Kommentar Viacom-Rechtsstreit gegen YouTube

Dennoch darf es hier keinen rechtsfreien Raum geben. Urheberrechtsverletzungen muss YouTube bei Kenntnis umgehend abstellen - und tut das in der Regel auch. Ähnlich urteilten deutsche Gerichte, indem sie sagten: Ein Nutzer, der in einem Kommentar rechtsverletzende Äußerungen postet, mache den Inhaber einer Onlineplattform nicht automatisch mit der Veröffentlichung mit haftbar. Vielmehr müsse der Plattformbetreiber die Inhalte innerhalb eines zeitnahen angemessenen Rahmens löschen, sobald er Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten erhalte. Dabei sei er aber auch nicht dazu verpflichtet, nun minütlich seine Emails zu überprüfen.

Dennoch verhält es sich mit einer Online-Video-Plattform wie YouTube doch etwas anders. Hier wäre beispielsweise durchaus interessant: Wo sind denn bitte die konkreten rechtlichen Unterschiede zwischen einer Plattform wie kino.to oder megadownload.com und YouTube? Auch bei kino.to und megadonwload.com (Kim Schmitz oder. Mr. Dotcom) waren es häufig Nutzer, die illegale Inhalte zur Verfügung stellten. So oder so wir die künftige Rechtsprechung spannend bleiben.

In einem jedoch hat YouTube Recht: Ein künftiges Gerichtsurteil sollte nicht so drastisch ausfallen, dass das Betreiben einer solch offenen Plattform gar nicht mehr möglich wäre.

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