Die ElCom meldet für 2027 sinkende Strompreise – während Deutschlands Grundversorger ihre Erhöhungen erst bis zum 20. November ankündigen dürfen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) meldet für 2027 einen Median-Rückgang der Schweizer Strompreise um rund 4 Prozent gegenüber 2026.
  • Ein Musterhaushalt mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch (Kategorie H4) zahlt 2027 noch 26,5 Rappen je Kilowattstunde statt 27,7 Rappen – die Jahresrechnung sinkt von 1’247 auf 1’194 Franken.
  • Anders als in Deutschland, wo Grundversorger eine Preiserhöhung erst bis zum 20. November ankündigen dürfen, mussten Schweizer Netzbetreiber ihre Tarife 2027 bereits bis zum 31. August 2026 an die ElCom und ihre Kundschaft melden.

Wer in der Schweiz Strom bezieht, kennt den Tarif für 2027 längst: Die Netzbetreiber mussten ihn bis Ende August an ElCom und Kundschaft melden. Im Schnitt wird Strom damit leicht günstiger – während in Deutschland die Ankündigungsfrist für Grundversorger erst am 20. November endet.

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Grund für den Unterschied ist das System selbst: In der Schweiz legt jeder der rund 580 Verteilnetzbetreiber seine Tarife für das kommende Kalenderjahr einmal jährlich fest und muss sie spätestens bis Ende August sowohl der ElCom als auch den eigenen Kundinnen und Kunden mitteilen. In Deutschland dagegen gilt für Grundversorger eine sechswöchige Vorlauffrist vor jeder einzelnen Preisänderung – für eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 ist das spätestens der 20. November 2026.

Betroffen von der Schweizer Regelung ist die Grundversorgung nach Stromversorgungsgesetz (StromVG): Haushalte und Kleinbetriebe mit einem Jahresverbrauch bis 100 Megawattstunden, die im Netzgebiet ihres lokalen Verteilnetzbetreibers bleiben, statt in den freien Markt zu wechseln.

Die ElCom-Zahlen für 2027

Die ElCom veröffentlichte die schweizweite Tarifübersicht für 2027 am 8. September 2026. Für den Musterhaushalt H4 (4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, Wohnung mit Elektroboiler) sinkt der Gesamttarif im Median von 27,7 auf 26,5 Rappen je Kilowattstunde. Innerhalb dieses Tarifs bewegen sich zwei Bestandteile gegenläufig: Der Energietarif sinkt von 12,11 auf 11,35 Rappen je Kilowattstunde, während der Netztarif von 10,73 auf 10,94 Rappen je Kilowattstunde leicht steigt.

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Modellrechnung: Musterhaushalt H4

  • Jahresrechnung 2026: 1’247 Franken bei 4’500 Kilowattstunden Verbrauch.
  • Jahresrechnung 2027: 1’194 Franken – ein Rückgang um 53 Franken beziehungsweise rund 4 Prozent.

Rechenweg: 27,7 Rp./kWh minus 26,5 Rp./kWh ergibt 1,2 Rp./kWh weniger, multipliziert mit 4’500 kWh ergibt rund 54 Franken Differenz. Zahlen gemäss ElCom-Mitteilung vom 8. September 2026, Medianwerte – einzelne Netzgebiete weichen davon ab.

Die ElCom weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Medianwerte handelt: Zwischen den rund 580 Netzgebieten der Schweiz bestehen laut Kommission erhebliche Unterschiede, die vor allem von den Kosten der jeweiligen Netzinfrastruktur abhängen. Eine Gemeinde mit viel Kabel pro Kundin oder Kunden – etwa in dünn besiedelten Bergregionen – zahlt in der Regel einen höheren Netztarif als ein dicht besiedeltes Stadtgebiet.

