Abzockvorwürfe Umstrittenes Jobportal Jobleads lässt 203 negative Trustpilot-Bewertungen löschen, bestätigt Trustpilot

https://www.trustpilot.com/review/jobleads.de/activity
Wie Jobleads das öffentliche Erscheinungsbild manipuliert lässt sich schön auf Trustpilot ablesen.

Kommentar - Eines der weltgrößten Bewertungsportale, Trustpilot aus Dänemark, hat nun Netz-Trends.de bestätigt: Das umstrittene Hamburger Jobportal Jobleads macht sich eine umstrittene Trustpilot-Klausel und Option zu Nutze. Damit versucht das international aktive Jobportal JobLeads, welches sich seit Jahren des Vorwurfs der dubiosen unseriösen Abzockerei ausgesetzt sieht, möglichst viele negative Bewertungen löschen zu lassen. Das Star-Bewertungssystem werde so massiv manipuliert wird kritisiert. Jobleads wird von Christian von Ahlen, Martin Schmidt, Jan-Hendrik von Ahlen geleitet.

Ein Portal hatte vor wenigen Tagen einen umfangreichen Hintergrundbericht zum seltsame Geschäftsgebaren von Jobleads unter der Überschrift «Wie das dubiose Portal Jobleads auf Trustpilot negative Bewertungen versucht löschen zu lassen und Kunden in eher unnütze Abos lockt» publiziert und das mit zahlreichen Screenshots belegt. Im Text wurde unter anderem berichtet, wie Jobleads negative Kritik aus dem Netz versucht zu tilgen - vor allem auf Trustpilot. Außerdem wurde erklärt, wie Jobleads überhaupt zahlreiche Arbeitslose oder sonstige Jobsuchende auf das eigene Portal mit Hilfe von Xing, LinkedIn oder Neuvoo lockt - oft in teure eigentlich nutzlose Abos.


Bitte beachtet auch unseren Artikel vom 1. Mai 2020: "Bundeswirtschaftsministerium bestägit JOBLEADS nutzt BMWi-Logo nicht mehr - und was ist mit BURDAS KUNUNU-Logo?"


Lösch-Tsunami bei negativen Bewertungen

Und so läuft der Lösch-Tsunami bezüglicher negativer Kommentare ab: Jobleads beantragt ganz offiziell bei Trustpilot, dass negative Kommentare von Verbrauchern gelöscht werden. Trustpilot bietet nämlich gegenüber Unternehmen folgende Option:

Demnach dürfen unerwünschte Kommentare – also vorwiegend Bewertungen mit einem Stern («mangelhaft») oder zwei Sternen («ungenügend») – von den bewerteten Unternehmen «geflaggt» werden. Also Trustpilot gemeldet werden.

Dabei ist es bekannt, dass solche Meldungen häufig bei Trustpilot dazu führen, dass negative Kommentare innerhalb weniger Tage zu einem sehr großen Teil gelöscht werden. Manchmal verschwinden innerhalb kürzester Zeit bis zu über 100 negative Kommentare zu nur einem Unternehmen. Das führt gerade bei unseriösen Unternehmen regelmäßig zu Jubelstürmen.

Jobleads wirbt gerne mit willkürlich Stellenanzeigen hinzugestellten erfundenen angeblichen möglichen Gehältern. Viele fallen darauf rein und melden sich kostenpflichtig an - in der Hoffnung als Arbeitsloser doch noch einen guten top bezahlten Job zu bekommen.

Warum sind negative Bewertungen für Unternehmen eigentlich so schlecht? Ganz einfach: Da sie massive Auswirkungen auf den Umsatz haben. Zudem gewichtet Google in seinen Suchergebnissen negative Bewertungen höher als positive.

Trustpilot und der SEO-Effekt für Unternehmen und Portale

Man sprich von einem starken SEO-Effekt. Konkret bedeutet dies, dass negative Bewertungen die erheblichen Bemühungen der Unternehmen und Portale torpedieren, in Google, Bing & Co möglichst nur positiven Content auf den ersten Seiten der Suchmaschinen indiziert zu haben. In der Fachsprache redet man von «Search Engine Optimization».

