Anwalt Peter Manthey zur Lovoo Razzia: "Sachsen ist kein guter Standort für Unternehmen"

Das Landeskriminalamt Dresden ist am Mittwoch mit 200 Ermittlern, die mit Maschinengewehren, Rammbocks und schwarzer Kampfmontur ausgestattet gewesen sein sollen, beim Dresdner Partnerportal Lovoo (circa 170 Mitarbeiter) mit einer Razzia einmarschiert. Unternehmer aus ganz Deutschland blicken gebannt nach Sachsen, sind einmal mehr über das drastische Vorgehen gegen Unternehmen in Sachsen geschockt.

Der Dresdener Anwalt Peter Manthey gilt als versierter Strafrechtler und kennt kennt sich auch mit Problemen von Internet-Unternehmen sehr gut aus.

Denn: Das über Jahre von der CDU dominierte Bundesland Sachsen (seit 2014 regiert den Freistaat eine CDU/SPD-Koalition) ist längst das heißesten und gefährlichsten Pflaster für Unternehmen in Deutschland. So ist es nicht die erste drastische und öffentlichkeitswirksame Razzia mit U-Haft für Unternehmensgründer oder Geschäftsführer in Sachsen. Vielmehr reiht sich die an eine Terrorbekämpfung erinnernde Razzia bei Lovoo ein in eine ganze Kette von Razzien gegen sächsische Unternehmen, die mit Verhaftungen endeten. Die oberste politischer Verantwortung für die Justiz und Polizei liegt in Sachsen in den Händen der CDU.

So ist Justizminister in Sachsen seit 2014 der Leipziger Sebastian Gemkow, 37 (CDU). Er ist seit 2009 im Landtag Sachsen und fungierte dort unter anderem als medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Sachsen. Innenminister von Sachsen ist seit 2009 Markus Ulbig, 52 (CDU). Ulbig war zuvor Oberbürgermeister von Pirna. Wirtschaftsminister in Sachsen ist seit 2014 der Leipziger Martin Dulig (SPD). Als Ministerpräsident fungiert seit 2008 Stanislaw Tillich (CDU).

Viele Unternehmer, die mit Sachsen als Standort liebäugelten, sind angesichts der erneuten drastischen Razzia bei Lovoo in Sachsen geschockt, fragen sich: Passiert mit mir dann das gleiche? Zerstörung des Unternehmens durch einen nach einer Razzia nicht selten drohenden Konkurs (was Staatsanwälte durchaus einplanen), Vernichtung von Arbeitsplätzen, Vernichtung von Unternehmens-Gründern?

Den Plan, das Dresdner eigentlich erfolgreiche Partnerportal Lovoo zerstören zu wollen, streitet der zuständige Dresdner Staatsanwalt zwar ab und sagt, man wolle das Portal nicht schließen. Vielmehr wolle man danach schauen, dass alles nach Recht und Ordnung ablaufe. Das Verfahren läuft unter anderem bei Oberstaatsanwalt Lorenz Haase (56) in Dresden zusammen. Aber so einfach, wie es die Staatsanwaltschaft hinstellt, sei es nicht, sagt einer der profiliertesten deutschen Strafverteidiger, der auch sächsische Internetunternehmen vor Gericht vertritt, Rechtsanwalt Peter Manthey im Gespräch mit netz-trends.de.

netz-trends.de: Zwei Geschäftsführer und Gesellschafter vom Partnerportal Lovoo sollen in der Dresdner Haftanstalt in U-Haft sitzen. Gegen weitere Mitarbeiter wird wegen Betrugs ermittelt. Lovoo, ein weltweit erfolgreiches Partnerportal, soll mit Fakeprofilen Nutzer angeschwindelt haben. Nutzer sollen im Glauben, es handele sich um echte Partnerinnen oder Partner, dafür eine Gebühr an Lovoo bezahlt haben. Ist die drastische Razzia bei Lovoo mit 200 Justiz-Mitarbeitern und obendrein U-Haft für die Gründer und Geschäftsführer gerechtfertigt?

Peter Manthey: Die erneute Razzia gegen Unternehmen und Unternehmer in Sachsen ist völlig ungangemessen, unanständig und ein staatlicher Machtmissbrauch par excellence. Zumal die Beweise, die man sichern wollte, ausschließlich elektronisch zu sichern sind. Dabei spiegelt man schlicht die Server. Das kann man mit zwei Technikern und fünf Polizisten, die das absichern, für den unwahrscheinlichen Fall, dass Widerstand geleistet wird, gemacht werden.

