Ausweis? Kritik an Schleswig Holsteinische Zeitung mit shz.de wegen Klarnamenspflicht

Rund um den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag und sein Onlineportal shz.de ist ein Streit entbrannt, berichtet heise-online unter Berufung auf einen Artikel der linksalternativen taz. Zum Zeitungsverlag gehören unter anderem die Flensburger Nachrichten oder die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung.

Bild: Screenshot shz.de
Der Schleswig Holsteinische Zeitungsverlag publiziert zahlreiche Tageszeitungen und regionale kostenlose Anzeigenzeitungen, beziehungsweise Regionale Wochenzeitungen.

Entsprechend des heise-Berichts kritisiere Marit Hansen, Schleswig Holsteinische Datenschutzbeauftragte und damit Chefin des "Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein", die neue Klarnamenspflicht des Zeitungsportals shz.de.

Während die "sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG" sich damit verteidigt, sie wolle mit ihrer neuen Klarnamenspflicht für Kommentarschreiber entsprechend des Eintrags im Personalausweis gegen Trolle und Hasskommentar-Schreiber auf shz.de vorgehen, soll nach dem Bericht von heise Marit Hansen dem widersprochen haben.

Schon heute, soll sie gesagt haben, hätten Onlineportalbetreiber zahlreiche Möglichkeiten Kommentare, welche andere beleidigten oder gegen andere hetzten, offline zu nehmen. Beispielsweise gibt es bei zahlreichen Portalen die Funktion, Kommentare vor der Veröffentlichung erst gegenzulesen oder nach Meldungen von Nutzern nachträglich noch einmal zu überprüfen.

Marit Hansen, so scheint es, könnte in der neuen Klarnamenspflicht für Kommentarschreiber auf shz.de sogar einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sehen. Jedenfalls berufen sich sowohl der Schleswig Holsteinische Zeitungsverlag als auch die oberste Datenschützerin Schleswig-Holsteins auf das Telemediengesetz. Allerdings interpretieren beide den Inhalt unterschiedlich. Jedenfalls heißt es im deutschen Telemediengesetz:

"Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist."

Während es bei heise unter Bezug auf die taz lautet, wonach Marit Hansen es technisch sowohl möglich als auch zumutbar halte, Kommentare unter Pseudonyme und damit unter Datenschutz zuzulassen, scheinen die verantwortlichen Redakteure des Kommentarbereichs von shz.de dies anders zu sehen: Eine Klarnamenspflicht sei am effektivsten gegen Pöbeleien, Beleidigungen oder Hetze.

Angeblich soll beim shz sogar eine Ausweispflicht im Gespräch sein. So soll der Verlag in einer Stellungnahmen gesagt haben, wonach man sich im Falle von "Trollen, Pöbeleien, Hetze und Beleidigungen" einen Identitätsnachweis vorbehalte, um angemeldeten Namen zu verifizieren, schreibt heise. Komme der Nutzer dem Ersuchen um Offenlegung der Identität nicht nach, könne das Nutzerkonto gesperrt werden. Dabei berufe sich, schreibt heise, die shz ebenfalls auf § 13 (6) des Telemediengesetzes.

Die Schleswig Holsteinische Zeitung schreibt in ihrem Onlineauftritt shz.de zur neuen Klarnamenspflicht für Kommentarschreiber:

"Bei der Anmeldung herrscht Klarnamenpflicht. Das heißt, User müssen sich mit ihrem richtigen Vor- und Zunamen identifizieren, der auch bei ihren Beiträgen auftaucht. Die Redaktion behält sich vor, einen Nachweis einzufordern. Erfolgt dies nicht innerhalb einer gesetzten Frist, erfolgt die Löschung des Nutzerprofils. Eine anonyme oder pseudonyme Nutzung können wir nicht mehr zulassen, um eine Kontrolle von Kommentaren zu ermöglichen. Wir bitten um Verständnis dafür, aber eine anonyme oder pseudonyme Nutzung ist uns nicht mehr zumutbar."

Allerdings scheint es so oder so nicht so einfach sein, unter shz.de einen Kommentar zu hinterlassen. Beim aktuellen Artikel „Berlin will Beziehungen zu Iran noch nicht normalisieren“ lasen wir am 16. Februar beispielsweise folgenden Satz: „Die Kommentare wurden für diesen Artikel deaktiviert“. Eigentlich stand aber unter dem Artikel zudem, dass es einen Kommentar gebe.

Bezüglich der von shz.de eingeforderten Ausweispflicht soll die Datenschutzbeauftragte von Schleswig Holstein, die Informatikerin Marit Hansen, zudem gesagt habe, wonach dieses ein nicht akzeptabler Eingriff in das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung sei, weshalb der SHZ keinen Identitätsnachweis verlangen dürfe.

Angeblich, heißt es bei heise weiter, wolle der Verlag nun seine neuen und in der Internetwelt absolut ungewöhnlichen umstrittenen Richtlinien juristisch überprüfen lassen.

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