Rechte 10 Gründe warum der «Communications Decency Act» in den USA das Strafrecht auf Twitter, Facebook & Co ausweiten muss

Kommentar - Die Nutzung des Internet, so wie es U.S.-Konzerne unter bisheriger Rückendeckung der U.S.-Gesetzgebung recht flächendeckend der Welt diktieren, war bislang mehr oder weniger im Bereich von Veröffentlichungen im Social Media, wozu auch Google oder YouTube gehören, ebenso Twitter oder Facebook, ein weitgehend rechtsdünner Raum. Deshalb kam es im Sommer 2020 zu einem Showdown zwischen U.S.-Präsident Donald Trump und Silicon Valley. In 10 Punkten erklären wir worum es bei dem Streit geht und warum mehr Regulierung notwendig ist und das Strafrecht und Zivilrecht auf die Internet-Giganten ausgeweitet gehören.

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Gibt den sozialen Netzwerken, aber auch Suchmaschinen Freifahrtsscheine, die nicht mehr zeitgemäß sind: Der Communication Act in den USA macht es auch Europäern schwer, sich gegen Twitter, Fachebook, Google. Bing & Co zu wehren.

In der Anfangszeit des Aufbaus des Internets, so ab 1995, war die große Freiheit, die der Gesetzgeber in den USA den Start-Ups und angehenden Internet-Multis zugestand, durchaus richtig. Sonst hätte jeder Politiker immer gleich alles Mögliche im Internet verbieten können. Und jedes große Unternehmen hätte leicht kritische Veröffentlichungen im Internet platt machen können. Die ganze Innovation des Netz wäre auf dem Spiel gestanden.

Doch die Zeiten haben sich geändert und Twitter, Facebook, Google, YouTube, Instagram müssen langsam erwachsen werden und sich vor Gericht endlich stellen und zwar direkt in den USA. Im Zivilrecht, aber auch dringend im Strafrecht. Das ist bislang häufig nicht der Fall, da sie eine enorme Firewall übermäßig schützt. Und zwar der 1996 in den USA verabschiedete «Communications Decency Act», den einst U.S.-Präsidenten Bill Clinton unterzeichnete. Damals war noch nicht absehbar, dass es überhaupt mal ein Google, Facebook oder Twitter geben würde.

1 Um was geht es genau?

Keine Frage: Die klassischen Medien, wie Tageszeitungen, Zeitschriften oder Fernsehen sind immer noch mächtig und einflussreich. Das liegt primär an ihren oft qualitativ hochwertigen Redaktionen. Sie bemühen sich Tag für Tag, die Dinge, welche im Lokalen, wie der Welt passieren, für die Leser, Seher, Hörer, einzuordnen und aufzubereiten. Fakt ist aber auch, dass global gesehen die mächtigsten Medienunternehmen längst Google, Facebook, Twitter, YouTube, Instagram & Co. sind. Ihre Macht ist die zentral ausgeübte Globalisierung der Informationen, Meinungen, von Bildern, Videos, weitreichender Geschäftsfelder.

Vor allem im Hinblick auf die Verbreitung von Informationen und Meinungen sowie Bildern sind die Social-Media-Konzerne längst zu führenden Medienunternehmen geworden und zwar den größten, welche die Welt jemals gesehen hat. Die großen Internet-Superkonzerne sind ultra reich, ultra rich geworden, indem sie auf ihren Plattformen nicht nur Milliarden Informationen oder Meinungen verbreiten, sondern auch Bilder, Videos, Kunden-Bewertungen oder das E-Commercegeschäft dominieren – beispielsweise mit Amazon, Ebay, Google Shopping, Google Adwords, Bing Anzeigen.
Die Verbreitungen von Informationen, Meinungen, Fotos oder Videos sowie Bewertungen sind aber nun mal das Kerngeschäft von Medienunternehmen.

Es ist albern, wenn Google, Twitter, Facebook oder YouTube das abstreiten. Google, Twitter oder Facebook sind nicht Zeitungs-Kioske an der Bahnhofsecke. Nein: Sie sind alleine hinsichtlich ihrer Marktkapitalisierung über 1500 Milliarden Euro schwere Superkonzerne. Das ist rund vier Mal so viel, wie der aktuelle deutsche Jahres-Bundeshaushalt (362 Milliarden Euro [1]).

Google, Twitter, Facebook, YouTube, Instagram distribuieren nicht nur, sondern gestalten aktiv – durch jeden Informations-Link, den sie einblenden oder nicht einblenden. Sie machen also exakt das, was ein Verleger tut, wenn auch in anderer Form. Influencer sind in YouTube nicht groß geworden, weil sie so geil sind, sondern weil die YouTube-Redaktion dies aktiv gefördert hat, durch möglichst prominente Einblendung von Bibi & Co.

Die Eigentümer und leitenden Angestellten dieser Mega-Konzerne schwindeln, wenn sie so tun, als wären sie nur zufällig da und stellten nur passiv und zufällig eine Distribution für alle möglichen Meinungen, Informationen, Bilder oder Dienstleistungen zur Verfügung. Das Pressrecht und Medienrecht ließen Google, Twitter, YouTube, Facebook, Instagram bislang weitestgehend an sich abgleiten. Damit muss Schluss sein. Deshalb hat U.S.-Präsident Donald Trump ausnahmsweise mit seiner Executive Order Recht, welche Twitter, Facebook, Google, YouTube oder Instagram stärker regulieren soll.