Es ist mir aus der jüngsten Zeit nicht bekannt, dass ein Internetunternehmen Widerstand bei einer Razzia geleistet hätte, weshalb 200 Justiz- und Steuerbeamte bei einer Razzia nötig gewesen wären. Das hat es vielleicht vor 20 Jahren im Drogenmillen gegeben, das Widerstand geleistet worden ist. Es scheint mir so, dass in Sachsen gegen Unternehmen gerne der große Auftritt geplant wird, als dass hier eine effektive Polizeiaktion gewollt ist.

netz-trends.de: Nun fällt deutschlandweit immer wieder Sachsen mit drastischen juristischen Maßnahmen gegen Unternehmen und Internetunternehmen im Besonderen auf. Das schreckt zunehmend Unternehmer ab, die in Sachsen eine Zentrale gründen wollten oder eine Zweig-Niederlassung. Woran liegt es, dass Sachsens Justiz, insbesondere jene aus Dresden, immer wieder martialisch gegen Unternehmen auftritt? Warum immer Sachsen?

Peter Manthey: Das ist eine völlig unkluge Politik. Tatsächlich kann man einem Unternehmen nicht empfehlen mit seiner Zentrale in Sachsen ansässig zu sein. Gerade in innovativen Geschäftsfeldern, wo die Grenzen nach den Buchstaben des Gesetzes noch nicht bis ins letzte Detail in Stein gemeißelt sein können und wo Unternehmen deshalb Grenzen austesten und vielleicht einmal überschreiten, ist Sachsen der absolut falsche Standort.

Das martialische polizeilich-staatsanwaltlich und gerichtliche Vorgehen gegen Unternehmer in Sachsen hängt mit der Natur der Sachsen zusammen, die lieber die große staatliche Pauke schlagen, als die kleine Trommel.

netz-trends.de: Konkret zu Lovoo. Für wie relevant halten Sie die Vorwürfe bezüglich Betrugsvergehen gegen Nutzer?

Peter Manthey: Ich halte das strafrechtlich nicht für relevant, da üblich und durch die Nutzer absehbar ist, dass es zur Abrundung des Angebotes auch Lockangebote gibt. Das ist weltweit üblich und ist den Verbrauchern bei Partnerportalen in der Regel klar. Relevant wird es, wenn der Zusammenhang zwischen Lockvogel und kostenpflichtigem Angebot direkt im Einzelfall grundlegend und basierend dauerhaft besteht.

netz-trends.de: Doch genau das wirft die Staatsanwaltschaft Dresden Lovoo vor, dass möglicherweise Hunderte Fakeprofile angelegt wurden und angeblich ein Schaden von über einer Millionen Euro entstanden sei, durch Nutzer, die für Fakeprofile bezahlt hätten.

Peter Manthey: Erfahrungsgemäß ist es so, dass bei solchen juristischen Internetverfahren die Masse der User sich schnell hintergangen fühlt, wenn das, was sie sich auf einem Portal erhofft haben, dort nicht passiert. Deshalb ist in solchen Verfahren sehr viel Emotionalität drin. Deshalb sollte man da erst einmal die Ermittlungen abwarten.

netz-trends.de: Wenn aber nun wirklich Hunderte Fakeprofile auf Lovoo angelegt worden sind, was weltweit seit 20 Jahren bei Partnerportalen zum Standard gehört, was dann? Wie strafrechtsrelevant ist das dann? Ist das wirklich Angelegenheit des Staatsanwalts und Grund für eine Razzia mit 200 Justiz- und Steuermitarbeitern, die mit Steuergeldern bezahlt werden?

Peter Manthey: Das ist sächsische Großmannssucht, dass man ein solches weltweit übliches Phänomen, wie das Anlegen von Fakeprofilen auf Partnerportalen, zu regeln gedenkt und meint, man müsse da jetzt mit Brachialgewalt die Pflöcke einschlagen und festlegen, was man für gut oder schlecht hält. Doch das ist eigentlich Aufgabe des Gesetzgebers, sofern er das denn wirklich als Problem sieht, und nicht der Dresdner Staatsanwaltschaft oder des Sächsischen Landeskriminalamtes.

