Marketing für Rechtsanwälte Anwaltswerbung ist in Deutschland für Anwälte kaum erlaubt / In den USA dürfen Werbeplakate gebucht werden

In Deutschland dürfen Anwälte wie Mediziner nur unter strengen Auflagen für sich durch Marketingmaßnahmen "werben". Heißt: Plakatwerbung oder Hörfunkspots, auch TV-Spots, sind für Rechtsanwälte nicht ohne weiteres erlaubt. Auch Internetwerbung ist für Anwälte nur deutlich reglementiert möglich. Das gilt auch für das Firmenschild am Eingang der Rechtsanwaltskanzlei. Es darf bestimmte Größen nicht übersteigen. So umfangreich die Anwaltswerbung in Deutschland reguliert ist, so wenig ist sie das in den USA. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist die Anwaltswerbung wesentlich freier – dafür aber auch weniger seriös.

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Werbeplakat für einen Anwalt in der US-Stadt Denver, Colorado.

Dass sowohl Werbung für Anwälte von Leipzig über Berlin bis nach Hamburg streng reguliert wird in Deutschland, ist historisch bedingt. Man möchte nicht, dass der seriöse Berufsstand eines Anwalts durch übermäßige Eigenwerbung in Verdacht gerät, primär nach kapitalistisch orientierten Marketing-Gesichtspunkten eine Aufwertung zu erfahren. Vielmehr sollen Anwälte, wie Ärzte, durch überdurchschnittlich qualitativ hochwertige Arbeit am Klienten für sich werben - also letztlich durch eine mündliche Weiterempfehlung.

Eine völlig neue Wendung nimmt nun die Werbung für Anwälte in Facebook. Hier soll es tatsächlich Anwaltswerbung geben, in denen beispielsweise eine Anwältin für sich geworben hat mit den Worten, sie sei "christlich", würde schnell und gut arbeiten und das bereits "ab 10 Euro".

Eine solche Werbung ist in vielerlei Hinsicht problematisch und fraglich, ob es sich mit dem Standesrecht verträgt: So tut es an und für sich juristisch nichts zur Sache, ob ein Anwalt "christlich" ist. Ob er "schnell" ist oder "langsam" ist juristisch ebenfalls eher sekundär. Letztlich kommt es ja auf die Qualität der juristischen Arbeit an - und die kann schnell zu guten Ergebnissen im Sinne des Klienten führen oder mit langsamen Arbeitsschritten.

Beliebt ist auch Anwaltswerbung mit dem Hinweis, wonach zahlreiche Rechtschutzversicherungen bereits die Kosten der Anwaltskanzlei für die Rechtsvertretung gegenüber den Klienten übernommen hätten. Grund: Rechtsprozesse sind teuer, die Übernahme der entstanden Gerichtskosten durch eine Versicherung ist häufig wichtig.

Wie auch immer: Dass Anwaltswerbung in Deutschland immer noch reglementiert ist, ist richtig. Man möchte nich den Anwaltsberuf durch dubiose Werbekampagnen belasten - wie das häufig mittlerweile in den USA geschieht. Der Anwalt oder die Anwaltskanzlei soll hierzulande den Verbraucher durch Leistung überzeugen, nicht durch Werbekampagnen. Damit sollen die Verbraucher geschützt werden.

Deshalb ist die Regulierung von Anwaltswerbung als gleichzeitige Standeswerbung in Deutschland richtig und sollte auch im Zeitalter des Internet weiterhin Bestand haben. Ein guter und seriöser Rechtsanwalt wird auch Klienten finden, wenn er nicht als Werbeikone auf einem Werbeplakat über der Straße hängt.

Weiterführende Artikel: Immer mehr Anwälte tricksen mit Anwaltswerbung / Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft sagt was erlaubt ist

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