Die Tech-Giganten aus den USA machten in den vergangenen gut 20 Jahren weltweit fast alles im Internet, was sie wollen. Das hat ihnen ungeahnte Größe gebracht und die fast ausschließlich amerikanischen Eigner dieser Mega-Konzerne zu den reichsten Menschen auf dem Globus, ja der Geschichte gemacht. Amazon-Gründer Jeff Bezos könnte der erste Billiardär der Geschichte werden mit einem schon in wenigen Jahren erreichten Privatvermögen von über 1000 Milliarden Euro.

Die Internetszene fand es geil, dass jeder Tag in Google, auf YouTube, Twitter, Facebook oder Instagram ein wildes ungezähmtes Rockkonzert war.

2 Das große Wachstum

Da Masse an Nutzern immer mehr Geld bringt, sorgt alleine das Bevölkerungswachstum für immer größeres Wachstum von Google, Amazon, Facebook, YouTube, Twitter, Instagram, WhatsApp, Telegram & Co. Die Unternehmen wachsen wie ein Schwamm auf dem Meeresboden. Das Wachstum ist vergleichbar wie dem natürlichen von Bakterien oder Viren. Entsprechend vermehrt sich ganz natürlich der Reichtum und die staatlich anmutende Macht der Eigentümer dieser Gebilde.

Das hat sinngemäß selbst der ehemalige Google-Chef Eric Schmidt zugegeben, dessen Großvater Deutscher war und der 2013 Leipzig besuchte. In diesem Jahr hatte er sein Buch publiziert, «Die Vernetzung der Welt. Ein Blick in unsere Zukunft, das er mit Co-Autor Jared Cohen schrieb. Im Buch schreibt der langjährige Google-CEO das Folgende:

«„… Und Erics Gefühl wurde bestätigt, dass die Technologiebranche vor größeren Aufgaben stand und mehr potentielle Kunden als geahnt hatte. In den Monaten nach unserer Irakreise wurde uns zunehmen klar, dass sich zwischen den Technologieexperten und den Politikern, die mit der Lösung schwierigster geopolitischer Probleme betraut sind, ein tiefer Graben auftut. Und das, obwohl es ein riesiges Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen der Technologiebranche, dem staatlichen Sektor und der Zivilgesellschaft gibt. In der Diskussion über diesen Graben einerseits und die zunehmende Vernetzung andererseits drängten sich uns einige spannende Fragen auf. Wer wird in Zukunft mächtiger sein: Die Bürger oder der Staat? Wird die Technologie terroristische Aktivitäten erschweren oder erleichtern? Wie lassen sich Datenschutz und Sicherheitsinteressen vereinbaren, und wo werden wir im anbrechenden Digitalzeitalter Zugestände machen müssen?»

Weiter führen Eric Schmidt und Jared Cohen aus: «Wie verändern sich Krieg, Diplomatie und Revolution, wenn alle Menschen vernetzt sind? Wie kann die Technologie positiv wirken, und was kann sie zum Wiederaufbau zerstörter Gesellschaften beitragen? Unser erstes gemeinsames Projekt war ein Bericht für die amerikanische Außenministerin Hillary Clinton, in dem wir die Erkenntnisse aus unserem Irakbesuch darstellten. Wir schätzen das Potenzial und die Macht der modernen Technologieplattformen ähnlich ein, auf dieser Sichtweise basiert unsere gesamte Arbeit, nicht nur bei Google, sondern auch darüber hinaus. Wir sind überzeugt, dass Portale wie Google, Facebook, Amazon oder Apple weitaus mächtiger sind, als die meisten Menschen ahnen, und dass unsere Zukunft durch ihre weltweite Nutzung geprägt sein wird.»

Zudem schreiben die beiden: «Diese Plattformen stellen einen echten Paradigmenwechsel dar, ähnlich wie die Erfindung des Fernsehens. Ihre Macht beruht auf der Fähigkeit exponentiell zu wachsen. Mit Ausnahme von Viren gibt es nichts, was sich mit derartiger Geschwindigkeit, Effizienz und Aggressivität ausbreitet wie diese Technologieplattformen, und dies verleiht auch ihren Machern, Eigentümern und Nutzern eine neue Macht. Nie zuvor waren so viele Menschen in Echtzeit über ein Netzwerk miteinander verbunden. Die Möglichkeit, als Konsumenten, Kreative, Produzenten, Aktivisten und so weiter auf Onlineportalen Kollektiv zu handeln, verändern sämtliche Spielregeln. Die viralen Effekte, die wir von Musikvideos oder internationalen E-Commerce-Portalen kennen, sind lediglich ein erster Hinweis auf das, was uns in Zukunft erwartet.» [2]

Die Steigerungsraten des Wachstums der großen US-Internetkonzernen sind also exponentiell. Ganz so, wie es die Welt mit dem Coronavirus kennengelernt hat. Nur mit einem Unterschied: Bei Corona gab es weltweit einen Shutdown, klare Regeln. Bei den Techkonzernen der USA, die monopolartig viele Digitalsegmente weltweit besetzen, gibt es immer noch keine ausreichenden Gesetze, welche das Wachstum und die Macht, auch die publizistische, welche gut wie böse auftreten kann, in vernünftige Bahnen lenkt.