Ich glaube, da hat sich Sachsen mal wieder juristisch übernommen. Sicherlich wäre es richtig, wenn der Gesetzgeber konkretere Grenzen ziehen würde, zwischen dem, was erlaubt ist und dem, was nicht erlaubt ist. Dann hätte man mehr Klarheit. Allerdings würde man damit ebenfalls den Großkonzernen in die Hände spielen, die Milliarden in den Aufbau von Internetportalen stecken können und wo es zum Geschäftsmodell gehört, über Jahre Verluste zu machen, um Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen.

Es ist ja kein Zufall, dass alle E-Commerce-Geschäfsfelder heute von US-Superkonzernen, die in der EU im Schnitt sogar nur 3 Prozent Steuern bezahlen müssen, beherrscht werden. Ob Uber oder Amazon, ob Facebook oder Google - da gehörte es gerade in den Anfangsjahren zum Geschäftsmodell, dass die Konkurrenz erst einmal platt gemacht wird und dafür Verluste nicht nur in Kauf genommen werden, sondern teils Bestandteil des Business-Plans sind.

Die USA wollen seit 20 Jahren die digitale Weltherrschaft. Dafür werden seit 1996 deren Gesetze angepasst, wobei im Zentrum der Digital Millennium Copyright Act steht. Jetzt haben die USA die digitale Weltherrschaft und zwar in allen Bereichen. Hilfreich ist dabei sicherlich die Muttersprache Englisch und der Glaube weltweit, alles was aus den USA sei, sei gut. Deutschlands Digital-Wirtschaft, insbesondere die Internet-Wirtschaft, hängt komplett am US-Tropf. Wenn Google keine Partnerportale mehr haben möchte, da sie selbst in das Geschäft einsteigen wollen, gibt es sie nicht mehr.

Schon heute machen die meisten Partnerportale in Deutschland viele Millionen Euro Verluste jedes Jahr. Es gibt Gerüchte, alleine bei den deutschen Partner- und Flirtportalen seien weitaus mehr als 100 Millionen Euro Anlaufverluste zusammengekommen. Sie können bis heute nicht refinanziert werden, ist aus der Branche zu hören. Es gibt deshalb kaum mehr Konkurrenz im Bereich der Partnerportale und die, die noch in den Markt wollen, greifen dann zum Trick mit den anfänglichen Fakeprofilen.

Das ist bekannt und wirtschaftlich gar nicht anders zu machen. Ich sehe das nicht als Ausdruck krimineller Energie, sondern als Ausdruck dessen, dass Deutschland im Internet von den Amerikanern längst platt gemacht worden ist und wo es die Amis nicht hingekriegt haben, haben es deutschen Superkonzerne gemacht. Ich will weder das eine noch das andere verurteilen. Ich möchte aber die ganze Diskussion um Lovoo etwas entemotionalisieren.

netz-trends.de: Nun hat ein kriminell agierender ITler von Lovoo scheinbar Heise umfangreich Datenbank-Inhalte zur Verfügung gestellt. Das scheint der Ausgangspunkt für die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Dresden gewesen zu sein.

Peter Manthey: Hier scheint es einen Paradigmawechsel zu geben. Früher gab es noch ein Geschäftsgeheimnis. Aber heute wird von der deutschen Regierung eine Verratskultur gepflegt. Man belohnt also diejenigen, die Daten eigentlich kriminell stehlen, da sie meinen, damit vermeintliche Missstände oder tatsächliche Missstände in Unternehmen aufzudecken.

Diejenigen, die das in Unternehmen pflegen, müssen heute in Deutschland leider kaum noch mit Strafe rechnen. Siehe Schweizer Banken-CDs. So etwas wird ja von ganz oben vom Staat gefördert und mit Steuergeldern bezahlt. Es ist den Firmen zu empfehlen, die Datenzugriffe in den Unternehmen noch stärker einzuschränken als bislang. Man wird mit dieser Entwicklung in Deutschland wohl leben müssen.

netz-trends.de: In den USA ist vor wenigen Monaten ein Itler von Morgan Stanley, der 750.000 Kundendaten geklaut hat und privat auf seinen Server überspielt hat, zu 3 Jahren Haft auf Bewährung und einem 5-jährigen Berufsverbot in der IT-sicherheitsrelevanten Branche belegt worden. Es scheint also nicht weltweit so zu sein, dass Verrat und Diebstahl am eigenen Arbeitgeber staatlich wie in Deutschland gefördert wird.