Deshalb beschäftigen immer mehr Unternehmen Mitarbeiter und ganze Abteilungen, deren Job es von morgens bis abends ist, vor allem das mächtige Bewertungsportal Trustpilot zu durchforsten und negative Bewertungen schnell zu flaggen, mit dem Ziel der kompletten Löschung.

Trustpilot ist derzeit für Unternehmen aller Branchen das gefährlichste Bewertungsportal, da es sei 2018 massiv durch Google weltweit gepusht wird. Oft sind Trustpilot-Bewertungen direkt auf Seite eins in Google eingeblendet – manchmal noch vor der offiziellen eigenen Unternehmens-Webseite oder mindestens kurz danach.

Die Bewertung beruhe angeblich nicht "auf Kauf- oder Serviceerfahrung"

Dass die Löschung negativer Kommentare auf Trustpilot viel zu einfach geht, liegt um System von Trustpilot: So schreibt Trustpilot Verbraucher, deren Bewertungen «geflaggt» wurden, mit den folgenden durchaus bedrohlich klingenden Zeilen an. Im Falle von Jobleads klingt das wie folgt:

«Sehr geehrte/r Mustermann / Musterfrau-Bewerter,

vielen Dank für Ihre Bewertung von jobleads.de. jobleads.de hat Ihre Bewertung gemeldet, weil das Unternehmen der Auffassung ist, dass die Bewertung nicht auf einer echten Kauf- oder Serviceerfahrung beruht.

Der Inhalt Ihrer Bewertung ist daher für andere Nutzer vorübergehend nicht sichtbar. Um Ihre Bewertung schnellstmöglich wieder freischalten zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis zur Verifizierung Ihrer Kauf- oder Serviceerfahrung mit jobleads.de. Folgen Sie bitte diesen Schritten: Sie benötigen eine Auftragsbestätigung, Rechnung, Versandbestätigung oder – wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder genommen haben – einen Screenshot Ihrer Nutzerregistrierung/Ihres Nutzerprofils o. Ä.

Der Nachweis sollte die folgenden Daten enthalten: Den Namen des Unternehmens, den Namen des Käufers der Ware bzw. des Nutzers der Dienstleistung, das Datum des Kaufs bzw. der Bereitstellung/Nutzung und eine Referenz- oder Bestellnummer. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Artikel.

Senden Sie uns Ihren Nachweis als weitergeleitete E-Mail, PDF-Datei oder Screenshot in der Antwort auf diese E-Mail zu. Bitte senden Sie uns keine vertraulichen Dokumente (z. B. Kopien von Reisepässen oder Krankenakten). Sollte Ihr Nachweis vertrauliche Informationen enthalten (z. B. Kontendaten), schwärzen Sie diese Daten bitte, bevor Sie uns das Dokument zusenden. Sobald wir Ihren Nachweis erhalten haben, werden wir ihn überprüfen und uns bei Ihnen zurückmelden. Wir teilen Ihren Nachweis nicht mit Dritten.

Das bewertete Unternehmen kann jedoch Ihre Referenznummer einsehen, wenn Sie dem nicht widersprechen. Bitte senden Sie uns Ihren Nachweis innerhalb der nächsten 7 Tage zu. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, wird Ihre Bewertung zwar nicht gelöscht, bleibt jedoch offline, bis Sie sich bei uns melden, und kann erst wieder veröffentlicht werden, wenn Sie uns einen gültigen Nachweis zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Trustpilot».

Besonders die Opt-Out-Passage in der Mail von Trustpilot ist datenschutzrechtlich hochumstritten, aber auch bezüglich des Internetrechts generell. Denn eigentlich sind Opt-Outs seit 2012 verboten. In der fragwürdigen Passage schreibt nämlich das mächtige weltweit verbreitete Bewertungsportal eigentlich:

Für den Fall, dass der Kommentarschreiber zur Überprüfung Unterlagen an Trustpilot schicke, werde Trustpilot den Klarnamen des Kommentarschreibers an das bewertete Unternehmen oder Portal einfach weiterreichen. Verklausuliert ist die Rede von «Ihrer Referenznummer». Nur wenn man dem ausdrücklich widerspreche, täte das Trustpilot nicht.

