürfen gegen das Unternehmen XY auch zahlreiche Details aus meinem Privatleben offengelegt, ohne dass es hierfür einen besonderen Grund gibt. Ich sehe mich dadurch im Daten- und Persönlichkeitsschutz massiv beeinträchtigt. Die Berichterstattung in den Artikeln ist dermaßen ausschweifend, dass ich über meine damalige Funktion als Geschäftsführer hinaus in meinem Privatleben und meiner Privatsphäre betroffen bin.

Da die Vorwürfe gegen das Unternehmen sowie gegen meine Person als damaliger Geschäftsführer in den Artikeln nach heutigem Stand als überholt gelten, verletzt die Prominenz unter den ersten Suchergebnissen der Google-Suche v.a. mein Recht auf Achtung des Privatlebens und meines Rechts auf Schutz personenbezogener Daten. Ich bin bereits seit Datum XY auch nicht mehr Geschäftsführer des Unternehmens XY (vgl. Registereintragung vom XY).

Aufgrund der fehlenden Aktualität der Ausgangsnachricht und der unrichtigen Tatsachendarstellung in Bezug auf meine Person sowie in Bezug auf das Unternehmen XY überwiegt jeweils mein Persönlichkeitsrecht das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu dieser Information.

Ich bitte daher um die Löschung der genannten URL aus den Suchergebnissen bis zum XA .2014.

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Unternehmer XY".

Google verweigert jeden zweiten Löschantrag auf einen Link

Auf diesen Brief hin antwortete die Google Inc., sie sehe "leider" keine Chance, die Link-Verweise zu den Artikeln auf Seite Eins in Google zu löschen. In jedem zweiten Fall lautet die Antwort so oder so ähnlich. Dabei geht es ja nicht um einen Antrag auf Löschung eines Artikels, sondern lediglich auf Löschung eines Links der zu einer bestimmten älteren Veröffentlichung führt.

Von einem ähnlichen Fall weiß netz-trends.de in Bezug auf einen Politiker der Partei DIE LINKE. Hier werden seit Jahren verleumderische Texte gegen diesen Politiker von Google auf Seite 1 im Google-Index gerankt, obwohl die beiden Artikel jeweils aus den Jahren 2009 sind und obwohl es mittlerweile Hunderte andere Artikel zu dem Politiker gibt – aber die sind eben eher neutral oder gar positiv.

Doch auch in diesem Beispiel gilt: Google scheint besonders negative Artikel zu bevorzugen – möglicherweise auch aus Angst heraus, dass besonders positive Artikel lanciert sein könnten. Doch so etwas kann es auch mit besonders negativen Artikeln geben: Auch sie können bewusst lanciert werden, um in Google besonders prominent zu ranken.

Deshalb wird es auch immer beliebter bei einigen Journalisten, vorsätzlich negative Artikel über unliebsame Unternehmen, Privatpersonen, Unternehmer oder Politiker online zu posten, um diesen Schaden zuzufügen. Je stärker das Portal - wie zum Beispiel welt.de - desto verheerender sind die Auswirkungen, dauerhaft in Google auf Seite 1 negativ beispielsweise mit einem welt.de-Artikel an den Pranger gestellt zu werden.

Recht auf Vergessen gibt Bürger elementare Bürgerrechte zurück

Deshalb ist es kein Wunder, dass ausgerechnet einige Zeitungs-Vertreter sich nun plötzlich auf die Seite von Google stellen und lamentieren, das Recht auf Vergessen sei letztlich Zensur. Ist schon klar: Denn das Recht auf Vergessen gibt den Bürgern wieder etwas Schutz vor einem lebenslangen Pranger in Google - und reduziert etwas die Macht von Onlineportalen gegen Bürger.

Netz-trends.de meint: Dieses Recht sollte auch Politikern, Vereinen, Unternehmen oder Unternehmern eingeräumt werden. Grund: Nicht umsonst ist die Schufa nicht für jeden einsehbar und es gibt auch dort eine Veränderung der Rankings der Bonität einer Person oder eines Unternehmens. Warum soll es so eine Veränderung in der Bewertung der Bonität von Personen oder Unternehmen nicht auch in Google für alle geben? Es spricht einfach nichts dagegen!