Peter Manthey: Ich fürchte, dass für Deutschland gilt, wie für viele andere Länder, dass es in Deutschland sehr darauf ankommt, wem man etwas stiehlt. Ob es also politisch opportun erscheint, oder nicht. Selbst der größte Kämpfer für Freiheit, Edward Snowden, wird mittlerweile von einigen in der deutschen politischen Spitze als Agent Moskaus diffamiert. Man muss sich nur einmal die unsäglichen Aussagen des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, von Herrn Maaßen anhören.

netz-trends.de: Hat nun ein Mitarbeiter in Deutschland, der seine Internetfirma oder Bank um Daten bestiehlt und diese an Medien oder Staatsanwaltschaften weitergibt, mit Strafe zu rechnen oder nicht?

Peter Manthey: Nach dem Wortlaut des Gesetzes ja. Faktisch auf Grund des momentan bestehenden Klimas eher nicht.

netz-trends.de: Überhaupt nicht? Es gibt aber doch den Paragraphen 17 UWG, der Verrat von Geschäftsgeheimnissen unter Strafe stellt. Was ist, wenn ich dann als betroffener Geschäftsführer da Anzeige gegen einen Mitarbeiter, der Daten an Medien oder die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat, erstatte? Was passiert da?

Peter Manthey: Es wird im Ergebnis sicherlich davon abhängen, ob die Justiz zu der Erkenntnis kommt, dass ein Gemeininteresse verfolgt worden sein könnte. In den USA würde man sicherlich sich auch dann strafbar machen, siehe IT-Bankmitarbeiter in den USA. Nicht aber unbedingt in Deutschland.

Es gibt in Deutschland da keine klare Abgrenzung mehr. Das könnte das Problem bei Lovoo sein. Würde man einen internen Hacker beraten, müsste man ihm sagen: Wenn er einem Strafverfahren entgehen will, muss dokumentiert werden, dass er intern ernsthaft und mit Nachdruck versucht hat, einen rechtlichen Misstand zu beenden. Das muss er nachweisen. Erst dann könnte er sich an die Behörden wenden. Aber feste Regeln gibt es da nicht.

netz-trends.de: Nun will keine Firma ITler beschäftigen, die ein ganzes Unternehmen und Hunderte Arbeitsplätze durch Datenweitergabe an Staatsanwaltschaften oder Medien gefährdet, siehe Lovoo. Was raten Sie den Unternehmen?

Peter Manthey: Dass sie, wie gesagt, stärkere Sicherheiten einziehen und grundsätzlich ein funktionierendes Compliance-System, welches sicherstellt, dass der Geschäftszweck des Unternehmens legal ist und keine Schwachstellen hat.

Natürlich ist mir klar, dass dieses gerade in innovativen Unternehmen, die sich in neuen Geschäftsfeldern bewegen, schwierig in einem Land wie Deutschland ist. Während in den USA bewusst rechtlich sehr weite Spielräume für die Digital- und Internetbranche belassen werden, um die weltweite digitale Herrschaft der USA langfristig zu sichern, ist das in Deutschland in keinster Weise der Fall.

Die Internetbranche wird juristisch auf eine Stufe mit Drogendealern gestellt, der man keinen Innovationsbonus und damit einen Bonus für Tests im Graubereich überlässt. Google, YouTube, Facebook, Twitter, WhatsApp, SnapChat, Instagram oder Amazon wären aber ohne das Agieren und Testen in Graubereichen nie groß geworden.

Dies liegt daran, dass die US-Politik und US-Justiz sich nicht an dem 2000 Jahre alten Römischen Recht orientiert, wie das in Deutschland und weiten Teilen der EU der Fall ist. Als Rat bleibt nur, mit einem möglichst weitgehenden Compliance-System vorzubeugen. Dazu gehört die Involvierung von Strafrechtlern - und zwar von Anfang an, nicht nur nachher. Dabei sollte man nicht jene nehmen, welche einem eh immer nach dem Mund reden.

Außerdem empfehle ich: Ein Unternehmen, welches in der Presse auf Grund heimlich zugespielter Daten im Verdacht steht, etwas illegales oder etwas im Graubereich gemacht zu haben, sollte sich sofort sehr intensiv darum bemühen, diesen Verdacht auszuräumen und eine Kommunikation mit der Öffentlichkeit suchen.

netz-trends.de: Es hilft aber oft nichts mehr, wenn dann noch schnell eine Presse-Stellungnahme verschickt wird.