Die bisherigen Versuche von Google, Facebook oder Twitter über «selbst ernannte Faktenchecker» (O-Ton «Sonntagszeitung», Schweiz) sich eigenmächtig zu regulieren, sind natürlich nicht das letzte Wort. Das zeigen Corona und «unerhörte Zensurmaßnahmen» (O-Ton Schweizer «Sonntagszeitung»), die derzeit am Laufen sind. Die einflussreiche Zeitung führt aus:

«Googles Youtube-Videoportal brachte im April zum Beispiel ein populäres Video zum Verschwinden, worin die zwei Ärzte Dan Erickson und Artin Massihi aus Kalifornien den Sinn des Lockdown bezweifeln. Anfang Mai wurde das Video von Knut Wittkowski (Anmerkung: ein deutscher Informatiker, Epidemiologe und Biostatistiker [3, 4]) entfernt, dem früheren Chefepidemiologe der Rockefeller University [5]. In dem 1,5 Millionen Mal angeschauten Video hatte auch er sich erdreistet, den Nutzen von Zwangsmaßnahmen gegen die Epidemie infrage zu stellen.» [6]

Zudem führt die Zeitung weiter aus, habe Mitte Mai Facebook die Gruppe «Michiganders Against Excessive Quarantine» über die sich in Michigan 380.000 Gegner von Quarantänemaßnahmen organisiert hatten, einfach gelöscht. [7]

Auch Kritik an der Gruppe, wonach es immer wieder angeblich zu «Hate Speech»-Attacken und Aufrufen zu Gewalt gekommen sei [8], schmälern das Problem nicht, dass Facebook, Twitter oder Google unter dem öffentlichen Druck, stärker pro-aktiv gegen Fake News vorzugehen, häufig willkürlich sind. Letztlich also außerhalb der Rechtsstaatlichkeit in ihrem eigenen privaten Staats-gleichen Kosmos regieren. Ganz nach dem politischen absolutistischen Motto «Leviathan» - der Staat bin ich. Denn kaum zu glauben, dass alle 380.000 Mitglieder sexistisch sind, rassisch oder zu Gewalt aufgerufen haben.

In Deutschland galt jahrzehntelang ein Gesetz, das es Zeitungen, die in ihrem Verbreitungsgebiet Monopole haben, verboten hatte, bestimmte Anzeigen abzulehnen und damit den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Ein Gedanke, der auch in Bezug auf die Monopolisten Facebook, Twitter, Google, YouTube oder Instagram und WhatsApp denkenswert wäre. Denn wer ganze Facebook-Gruppen mit mehr als der Hälfte der Bürger einer Stadt wie Stuttgart (634.000 Einwohner) einfach löscht, agiert für eine Demokratie gefährlich.

Die Dank des 1996 von Bill Clinton unterzeichneten «Communications Decency Act» (CDA) nahezu uneingeschränkte Freiheit von Google, Twitter oder Facebook im Internet, hat dazu geführt, dass endlich jeder im Netz publizieren konnte, was er wollte. Die Deutungshoheit der etablierten Massenmedien wurde in Frage gestellt, was einerseits gut war und die Demokratie beflügelt hat. Auch den Arabischen Frühling 2011. Das bringt nach Jahren des Schweigens Menschen wieder auf die Straße oder eben in Foren.

3 Problem „Communications Decency Act“ (CDA) und Section 230

Ebenso konnten die Internet-Nutzer, welche früher zum passiven Konsumieren einer engen Anzahl etablierter Medien gezwungen waren, Dank des freien Internets, wie wir es primär den Amerikanern zu verdanken haben, selber Publisher werden, Kommentator, Medienunternehmer. Sie konnten aber auch Schmierenfinken werden oder bösartige Wesen, die je nach Lust und Laune ihrer oft ungebändigten Wut über dies oder jenes im Internet freien Lauf ließen. Immer im Schutzmantel des Communications Decency Act, hinter dem sich Google, Facebook, Twitter seit Jahren erfolgreich vor dem Strafrecht oder Zivilrecht verschanzen.

Das führte dazu, dass plötzlich der kleine Mann, die kleine Frau, den Mächtigen auf der Welt mal so richtig eine öffentlich reinhauen konnte. Nicht mehr nur im Mikrokosmos versteckt als netzwerklose Kommentarschreiber. Was anfangs positiv war, entwickelte sich in den Jahren auch Dank der Gossensprache, die von RTL bis ARD in diversen TV-Shows oder Spielfilmen gerne verbreitet wird, immer mehr zum scheinbar national hoffähigen Kulturgut:

Dumme Kuh, Blöde Votze, Du scheiß Nutte, Du Erpresser, Du Stück Scheiße, Du Betrüger, Du Ficker, Ihr Kriminellen, Erdogans Klöten, scheiß Mother Fucker – keine Beleidigung war tief genug, keine öffentliche Schmähung schlimm genug, als dass sie nicht über Google, Facebook oder Twitter genüsslich verbreitet wurde und oft bis heute wird. Selbst Vibratoren für Frauen werden im Schweizer Fernsehen ungeniert zur Tageszeit, wo auch Kinder Fernsehen, beworben. Kaum jemand stört es noch.

