Sanitär-Händler reuter.de baut Reuter Campus in Mönchengladbach

Der Sanitär-Onlineshop reuter.de unter anderem von der Reuter GmbH, beziehungsweise der Reuter Holding GmbH & Co. KG, gehört im Sanitär-Bereich in Deutschland zu den führenden Anbietern. Nun expandiere reuter.de, schreibt das Property Magazin, nach Mönchengladbach, wo das Unternehmen aber schon in der Vergangenheit tätig war.

Die Führungscrew von reuter.de (Bild: reuter.de; Bernd Reuter ist der zweite von links. Leider konnten wir auf der Presseseite nicht entnehmen, wer sonst wer wer ist auf dem Bild).

Zudem habe reuter.de ein 100.000 Quadratmeter Grundstück in Bedburg, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen, erworben. In Bedburg solle ein umfangreiches Lager für die zahlreichen Sanitär-Produkte aufgebaut werden. Bislang war reuter.de primär in Viersen angesiedelt. Künftig wolle man aber im 8,5 Kilometer entfernten Mönchengladbach sein Glück suchen und dort auch mit der Mehrheit der Mitarbeiter sesshaft werden. So solle in Mönchengladbach ein neuer Reuter Campus aufgebaut werden.

Dieser Campus solle im Nordpark von Mönchengladbach entstehen. Reuter wird für seinen neuen Standort den bisherigen in Viersen verlassen. Viersen scheint für Reuter nicht mehr interessant gewesen zu sein und verliere nun, schreibt die Rheinische Post, einen der wichtigsten Gewerbesteuerzahler. Derweil freut sich Mönchengladbachs Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) über den prominenten dauerhaften Zuzug. Hinter reuter.de steht der Unternehmer Bernd Reuter.

Er erklärte wiederum: "Die hervorragenden Standortbedingungen" von Mönchengladbach passten "bestens zu unserer Reputation als junges Technologie-Unternehmen". Damit sei "Viersen-Mackenstein, wo wir derzeit die meisten Mitarbeiter zur Miete untergebracht haben, als Standortalternative aus dem Rennen". Noch in 2017 wolle man in Mönchengladbach einen Baueintrag einbringen und hoffe auf baldige Genehmigung. Bis 2019 solle dann auf dem Reuter Campus auch ein 1500 Quadratmeter großes Fitness-Center entstehen.

Ulrich Schückhaus, Geschäftsführer der Mönchengladbacher Wirtschaftsförderungsgesellschaft, wird in der Rheinischen Post mit den Worten zitiert: "Wir sind extrem froh, dass wir einen herausragenden Player im Onlinehandel und dessen hochattraktive Arbeitsplätze in unsere Stadt holen konnten." Bei reuter.de arbeiten rund 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die meisten in einem Servicecenter.

Dieser zeichnet sich, wovon sich netz-trends.de in Testanrufen überzeugen konnte, durch eine hohe Beratungsqualität aus, was auch für die vorzügliche Webseite von reuter.de gilt, welche netz-trends.de ebenfalls testete.

Während Nutzer auf zahlreichen Sanitär-Webseiten sich auch über 20 Jahre nach dem Start des Internets immer noch mühevoll beispielsweise selbst zusammensuchen müssen, was zu einem neuen WC so alles gehört, bietet reuter.de einen hervorragenden Service, der leider bei Onlineshops alles andere als selbstverständlich ist.

So schlägt reuter.de Online-Nutzern gleich mit vor, was man noch alles benötige, um beispielsweise ein WC einer bestimmten Marke - zum Beispiel von Villeroy & Boch - zu installieren, oder installieren zu lassen.

Die Sanitär-Handwerker bremsen den Onlinehandel gerne vorsätzlich und zum Schaden der Verbraucher aus

Einziger Nachteil am Online-Sanitärhandel ist aber leider nach wie vor: Viele Bad-Installateure weigern sich immer noch, wenn Verbraucher selbst eine Badewanne, Waschbecken oder Toilette beispielsweise im Internet kaufen und diese von einem Sanitär-Installateur einbauen lassen wollen. Das scheinheilige Argument zahlreicher Handwerker gegenüber Online-Käufern von Sanitärprodukten lautet gerne: Da könnten sie dann keine Gewähr beim Einbau darauf geben und deshalb lehne man solche von Verbrauchern selbst gekauften Produkte ab.