Peter Manthey: Eine Presse-Stellungnahme sollte schon sein, selbst dann, wenn man befürchtet, vielleicht doch juristisch etwas falsch gemacht zu haben. Da gilt aber der Grundsatz: Lügen haben kurze Beine. Zu empfehlen ist es, dass man das viele Geld, welches Unternehmen ausgeben, um nach einer juristischen Auseinandersetzung mit Hilfe von Rechtsanwälten und Unternehmensberatungen oder Gutachten eine Rechtfertigung des Tuns zu erlangen, dass man das im Vorfeld investiert und sich besser absichert. Durch Gutachten, durch frühzeitige Fremdbetrachtung, durch eine sehr frühe rechtliche Bewertung, durch eine offene Kommunikation mit den Behörden und der Öffentlichkeit.

netz-trends.de: Nun machen das einige Internetunternehmen und suchen dann im Falle von Vorwürfen den Kontakt zur Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörden. Trotzdem gibt es dann Monate später gerade in Sachsen häufig scheinbar dann doch U-Haft für Geschäftsführer und drastische existenzbedrohende Razzien.

So richtig hilfreich scheint es also nicht zu sein, wenn man dann den Kontakt zu staatlichen Stellen, wie beispielsweise der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen, der Generalstaatsanwaltschaft Dresden oder anderen Staatsanwaltschaften und Finanzämtern sucht?

Peter Manthey: Man braucht für so etwas sehr viel Erfahrung. Und gerade in jungen Internet-Unternehmen hapert es da oftmals. Es geht nicht darum, im Recht zu sein, sondern umgehend darum, so transparent wie möglich zu kommunizieren. Der Verdacht, dass man wirklich im Unrecht ist, den muss man umgehend ausräumen und nicht schauen, wie man nach seiner eigenen Sichtweise etwas darstellen kann, um das Gefühl zu haben, doch im Recht zu sein. Man muss ins Kalkül ziehen, dass die tiefste eigene Überzeugung vor Gericht möglicherweise nicht durchgesetzt werden kann.

Man darf in den Fällen auch nicht eigene Unternehmensberatungen oder Rechtsanwaltskanzleien befragen, die einen eh schon seit Jahren beraten. Vielmehr muss man gerade als Unternehmer sich bewusst sein, dass ein Unternehmen aufzubauen ein Stück weit eine Kriegsführung ist:

Gegen harte Gegner, mächtige Gegner, möglicherweise gegen Großkapital, das bereits Kontakte zum Justizminister, Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister hat. Man muss unbedingt gerade als Jung-Unternehmer mal quer denken und zu ganz anderen Rechtsanwalts-Kanzleien oder Unternehmensberatungen gehen. Vor allem warne ich generell vor angestellten Juristen. Deren Bewertung droht immer auch eine Bewertung zu sein, die aus good will gegenüber dem Geschäftsführer gefällt wird. Die muss aber nicht unbedingt kompatibel mit der Sichtweise eines Staatsanwalts sein. Auch gibt es Hausjuristen, die durchaus nicht davor zurückschrecken, Staatsanwaltschaften Unterlagen anonym zuzuspielen und sich dadurch eine Kronzeugenregelung erhoffen.

Es ist nicht der entscheidende Punkt, dass man glaubt, die Sichtweise eines Staatsanwalts wäre generell aus diesem und jenem Grund falsch und dass man deshalb auf Biegen und Brechen sich die Welt so versucht hinzudrehen, wie man sie gerne hätte.

Man muss in der heutigen unternehmerischen Führung in Deutschland ebenso erkennen: Es gibt zwei Standpunkte. Und zwar zwei begründete Standpunkte. Den eigenen und den der anderen Seite. Man kann nicht so denken, ich habe hier mit einer Lösung xy auf meiner Webseite pro Nutzer nur kleine Beträge umgesetzt, was solls.

netz-trends.de: Was sollen denn dann Unternehmen, gerade Unternehmensgründer im Internet, tun?

Peter Manthey: Man muss immer den Feind kennen und verstehen. Es schadet nicht, dafür einmal die chinesische Kampfkunst näher zu analysieren. In dieser asiatischen Kampfkunst schaut man immer, wie stark ist der Gegner und wie wird der Gegner agieren. Das ist ein komplett anderes Denken, wenn man vornherein einkalkuliert, dass der andere Standpunkt sich durchsetzen könnte. Man darf nie über den Gegner lachen, weil man glaubt, man sei im Recht. Das ist unreif und kann zu einer vernichtenden Niederlage führen.

netz-trends.de: Heise schreibt, es drohten nach den Aussagen des Strafrechtlers Udo Vetter den Gesellschaftern von Lovoo nun bis zu 10 Jahre Gefängnis. Halten Sie das für realistisch?