Wie perfide Trustpilot versucht von Verbrauchern per opt-out eine Zusage zu bekommen, Klarnamen an Unternehmen oder Portale weiterzugeben

Millionen Verbraucher, die ihre Meinungen und Erfahrungen zu Unternehmen oder Portalen in negativen Kommentaren auf Bewertungsplattformen wie Trustpilot hinterließen, haben vor der Bekanntgabe des Klarnamens («Referenznummer») aber zu Recht erhebliche Angst: Da negative Kommentare und Berichte den Umsatz von Unternehmen oder Portalen angreifen, schicken diese häufig ihre Rechtsanwälte und Rechtsabteilungen in den Ring:

Ein beliebtes Mittel bei negativen Bewertungen ist die Drohung mit angeblichen «Schadensersatzforderungen», die man aufmachen wolle, sofern man nicht bereit sei, den negativen Kommentar umgehend zu löschen.

Die Ankündigung von Trustpilot, dass Trustpilot den Klarnamen («Referenznummer») gegenüber den bewerteten Unternehmen bekannt geben wolle, wenn man dem nicht ausdrücklich widerspreche, könnte seinerseits unzähligen Rechtsprechungen widersprechen.

So gibt es höchste Gerichtsurteile auch in Deutschland, die entschieden haben, dass das heilige Prinzip im Internet, wonach Verbraucher aus den geschilderten Gründen nicht mit einem Klarnamen eine Bewertung, einen Kommentar schreiben müssen.

Abzock-Rechtsanwälte versuchen Meinungsfreiheit mit Drohungen zu ersticken

Der Grund liegt auf der Hand: Der Gesetzgeber möchte die Bürger vor kapitalstarken Unternehmen und Abzock-Rechtsanwälten schützen, deren Spezialität häufig Versuche sind, die Meinungsfreiheit zu torpedieren, zu unterbinden. Ein Klima der Angst zu schaffen. Beispielsweise schreibt das Portal «datenschutzbeauftragter-info.de»:

«BGH-Urteil - Anonymität auch bei falschen Bewertungen: Anonymität des Netzes erlangt höchstrichterliche Weihen: Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil zum Persönlichkeitsrecht im Internet entschieden, dass Bewertungsportale grundsätzlich keine Auskunft über ihre Mitglieder erteilen müssen – auch wenn falsche Tatsachen über das Portal verbreitet werden.»

Zudem schreibt datenschutzbeauftragter-info.de:

«In seinem Urteil vom 1. Juli 2014 (Aktenzeichen: VI ZR 345/13 ) hob der VI. Zivilsenat in Karlsruhe den Stuttgarter Richterspruch insoweit auf und gab dem Ärzte-Bewertungsportal Recht, das die Daten seines Mitglieds nicht preisgeben wollte. Im Grunde ist das Urteil keine Überraschung, denn die Gesetzeslage ist eindeutig: Nach § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG hat ein Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.» [1]

Automatisierte E-Mails von Trustpilot nach geflaggten negativen Kommentaren

Dass Trustpilot Tag für Tag wahrscheinlich Zehntausenden wenn nicht Hunderttausenden Verbrauchern per automatisiertem E-Mail-Verfahren nach jeder «geflaggten» negativen Bewertung schreiben lässt: Nur wenn diese der Weitergabe ihres Klarnamens («Referenznummer») nicht ausdrücklich widersprächen, würde man die Klarnamen der Kommentatoren nicht an Unternehmen weiterreichen, ist einer von vielen höchst bedenklichen Widersprüchen im Bewertungssystem von Trustpilot.

Denn klar ist: Trustpilot dürfte kaum in der Lage sein, alle geflaggte Bewertungen im Vorfeld automatisch zu überprüfen. Und auch im Nachgang dürfte das Portal bei Millionen von Bewertungen kaum in der Lage sein, jeden Einzelfall eingehend zu überprüfen – egal was Trustpilot öffentlich behauptet.

