Neues Gesetz Shishas: Jugendliche dürfen erst ab 18 die Pfeifen rauchen

In unzähligen Shisha-Kneipen dürfte es bald traurige Gesicherter geben: Das Shisha-Rauchen für unter 18-jährige Jugendliche ist ab sofort verboten. Dies gilt auch für E-Shishas.

Beliebt, aber für Jugendliche und Kinder als Einstiegs-Droge nicht ungefährlich: Shishas.

Grund ist ein neues Gesetz, welches das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt hat. Bundesgesundheitsminister ist Hermann Gröhe (CDU), selbst Vater von vier Kindern.

Das Bundesgesundheitsministerin teilte mit, man sehe erhebliche gesundheitliche Risiken, wenn Kinder oder Jugendliche früh anfangen würden zu rauchen. Dies gelte auch für die immer beliebter werdenden Shishas oder E-Shishas.

Diese oft künstlerisch gestalteten Wasserpfeifen sind vor allem in arabischen Ländern wie Ägypten, Syrien, der Türkei, Algerien, Marokko oder in Tunesien weit verbreitet, erfreuen sich aber immer größerer Beliebtheit auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Neben dem Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren gilt auch ein Verkaufs- und Vertriebsverbot an diese Zielgruppe. Dies umschließt nikotinfreie E-Zigaretten oder E-Shishas. Betroffen von dem Verbot ist neben der stationären Gastronomie oder dem stationären Handel auch der Versandhandel über das Internet.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im deutschen Gesundheitsministerium, Caren Marks (SPD) sagte, wonach sie überzeugt sei, dass "auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas" der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schadeten. Dies gelte ebenso für den Fall, dass die elektronischen Zigaretten oder Wasserpfeifen nach Schokoladengeschmack oder Himbeergeschmack ausgerichtet seien.

Marks sagte, sie sehe vor allem die Gefahr, dass die Reizschwelle, normale Zigaretten zu nehmen, auch durch E-Rauchprodukte erheblich gesenkt würde. Viele Drogen - wie das extrem gefährliche Methamphetamin "Crystal Meth" - werden geraucht und zwar in kleinen Glas-Pfeifen.

E-Zigaretten oder E-Shishas basieren darauf, dass man Flüssigkeiten elektronisch angeheizt verdampft konsumiert. Aromastoffe verliehen dabei häufig den Anschein von "Gemütlichkeit" oder "Entspannung".

Caren Marks erklärte deshalb weiter: "Es ist notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche schließen wir eine Regelungslücke."

Eine E-Shisha "LOUNGE Dubai Black XXL Elektrisch" kostet zusammen mit 3 Flaschen Liquid laut billiger.de beispielsweise auf rakuten.de rund 70 Euro.

Ebenfalls über billiger.de findet sich die "E-SHISHA WASSERMELONE" auf dem Shop ezigs.de. Dort wiederum steht dazu geschrieben:

"Die e-Shisha Wassermelone schmeckt super saftig und sonnig süß nach Sommer! Wer den köstlichen Geschmack auf den Lippen hat, wird sich sofort an die letzte Melone erinnern, die er gegessen hat. Kaum ein Obst steht so als Sinnbild für sommerlich heiße Tage und kühlen Fruchtgenuss. Die e-Shisha Wassermelone fängt dieses sunny Feeling für Dich ein und bringt es Dir – notfalls auch mitten im kalten Winter. Probier am besten gleich mal aus, wie Dich die mega leckere Wassermelone e-Shisha an einen tropisch heißen Tag mit fresher Sommerbrise an den Pool katapultiert!"


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