Peter Manthey: Das ist völlig unrealistisch und eine Fantasiezahl. Das Gesetz gib dies zwar theoretisch her. Aber im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen, wenn sich die Schuld feststellen lassen würde und die Schuld sich vor Gericht tatsächlich durchsetzen würde, wären da maximal zwischen zwei und drei Jahren bislang üblich.

Bei zwei Jahren wäre es noch auf Bewährung und bei drei Jahren wäre man als Geschäftsführer oder Unternehmer dann im Gefängnis. Bei drei Jahren kann beantragt werden, ob ein offener Vollzug eines Geschäftsführers in Betracht kommen könnte. Darauf können sich Gerichte gegebenenfalls im Sinne des Unternehmens-Erhalts durchaus einlassen - sofern das Unternehmen den Prozess ohne Konkurs überstanden hat. Nicht jedes Gericht will ein Unternehmen oder einen Unternehmer gleich kaputt machen. Da gibt es manchmal durchaus unterschiedliche Sichtweisen zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten im Vorgehen.

netz-trends.de: Ein Nutzer von Facebook oder Flirtportalen weiß im Prinzip aus Erfahrung und jahrelanger Medienberichterstattung zum Thema fast immer, dass er oder sie mit Fakeprofilen rechnen muss. Kann sich das im Falle von Lovoo möglicherweise nicht strafmildernd auswirken, für den Fall, dass tatsächlich umfangreich mit Fakeprofilen versucht wurde das Partnerportal in den Markt zu schieben?

Peter Manthey: Klar ist: Ein Verbraucher, der im Internet davon ausgeht, dass alles real ist, wäre unentschuldbar naiv. Der Europäische Gerichtshof hat zig mal geurteilt, dass nicht der dümmste anzunehmende Verbraucher das Leitbild für die Wirtschaft ist, sondern das des durchschnittlich kritischen, der Eigenverantwortung zu übernehmen hat, wenn er sich selbständig eine Reise buchen möchte oder statt einer Partneragentur selbständig im Internet auf Suche geht. Dabei gilt als Faustregel des EuGH: Erst wenn 15 bis 20% der Nutzer wirklich von etwas überhaupt nicht ausgehen und etwas völlig falsch und grundlegend einschätzen, kann es gefährlich werden - und zwar für den Anbieter, also Unternehmer oder Geschäftsführer.

Wer sich in eine virtuelle Welt begibt, wird es schwer haben, den Anspruch durchzusetzen, dass alles real ist.

netz-trends.de: Also könnte sich so etwas für ein Partnerportal, das mit Fakeprofilen gearbeitet hat, strafmildernd auswirken?

Peter Manthey: Das betrifft im wesentlichen den Tatbestand. Der Tatbestand setzt eine erhebliche und langfristige grundlegende Täuschung voraus. Man wird nicht getäuscht über etwas, mit dem man eh rechnet. Und mit Fakeprofilen oder Fake-Bewertungen im Internet rechnen wohl die allermeisten Deutschen.

Fake-Bewertungen sind so alt, wie es die Wirtschaft gibt, also jahrhundertealt. Es gehört von Anfang an zur Geburtsgeschichte der Wirtschaft. Deshalb sollte man mit Betrugsvorwürfen vorsichtig agieren. Man muss da von Fall zu Fall sehr genau hinschauen. Dazu gehört: Wie systematisch und durchdringend ist so etwas im Geschäftsmodell, wie grundlegend?

netz-trends.de:
 Das heißt, bei Partnerportalen kann man davon ausgehen, dass Nutzer auf Grund von Erfahrung und jahrelangen kritischen Medienberichten mit dem Thema Fakeprofile rechnen müssen?

Peter Manthey: Ich bin nicht auf Partnerportalen unterwegs und suche nicht. Und selbst wenn ich suchen würde, würde ich das nicht auf einem Partnerportal machen. Ist das nicht ein bisschen naiv von der Staatsanwaltschaft Dresden, da nun den riesengroßen Betrug bei solchen Portalen wie Lovoo zu wittern, nur da dort etwas gemacht wird, was seit 20 Jahren weltweit gemacht wird, eben das Locken mit Fakeprofilen?