Auch in der Europäischen Union, wo es seit geraumer Zeit viel härtere Internet-Gesetze gibt als in den USA, muss man sich als Mobbing-Opfer bis heute fast alles bieten lassen. Das 1996 in den USA erlassene Gesetz «Communications Decency Act» im Rahmen des «Telecommunications Act of 1996 USA» macht es möglich. Ursprünglich war es erlassen worden, um die Pornographie im Netz stärker zu regulieren. Gleichzeitig wurde aber mit dem Paragraphen 230 (Section 230) ein Freifahrtschein für Mobbing und Schmähungen, auch übelste Urheberrechtsverletzungen im Netz gelegt.

Den Section 230 des Communications Decency Act nehmen die großen Tech-Milliardäre bis heute als Freifahrtschein fast alles zu publizieren, beziehungsweise zu verbreiten, was irgendjemandem so einfällt oder immer öfters auch recht willkürlich wieder zu eliminieren. Trotz Fake News-Debatte hat sich daran nichts Grundsätzliches geändert. Deutschland war eines der wenigen Länder, die wenigstens versuchen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz («Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG»), etwas mehr Regeln einzuführen. Richtig effektiv greift es aber Dank des Section 230 beispielsweise im Falle von Google, Twitter, YouTube, Instagram oder Facebook oft nicht.

Doch es gibt ja nicht nur Kommentare auf Facebook. Nein. Es gibt auch richtige Fake News Portale, ja Mafia-Portale, deren Geschäftsmodell es ist, Unternehmen oder Privatpersonen zu verleumden und Lösegeld teils in Millionenhöhe zu verlangen, damit massiv schädigende Fake News aufhören.

Das sind eigene Internet-Satelliten, die über Google, teils sogar über «Google News» ihre Lügen in Form von Schmähkritiken, Verleumdungen oder massiver Urheberrechtsverletzungen verbreiten und oft aus dem Ausland operieren. Google drückt sich bislang davor, hier aktiv zu werden.

4 Google, Twitter, Facebook und das mangelnde Klagrecht

Doch nicht nur das: Twitter, Google & Co tun nach wie vor alles, um so wenig wie möglich löschen zu müssen. Für diesen Mut, musste man die Amerikaner lange Zeit bewundern. Aber auch das ändert sich nun eben. Denn die Konzerne haben den Bogen überspannt. Selbst wenn hohe deutsche Gerichte nachträglich eine Veröffentlichung untersagen, wird das von Google & Co oftmals weiterhin verbreitet:

Dann halt nicht in EU-Ländern. Obendrein müssen Opfer oft monatelang klagen, ehe eine erpresserische Fake News in «Google News» oder der Seite Eins in «Google» wieder verschwinden. Oft bleiben diese Dinge aber in anderen Ländern, wie der Schweiz, abrufbar. Denn hier greift nicht das EU-Recht. Das «Right to be forgotten» ist zwar für die Verbraucher ein Schwert, aber im Kampf gegen Fake News, die über Personen oder Unternehmen vorsätzlich verbreitet werden, eher stumpf.

Schaut man sich die größte publizistische Macht in einer Reihenfolge an, so gilt folgendes Ranking: Google, Twitter, Facebook, YouTube, Instagram und künftig vielleicht auch WhatsApp. Umso schlimmer, wie dreist beispielsweise Google oftmals nationales Recht umgeht. Denn Google verlinkt im Falle von Verbreitungs-Verboten illegaler Inhalte dann gerne auf eine Datenbank, wo die umstrittenen Inhalte immer noch abrufbar sind. Opfer gibt es scheinbar aus Sicht von Google nicht. Nein, denn man ist angeblich nicht evil, nicht böse. Oder etwa doch manchmal?

Klar, es gibt 1000 Argumente, die dafür sprechen, dass Google alles online lässt. Es gibt aber auch 1000 dagegen. Vielen in der Internetszene, ebenso den Medien, hat das fast rechtsfreie Meinungs- und Desinformations-Rockkonzert, auch die Fake News im Netz, lange Zeit gefallen.

Je lauter jemand brüllte, desto besser, geiler, schien es zu sein. Eingeübt in jahrzehntelangen Meinungs-Krawall stimmen Anhänger der regellosen Internet-Rockkonzerte jedes Mal global eine riesen Meinungsmaschinerie an, wenn nur ein Politiker es wagt, den berühmten Paragraphen 230 des Communication Act in den USA in Frage zu stellen. Wie jetzt wieder bei Donald Trump. Der genau das tut: Diesen Paragraphen in Frage zu stellen.

