Piratenpartei macht Front gegen Kfz-Kennzeichen-Scanning

Nach der neuen PKW-Maut-Regel sollen künftig sämtliche Kfz-Kennzeichen automatisch auf Autobahnen gescannt werden. So soll die Mauterhebung erleichtert werden.

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Ist das verfassungskonform? Jedes Auto wird mit seinem Kennzeichen an Autobahnen künftig gescannt.

Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde der Piratenpartei zum massenhaften Scannen von Kfz-Kennzeichen zur Kontrolle der Pkw-Maut erst einmal auf Halde gelegt und nahm sie formal nicht an.

Zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des Kfz-Kennzeichen-Scans sagte Patrick Breyer von der Piratenpartei, welche die Beschwerde eingereicht hatte: "Die Beschwerde wurde wohl nur deshalb nicht angenommen, weil das Gesetz noch auf Eis liegt".

Dennoch ist die Sache damit für die Piratenpartei nicht erledigt. So erklärte Breyer weiter: "Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben."

Das bedeutet: Sobald das Mautgesetz in Gänze vorliegt, könnte die Piratenpartei einen erneuten Anlauf einer Verfassungsbeschwerde unternehmen. Man halte den willkürlichen Massenscan von Autofahrern schlicht nach wie vor für verfassungswidrig. Hinzu komme, dass Kfz-Massenscanner eine sehr hohe Fehlerquote aufwiesen.

Von Seiten der Piratenpartei hieß es dazu: "Die Errichtung einer solchen Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub."

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