Ich sage nicht, dass ich das gutheiße, so zu arbeiten, aber es ist leider marktüblich und das wissen weltweit die überwältigende Mehrheit der Nutzer, die im Internet sind. Fakeprofile können aber auch von den Nutzern selber angelegt werden: Es wäre doch nicht das erst mal, dass ein 80-Jähriger auf einem Partnerportal mit geklauten Bildern eines 30-Jährigen auf virtuelle Partnersuche geht. Nicht wenige Partnerportale bieten sogar einen Button an, über den man Verdachts-Profile dem Portal melden kann.

Das heißt: Die virtuelle Welt will leider auch immer betrogen werden. Deshalb ist es keine pauschale Täuschung und kein pauschaler Betrug. Im Internet mit der Messlatte des 18. Jahrhunderts zu agieren - denn der Betrugsparagraf stammt in Deutschland von 1870, in Sachsen sogar aus dem Jahr 1830 - ist einfach naiv und an der Realität vorbei.

Wer Opfer und wer Täter ist, lässt sich schlicht kaum auseinanderhalten in einer Welt, die nicht zu Unrecht virtuelle Welt genannt wird. Das heißt: Es gehört Eigenverantwortung im Internet von Nutzern dazu. Wenn ich das Gefühl habe, die Puppe xy auf dem Partnerportal täuscht mich durch Vorspiegelung einer falschen Identität, dann kündige ich halt und schließe mein Profil.

Wenn es tagelang oder wochenlang nur zum Chat kommt, ist doch klar, dass da was nicht stimmen kann. Wer dennoch weiter macht, will scheinbar getäuscht werden und klammert sich an etwas fest, was er oder sie ahnt, dass es das wahrscheinlich nie geben wird. Der oder die lebt so in der virtuellen Welt, dass der Traum vom Traumpartner zum Leben dazugehört. Die wollen sich davon oft gar nicht lösen. Die zahlen für den virtuellen Traumpartner.

netz-trends.de: Wie ist das Prozedere jetzt bei Lovoo rein juristisch?

Peter Manthey: Da zwei Geschäftsführer in U-Haft sitzen, bleiben nur noch wenige Tage, um das Gericht zu überzeugen, dass weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr besteht. Beides ist aber in der digitalen Welt, wo alles online und auf Servern ist und wo immer mehr Gesichtserkennungs-Software auch im öffentlichen Raum eingesetzt wird, eh nicht der Fall. Wichtig ist jetzt für Lovoo die Aufarbeitung dieser Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit.

netz-trends.de: Das sagt sich natürlich immer so einfach. Aber was ist, wenn Lovoo nun wirklich umfangreich mit Fakeprofilen gearbeitet hat und dafür Geld von den Nutzern genommen hat und wenn dieses vom Gericht als so umfangreich gewertet wird, dass das Gericht Fakeprofile möglicherweise als einen grundlegenden dauerhaften Geschäftszweck bewertet?

Peter Manthey: Gerade wenn man es gemacht haben sollte, bringt es am allerwenigsten, den Kopf in den Sand zu stecken. Denn es kommt doch eh raus. Also muss man es offen vertreten und überlegen, ob man die Politik offensiv ändert, sich dafür entschuldigt und sagt, man mache es nicht wieder. Und man muss deutlich machen, dass man das als Abrundungsprozess machte, aber nicht als Geschäftsmodell.

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 Noch einmal zum schwierigen Geschäftsfeld Partnerportale: Viele legen Fakeprofile an, um erst mal ins Geschäft zu kommen, um überhaupt einmal Leben auf dem Portal zu haben. Ist das legal?

Peter Manthey: Wenn es am Anfang ein allgemeines Werbemittel ist, ist es aus meiner Sicht unproblematisch. Man muss natürlich den Absprung schaffen. Man darf dauerhaft Fakeprofile nicht einsetzen, um konkrete einzelnen Leistungen abzurufen, also zum Beispiel Geld vom Nutzer für eine solche Leistung.

netz-trends.de: Ist der kasus knaxus im Verfahren gegen Lovoo das Geld von den Nutzern?

