Internet: Warum Versicherungsportale wie check24 Makler sind und eine Klage des BVK Unsinn wäre

Kommentar - Der Versicherungsbote berichtete am Dienstag von einer Klage, die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check24 vor Gericht einreichen will. Streitpunkt ist die Dokumentationspflicht, die nach Ansicht des BVK von Check24 nicht korrekt bei Neuabschlüssen von Versicherungen erfüllt wird.

Umstrittener Schlagabtausch zwischen dem BVK und Versicherungsvermittlungs-Portalen.

Zudem zitiert der Versicherungsbote Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Worten, Versicherungs-Vergleichsportale wie check24 würden zu wenig deutlich machen, dass sie letztlich ein Vermittlungsportal für Versicherungen seien, wo entsprechend bei erfolgreicher Vermittlung einer Versicherung an einen Kunden das Portal eine Provision erhalte.

Gerüchteweise verlangt check24 beispielsweise beim erfolgreichen Abschluss einer Kfz-Versicherung von der Versicherung circa 6 bis 11% Provision pro Police.

In einer Presseverlautbarung schrieb der BVK jedenfalls am 14. Juni 2015: "Internetportal soll gleiche Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mahnt das Internetvergleichsportal check24 ab. Der BVK sieht sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler. In der Praxis werden diese gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht ausreichend erfüllt. 'Die Abmahnung ist somit ein konsequenter Schritt des BVK, seinem gerade erst von der Jahreshauptversammlung in Rostock verabschiedeten Leitantrag und seinem veröffentlichten Positionspapier zu Vergleichsportalen umgehend Taten folgen zu lassen', betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. Mit der Abmahnung wurde der Rechtsanwalt Prof. Dr. Nordemann von der Kanzlei Boehmert & Boehmert in Berlin beauftragt."

Nicht klar ist, ob der Verband das Gutachten bei Prof. Hans-Peter Schwintowski auch in Auftrag gegeben hat und entsprechend bezahlt hat. Üblich ist, dass ein Gutachten von einer interessierten Seite in Auftrag gegeben wird und zwar gegen Bezahlung eines Honorars. Nun muss man wissen: Natürlich sind Versicherungsvergleichsportale wie check24 oder ähnliche bekannte Versicherungsportale absolut im Sinne des Verbrauchers. Sie ermöglichen einen wesentlichen unabhängigeren Versicherungs-Vergleich als es die stationären Personen-Makler jemals machten.

Sind Versicherungsvertreter an der Türe wirklich transparenter?

Warum hat denn vor Jahren niemand aufgeschrien und mit Klage gedroht, als zum Beispiel der "unabhängige Finanzdienstleister" MLP gerne seine letztlich eigene Lebensversicherung, die Heidelberger Leben, vermittelte. Erst nach Jahren weitete MLP sein äußerst beschränktes Versicherungs-Programm deutlich aus – und zwar vor allem, nachdem immer mehr Versicherungsportale im Internet den Verbrauchern zeigten, wie breit das Spektrum an Versicherungen sein kann.

Dass nicht auszuschließen ist, dass diverse Versicherungsportale möglicherweise die Versicherungen besser ranken, welche eine höhere Provision an das Portal bezahlen – dieses Problem ist so alt wie es Versicherungen gibt. Auch ein Versicherungsvertreter an der Türe hat bis heute natürlich eher das Eigeninteresse, solche Versicherungen an den Mann oder die Frau zu bringen, für welche er die höchste Provision einstreichen kann, als jene, die seine Vermittlungsleistung kaum vergüten.

Wo also ist das Problem des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)? Schauen wir uns einmal diesen Verband an: "Er ist natürlich die Interessensvertretung von Versicherungskaufleuten, also letztlich auch von Versicherungsmaklern", sagt ein Fachmann. Auf der Homepage des Verbandes BVK (nicht zu verwechseln mit dem Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften) lesen wir:

"Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute. Er fördert seine Mitglieder und nimmt ihre beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange wahr.

Zu unseren Aufgaben gehört,

die Öffentlichkeit mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Berufsstandes der selbständigen Versicherungs- u. Bausparkaufleute vertraut zu machen,

Behörden, Körperschaften, Parteien, Verbände, Vertretervereinigungen und Presse in berufsständischen Fragen zu informieren,

Auskünfte und Gutachten zu erteilen, unsere Mitglieder in Berufsangelegenheiten zu beraten,

sie bei Anträgen oder Beschwerden zu unterstützen,

ihnen aktive Rechtshilfe zu gewähren, die Berufsbildungsarbeit zu fördern und

das fachliche Wissen der Mitglieder zu vertiefen,

den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten,

den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und

die Interessen des Berufsstandes international und in der Europäischen Union zu vertreten."

