SPD und CDU eklig US-hörig: Edward Snowden soll nicht im NSA-Untersuchungsausschuss angehört werden

Kommentar - Wenn es einen Grund mehr gibt, Abgeordneten der "Volksparteien" CDU, CSU und SPD keine Stimme mehr zu geben, dann dieser:

Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain
Skandal erster Güte in Berlin: CDU, CSU und SPD weigern sich Edward Snowden im NSA-Skandal anzuhören und verstoßen gegen ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs.

Sowohl die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten der SPD als auch CDU / CSU weigern sich im Bundestag-NSA-Ausschuss Edward Snowden, den mutigen amerikanischen Whistleblower, im Rahmen des NSA-Untersuchungsauschusses anzuhören. Peinlicher, widerlicher, ekliger und schmutziger kann Politik kaum sein. Gleichzeitig zeigt uns das einmal mehr: SPD und CDU/CSU sind wirklich nicht mehr wählbar. Sie agieren gegen den Willen des Volkes, das nämlich fast Hundertprozent in Deutschland hinter Edward Snowden stehen dürfte. Kein Wunder, dass Parteien wie die DIE LINKE oder AfD in Deutschland immer mehr Zulauf bekommen, ebenso die GRÜNEN.

Immerhin war es der junge Amerikaner Edward Snowden, der unser aller Augen geöffnet hat, dass wir längst von den US-Geheimdiensten NSA (National Security Agency), sowie dem britischen Pendant GCHQ (Government Communications Headquarters) rund um die Uhr ausspioniert werden. Das ist in seinem monströsen Abhörausmaß schlimmer als es die Stasi zu DDR-Zeiten trieb.

Dabei verletzen die USA und Großbritannien ungeniert Minute für Minute das deutsche Grundgesetz, welches klar regelt:

Grundgesetz Artikel 13 Absatz 1 und 2:

"(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden."

Zudem regelt das deutsche Grundgesetz, unsere Verfassung, den Schutz vor Telefon-Abhörmaßnahmen, welche nicht richterlich angeordnet sind und zeitlich begrenzt sein müssen:

Grundgesetz Artikel 10 Absatz 1 und 2:

"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."

Im original deutschen Grundgesetz von 1949 lautete der Artikel 10: "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden".

Diese Regel haben zwar die deutschen Bundestagsabgeordneten in den vergangenen Jahren Stück für Stück ausgehöhlt, aber grundsätzlich gibt es noch das Recht auf das Fernmeldegeheimnis.

Doch genau dieses setzen US-Spitzeldienste wie NSA sowie die britische Stasibehörde GCHQ einfach außer Kraft:

Sie lesen unsere E-Mails mit, schalten sich auf unsere Webcams, schalten Mikrofone von Computern und Handys in deutschen Schlafzimmern einfach ein und generieren sich, als gäbe es keine Gesetze.

Erst Dank Edward Snowden wissen wir um das ganze Ausmaß an krimineller Energie durch Staaten wie die USA oder Großbritannien wenn es darum geht Menschen in der Privatsphäre täglich zu verletzen.

In einem Rechtstaat müssen Zeugen gehört werden. Das gilt ebenso für den NSA-Untersuchungsausschuss. Das hat auch der Bundesgerichtshof deshalb kürzlich so bestimmt. In einem Urteil sagte er, der Bundestag sei verpflichtet, das von der Opposition – also vor allem den LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - geforderte Amtshilfeersuchen an Russland zu befolgen.

Dies hätte nichts anderes geheißen, als dass Russland gefragt hätte werden müssen, Edward Snowden persönlich für eine Befragung in Berlin nach Deutschland kommen zu lassen – unter sicherem Geleit und unter Verhinderung einer Auslieferung an die USA, wo ihm die Todesstrafe odre lebenslange Haft droht.

Das nun die angeblichen Volksvertreter aus CDU / CSU und SPD glauben, sie müssten als Bundestagsabgeordnete einer richterlichen Anordnung von Edward Snowden in Berlin nicht Folge leisten, sie könnten sich also gewissermaßen über das Gesetz stellen, ist ein Skandal erster Güte.

Nach Angaben von Wikipedia seien die folgenden Bundestagsparlamentarier Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses.

