In Österreich ist die Winterreifenpflicht an einen festen Zeitraum gebunden – anders als in Deutschland hängt sie nicht nur vom Wetter ab.
Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht nach § 102 Abs. 8a des Kraftfahrgesetzes (KFG) – Pkw müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf allen Rädern mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
- Ohne Winterausrüstung drohen ab rund 100 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 10.000 Euro Strafe; die Polizei kann hartnäckige Verweigerer von der Weiterfahrt abhalten.
- Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Sommerreifen drohen Mitverschulden und Kürzungen bei der Kaskoversicherung; die Kfz-Haftpflicht für Schäden Dritter bleibt davon unberührt, kann sich die Zahlung aber bis zu 11.000 Euro vom Verursacher zurückholen.
In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April die Winterreifenpflicht: Bei Schnee und Eis drohen ohne Winterreifen oder Schneeketten Strafen zwischen rund 100 und 10.000 Euro.
Anders als in Deutschland, wo die situative Winterreifenpflicht das ganze Jahr über gilt, sobald winterliche Verhältnisse herrschen, kombiniert Österreich einen festen Kalenderzeitraum mit der tatsächlichen Wetterlage: Die Ausrüstungspflicht nach § 102 Abs. 8a Kraftfahrgesetz (KFG) gilt nur zwischen 1. November und 15. April – und auch dann nur, wenn die Fahrbahn tatsächlich schneebedeckt, auf Eis oder nass auf Schnee oder Eis ist.
Wann die Pflicht in Österreich gilt
Zwischen 1. November und 15. April müssen Pkw und Kleinlastkraftwagen bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein, ersatzweise reichen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Für Busse über 3,5 Tonnen gilt die Winterreifenpflicht im selben Zeitraum unabhängig von der Witterung bis 15. März, für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen bis 15. April – bei diesen Fahrzeugklassen zählt laut ÖAMTC allein der Kalender, nicht das Wetter.
Busse und Lkw über 3,5 Tonnen müssen zusätzlich Schneeketten mitführen, außer die Fahrzeuge sind bauartbedingt nicht für Ketten ausgelegt oder ausschließlich auf schneefreien Straßen im Einsatz. Fahrzeuge im Linienverkehr der Klassen M2 und M3 sind ebenfalls ausgenommen.
Strafen im Überblick
Die Strafhöhe richtet sich nach den Umständen des Verstoßes. Grundlage ist eine Zusammenfassung des ÖAMTC zur Winterreifenpflicht:
| Fall | Strafe |
|---|---|
| Fahren ohne Winterausrüstung bei winterlichen Verhältnissen | ab rund 100 € |
| Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | bis zu 10.000 € |
| Rückforderung durch die Kfz-Haftpflicht beim Verursacher nach einem Fremdschaden | bis zu 11.000 € |
Quelle: ÖAMTC, Winterreifenpflicht in Österreich, abgerufen am 8. November 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind KFG und Bußgeldbescheid im Einzelfall.
Folgen für die Kaskoversicherung
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen einen selbstverschuldeten Unfall verursacht, muss nach Angaben des ÖAMTC damit rechnen, dass ihm zumindest ein Mitverschulden angelastet wird – es sei denn, er kann nachweisen, dass sich der Unfall auch mit Winterausrüstung ereignet hätte. Bei der Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug kann das zu einer Kürzung der Leistung führen, insbesondere wenn zusätzliche Umstände wie überhöhte Geschwindigkeit hinzukommen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden an Dritten davon unabhängig. Sie kann sich die Zahlung anschließend aber beim Verursacher oder der Verursacherin zurückholen – laut ÖAMTC bis zu 11.000 Euro.
Profiltiefe: Was der ÖAMTC empfiehlt
Für Pkw und Kleinlastkraftwagen schreibt die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) laut ÖAMTC mindestens 4 Millimeter Profiltiefe bei Radialreifen und 5 Millimeter bei Diagonalreifen vor; für Busse und Lastkraftwagen gelten 5 beziehungsweise 6 Millimeter. Der Automobilclub empfiehlt, Winterreifen schon bei rund 6 Millimetern Restprofil zu wechseln, weil Grip und Bremsweg auf Schnee und Eis mit abnehmendem Profil deutlich schlechter werden.
Wer ausgenommen ist
Von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind laut ÖAMTC Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheers und der Feuerwehr, wenn aufgrund ihres überwiegenden Verwendungszwecks keine geeigneten Winterreifen verfügbar sind, außerdem Fahrzeuge bei Probe- oder Überstellungsfahrten sowie einspurige Kraftfahrzeuge wie Mopeds, Mofas und Motorräder.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?
Vom 1. November bis 15. April, und auch dann nur, wenn die Fahrbahn tatsächlich winterlich ist – also schneebedeckt, vereist oder nass auf Schnee und Eis.
Reichen Schneeketten statt Winterreifen?
Ja, wenn sie auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sind und die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Was droht bei einem Unfall ohne Winterreifen?
Neben der Verwaltungsstrafe kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen, wenn ein Mitverschulden festgestellt wird. Die Kfz-Haftpflicht zahlt Dritten trotzdem, kann die Summe aber beim Verursacher zurückfordern.
Welche Fahrzeuge sind ausgenommen?
Unter anderem Einsatzfahrzeuge von Polizei, Bundesheer und Feuerwehr ohne verfügbare Winterreifen, Probe- und Überstellungsfahrten sowie Mopeds, Mofas und Motorräder.
Haben Sie Ihr Auto schon winterfit gemacht, oder warten Sie noch auf den ersten Schnee? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- ÖAMTC: Winterreifenpflicht in Österreich
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Informationsblatt Winterreifen und Schneeketten, mit Verweis auf § 102 Abs. 8a KFG und § 4 KDV
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kraftfahrgesetz 1967 (KFG)
Recherche- und Datenstand: 8. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe. Länderfassung auf Basis eines Artikels von NETZ-TRENDS.de, für Österreich recherchiert. Aufmacherfoto: Arndt-Peter Bergfeld / Pexels, Pexels Content License.
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