5 Die Liebe Trump und Twitter

Dass Internet-Multimilliardär und Twitter-CEO Jack Dorsey seine Social Media Abteilung angewiesen hat, einen nach Meinungsrecht völlig legalen Kommentar des US-Präsidenten Donald Trump auf Twitter faktisch ad absurdum zu führen, indem Twitter einen Tweet des Präsidenten als falsch darstellte indem man einfach mal direkt darunter einen Link setze, der das eben behauptete, war sicher gut gemeint. Aber irgendwo auch komplett daneben. Zudem, führt zum Beispiel das Schweizer Portal Watson.ch aus:

Seien Kommentare auch des Präsidenten, die so gekennzeichnet würden, teils kaum mehr auffindbar auf Twitter, da der gesetzte Link dann die Publikation dominiere: «In einigen Ansichten sieht man statt des Tweets zunächst nur den Warnhinweis und muss sich erst zu dem Beitrag durchklicken.» [9]

«Wir können das nicht zulassen», so Donald Trump. «Diese Zensur und Voreingenommenheit ist eine Bedrohung für die Freiheit.» Der Präsident erklärte zudem, er rechne mit Klagen gegen sein Vorgehen der stärkeren Regulierung von Twitter, Facebook , Google & Co., eben durch eine Reform des Paragraphen 230 des U.S. Communication Act. Jedoch sei er entschlossen, dies durchzuziehen. «Wir haben es satt», so Trump.

Das sagt der Mann, der 2012 gestand, Twitter wie eine Zeitung zu lieben, «nur ohne die Verluste», die Zeitungen häufig schrieben. Und satt haben es nicht nur Trump und seine Regierung. Satt haben es auch Unternehmen oder Privatpersonen, die häufig faktisch Null Chance haben, sich gegen Schmähungen oder Fake News auf Facebook, Twitter oder im Google-Index zu wehren. Denn der Paragraphen 230 des Communication Act verhindert dies bis heute äußerst effektiv. Es gibt für Opfer schlicht kaum bis keine juristische Handhabe.

Doch dass Twitter nun sogar anfängt, Meinungen in Form von Tweets des U.S.-Präsidenten zu zensieren und ad absurdum zu führen, kann und wird den viel berühmten «Change Maker» beflügeln. Und zwar zum Nachteil von Twitter, Google, YouTube, Instagram & Co. Und das ist eigentlich doch ganz gut so und irgendwo überfällig. Sofern nicht Trump wieder einen Rückzieher macht, was durchaus ein Markenzeichen seiner Politik ist.

Klar, Twitter-Chef Dorsey, ein Held der Internetszene, wollte mit der öffentlichen Lächerlichmachung von Tweets von Trump dem Meinungsklima in den USA, der Welt, ein Schmankerl hinschmeißen. Gleichzeitig zeigte er aber eindrucksvoll, wie sich Silicon Valley bis heute sieht: Als Herrscher über das Netz, über Meinungen, Informationen, Bilder, Bewertungen, Videos.

Nach außen hin verkauft man das natürlich so, als tue Twitter endlich etwas gegen Fake News. Nur: Das was Trump auf Twitter geschrieben hatte, dass er Briefwahlen anfällig für Fälschungen halte, ist eine Äußerung, die so zwar sehr absolut ist, aber durchaus in einigen Ländern Substanz hat – ebenso in den USA.

In Deutschland hat sich ein Blogger auf seiner Webseite rupp.de die Mühe gemacht, ungefähr 300 Artikel zusammenzutragen, wo über Probleme mit Briefwahlen berichtet wurde. Er sammelte die Links unter der Überschrift: «Sammlung von Fälschungen, Wahlbetrug und Problemen bei der Briefwahl» [10]. Als Beispielländer für Probleme mit der Briefwahl, auch für Betrug oder Betrugsversuche, nennt der Blogger Deutschland, Schweiz, USA, Bulgarien, Russland, Spanien, Österreich, Montenegro, Großbritannien, Italien. Die Artikel reichen bis zum Jahr 2005 zurück.

Das heißt: Twitter selbst verbreitete zweifelhafte Inhalte, indem recht einseitig so getan wurde, als würde Donald Trump mit seiner etwas radikalen Meinung zur Briefwahl lügen. Doch wie so häufig, liegt die Wahrheit halt irgendwo in der Mitte:

Ja, es gab und gibt weltweit, auch in Deutschland, zahlreiche Wahlverfälschungen durch Briefwahl-Probleme, manchmal durch Betrug. Und doch sind viele froh, die per Briefwahl wählen dürfen. Gerade in Zeiten eines global vernetzen Bürgertums ist es besser, jemand wählt per Brief, als dass er oder sie gar nicht wählen geht. Denn nicht jeder hat Zeit in seinen Heimatort zurückzufahren oder zurückzufliegen, um für Politiker oder Partei ein Kreuzchen zu setzen.

6 Willkür auf Twitter, Facebook, Google wenn es um Löschungen geht

Egal, wie man nun zum umstrittenen U.S.-Präsidenten Donald Trump steht: Aber er hat in diesem Fall Recht, wenn er am 26. Mai 2020 twittert, dass das was Twitter mit seinem Tweet machte, eine erhebliche Einmischung in den aktuellen U.S.-Präsidentschaftswahlkampf darstelle:

«@Twitter mischt sich jetzt in die Präsidentschaftswahlen 2020 ein. Sie sagen, dass meine Aussage zu den Mail-In-Stimmzetteln, die zu massiver Korruption und Betrug führen wird, falsch ist, basierend auf einer Faktenprüfung durch Fake News CNN und die Amazon Washington Post....». [11]

Klar, für Twitter & Co bedeutete das Rockkonzert im Internet, also die große fast unendliche Freiheit alles zu veröffentlichen, bessere Wachstumsmöglichkeiten. Und so wie es bislang läuft, dass Twitter & Co sich nur dann um Fake News kümmern, wenn es ihnen passt und wenn es ins eigene Weltbild passt, kann es nicht mehr weitergehen.