Ein Test von netz-trends.de ergab letzthin in Leipzig:

Hier hatte ein Badinstallateur für einen Handtuch-Heizkörper, der in seinem Katalog und auf einem Online-Preisvergleichsportal 400 Euro kostete, dem Endkunden 600 Euro in Rechnung gestellt und noch 240 Euro drauf gepackt für die Installation und Demontage des alten Heizkörpers. Der Endpreis lag also schlussendlich bei 840 Euro. Hinzu kommt, dass sich auch dieser Badinstallateur geweigert hatte, sogar Markenprodukte zu installieren, welcher der Verbraucher bereits online gekauft hatte.

Das Argument des Handwerkers, der sprichwörtlich offensichtlich Gold im Mund hatte: Er habe eigene Lieferkonditionen und Liefermarken im Großhandel.

Die Regel ist: Bestellt der Klempner selber, erhält er für sich - nicht den Kunden - dann entsprechende Rabatte. Dies gilt vor allem dann, wenn er von einer bestimmten Marke primär Einkäufe tätigt und diese beim Kunden installiert.

reuter.de selbst ist im Vertrieb breit aufgestellt. So schaltet das Unternehmen teils in Wohn-Zeitschriften Prospekte, ist aber auch auf Preisvergleichsseiten wie billiger.de oder idealo.de gelistet.

In einem Kurz-Test stellte netz-trends.de auf Preisvergleichsseiten zwar fest, dass reuter.de teils beim Endpreis (mit Versandkosten) etwas teurer gelistet war. Dafür aber bot reuter.de im Callcenter eine sehr hohe Beratungs-Qualität und eben auch einen ungewöhnlichen perfekten Online-Service beim Bestellvorgang und der dort angebotenen Zusammenstellung der zusammengehörenden Sanitär-Produkte.

Ein Standard, der nicht bei allen Onlineshops im Sanitärbereich im kurzen netz-trends.de-Test festgestellt werden konnte und welchen Verbraucher sicherlich zu schätzen und auch finanziell honorieren werden. Denn gerade im Sanitärbereich kann man sehr viel falsch machen: vor allem falsche, schlechte oder nicht passende Produkte zusammenkaufen. Am Ende wird dann ein solch selbst eingerichtetes Bad deutlich teurer.

Allerdings moniert auch ein Kunde: er habe für 30 Euro ein Produkt gekauft und entgegen des marktüblichen Verhaltens habe er dieses Produkt innerhalb der Rücksendefrist von zwei Wochen nicht unentgeltlich zu Reuter zurückschicken können. Vielmehr habe ihm die reuter.de-Hotline gesagt, er müsse entweder selber um die 3,90 Euro Rücksendeporto bezahlen oder alternativ stelle ihm Reuter einen Rücksendeantrag zur Verfügung, dann würden aber rund 10 Euro Gebühren anfallen. Der Kunde wundert sich: "In meinem reuter.de-Paket habe ich noch nicht einmal einen Rücksendeschein vorgefunden".

Bilanz von reuter.de

Laut Bilanz weist die Reuter Holding GmbH & Co. KG aus Viersen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 eine Bilanz-Aktiva in Höhe von 25.009.454,15 Euro aus, einen Bilanzgewinn in Höhe von 3.673.872,10 und Verbindlichkeiten in Höhe von 19.648.644,69 Euro.

Für die Reuter Expo GmbH (vormals: reuter europe 22 GmbH) weist das Unternehmen für 2015 einen Bilanzgewinn in Höhe von 95.302,17 Euro aus. Für die reuter europe GmbH (Reuter GmbH) weist das Unternehmen für 2015 einen Bilanzgewinn in Höhe von 8.393.533,59 Euro aus.

Für die reuter onlineshop GmbH weist das Unternehmen für 2015 einen Bilanzgewinn in Höhe von 288.738,94 aus.