Weiter schreibt der Verband in der Rubrik, wer Mitglied werden könne:

"Mitglied im BVK kann jeder werden, der als Versicherungsvermittler im Vermittlerregister eingetragen oder berechtigt ist, Finanzdienstleistungen oder Bausparverträge zu vermitteln, die Berufsregeln des Verbandes anerkennt und seine Leitlinien achtet. Das sind Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten und Makler. Seit Gründung des ‚Gemeinsamen Hauses‘ haben außerdem mehr als 50 Vertretervereinigungen die Organmitgliedschaft im BVK erworben."

Auch Mitglieder des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) leben von der Versicherungsvermittlung

Das heißt aber letztlich nichts anderes, als dass es dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vor allem um die Interessen seiner eigenen Mitglieder geht, die eben selber auch scheinbar Makler oder sonstige Versicherungsvertreter sind. Das heißt: Der BVK tummelt sich in Aufgabengebieten, welche sich auch Versicherungsportale wie check24 gesetzt haben.

Zudem ist zu den Vorwürfen der mangelnden Transparenz in Bezug auf eine Vermittlungsdienstleistung zu sagen: Bis heute drucksen Versicherungsvertreter gerne herum, wenn es darum geht, dem Verbraucher aktiv mitzuteilen, wie hoch seine oder ihre Provision für den erfolgreichen Vermittlungsabschluss ist. Dass Versicherungsvertreter an der Haustüre transparenter sein sollen oder gar umfangreicher aufklären, als ein Hotline-Mitarbeiter eines Versicherungsportals am Telefon oder per Mail ist ein Gerücht.

Unsere Erfahrung zeigte bislang: Auch Versicherungsportale machen häufig einen vorzüglichen Beratungs-Job, wenn man denn als Verbraucher überhaupt noch eine Frage zur Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung oder Rechtsschutzversicherung hat. Denn die Policen sind auf den Versicherungsportalen sehr detailliert beschrieben, so dass in wahrscheinlich 99 Prozent der Fälle eine eingehende persönliche Beratung auch vom Verbraucher gar nicht mehr gewünscht ist (Ausnahme: Altersvorsorge-Produkte, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen).

Man könnte sogar sagen, dass viele Verbraucher gar keine umfangreiche Beratung von einem persönlichen Versicherungsvermittler oder Versicherungs-Makler wünschen. Grund: Versicherungsvertreter an der Haustüre verwirren Verbraucher häufig mehr, als dass sie helfen. Sie tun dies nicht selten durch ein exzessives Zuquatschen, untermalt durch schnell hingekritzelte Grafiken und Charts, die jeder Versicherungsvertreter wie aus dem FF hinzaubern kann. Die Schulung in der Versicherung lässt grüßen.

Natürlich sind Versicherungsvermittlungsportale auch Makler

Fakt ist außerdem: Natürlich hat jedes Versicherungsportal, mindestens einer der dort beschäftigten Geschäftsführer, eine Bescheinigung dass er oder sie als Versicherungsmakler tätig sein darf.

Deshalb sollte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sehr genau überlegen, welches Fass er mit einer möglichen Klage gegen Check24 öffnet, wenn er droht, nun Klage wegen angeblichen Verstößen gegen diese oder jene Regelung vor Gericht einreichen zu müssen.

Das Eis, auf dem auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) geht, ist dünn. Es könnte durch die mediale Begleitmusik eines solchen Gerichtsverfahrens sehr leicht Millionen Verbraucher aufschrecken, die vielleicht auch von Versicherungmaklern beraten wurden, die eine Nähe zum BVK aufweisen, und dann feststellen könnten, dass die viel beschworene angeblich ausreichende individuelle Leistungs- und Bedarfsanalyse vielleicht doch nicht so idealistisch vorliegt oder vielleicht sogar gar nicht vorliegt. Was dann? Will der BVK dann gegen eigene Mitglieder klagen?

Uns sind sogar Fälle bekannt, wo Versicherungsmakler großer "Finanzdienstleister" den Verbrauchern umfangreiche Verzichtsbögen vorlegten, in denen der Verbraucher unterschreiben sollte dafür, dass er auf eine umfangreiche schriftliche individuelle Leistungs- und Bedarfsanalyse verzichte.

