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Screenshots von YouTube auf Webseite einbinden - Rechtslage
Die Veröffentlichung von Screenshots aus YouTube auf einer Webseite ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Videos, aus denen die Screenshots stammen, sind urheberrechtlich geschützt, und Screenshots sind eine Form der Kopie. Um Screenshots aus YouTube auf einer Webseite veröffentlichen zu dürfen, ist daher in der Regel die Zustimmung des Urhebers erforderlich.