Die reinen Zahlen zum Erfolg von Löschanträgen bezüglich negativer Bewertungen sprechen ihre eigene Sprache. Alleine im Falle bei Jobleads wurden, räumte der Trustpilot-Pressesprecher gegenüber Netz-trends.de ein, bislang rund 75 Prozent aller von Trustpilot gemeldeten negativen Bewertungen offline genommen. Eigentlich ein Skandal.

Trustpilot legt Wert darauf: 50 Mitarbeiter würden negative Kommentare überprüfen

Allerdings behauptet in einer Stellungnahme gegenüber Netz-trends.de der Sprecher von Trustpilot für Europa, Alexander Tolstrup, man sei durchaus in der Lage sämtliche offline genommene Kommentare angeblich manuell zu überprüfen. So schrieb er uns in einem Nachschlag zu diesem Artikel am 1. April die folgende Nachricht:

"In dem Artikel wird auch behauptet, dass wir nicht in der Lage sind, markierte Bewertungen zu überprüfen. Das ist nicht korrekt. Wir haben ein engagiertes Content Integrity Team von mehr als 50 Personen, das jede von einem Unternehmen markierte Rezension manuell überprüft und uns zur Untersuchung zuschickt."

Unseriöse Unternehmen und Bewertungen auf Trustpilot

Besonders perfide wird das Trustpilot-System, wenn es sich um pure Meinungsäußerungen handelt, nicht mal um Beleidigungen. Selbst dann löscht Trustpilot Tausende von Bewertungen weltweit täglich. Das lässt sich verstärkt seit Anfang 2019 feststellen, wenn man sich die Mühe macht, das einmal Tag für Tag bei eher unseriösen Unternehmen zu analysieren.

Immerhin stellt Trustpilot pro bewertetes Unternehmen oder Portal eine Übersichts-Seite zur Verfügung, auf welcher die Löschanträge und erfolgreichen Löschungen von negativen Kommentaren in absoluten Zahlen abgerufen werden können.

Was einerseits von Trustpilot gut gemeint ist, Unternehmen, die sich zu Unrecht an den Pranger gestellt fühlen, eine Möglichkeit zu geben, sich zu wehren, machen sich vor allem eher unseriöse Unternehmen zu eigen: Eben das massenhafte Einreichen von Löschanträgen mit teils gigantischen Erfolg bei Trustpilot.

Doch zurück zu Jobleads: Das Portal kopiert zu einem extrem hohen Prozentsatz kostenlose Stellenanzeigen von anderen Jobportalen oder verlinkt sie etwas anonymisiert, um sie dann im Newsletter-Marketing über XING, LinkedIn oder NEUVOO massiv bewerben zu lassen.

Natürlich mit dem Ziel, dass möglichst Tausende Arbeitslose oder sonstige Jobsuchende aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Italien, Spanien oder sonstigen Ländern sich im Glauben, Jobleads sei ein angebliches «Premium»-Portal, dort kostenpflichtig anmelden.

Wie Jobleads auf XING, LinkedIn, Neuvoo surft, um Kunden in teure Abschlüsse zu locken

Denn erst nach einer solchen Anmeldung bekommt man in der Regel die von Jobleads oft mittels 3. Portalen (wie Xing, LinkedIn, Neuvoo) beworbenen von anderen Portalen kopierten kostenlosen Stellenanzeigen zur Komplett-Ansicht freigeschaltet. Natürlich meist erst nach Abschluss eines teuren Jobleads-«Premium»-Accounts. Dieses mündet wiederum, wenn man nicht aufpasst, in horrend teuren Abos oder Monatsabschlüssen.

Die Vorwürfe gegen Jobleads haben eine jahrelange Geschichte: Sie reichen von:

- Abzockerei.

- Abofalle.

- Falschen willkürlichen Gehalts-Versprechen in Jobleads-Anzeigen sowie auf der Homepage.

- Headhunter-Mumpitz-Versprechen.

- Bis hin zu irreführendem Marketing (alles nachzulesen in dem bereits erwähnten Artikel, den wir hier deshalb noch einmal verlinken).