Jedenfalls hat nun Check24 – wohl auch stellvertretend im Sinne vieler anderer Versicherungsvermittlungs-Portale in Deutschland – die Vorwürfe mangelnde individuelle Leistungs- und Bedarfsanalysen aufzuweisen, zurückgewiesen. Dies gilt auch Vorwürfen, man mache zu wenig deutlich, ein Versicherungsvermittlungsportal zu sein, das von Provisionen lebt. Das Portal, das umfangreich Fernsehwerbung macht und Büros in München und Leipzig unterhält sagte, man halte sich auch im Versicherungsgeschäft sehr wohl an die bestehenden Gesetze.

Dass es auch bei den Versicherungen mit der Transparenz nicht immer zum Besten stand, das belegt beispielsweise ein Text des vom BVK genannten Gutachters Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (68). Der Versicherungsfachmann schrieb 2005 in einem Text unter der Überschrift "Alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Abschlusskosten in der Lebensversicherung":

"In Deutschland werden bei Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrages – mit Ausnahme der Riester-Rente – in der Regel einmalige Abschlussprovisionen gezahlt. Dabei wird nicht zwischen gebundenen Vermittlern und Maklern unterschieden. Manche Gesellschaften bieten neben einer verringerten einmaligen Abschlussprovision eine laufende Bestandsprovision an. In den Versicherungsbedingungen wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine Abschlussprovision zahlt. Seit den Urteilen des BGH vom 9. Mai 2001 wird er außerdem darauf hingewiesen, dass er bei vorzeitiger Kündigung seines Vertrages große Nachteile erleiden kann - insbesondere in den ersten drei Jahren kann der Rückkaufswert null betragen."

Warum deshalb heute, wie der Versicherungsbote schreibt, "auch der Rechtswissenschaftler und Versicherungsexperte Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski… in der unklaren Statusangabe (Red.-Anmerkung: von Versicherungsportalen) einen Gesetzesverstoß" sehen könnte und Schwintowski darüber hinaus moniere, dass umfassenden Beratungsdokumentationen (Red.-Anmerkung: bei Onlineportalen) fehlten, ist unklar.

Denn dann hätte man sicherlich auch schon 2005 kritisieren müssen, dass ein Hinweis in den oft klein gedruckten Versicherungsbedingungen bezüglich der indirekt vom Verbraucher zu leistenden Provision an den Versicherungsvertreter sicherlich bezüglich der Transparenz gegenüber den Verbrauchern ebenfalls fragwürdig ist.

Am Ende könnte nur einer gewinnen: Google Compare

Warum check24, wie derzeit einige aus der Maklerszene gerne behaupten, angeblich gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen solle, aber die Reihe an Versicherungsvertretern, die in Jahrzehnten Millionen Deutschen oftmals völlig irrwitzig teure und relativ nutzlose Versicherungen andrehten, besser dastehen sollen als Onlineportale, ist eine absurde Randnotiz in dem derzeit zu beobachtenden Schlagabtausch zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsportalen.

Am Ende könnten bei der Auseinandersetzung alle Streitparteien verlieren. Im Internet würde dann wieder vor allem einer gewinnen: Die Google Inc. Sie baut schon heute von Irland aus ihr Google Compare, ihr Vermittlungsportal auf Provisionsbasis der Vermittelten, weiter aus. Denn das Ziel von Google Compare ist klar: Google will selber der größte Versicherungs- und Finanzvermittler weltweit werden. In diesem Spiel sind dann auch deutsche Verbraucherschützer oder Makler-Verbände nur eine kleine zu vernachlässigende Größe. Dies gilt dann natürlich ebenso für die in Deutschland ansässigen Versicherungsprotale.

Den Reibach wird dann so oder so nur Google machen. Steuern bezahlt Google Compare dann aber nicht hier groß, sondern in den USA – der einzigen Weltmacht im Internet und der digitalen Welt. In der Zwischenzeit können sich dann deutsche Versicherungen, Versicherungsportale, Versicherungs-Verbände und angebliche Verbraucherverbände (die auch von Verbraucherberatung auf Gebühr sowie Millionen staatlicher Subventionen leben) weiter gegenseitig mit Gerichtsprozessen überziehen und an die Wand fahren.

Das Mitglied der Geschäftsführung einer großen Versicherung sagte trotz der Diskussionen rund um die Google-Macht zu netz-trends: "Wir haben einfach ein Problem damit, dass Portale wie Check24 im Versicherungsbereich zu viel Marktmacht besitzen." Check24 würde mittlerweile auch "aberwitzig hohe Beträge für eine einzige Google Adwords-Anzeige" bezahlen. All das sei für den Gesamtwettbewerb nicht mehr gesund.

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