Altersgrenze Piloten: Mit 65 ist für gewerbliche Flüge Schluss

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Piloten, welche das 65. Lebensjahr erreicht haben, dürften nicht mehr Passagiere gewerblich transportieren.

Wenn Piloten Mist bauen, kostet das meist andere das Leben. Deshalb gibt es nun eine Rote Karte für Verkehrspiloten über 65: Flüge gegen Geld sind dann nicht mehr erlaubt. Bild: pixabay.com.

Die Gefahr, dass ein Unfall mit tödlichem Ausfall passiere, sei zu groß, so der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil am Mittwoch in Luxemburg. Grund: Es sei erwiesen, dass die körperliche und geistige Tüchtigkeit mit zunehmendem Alter abnehme. [1]

Das Gerichtsurteil des EUGH bedeutet aber nicht das Aus für Verkehrspiloten, welche gerne noch im Senioren-Alter fliegen möchten.

Wer privat Passagiere befördern möchte und dafür kein Geld nimmt, es also nicht gewerblich macht, darf auch künftig fliegen. Zudem sind gewerbliche Flüge dann erlaubt, wenn es sich um Leer- oder Überführungsflüge ohne weitere Personen an Bord handelt.

Erlaubt ist ebenso, dass ein Senior beispielsweise weiterhin Fluglehrer einer Verkehrsmaschine ist – aber nur in Form der Abnahme einer theoretischen Prüfung. Das bedeutet: Er darf im Cockpit keine operative Rolle spielen, also nicht für den Flug verantwortlich sein – und zwar in keiner Form der Flugbesatzung.

Grundlage des aktuellen Gerichtsurteils ist die Klage eines Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Hierzu schreibt der EUGH in seiner Pressemitteilung:

"Herr Werner Fries war bei der Lufthansa als Flugkapitän und Ausbilder beschäftigt. Ab November 2013 beschäftigte die Lufthansa ihn nicht mehr, da er die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht hatte, die das Unionsrecht für Piloten im gewerblichen Luftverkehr zwingend vorschreibt. Herr Fries fordert von der Lufthansa die Zahlung seiner Vergütung für die Monate November und Dezember 2013." [1f]

Der Arbeitsvertrag von Fries sei zudem erst Ende Dezember 2013 geendet, führt der EUGH weiter aus. Außerdem habe der Pilot in diesen zwei Monaten immer noch über seine Lizenz zum Führen von Verkehrsflugzeugen sowie seine Berechtigungen als Ausbilder und Prüfer verfügt.

Herr Fries sei deshalb der Ansicht gewesen, dass die fragliche Altersgrenze eine Diskriminierung wegen des Alters darstelle und gegen seine Berufsfreiheit verstoße. Die stehe aber, so der Pilot der Lufthansa, im Widerspruch zur Charta der Grundrechte der EU. Mit dieser Einschätzung, das wurde nun vor Gericht klar, lag der langjährige Lufthansa-Mitarbeiter jedoch falsch. [1ff]

Im Europäischen Gerichtshof sitzen derzeit 28 Richter – einer aus jedem Land. Hinzu kommen neun Generalanwälte, zudem direkt am Gericht weitere 47 Richter.

Vor einem Jahr hatte im Falle des Leipziger Internetkonzerns Unister (ab-in-den-urlaub.de, fluege.de) ein 73-Jähriger Pilot eine Maschine, eine Piper 32 geflogen, in welcher er sich und drei Passagiere in den Tod riss. Unter den Passagieren war der Unister-Gründer und Millionär Thomas Wagner gewesen. [2]

Der Pilot war zwar Fluglehrer, hätte aber wohl den Flug von Venedig über Slowenien bis Leipzig in 5000 Metern Höhe eher nicht machen dürfen, da es sich offensichtlich um einen gewerblichen Flug handelte.

Grund: An Bord waren fremde Geschäftsleute, welche für den Flug mehrere Tausend Euro bezahlt hatten. Nach wie vor ist allerdings die Absturzursache des Flugzeuges nicht geklärt. Es wird auch auf Fremdeinwirkung untersucht. [3] [4]

Einzelnachweis

[1] [1f] [1ff] "Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post eingesetzte Piloten ist gültig", Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juli 2017.

[2] "Thomas Wagner Flugzeugabsturz, Unister-Insolvenz, Verträge v. Touristen mit" / ARD Tagesschau, in: ReiseRobby.de auf Youtube vom 20.07.2016.

[3] "Abstürze: Warum Kleinflugzeuge verunglücken", von Wirtschaft TV, in: Youtube vom 16.07.2016.

[4] "Hundertschaft findet Höhenruder am Unister Flugzeug von Thomas Wagner in Slowenien", von Franz Xaver, in: netz-trends.de vom 16.10.2016.

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