Für Jobleads ist das alles ein Millionengeschäft, wie sich der Bilanz der Jobleads GmbH, Hamburg, auf bundesanzeiger.de entnehmen lässt.

Jedenfalls schrieb nun Alexander Tolstrup, Director of Communications – Europe» bei Trustpilot aus Dänemark an Netz-trends.de die folgende Mail in Bezug auf die massenhaften Löschanträge zu negativen Jobleads-Bewertungen (alle Angaben zu Löschanträgen bezüglich Jobleads lassen sich auch über https://www.trustpilot.com/review/jobleads.de/activity nachprüfen. Allerdings wollen wir dem vorausstellen: Die Aussagen des Trustpilot-Pressesprechers sind mit Vorsicht zu genießen und stimmen nach unserer Meinung nicht immer.

Denn Tolstrup spricht von einem angeblichen oder möglichen «Verstoß», den der Kommentarschreiber gemacht hätte, weshalb der negative Kommentar zunächst einmal oder dauerhaft offline genommen worden sei.

Vorsicht vor Trustpilot-Bewertungen und den Erklärungen des Unternehmens

Doch richtig ist, wozu uns Belege vorliegen, dass in der Regel eben faktisch jeder negative Kommentar, der von einem Unternehmen zur Löschung eingereicht wird, erst einmal offline geht. Fakt ist auch, und das belegen Zahlen von Trustpilot, dass solche offline genommenen negativen Kommentare zu einem Großteil dauerhaft öffentlich gelöscht bleiben – ob Verstoß oder nicht. Deshalb sind die folgenden Aussagen des Trustpilot-Pressedirektors Tolstrup’s etwas mit Vorsicht zu genießen. So schrieb er uns:

«Wie Sie der Übersicht entnehmen können, blickt das Tool auf die vergangenen 12 Monate. In diesem Zeitraum hat das Unternehmen (Redaktionelle Anmerkung: Jobleads) 270 Überprüfungen (per 25. März) sowie weitere 27 Überprüfungen, die derzeit untersucht werden, markiert (redaktionelle Anmerkung: Also letztlich zur Löschung eingereicht).»

Anmerkung von Netz-trends: Aktuell - am 28. März - sind aber gerade einmal nur 735 Bewertungen online (screenshot unten im Text). Mit den massenhaft offline genommenen negativen Bewertungen wären es fast 1000 und das Star-Rating würde entsprechend erheblich anders aussehen.

Von den 270 Überprüfungen seien, so Trustpilot in seiner Stellungnahme weiter, «67 wieder online gestellt» worden. Also nur rund 25 Prozent. 75 Prozent der negativen Bewertungen zu Jobleads blieben nach diesen Berechnungen also dauerhaft bislang offline.

Trustpilot redet sich mit den folgenden Aussagen aus der ungewöhnlich hohen Löschungsquote heraus: Bei «12» Bewertungen hätte man in einer manuellen Überprüfung angeblich festgestellt, dass diese angeblich «nicht gegen die Richtlinien von Trustpilot aus dem/den vom Unternehmen gewählten Grund(en)» verstoßen hätten.

Wie der Trustpilot-Sprecher herumdruckst

55 negative Bewertungen seien wieder online genommen worden, «weil der Kommentator» den angeblichen «Verstoß gegen die Richtlinien von Trustpilot» behoben hätte. «Zum Beispiel, wenn die Rezension eine angeblich «grobe Sprache» gehabt hätte (was oft subjektiv ist), der Rezensent diese «aber nach der Benachrichtigung» im Rahmen seiner «Rezension aktualisiert» habe, «um sie mit unseren Richtlinien in Einklang zu bringen».

Weiter führt der Trustpilot-Sprecher aus:

«In 177 Fällen» hätte «der Kommentarschreiber nicht auf die Aufforderung von Trustpilot» reagiert, den angeblichen «Verstoß gegen die Trustpilot-Richtlinien zu beheben».

Eilig schiebt der Trustpilot-Sprecher gegenüber Netz-Trends.de nach, wonach «Sie beachten» sollten, dass die dauerhafte Offlinenehmung von 75 Prozent der von Jobleads eingereichten negativen Bewertungen angeblich «nicht darauf zurückzuführen» sei, «dass der Kommentator nicht seinen vollständigen Namen an Trustpilot» weitergeben hätte wollen.