Oft nutzen Internet-Täter, die andere beleidigen, bedrohen, erpressen auf Twitter & Co kriminelle Accounts über verschlüsselte Zugänge, welche häufig über Tor, einem führenden Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten, angelegt wurden. Damit sind die Urheber für Ermittler derzeit noch nicht oder kaum knackbar. Das erlebt derzeit das Schweizer Unternehmen «Stadler Rail» im Rahmen einer massiven Bitcoin-Schutzgelderpressung, wo es im Millionen Franken geht, die erpresst werden. Zuvor hatte man Daten des Unternehmens gestohlen.

Die Rechtslage in den USA sieht seit dem Communication Act von 1996 so aus, dass Google, Twitter, Facebook, YouTube häufig Inhalte nicht einmal dann aus dem Index nehmen, wenn Gerichte anderer Länder diese als illegal, da komplett falsch, verurteilten. Für die Betroffen ist das häufig existentiell. Denn Lügen-Geschichten, vorsätzlich erpresserisch verbreitete Fake News, über Google, Twitter oder Facebook verbreitet, können Unternehmen genauso zerschmettern, wie Privatbürger.

7 Klagen und doch nicht Recht kriegen

Der Paragraph 230 des Communication Act von 1996 gibt den Internet-Superkonzernen bis heute Flankenschutz sich vom Strafrecht größtenteils in den USA befreien zu lassen. Auch vom Zivilrecht. Und genau gegen eine solche Praxis will Donald Trump nun vorgehen

Noch zur Ära von US-Präsident Barack Obama hatten 2013 insgesamt 47 amerikanische Generalstaatsanwälte der amerikanischen «National Association of Attorneys Genera»l (NAAG; Nationale Vereinigung der Generalstaatsanwälte) mehr oder weniger das gefordert, was nun Donald Trump mit seiner Executive Order (EO) publik machte: [12]

Dass der Communication Act dringend überarbeitet werden sollte und damit der Weg freigemacht wird, dass Twitter, Google oder Facebook in den USA direkt mit Strafverfahren oder Zivilrechtsverfahren belangt werden können, wenn sie durch (U.S.)-Gerichte Verbotenes weiter verbreiten. Bislang konnten selbst die amerikanischen Gerichte meist gar nichts verbieten eben wegen dem Communication Act.

Die höchsten Staatsanwälte der USA verwiesen 2013 darauf, dass Twitter, Facebook oder Google dringend dem U.S.-Strafrecht und Zivilrecht mit zu unterwerfen seien.

8 Vorstoß von U.S.-Generalstaatsanwälten im Jahr 2013

Zwar begründeten die Staatsanwälte damals, dass die Pornoindustrie und der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sonst nicht effektiv bekämpft werden könne. Doch ist das nur ein Vehikel, mit welchem sie versuchten das Thema anzuschieben. Bislang erfolglos. Zu groß ist die Lobby der Digital-Konzerne. Und möglicherweise auch zu hoch deren Spenden an Vertreter des U.S.-Senat oder Kongress. Denn Millionenspenden sind in den USA auch direkt an Abgeordnete möglich, sofern diese publiziert werden. Entsprechend fleißig spenden die U.S.-Großindustrie oder Silicon Valley.

Am 23. Juli 2013 schrieben jene 47 amerikanischen Generalstaatsanwälte aus fast allen U.S.-Bundesstaaten in ihrem Brief an den «Ehrenwerten John Rockefeller IV., Vorsitzender Ausschuss für Handel, Wissenschaft und Verkehr, Senat der Vereinigten Staaten» sowie an den «Ehrenwerten Frederick Upton, Vorsitzender Ausschuss für Energie und Handel, Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten».

Zudem führten sie an den „»Ehrenwerten John Thune, Ranglisten-Mitglied, Ausschuss für Handel, Wissenschaft und Verkehr, Senat der Vereinigten Staaten», ebenso an den «Ehrenwerten Henry Waxman, Ranglisten-Mitglied Ausschuss für Energie und Handel, Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten» aus:

«Sehr geehrter Senator Rockefeller, Senator Thune, Abgeordneter Upton und Abgeordneter Waxman:

Jeden Tag werden in den Vereinigten Staaten Kinder für Sex verkauft. Von Fall zu Fall entdecken staatliche und lokale Behörden, dass die Werbeträger für die Opfer des Kindersexhandels in der Welt Online-Kleinanzeigendienste wie Backpage.com sind. Die Beteiligung dieser Werbefirmen ist nicht zufällig – diese Unternehmen haben ihre Geschäftsmodelle auf den Einnahmen aufgebaut, die sie mit den Teilnehmern am Sexhandel erzielen. Der Communications Decency Act von 1996 ("CDA"), wie er zuletzt ausgelegt wurde, hindert jedoch staatliche und lokale Strafverfolgungsbehörden daran, diese Unternehmen strafrechtlich zu verfolgen. Dies muss sich ändern.»

