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Abmahnungen Redtube, Youporn: Einstweilige Verfügung verbietet es
Das Streamingportal Redtube habe nun vor dem Landgericht Hamburg angeblich eine sogenannte Einstweilige Verfügung (EV) erreicht. Die EV verbiete es angeblich, dass Nutzer von Redtube eine Abmahnung auf Grund des Anschauens (Streamens) von Videos auf dem Portal Redtube erhalten. Über diese angebliche gerichtliche Verfügung schreiben unter anderem heise und die Frankfurter Rundschau. Die EV dürfte entsprechende Auswirkungen auf die umstrittene Regensburger Abmahnkanzlei Urmann & Collegen