Peter Manthey: Es geht immer um das Geld. Träume und Liebe zu verkaufen ist immer virtuell. Das ist nicht das Problem, wenn man Illusionen mit Hilfe von Fakeprofilen verkauft. Aber wenn man aus der Illusion ein Geschäftsmodell macht, muss man schauen, dass der Gegenwert realistisch ist und nicht nur dauerhaft und grundlegend Luft verkauft wird.

netz-trends.de: Nun sind Fakebewertungen von Fakenutzern auf vielen Bewertungsportalen nicht unüblich. Selbst wenn kein Geld dafür von Nutzern verlangt wird. Wie beurteilen Sie das, wenn Produktbewertungen von Mitarbeitern über Fake-Accounts und Fake-Namen gemacht werden, was weltweit zum klassischen Repertoire der Internetszene gehört und die allermeisten Nutzer deshalb entsprechend einzuschätzen wissen?

Peter Manthey: Das ist am Ende Geschmacksache, ob das nun ein Geschäftsmodell ist oder nicht. Es ist aber auf jeden Fall keine Straftat.

netz-trends.de: Wenn also ein Mitarbeiter eines Produktes eine Bewertung unter einem Fakenamen abgibt, ist das noch keine Straftat? Nehmen wir ein Reiseportal: Ein Mitarbeiter legt ein Fakeprofil an und bespricht anonym die Reisen positiv. Ist das erlaubt?

Peter Manthey: Zu lügen ist nicht per se strafbar. Die Lüge ist nur strafbar, wenn sie ein Instrument ist, um jemanden Geld für diese Lüge abzunehmen, und das in einem engen Kausalverhältnis steht.

Wenn die Lüge aber nur allgemein verbreitet wird, um gute Stimmung für ein Produkt zu machen, ist es noch keine Straftat. Das kann ebenso als Werbung betrachtet werden. Das kann maximal wettbewerbsrechtlich problematisch werden. Das ist dann Zivilrecht und nicht Strafecht. Macht also jemand ein Reiseportal und hat Fakebewertungen drauf, könnte ein Wettbewerber diesen abmahnen und auf Unterlassung klagen.

Es wäre aber noch keine Straftat. Natürlich muss sich jedes Portal selber fragen, ob es mit Fakebewertungen sich langfristig wirklich einen Gefallen tut. Doch zeigt die Erfahrung: Viele Portale machen das in der Hoffnung über von Mitarbeitern geschriebene Produktbewertungen auch die Nutzer zu motivieren, selber mehr Produktbewertungen zu schreiben.

Die Frage ist also auch hier komplexer. Die Justiz darf und sollte sich nicht zum Scharfrichter machen, die alles totmacht, was sie nicht moralisch gut findet. Man muss der Internetbranche einen Spielraum überlassen und vertrauen haben, dass sich das im Laufe der nächsten Jahre weiter zurechtschaukelt. Am Ende werden eh nur die überleben, die echten Mehrwert bieten. Wer andere nur mit virtuellen Lügen über den Tisch zieht, wird so oder so nicht dauerhaft überleben. Das spricht sich heute viel schneller herum, als früher.

netz-trends.de: Gilt ihre Einschätzung ebenso, wenn es Hunderttausende solcher Fakebewertungen auf einem Portal sind?

Peter Manthey: Auch dann wäre es keine Straftat, sondern Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, vielleicht Werberecht.

netz-trends.de: Um noch einmal abschließend zur Eingangsfrage dieses Gesprächs zu kommen: In Sachsen scheinen Unternehmer recht schnell mit einer dramatisch in Szene gesetzten Razzia und U-Haft rechnen zu müssen. Was raten Sie zusammengefasst Unternehmern und Geschäftsführern, was sollen sie auf jeden Fall vorbeugend tun?

Peter Manthey: Man sollte sich nicht davor scheuen präventiv einen Strafrechtsspezialisten zu befragen und in das Compliance-System einzubeziehen. Das muss man vorher machen und nicht nur hinterher. Zudem gehört es zur Pflicht für jeden Unternehmer, sich seinen Standort sehr genau anzuschauen. Das bedeutet:

Ein Partnerportal, das in einem harten Wettbewerb steht und gerade in der Aufbauphase vielleicht einmal zu Tricks greift, da keine Milliarden Venture Capital im Hintergrund sind, wie bei Uber oder anfangs bei Google oder Facebook und YouTube, der sollte definitiv Sachsen meiden.

Sachsen ist für Unternehmer mit innovativen Geschäftsfeldern der schlechteste Platz in Deutschland. Das Maximum kann hier eine Zweigstelle sein. Dann würde ich da aber nur an Projekten arbeiten lassen, die zweifelsfrei in keiner Grauzone agieren, der man unterstellen könnte, davon hänge das Fundament eines Geschäftsfeldes ab.

Wir danken Ihnen für das Gespräch Herr Manthey.

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