Die unterzeichnenden Generalstaatsanwälte forderten den US-Kongress «respektvoll auf», den CDA «dahingehend zu ändern, dass er den staatlichen und lokalen Behörden ihre traditionelle Zuständigkeit für die Untersuchung und Verfolgung von Personen zurückgibt, die die Prostitution fördern und unsere Kinder gefährden».

Zudem führen die Staatsanwälte in ihrem Brief aus: «Es ist ironisch, dass die CDA, die Kinder vor anstößigem Material im Internet schützen sollte, nun von denjenigen, die absichtlich von Prostitution und Verbrechen an Kindern profitieren, als Schutzschild benutzt wird. Bundesgerichte haben die von der CDA2 gewährte Immunität weit ausgelegt und vor kurzem hat das Bundesbezirksgericht der Vereinigten Staaten für den Western District of Washington die Ansicht vertreten, dass die CDA dem staatlichen Strafrecht vorgreift.»

Da aber, so die Staatsanwälte weiter, die Online-Werbung für Kinderprostitution unkontrolliert weitergehe, könnten «Sexhändler ihre Geschäfte ausweiten, was das Ausmaß des Problems» noch vergrößere. Deshalb empfehle man den Paragraphen 230 des 47 U.S.C. [13] zu ändern und eben das U.S.-Bundes- oder landesstrafrecht endlich direkt gegen die verbreitenden Portale (aber eben auch im Falle von Google, Twitter, Facebook etc.) greifen zu lassen.

Der Brief war 2013 von Jim Hood, Generalstaatsanwalt von Mississippi, sowie Jon Bruning, Generalstaatsanwalt von Nebraska oder Peter K. Michael, damals amtierender Generalstaatsanwalt von Wyoming und vielen anderen unterzeichnet worden.

9 Die Oh weh Rufe

«Oh weh» rufen gerne wenn es um die Anwendung von Strafrecht oder Zivilrecht auf Veröffentlichungen geht, welche auf Twitter, Facebook oder Google verbreitet werden, die Lobbyisten des amerikanischen ThinkTank «American Civil Liberties Union» (ACLU), also der privaten «Amerikanischen Bürgerrechtsvereinigung».

In einem Beitrag von 2013 feuerten Gabe Rottman, Rechtsberater des «ACLU-Gesetzgebungsbüro Washington» gemeinsam mit Lee Rowland, «Senior Staff Anwalt ACLU-Projekt zu Sprache, Datenschutz und Technologie» gegen das Ansinnen der 47 amerikanischen Generalstaatsanwälte.

In deren Text heißt es [14]: „Dass die Online-Welt zu diesem virtuellen Stadtplatz voller vielfältiger Inhalte aufgestiegen ist, ist kein Zufall. Es handelt sich größtenteils um eine Schöpfung des Bundesrechts – insbesondere um Abschnitt 230 des Communications Decency Act von 1998. Abschnitt 230 ist direkt für die freie, unordentliche, unzensierte und oft brillante Kultur der Online-Sprache verantwortlich.»

Durch «das Verbot der meisten zivil- oder strafrechtlichen Haftung des Staates für etwas, das jemand anderes schreibt oder veröffentlicht», habe der amerikanische Gesetzgeber damals «den wichtigsten rechtliche Schutz geschaffen, der für Websites, Blogger und andere Internetnutzer» bestehe.

Gemäß Abschnitt 230 könne «eine Website eine Plattform für alle Reden bieten, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass einer ihrer Online-Benutzer etwas Dummes, Kritisches, Diffamierendes oder Rechtswidriges veröffentlicht». Grund: Denn die Webseite selber könne in den USA nicht zur Verantwortung gezogen werden. Also weder Google, noch YouTube, Twitter oder Facebook.

Was eine Überarbeitung und Aufnahme des Zivilrechts und Strafrechts in den Abschnitt 230 des Communications Decency Act «für das Web, wie wir es kennen?» bedeute, fragen die Autoren und geben gleich ihre Antwort: «Beinahe alles».

Die bisherige Regelung bedeute, «dass Yelp nicht rechtlich für eine negative Restaurantbewertung verantwortlich gemacht werden» könne, die von einem Benutzer verfasst worden sei. Dies bedeute, «dass Craigslist nicht jede persönliche Anzeige überprüfen» müsse um sicherzustellen, dass die Anzeige nicht ein geschickt getarntes Prostitutionsfeld anbiete.

Dies bedeutet, dass Reddit seinen Benutzern einen Thread anbieten könne, welcher «die Fahndung nach den Boston-Marathon-Bombern in Echtzeit» verfolge, «ohne die Berichte der Benutzer vom BPD-Scanner zu zensieren».

Kurz gesagt, Abschnitt 230 stelle sicher, dass jede Website, welche Einzelpersonen einen Ort «zum Sprechen» biete, ihre Benutzer nicht überwachen müsse, um sicherzustellen, dass jeder Beitrag innerhalb der Landes- und Bundesgesetze agiere. Dazu gehörten beispielsweise «Kommentarthreads, Gruppenforen, Kundenbewertungen, politische Treffen».