Warum es in der Schweiz keinen 20. November gibt

Die Schweiz kennt kein mit Deutschland vergleichbares Fristensystem für einzelne Preisänderungen. Stattdessen setzt jeder Verteilnetzbetreiber seine Tarife für das gesamte Folgejahr einmal fest und meldet sie bis Ende August der ElCom, die als Regulierungsbehörde die Einhaltung des Stromversorgungsgesetzes überwacht. Für Gas gibt es in der Schweiz keine vergleichbare landesweit einheitliche Grundversorgung: Die Gasversorgung ist regional unterschiedlich organisiert, meist über kommunale oder regionale Gasversorger ohne eine dem deutschen GasGVV entsprechende Bundesregelung.

Zum Vergleich: die deutsche Frist

In Deutschland regeln die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), dass eine Preisänderung des Grundversorgers mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin öffentlich bekannt gemacht werden muss. Für eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 ist der 20. November 2026 damit der letzte mögliche Termin. Betroffene Haushalte erhalten danach ein Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist.

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Für Schweizer Leserinnen und Leser mit Bezug zu Deutschland – etwa Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Personen mit einer Zweitwohnung – ist das vor allem deshalb relevant, weil die Fristen und Zuständigkeiten in beiden Ländern unterschiedlich geregelt sind und sich nicht übertragen lassen.

Checkliste: Was Haushalte in der Schweiz jetzt prüfen können

  • Eigenen Tarif 2027 beim lokalen Netzbetreiber oder über dessen Website nachlesen – die Mitteilung ist bereits erfolgt.
  • Bei starkem Anstieg im eigenen Netzgebiet: Vergleich mit dem ElCom-Medianwert (26,5 Rp./kWh für H4) ziehen, um die eigene Situation einzuordnen.
  • Prüfen, ob ein Wechsel in den freien Markt möglich und sinnvoll ist – das hängt vom individuellen Jahresverbrauch und Anbieterangebot ab.
  • Bei Unklarheiten zum eigenen Netzgebiet die kantonale Konsumentenberatung oder die Stiftung für Konsumentenschutz kontaktieren.

Diese Punkte ersetzen keine individuelle Beratung, geben aber eine erste Orientierung angesichts der jährlich wechselnden Netzgebiets-Tarife.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Frist wie den 20. November in Deutschland?

Nein. Schweizer Verteilnetzbetreiber legen ihre Tarife einmal jährlich für das ganze Folgejahr fest und müssen sie bis Ende August der ElCom und ihrer Kundschaft melden. Eine sechswöchige Frist vor einer einzelnen Preisänderung wie in der deutschen StromGVV kennt das Schweizer Recht nicht.

Wie stark sinken die Schweizer Strompreise 2027?

Laut ElCom sinkt der mediane Gesamttarif für einen Musterhaushalt mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch von 27,7 auf 26,5 Rappen je Kilowattstunde, die Jahresrechnung von 1’247 auf 1’194 Franken – ein Rückgang um rund 4 Prozent beziehungsweise 53 Franken.

Gilt die Grundversorgung auch für Gas in der Schweiz?

Nein, nicht in vergleichbarer Form. Die Schweizer Gasversorgung ist regional über kommunale oder regionale Gasversorger organisiert, ohne eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung wie die deutsche GasGVV.

Wer zählt in der Schweiz zur Grundversorgung?

Haushalte und Kleinbetriebe mit einem Jahresverbrauch bis 100 Megawattstunden, die im Netzgebiet ihres lokalen Verteilnetzbetreibers bleiben, statt in den freien Markt zu wechseln. Sie zahlen den vom Netzbetreiber jährlich festgelegten und der ElCom gemeldeten Tarif.

Quellen und Stand

  • Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom): Medienmitteilung zu den Schweizer Strompreisen 2027, 8. September 2026.
  • Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (Deutschland): § 5 StromGVV (Übersetzung des deutschen Originals auf NETZ-TRENDS.de).

Recherche- und Datenstand: 7. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für die Schweiz recherchiert.

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