EU Britische ICO-Behörde weist Google an, 9 Links zu entfernen wegen Recht auf Vergessen

In Großbritannien hat jetzt das "Information Commissioner’s Office" (ICO) Google angewiesen neun Links zu entfernen, die Inhalte prominent in der Google-Suchmaschine anzeigten, welche schon älter als zehn Jahre waren. Das ICO machte das Recht auf Vergessen, also das von der EU vor knapp eineinhalb Jahren festgelegte Right to be forgotten geltend.

BILD: pixabay.com / geralt
Google muss auch Verweise auf Nachrichtenagenturen entfernen.

Konkret ging es in den von in der Google-Suchmaschine prominenter dargestellten und verlinkten neun Artikeln um zehn Jahre alte Berichte bezüglich den Details einer "geringfügigen Straftat“. Das führte nun der ICO aus und fügte hinzu: Das Individuum, welches in den Fall verwickelt war, habe auf jeden Fall nach zehn Jahren ein Recht auf Vergessen.

Das britische ICO erklärte zudem, wonach der Technologie-Gigant Google sich geweigert habe, die betroffenen neun Links in der Suchmaschine zu entfernen. Konkret war es wohl um neun mehr oder weniger identische Artikel-Verlinkungen auf Webseiten gegangen, deren Ursprung eine Meldung einer Nachrichtenagentur war. Das IOC sagte, die von Google zehn Jahre lang eingeblendeten Online-Artikelverweise stellten einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze dar. ICO Deputy Commissioner David Smith begründete seine Anweisung an Google mit den folgenden Worten:

"Lassen Sie uns klar sein. Wir verstehen, dass Links, die entfernt werden auf Grund einer Entscheidung dieser ICO-Gerichtsstelle etwas ist, worüber Tageszeitungen schreiben möchten. Und wir verstehen, dass die Menschen solche Dinge, Gerichtsentscheide bezüglich Individuen, in Suchmaschinen wie Google finden wollen. Das heißt aber nicht, dass solche Dinge veröffentlich und auffindbar sind über den original Namen des Betroffenen."

Google ist verpflichtet, rufschädigende oder private Personen betreffende Inhalte in der Internetsuchmaschine Google nicht per Verlinkung weiterhin einzublenden, wenn der Betroffene ein Recht auf Vergessen geltend macht und dieses begründen kann. In aller Regel betrifft dies aber nur Inhalte, die älterer Natur sind. Noch keine Klarheit besteht darüber, was als veraltet gilt.

Ebenso besteht nach wie vor Uneinigkeit, ob das in der Europäischen Union geltende Recht auf Vergessen nicht weiter ausgeweitet werden muss. Denn auch für Unternehmen ist es mittelfristig existenzgefährdend, wenn beispielsweise auch drei Jahre nach einer staatsanwaltlichen Razzia oder einem Gerichtsurteil Artikel zu solchen Dingen immer noch prominent auf den vordersten Seiten von Google eingeblendet werden. Problematisch ist dies vor allem deshalb, da sich innerhalb von drei Jahren meist auch staatsanwaltliche Vorwürfe erledigen - zum Beispiel auf Grund einer gerichtlichen Verfügung - und ein Unternehmen sich entsprechend ändert. Werden aber in Google jahrelang die gleichen Vorwürfe prominent eingeblendet, hat das Unternehmen faktisch keine Chance auf Rehabilitation, was im deutschen Zivilrecht, aber auch Strafrecht, ein grundlegendes Recht ist - auch für Unternehmen oder Unternehmer.

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