Krankheitskosten absetzen in der Steuererklärung

Wer krank ist und außergewöhnlich hohe Kosten hat, sollte daran denken: Solche Kosten können abgesetzt werden.

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Wer krank ist oder unter einer Behinderung leidet, darf Kosten ab einer bestimmten Grenze steuerlich geltend machen. Der Bundesgerichtshof prüft derzeit, diese Grenze.

Zumindest dürfen Kosten im Krankheitsfall steuerlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn diese eine bestimmte Grenze sprengen. Hierzu gehören Kosten durch Krankheiten, Behinderung oder Unterhaltszahlungen.

Generell lässt sich nicht sagen, wie hoch solche Sonderausgaben maximal sein müssen, um die darüber liegenden Kosten steuerlich geltend machen zu dürfen. Grund: Dies liegt am persönlichen Einkommen und der Steuerklasse.

Wichtig: Um in der Steuererklärung 2016 - die 2017 beim Finanzamt eingereicht wird - eine Chance auf steuerlich Rückzahlung zu haben, müssen die Rechnungen bezüglich Sonderausgaben durch Krankheit, Behinderung oder Unterhaltsbelastungen aufbewahrt werden.

Dazu gehören also zum Beispiel Rechnungen für Medikamente, neue Brillen oder Krankheits-Behandlungen die förderlich für den Genesungsprozess sind. Ebenso können Kuren dazu gehören.

Auch wenn derzeit pro Steuerzahler im Falle von Krankheitskosten noch eine Grenze gilt, so ist dennoch beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 33/13 momentan ein Verfahren anhängig, das prüft, ob eine solche Grenze überhaupt zulässig ist.

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