Vielmehr könne es primär daran liegen, dass der «Kommentator einfach nicht auf unsere E-Mail antwortet».

Das heißt: Trustpilot hat einfach mal rund 75 Prozent aller von Jobleads eingereichten negativen Bewertungen zu Jobleads im Beobachtungszeitraum öffentlich gelöscht. Ein in der Bewertungsszene recht einmalig hoher Prozentsatz, der massiv zu Verfälschungen im Sterne-System führt.

"Abzockportal Jobleads"

Ein Betroffener sagte gegenüber Netz-trends.de: «Bin ich wahnsinnig und schlage mich mit einem solchen Abzockportal dann auch noch massenhaft in E-Mails und eventuell mit deren Anwälten rum?»

Natürlich habe er auf die Trustpilot-Mails zum Löschantrag nicht reagiert, da er alleine schon das Vorgehen von Trustpilot «für abenteuerlich» halte. Vor allem der Hinweis, dass man «die Referenznummer» des Kommentarschreibers an das bewerteten Unternehmen weitergeben wolle, wenn man dem nicht ausdrücklich widerspreche, halte er «für einen absoluten Skandal». Auf unsere Nachfrage bei Trustpilot, was für eine Referenznummer das sei, antwortete Trustpilot nicht einleuchtend.

Doch ein Kenner von Trustpilot sagt: «Das ist dann die Kundennummer des Kommentarschreibers bezüglich des Unternehmens, über das er eine negative Bewertung abgegeben hat». Sie werde nämlich an die Unternehmen dann weitergereicht – also letztlich der Klarname.

Trickreicher Durchmarsch zu fünf Sternen. Hier ein Screenshot vom 28. März 2020: Noch im Sommer 2019 hatte die Jobleads GmbH aus Hamburg in dem Hauptaccount auf Trustpilot unter 2 Sternen. Jetzt sind es bald fünf. Obwohl sich die Kundenbeschwerden in ihrer Substanz seit Jahren nicht geändert haben.

Liege eine Kundennummer vor, müsse der Kommentarschreiber damit rechnen, dass Trustpilot seine Identität einfach gegenüber dem bewerteten Unternehmen oder Portal preis gebe, sofern man nicht – wie von Trustpilot geschrieben – offensiv das untersage. Der Aufstieg ist leicht zu erklären: Trustpilot hat auf Antrag von Jobleads über 200 negative Bewertungen gelöscht und gleichzeitig wurden zahlreiche positive Bewertungen wie auch immer für Jobleads geschrieben, einige sagen eher lanciert. Trustpilot wird so zu einem kaum mehr ernst zu nehmenden Bewertungsportal

Wundersame Steigerung in nur wenigen Wochen: Dank zahlreicher Löschungen negativer Kommentare durch Trustpilot. Hier ein Screenshot von Anfang Februar 2020. Mitte 2019 waren es nur 1,5 Sterne.

"Beachten Sie bitte"

Bemerkenswert ist auch der folgende Zusatz, den der Trustpilot-Sprecher an Netz-trends.de übermittelt:

«Beachten Sie, dass jedes Unternehmen seine Kunden kostenlos einladen kann, Bewertungen auf Trustpilot zu hinterlassen. Sowohl automatisierte als auch manuelle Bewertungen. Wie Sie aus der transparenten Einladungsübersicht ersehen können, hat die Firma (also Jobleads) tatsächlich Kunden eingeladen, eine Bewertung zu hinterlassen. Zum Beispiel im Dezember 2019, als manuelle Einladungen verschickt wurden.»

Trustpilot bietet Unternehmen nämlich an, einen kostenpflichtigen teuren Zugang zu bekommen, um Kunden zum Bewerten auf die Plattform einladen zu können. Der kostenpflichtige Unternehmenszugang ist das eigentliche Geschäftsmodell von Trustpilot. Denn irgendwie muss sich natürlich auch Trustpilot refinanzieren. Doch genau das ist das Problem gegenüber anderen Bewertungssystem wie jenen von Google: Denn Google lebt nicht von Bewertungen.

