Ferienvermietungen in Berlin: 1261 Verfahren wegen "Zweckentfremdung" nur in Berlin Mitte

In Berlin gilt seit 1. Mai 2016 ein verschärftes Gesetz gegen Ferienwohnungen.

Bild: Forbes Magazin
So titelte 2013 das amerikanische Magazin Forbes über den Airbnb-Co-Gründer Brian Chesky. In Deutschland sind aber auch Wimdu oder fewo-direkt sehr erfolgreich mit Ferienwohnungen.

Aktuell, berichtet das MieterMagazin Berlin 5/2016, seien alleine in Berlin Mitte 1261 Verfahren gegen Vermieter anhängig. Die Rede ist von einer "Amtsermittlung wegen des Verdachts auf eine zweckfremde Nutzung". Unter den 1261 Verfahren betreffen in Berlin Mitte 938 Ferienwohnungen, 201 Wohnungen, die leer stehen (was dauerhaft in Berlin nicht zulässig ist) und 49 Wohnungen, die gewerblich ohne Genehmigung genutzt werden. 361 Personen oder Institutionen haben gegen den Mahnbescheid des Bezirksamts Mitte Widerspruch eingelegt. Zudem gibt es nach Angaben des MieterMagazin Berlin 70 Klagen.

Die Vermieter, so der Vorwurf, hätten ihre Wohnungen beispielsweise über Ferienwohnungsportale wie wimdu (Berlin), airbnb oder fewo-direkt angeboten und vermietet. Doch verstoße dieses möglicherweise gegen das Berliner Stadtstaatengesetz zur "Zweckentfremdung von Wohnraum". Nicht genehmigte Ferienwohnungen werden in Berlin als illegal eingestuft. Sie können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden. So lautet zumindest der Wille des Berliner Senats aus SPD und LINKEN.

Neben Berlin geht schon seit Anfang der 1970er Jahre die Hansestadt Hamburg gegen illegale Ferienwohnungen vor. Weniger restriktiv sehen das Thema Ferienwohnungs-Vermietungen die süddeutschen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, aber auch das größte deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen.

In hessischen Frankfurt am Main gibt es bislang kein offizielles Verbot, seine Wohnung an Feriengäste über Ferienportale zu vermieten, da das hessische Landesgesetz den Städten hier vorschreibt, eine liberale Politik zu verfolgen.

Allerdings wendet der Stadtrat von Frankfurt am Main das Baurecht an, um doch zu verhindern, dass private Wohnungen als Ferienwohnungen angeboten werden. So zitiert das MieterMagazin Berlin das Bauaufsichtsamt Frankfurt mit den Worten: "Ferienwohnungen sind in Frankfurt bauplanungsrechtlich grundsätzlich unzulässig".

Die Behauptung, man verstoße in Frankfurt bei einer dauerhaften Ferienvermietung gegen das Baurecht, scheint zwar arg an den Haaren herbeigezogen, gilt aber zunächst einmal rechtlich als bindend – zumindest solange, wie niemand dagegen vor dem höchsten deutschen oder europäischen Gericht geklagt hat.

Seit 2012 setzt die hessische Metropole, wie Berlin, Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein, welche nach Ferienwohnungen suchen. Seitdem habe man in der Bankenstadt 800 Ferienwohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt, heißt es.

In Berlin schnüffeln die Ordnungsamts-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Digitalkameras ausgerüstet vor Mehrfamilienhäusern, fotografieren teils die Klingelschilder ab. Durch einen Abgleich mit Anzeigen auf Ferienportalen wie Wimdu, airbnb oder fewo-direkt versuchen die Mitarbeiter herauszufinden, wer möglicherweise gegen das Berliner "Zweckentfremdungsgesetz von Wohnraum" verstößt.

Während neben fewo-direkt auch wimdu zu den wichtigsten deutschen Ferienwohnungsportalen gehört, gilt weltweit das US-Portal airbnb als führend. CEO ist Brian Chesky, der gemeinsam mit Joe Gebbia und Nathan Blecharczyk das Portal gegründet hat.

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