  • Patrick Sensburg: CDU, Vorsitzender, Wahlkreis Hochsauerlandkreis und Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Münster (Nordrhein-Westfalen).
  • Dr. Tim Ostermann: CDU, Wahlkreis Herford und Bad Oeynhausen (Nordrhein-Westfalen).
  • Nina Warken: CDU, Obfrau, Rechtsanwältin, Wahlkreis Main-Tauber (Baden-Württemberg).
  • Matern von Marschall: CDU; Wahlkreis Freiburg i.B. (Baden-Württemberg).
  • Andrea Lindholz: CSU, Wahlkreis Aschaffenburg (Bayern).
  • Marian Wendt: CDU, Wahlkreis 151 Nordsachsen u.a. Torgau im Schloss Hartenfels (Sachsen).
  • Tankred Schipanski: CDU, Wahlkreis Landkreis Gotha und dem Ilm-Kreis (Thüringen).
  • Stephan Mayer: CSU, Rechtsanwalt, Wahlkreis Altötting (Bayern).
  • Christian Flisek: SPD, Obmann, Wahlkreis Passau (Bayern).
  • Burkhard Lischka: SPD, Wahlkreis 69 Magdeburg, Schönebeck, Calbe, Barby und Bördeland (Sachsen-Anhalt).
  • Susanne Mittag: SPD, Polizeibeamtin, Wahlkreis 028 Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land (Niedersachsen).
  • Diplom-Kaufmann Dr. Jens Zimmermann: SPD, Wahlkreis 187 Odenwald u.a. Darmstadt-Dieburg, Landkreis Offenbach (Hessen).
  • Martina Renner: DIE LINKE, Obfrau, Wahlkreis Gotha und Ilmenau (Thüringen; ist für eine Einladung von Edward Snowden nach Berlin).
  • Dr. André Hahn: DIE LINKE, Wahlkreis Sächsische Weiz, Osterzgebirge, Meißen (Sachsen; ist für eine Einladung von Edward Snowden nach Berlin).
  • Dr. Konstantin von Notz: Obmann, Rechtsanwalt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Wahlkreis 010 Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd (Schleswig-Holstein; ist für eine Einladung von Edward Snowden nach Berlin).
  • Hans-Christian Ströbele: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rechtsanwalt, Wahlkreis 083 Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost (Berlin; ist für eine Einladung von Edward Snowden nach Berlin).

Wikipedia umschreibt die Aufgaben des NSA- Untersuchungsausschuss wie folgt:

"Der NSA-Untersuchungsausschuss (offizielle Bezeichnung: Erster parlamentarischer Untersuchungsausschuss des 18. Bundestages) ist ein am 20. März 2014 vom Deutschen Bundestag im Auftrag aller Fraktionen eingesetzter Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre, der "[…] Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären" soll."

Der Skandal um die Nicht-Einladung von Edward Snowden nach Berlin ist ein solcher Skandal, dass man sagen könnte: Solche Volksvertreter darf man eigentlich nicht noch einmal ins Parlament wählen – also jene von SPD, CDU und CSU.

Wenigstens sind die Vertreter der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im NSA-Untersuchungsausschuss nach wie vor für eine Ladung von Edward Snowden.

So erklärte beispielsweise die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Martina Renner, angesichts des Mehrheitsbeschlusses des NSA-Untersuchungsausschuss, Edward Snowden nicht nach Berlin zur vom Bundesgerichtshof angeordneten Anhörung zu laden, in einem Presse-Statement am 1. Dezember 2016:

"Wir haben heute eine unverfrorene Zurschaustellung von Macht erlebt und sind noch dazu explizit darauf hingewiesen worden, dass wir dieses Verhalten hinter verschlossener Tür nicht im Einzelnen öffentlich kommentieren dürften… In der heutigen Beratungssitzung des NSA-Untersuchungsausschusses haben wir, die Obleute der Opposition, erneut beantragt, den BGH-Beschluss von letzter Woche umzusetzen und endlich über unseren Antrag von 2015 abzustimmen, die Bundesregierung aufzufordern, die Voraussetzung für die Aussage von Edward Snowden in Berlin zu schaffen. Die Koalition hat aber erneut die Vertagung beschlossen: Damit missachten die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU klar den Beschluss des Bundesgerichtshofs und die im Grundgesetz festgeschriebenen Minderheitenrechte im Parlament."

Die Rechtsbeschwerde der CDU / CSU und SPD gegen eine Anhörung von Edward Snowden in Berlin kommentierte die Abgeordnete der LINKEN zudem mit den Worten:

"Die von der Koalition angekündigte Beschwerde gegen den BGH-Beschluss kritisiere ich nicht: Es steht der Koalition frei, Rechtsmittel einzulegen. Qua Gesetz verhindert eine Beschwerde jedoch nicht die Abstimmung über unseren Antrag, die Voraussetzung für die Aussage von Edward Snowden in Berlin zu schaffen. Das Motiv allerdings ist offensichtlich: Es geht darum, die Aussage von Edward Snowden zu verzögern und die Bundesregierung zu schützen. Das heutige Verhalten ist eine armselige Selbstreduktion von Teilen des Parlaments auf einen Schutzwall der Regierung."

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