«Wir haben einen kostenpflichtigen teuren Trustpilot-Zugang genutzt, um in einer Pre-Selection nur die Kunden rauszusuchen, wo wir 100prozentig sicher waren, dass alles perfekt lief und keinerlei Unzufriedenheit vorhanden war, also eine positive Bewertung auf Trustpilot rauskam», sagt ein für Trustpilot Beauftragter eines Unternehmens gegenüber Netz-Trends.de. Auch er räumt ein, dass man über das Flagging-System von Trustpilot «sehr leicht Hunderte negative Kommentare erfolgreich offline» nehmen habe lassen.

Wie Unternehmen Trustpilot austricksen

«Natürlich war ein Großteil davon eine ganz normale Meinungsäußerung, wo es auch kaum zu irgendwelchen groben Beleidigungen gekommen ist», sagt der Trustpilot-Beauftragte des Unternehmens. Er schätze, dass das sogar bei über 85 Prozent der Fall gewesen sei. Doch man habe gewusst, dass «wir so das Star-System von Trustpilot zu unseren Gunsten massiv manipulieren können», erklärte er weiter.

Dass Jobleads mit seinem System der massenhaften Einreichung von negativen Bewertungen Erfolgt hat, zeigt das Star-Rating auf Trustpilot: Lag es Mitte 2019 noch bei unter zwei Sternen, kletterte es bis März 2020 auf nun vier Sterne. Alles paletti? Viele sehen das nicht so.

Im übrigen dürfen Unternehmen in Deutschland nur sehr begrenzt bei Bewertungen nachhelfen. So untersagte der Bundesgerichtshof, BGH: Die Bitte um Bewertung auf Portalen wie Trustpilot, Google etc. nach einem Kauf sei unzulässige Werbung, wenn versucht werde, damit positive Bewertungen einzusammeln.

BGH-Urteile

Ob Jobleads seine Kunden nach dem Kauf um eine Bewertung bittet, ist nicht klar. Jedenfalls zieht ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs hier klare Grenzen. So führt das Rechtsportal «e-recht24.de» am 8. September 2018 aus:

«Wichtiges BGH-Urteil: Bitte um Bewertung nach dem Kauf ist unzulässige Werbung. Fordern Sie Ihre Kunden nach dem Kauf oder per E-Mail auch auf, Ihren Shop positiv zu bewerten? Das sollten Sie in Zukunft besser nicht mehr tun, sagt der BGH. Auch Bitten um Bewertung dienen der Imagepflege des Shops und stellen deshalb einen Eingriff in die Privatsphäre der Kunden dar. Der Schutz der Verbraucher vor einer unerwünschten Werbeflut in Transaktions- und Rechnungsmails hat aber Vorrang.» [2]

Ganz klar Illegal sei natürlich eine Aufforderung, beispielsweise eine positive Beurteilung zu erhalten. So führt «e-recht24 das folgende Beispiel an:

„Über den Amazon Marketplace hatte der Kläger im Frühjahr 2016 ein Ultraschallgerät zur Schädlingsbekämpfung bestellt. Die Lieferung wurde durch Amazon abgewickelt. Der Verkäufer schickte später per Mail eine Rechnung und bedankte sich für den Kauf. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass sein junges Unternehmen auf gute Noten angewiesen sei. Sollte der Kunde also zufrieden sein, würde man sich über eine 5-Sterne-Bewertung bei Amazon freuen.»

Illegal ist es in Deutschland auch positive Bewertungen beispielsweise zu kaufen, indem man Kunden dadurch finanzielle Vorteile bei Kundenrechnungen verspricht.

Einzelnachweise

[1] BGH-Urteil: Anonymität auch bei falschen Bewertungen, in: datenschutzbeauftragter-info.de vom 3.7.2014. Abgerufen am 28.3. 2020.

[2] Wichtiges BGH-Urteil: Bitte um Bewertung nach dem Kauf ist unzulässige Werbung, in: .e-recht24.de vom 18.9.2018. Abgerufen am 28.3.2020.


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