Deshalb: Das Right to be forgotten muss nicht reduziert werden, schon gar nicht sollte nun die Hürde dahingehend erhöht werden, dass man sich das sogar erst noch vor Gericht erstreiten muss, sondern es muss ausgebaut werden: Für Unternehmen, Politiker, Vereine, Unternehmer oder Prominente beispielsweise aus dem Show-Business. Sprich: Jeder sollte ein solches Recht erhalten und es sollte mindestens so hoch gewertet werden, wie die sonstigen Bürgerrechte (Freiheit, Gleichheit, Sicherheit etc.).

Sollen jetzt Privatleute 10.000 Euro in die Hand nehmen, um gegen einen Milliardenkonzern wie Google zu klagen?

Dass Google derzeit besonders gerne Vertreter einzuladen scheint, die im Sinne von Google PR machen, zeigt sich auch an der Verbraucherschützerin Michaela Zinke. Sie soll doch allen Ernsts nun vor dem Google-Gremium in Berlin gefordert haben, der "Webmaster" einer Webseite solle doch bitte in den Prozess des "Right to be forgotten" einbezogen werden.

Wie bitte? Soll denn dann ein Privatmann sich 10.000 Euro nehmen für einen Anwalt, der sich mit Medien wie der BILD-Zeitung oder stern.de auseinandersetzt?

Das scheint Matthias Spielkamp, Vertreter der Organisation "Reporter ohne Grenzen" so zu befürworten. Er zeigt sich "alarmiert" und spricht von einer angeblich "unglücklichen" Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, da er das "Right to be forgotten", als gar "drastische Einschränkung der Pressefreiheit" ansehe. Ganz nach dem Motto: Lasst doch die Menschen jahrelang auf Seite Eins einer nationalen Tageszeitung an den Pranger gestellt sein - alles unter dem Mäntelchen der angeblich lediglich verteidigten "Pressefreiheit".

Dass viele Journalisten die Pressefreiheit gerade auf Blogs und angeblichen Nachrichten-Portalen im Internet auch missbrauchen, um Konkurrenz-Unternehmen (zum Beispiel im E-Commerce) schlecht zu machen oder unliebsame Politiker dauerhaft in Google auf Seite Eins zu schaden, wird gerne verschwiegen.

Gut "Pressefreiheit" wird keinesfalls gefährdet, wenn Google Links auf schmutzige Artikel löscht

Das Gut der "Pressefreiheit" ist keinesfalls dann gefährdet, wenn es dazu dient, dass Artikel, die eine dauerhafte schädigende Pranger-Wirkung entfalten, eben auch mal wieder aus dem Google-Index - schon gleich auf den vordersten Seiten - verschwinden müssen.

Es ist doch grotesk, wenn wir sagen, dass unser Justizsystem auf den Grundwerten der Resozialisierung beruht, aber dieses Recht in Google von Journalisten, Rechtsanwälten und angeblichen "Verbraucherschützern" nun versucht wird im Sinne von Google außer Kraft zu setzen.

Entsprechend lächerlich sind geradezu Einlassungen, welche angeblich vor dem Google-Gremium in Berlin nun von Rechtsanwalt Niko Härting getätigt worden sein sollen, welcher dort gesagt haben soll, wonach das "Recht auf Vergessen" angeblich lediglich eine "romantisch verbrämte Chimäre" sei, da man dieses Recht angeblich ebenso von seinen Mitmenschen nicht einfordern könne.

Doch dieser Vergleich hinkt: Denn der entscheidende Unterschied ist ja der, dass man Mitmenschen kennt, aber auch, dass Mitmenschen durchaus vieles – auch negatives – wieder vergessen. Das liegt geradezu in der hervorragend konzipierten Natur des Menschen. Denn nur wer negatives auch vergessen kann, kann positiv und hoffnungsvoll nach vorne schauen und sein Leben und das der anderen meistern.

