'Dümmliche Staatsanwältin' ist keine Schmähkritik sagt Bundesverfassungsgericht

Im Internet sind die Übergänge zwischen Kritik und möglicher Schmähkritik oft fließend.

pixabay.com / CC0 Public Domain
Karlsruhe setzt sehr hohe Hürden für eine Beleidigung, die auch eine Schmähkritik sein soll.

Vor allem Rechtsanwälte sind schnell dabei, bei Artikeln den Autoren und Blogs mit dem Totschlagargument „Schmähkritik“ Tausende Euro teure Abmahnungen zu schicken. Doch so einfach geht es nicht, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Vielmehr müsse unterschieden werden zwischen einfachen Beleidigungen – die nicht ganz so teuer sind – und Schmähkritik, die teurer werden kann.

In einem beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht vorliegenden Fall hatten die Richter nun einen Rechtsanwalt gestärkt, der eine Staatsanwältin zwar persönlich beleidigt hatte, aber, wie Karlsruhe nun urteilte, noch lange nicht einer Schmähkritik ausgesetzt habe.

So hatte der Anwalt eine Staatsanwältin nach einem Streit im Gespräch mit einem Journalisten mit den Worten beschimpft, sie sei "geisteskrank", "durchgeknallt", "widerwärtig, boshaft und dümmlich". Das Berliner Landgericht war zu dem Urteil gelangt, diese Bezeichnungen seien Schmähkritik und müssten deshalb besonders hart geahndet werden. Doch dem setzte nun Karlsruhe ein Stoppschild vor. So verneinte es im vorliegenden Fall die Schmähkritik.

Vielmehr habe der Anwalt lediglich von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht und habe die Staatsanwältin zwar derb beleidigt, nicht aber einer Schmähkritik ausgesetzt. Keinesfalls sei es dem Anwalt darum gegangen, die Staatsanwältin in ihrer Würde herunterzusetzen, sondern lediglich darum, ihr einen derben Spiegel vorzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, wonach die Anforderungen an eine Schmähkritik besonders hoch seien und auch Beleidigungen vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien, wenngleich dies vor Strafe nicht schütze.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan klagt derzeit gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen einer als Satire verkleideten Sendung, die Erdogan aber als Schmähkritik wertete. Böhmermann hatte in Fäkalsprache sich unter anderem über das Geschlechtsteil Erdogans vor einem Millionenpublik lustig gemacht. Dies sieht der türkische Präsident nicht mehr nur als beleidigend an, sondern als herabsetzend, eben als Schmähkritik.

Gefällt mir
1