10 Das Strafrecht und Zivilrecht

Was die Autoren aber nicht schreiben: Genau diese unendlich große und eigentlich völlig überzogene Freiheit, alles verbreiten zu dürfen, ohne dass die Plattformen die das tun, Angst vor einem Zivilrechtsverfahren oder Strafrechtsverfahren haben müssten, ermöglichte es Google, YouTube, Facebook, Twitter so groß und ultrareich und ultramächtig, mächtig wie Staaten zu werden, wie sie es heute sind. Das was die Autoren der «Amerikanischen Bürgerrechtsvereinigung» einerseits zu Recht anmahnen, nämlich eine weitest gehende Meinungsfreiheit, ist längst im Internet auf den Mega-Portalen pervertiert.

Desweiten unterschlagen die Autoren, dass es längst nicht mehr primär um Kommentare geht, die irgendjemand irgendwo postet, oder um Restaurantbewertungen. Nein: Der Paragraph 230 nimmt vor allem Google, Twitter, Facebook, Youtube aus der Haftung für schlimmste Verleumdungen und schlimmste Fake News. Es genügt nicht, wenn Facebook, Twitter oder YouTube Kommentare mit einem Tross aus Mitarbeitern scannt, mal löscht oder mit Links zu angeblich wahren Tatsachen schmückt.

Die bisherige Straffreiheit führte zur Perversion, dass beispielsweise Google sich ewig weigerte einen gerichtlich untersagten Artikel-Link, der eine deutsche Journalistin als „Edelnutte“ diffamiert, nicht mehr auf Seite Eins in Google einzublenden und global aus dem Google Index zu entfernen. Er verhindert auch, dass Unternehmen oder Privatpersonen sich dagegen wehren können, wenn Fake News Portale eine Schlagzeile in Google, in «Google News» in die Welt setzen, von wegen es gäbe Strafermittlungen gegen die Betroffenen, obwohl es sie gar nicht gibt.

Und genau ein solches Verhalten muss sich ändern. In dem viel zitierten § 230 des Communications Decency Act steht unter anderem:

"Kein Anbieter oder Benutzer eines interaktiven Computerdienstes darf als Herausgeber… von Informationen behandelt werden, die durch andere.. bereitgestellt werden… In diesem Abschnitt werden sowohl Internet Service Provider (ISPs) als auch Internetnutzer von der Haftung für Verstöße anderer auf ihrer Website oder in ihrem Online-Forum befreit, selbst wenn der Anbieter nach Erhalt der tatsächlichen Benachrichtigung über schädliche oder anstößige Inhalte keine Maßnahmen ergreift.»

Das ging als sogenannte «Good Samaritan-Bestimmung» in die amerikanische Rechtsprechung ein.

Einzelnachweise

[1] Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 30.5.2020.

[2] Die Vernetzung der Welt. Ein Blick in unsere Zukunft, Buch von Eric Schmidt und Jared Cohenv, rowohl digitalbuch, 2013, S. 12.

[3] Knut Wittkowski, in: Wikipedia Deutschland, Österreich, Schweiz. Abgerufen am: 30.5.2020.

[4] Knut M. Wittkowski, Ph.D., Senior Research Associate, Rockefeller University. Abgerufen am 30.5.2020.

[5] Knut M. Wittkowski, in: LinkedIn. Abgerufen am 30.5.2020.

[6] Youtube und Facebook verletzen unsere Freiheit. In den USA werden abweichende Meinungen zur Pandemie zunehmend unterdrückt. Das ist fatal und darf nicht Schule machen, meint Martin Suter, in: Sonntagszeitung, Schweiz vom 24.5.2020 S. 19.

[7] Vgl. auch: “Michiganders Against Excessive Quarantine” Group Shutdown By Facebook, in: mix957gr.com. Abgerufen am 30.5.2020.

[8] Concerns Mount Over Hate Groups’ Use of Facebook to Promote Violence, in: thecrimereport.org vom 15.5.2020. Abgerufen am 30.5.2020.

[9] Konflikt mit Trump eskaliert – jetzt schlägt Twitter zurück, in: watson.ch vom 29.5.2020. Abgerufen am 2.6.2020.

[10] Sammlung von Fälschungen, Wahlbetrug und Problemen bei der Briefwahl, auf: http://rupp.de/, abgerufen am 29.5.2020.

[11] Latest Tweets – Donald Trump, see all, in: http://trumptwitterarchive.com/.

[12] Brief von 47 U.S.-Generalstaatsanwälten zum Überarbeitung des Paragraphen 230 des Communication Act.

[13] 47 U.S. Code Title 47— TELECOMMUNICATIONS, in: law.cornell.edu. Abgerufen am 29.5.2020.

[14] New Proposal Could Singlehandedly Cripple Free Speech Online (auf Deutsch: “Neuer Vorschlag könnte die Redefreiheit im Alleingang lähmen”), von: Gabe Rottman, Rechtsberater, ACLU-Gesetzgebungsbüro Washington & Lee Rowland, Senior Staff Attorney, ACLU-Projekt zu Sprache, Datenschutz und Technologie, in: ACLU Online vom 1.8.2013. Abgerufen am 29.5.2020.

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