Google ist kein Mitmensch sondern die Visitenkarte zu jedem Menschen - die aber andere schreiben und aushängen

Google ist aber kein Mitmensch, sondern wie ein lebenslanges Archiv: Hier kann jeder alles nachlesen und zwar gnadenlos ein Leben lang - egal, ob die erschienen Onlineartikel nun fair, richtig, verleumderisch oder angemessen sind. Der Autor des jeweiligen Artikels gibt fremden Lesern dauerhaft einen Stempel vor, unter welchem er ein Unternehmen, eine Privatperson oder einen Politiker sehen soll - selbst wenn ein vermeintliches negatives Vorkommnis schon Jahre zurückliegt.

Dabei ist präsentiert uns Google bereits heute einen teils fünf Jahre alten Urteils-Stempel auch in der Gegenwart noch als reale Zeitaufnahme. Google erhebt sich eine unfehlbare Visitenkarte für alle Menschen zu sein, auf Grund von irgendwelchen Texten, die einmal irgendjemand über jemanden veröffentlich hat. Das geht weit über das hinaus, was man unter Pressefreiheit und Meinungsfreiheit versteht.

Vergangen ist in Google nie etwas, vergessen auch nicht. Doch hat der Spruch "Was stört mich mein Geschwätz von gestern" ja auch viel Sinnhaftes und Gutes, besagt er doch letztlich: Das Leben soll jedem Menschen die Chance geben, neue Erkenntnisse zu bekommen, sich selbst in der eigenen Meinung oder dem eigenen Tun zu verändern.

Ignoriert wird dabei gerne: Genau dieses Prinzip, wonach Menschen aus ihren Fehlern lernen können und ein Recht haben, mit Fehlleistungen – und seien sie noch so drastisch – nicht ein Lebenslang geqüalt werden, hat Google bislang abgestritten. Nur deshalb hat der Europäische Gerichtshof nun elementarsten Bürgerrechten wieder zum Durchbruch verholfen, indem das Recht auf Vergessen in Google durch den Europäischen Gerichtshof zum Glück und endlich festgeschrieben wurde.

Europäische Gerichtshof schafft Google als Schaffott etwas ab - und das ist gut so

Das ist kein Anschlag auf die Freiheit, sondern der Durchbruch zu mehr Freiheit! Denn Freiheit kann nicht nur die Freiheit eines einzelnen bedeuten – zum Beispiel des Onlineportals einer Boulevardzeitung – sondern Freiheit muss auch darin liegen, dass Negatives auch mal wieder vom Tisch kommt und nicht jahrelang auf Seite Eins in Google wie im Schaufenster mit Tausend Laternen ausgeleuchtet und präsentiert wird. Denn dann ist Google nicht Suchmaschine, sondern Schaffott. Und das darf nicht sein:

Ähnlich scheint das in Berlin vor dem einberufenen Google-Gremium auch Ulf Buermeyer, Richter am Berliner Landgericht, argumentiert zu haben. Er sagte, dass Google sich derzeit versuche aus der Affäre zu ziehen. Gleichzeitig betonte er, dass Googles Machtposition mit einer Verantwortung gegenüber seinen Nutzern verbunden sei. Dabei sei das neue Recht auf Vergessenwerden ein richterlicher Appell an Google, dass der Internet-Monopolist jedem eine faire Chance auf Anhörung geben müsse und auch die Chance auf Re-Sozialisation.

Neben Eric Schmidt sitzt auch die ehemalige deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in dem Google-Gremium zur Diskussion rund um das vom Europäischen Gerichtshof festgeschriebene "Recht auf Vergessen". Leutheusser-Schnarrenberger ist als deutsche "Vertreterin des Daten- und Verbraucherschutzes" (wen auch immer sie da konkret nun vertritt und wie repräsentativ das auch immer sein mag) in dem Google-Gremium. Doch bislang verspricht dieses Gremium außer viel PR-Arbeit im Sinne von Google keine weiteren erleuchtenden Erkenntnisse.

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