Urteil Apple Stores: Mitarbeiter müssen Taschen und Geldbörsen durchsuchen lassen

Mit einer Sammelklage - einer sogenannten Class-Action - wollten sich Apple Store-Mitarbeiter im US-Bundesstaat Kalifornien dagegen wehren, dass Apple die private Handtaschen, Rucksäcke oder Geldbörsen nach möglicherweise gestohlenen Produkten oder Unterlagen durchwühlt.

Bild: nt
Neben Apple-Stores gibt es weltweit immer mehr sogenannte i-zone Stores von Apple. Hier ein solcher Shop in einem Shopping-Center bei Punta Cana in der Dominikanischen Republik.

Doch jetzt entschied ein Gericht: Die Untersuchungen seien im unmittelbaren Anschluss an die reguläre Arbeitszeit, also zu Dienstschluss, legal. Neben dem Fakt, dass es den klagenden Apple Store-Mitarbeitern nicht passte, dass sie ihre privatesten Taschen von Apple-Aufsichtspersonal durchleuchten lassen müssen, ging es in der Gerichtsverhandlung darum, zu welchem Zeitpunkt solche Durchsuchungen stattfinden dürfen.

Während Apple vorm zuständigen Richter William Alsup vom "U.S. District Court for the Northern District of California", die Meinung vertrat, dies dürfte unmittelbar nach der Arbeitszeit, also zum Dienstschluss geschehen, sahen die klagenden Mitarbeiter dies anders. Apple, so ihre Überzeugung, müsse die Taschendurchsuchungen - wenn man das denn schon für notwendig erachte - noch während der Arbeitszeit vornehmen, also in einem extra Zeitfenster kurz vor Dienstschluss. Wobei, so die klagenden Mitarbeiter, man die Taschendurchsuchungen sowieso für illegal halte.

Das kalifornische Gericht sagte, die Zeitersparnis nach Dienstschluss sei am einfachsten damit erreicht, dass Apple Store-Mitarbeiter weder private Rucksäcke oder Handtaschen mitbrächten, noch Apple-Produkte. Als Argument führte Richter Williams an, dass man der Apple Inc. die Möglichkeit geben müsse, zu verhindern, dass Mitarbeiter sich in den Apple-Stores bedienten und Produkte oder Unterlagen einfach entwendeten.

Apple Mitarbeiter prüfen Revision

Bereits seit 2013 setzten sich kalifornische Gerichte mit der Frage auseinander, ob denn nun Apple private Taschen von Mitarbeitern in den Apple-Geschäften durchsuchen dürfe oder nicht - und zwar verdachtsunabhängig. Die klagenden Mitarbeiter hatten sich neben diversen lokalen Arbeitsschutzgesetzten auf das Bundesgesetz für Arbeitnehmer, dem sogenannten in den USA geltenden "Fair Labor Standards Act" berufen.

Nach Angaben von Apple arbeiten oder arbeiteten seit 2009 angeblich in 52 Apple-Stores 12.400 Mitarbeiter - sowohl ganztags wie in Teilzeit. Ob sich diese Angabe lediglich auf Kalifornien oder die gesamten USA bezieht, ist nicht klar. Nicht klar ist auch, wie viele Mitarbeiter aktuell von den Taschen-Durchsuchungen betroffen sind.

Nun möchten die Apple-Mitarbeiterinnen und Apple-Mitarbeiter prüfen, ob sie gegen das aktuelle Gerichtsurteil Berufung einlegen möchten.

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