Rechtsauseinandersetzungen gehören für den Online-Handel dazu

Erst kürzlich veröffentlichte Reuter eine bemerkenswerte Pressemitteilung, welche zeigt, wie schwierig der Online-Sanitärhandel immer noch ist. Wir erlauben uns diese Pressemeldung ausnahmsweise auf Grund der hohen Relevanz für den Onlinehandel hier ungekürzt wiederzugeben:

"Reuter verstärkt Rechtsabteilung mit kartellrechtserfahrenem Anwalt 22.03.2017 - Vorgaben von Herstellern über den Verkauf ihrer Produkte stellen Onlinehändler vor große Herausforderungen. Doch das Kartellrecht setzt solchen Verkaufsvorgaben Grenzen. Für den Fach- und Onlinehändler Reuter ist es fester Bestandteil der Unternehmensstrategie, sich gegen kartellrechtswidrige Vorgaben zu wehren. Aus diesem Grund lässt Reuter sich seit mehreren Jahren von einer spezialisierten Kanzlei beraten und verstärkt jetzt zusätzlich die eigene Rechtsabteilung im Bereich des Kartellrechts.

Die Rechtsabteilung des Fach- und Onlinehändlers Reuter hat weiteren Zuwachs erhalten. Der Neuzugang war zuvor in dem Düsseldorfer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei tätig. Dort hat er insbesondere auch Erfahrungen im Kartellrecht gesammelt, die er jetzt an seiner neuen Wirkungsstätte einbringen kann. Für Reuter hat sich gezeigt, dass fundierte Kenntnisse im Kartellrecht wichtiger Bestandteil des Knowhow im Onlinehandel sind.

Aus diesem Grund will Reuter auch die langjährige Zusammenarbeit mit der auf Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Wagner Legal Rechtsanwälte in Hamburg fortsetzen. Zur Strategie im Onlinehandel gehört für Reuter auch, sich gegen kartellrechtswidrige Vertriebspraktiken zur Wehr zu setzen. Dies umfasst die Identifizierung und Beseitigung kartellrechtswidriger Beschränkungen ebenso wie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Kartellrechtsverstößen.

Der Onlinehandel wird seit mehreren Jahren durch herstellerseitige Vertriebsvorgaben herausgefordert. Teilweise überschreiten Hersteller dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Hiervon zeugen mehrere Verfahren des Bundeskartellamtes gegen zum Teil namhafte Markenhersteller sowie die steigende Zahl von Zivilprozessen wegen Vertriebsbeschränkungen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen einer im Mai 2015 eingeleiteten Untersuchung zum E-Commerce 8.000 Vertriebsvereinbarungen überprüft. Der zur Untersuchung ergangene Zwischenbericht zeigt unter anderem, dass über 40 Prozent der Einzelhändler Preisempfehlungen oder Preisvorgaben der Hersteller unterliegen. Während unverbindliche Preisempfehlungen zulässig sind, verstoßen Preisvorgaben gegenüber dem Wiederverkäufer grundsätzlich gegen das Kartellrecht.

Ebenso ist es in der Regel unzulässig, Rabatte oder vorteilhafte Lieferkonditionen von der Einhaltung der Preisempfehlung abhängig zu machen oder die Einhaltung der Preisempfehlung mittels Druck – etwa der Drohung mit einem Belieferungsstopp – durchzusetzen. Bei Reuter war man schon mehrfach mit diesen oder ähnlichen Fragen befasst. Das Unternehmen hatte frühzeitig begonnen, sich gegen kartellrechtswidrige Vertriebsbeschränkungen zur Wehr zu setzen.

Der Ursprung des Fach- und Onlinehändlers liegt in der Sanitärbranche. In diesem Bereich erstritt Reuter im November 2013 vor dem OLG Düsseldorf ein Urteil gegen einen namhaften Hersteller von Badarmaturen. Wegen eines gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verstoßenden Rabattsystems und hieraus resultierender Nachteile für Reuter sprach das OLG Düsseldorf dem Fach- und Onlinehändler einen hohen sechsstelligen Betrag als Schadensersatz zu.

Auch in den weiteren Branchen, in denen Reuter inzwischen tätig ist, will das Unternehmen verhindern, dass kartellrechtswidrige Vertriebsbeschränkungen dem Erfolg im Weg stehen. Aus diesem Grund wurde die kartellrechtliche Kompetenz nun noch einmal erhöht."

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