Elektronische Gesundheitskarte: Auschwitz Selektionsrampe?

Doch sind Datenschützer, aber auch Patienten-Hilfen, wie die deutsche AIDS Hilfe, auch Krebs-Verbände, alles andere als angetan von dem Gedanken: Künftig weiß in Altötting, in Neuss oder München der Zahnarzt x, wer HIV hat oder sich wegen Syphilis hat behandeln lassen. Auch weiß der unbekannte Betriebsarzt bei einem Einstellungs-Test sofort, welcher Mann bereits einen Herzinfarkt hatte oder Krebs oder welche Frau bereits ein Kind abtreiben ließ oder ein Kind verloren hat:

Die Karte kommt mit einem harmlosen Namen daher: "Elektronische Gesundheitskarte". Doch diese Karte, die seit 1. Januar 2015 für jeden Pflicht ist, hat es in sich: Zwar behauptet derzeit die deutsche Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, wonach Angaben zu Vorerkrankungen oder ärztlichen Eingriffen, wie HIV, Krebs, Syphilis, Frauen mit einem verlorenen Kind oder anderen auch beruflich eher heiklen Daten, freiwillig auf der Karte angegeben werden könnten.

Ein Stuttgarter Psychologe sagt deshalb zur neuen Gesundheitskarte der Bundesregierung: "Das ist die Selektionsrampe nach dem Vorbild von Auschwitz, zur Selektierung von Menschen auf allen Ebenen, die in der Gesellschaft künftig weiterhin aktiv bleiben können und welche beispielsweise beruflich auf Grund von Krankheiten oder medizinischen Eingriffen im Aus landen."

Die Anmerkung des Psychologen beruht auf der geschichtlichen Erfahrung im Dritten Deutschen Reich: Die Nationalsozialisten hatten Behinderte und Kranke zentral staatlich erfasst und dann aussortiert, um eine reine angeblich "arische Rasse" zu schaffen. Hierfür mussten sich ab 1933 alle Deutschen bei Ärzten für eingehende Untersuchungen einfinden. Tausende Kranke und Behinderte galten als volkswirtschaftlich nicht wertvoll und kamen in das in Polen von den Deutschen betriebene Vernichtungslager Auschwitz.

Die digitale angebliche "Gesundheitskarte" (man könnte auch schreiben: Kranken-Zentralregister) eignet sich für eine zentrale Speicherung aller Krankheiten, die ein Mensch jemals in seinem Leben hatte oder hat mit allen für heiklen Nachteilen im Beruf, bei Versicherungen.

Hinzu kommt: Auch wenn Ärzte und Arzthelferinnen gerne behaupten, sie würden niemals irgendwelche Vorerkrankungen weiter erzählen, so ist doch auch bekannt: Niemand möchte, dass bestimmte Erkrankungen oder medizinische Eingriffe wie Krebs, HIV, Syphilis, Herzinfarkte oder ein verlorenes Kind ohne ausdrückliche persönliche Einwilligung beim Zahnarzt oder Betriebsarzt in Altötting, Flensburg, Hattenhofen oder Freiburg i.B. bekannt werden.

Und das mit gutem Grund: Man möchte nicht, dass jeder Arzt alles weiß und auch nicht jeder Arzt muss alles über einen bezüglich persönlicher vorheriger Krankheitsdaten oder medizinischer Eingriffe wissen.

Auch ist verständlich, warum ein Kandidat, der einen Managerposten in einem großen Unternehmen möchte und aus gutem Grund auch dem Betriebsarzt nicht erzählte, dass er mit 35 bereits einen Herzinfarkt hatte. Das gleiche gilt für eine Frau, die bereits ein Kind verloren hat und sich um eine Festanstellung in einem Unternehmen bewirbt – obwohl sie möglicherweise im nächsten Jahr wieder ein Kind haben möchte.

HNO-Arzt wusste bereits, dass ein 25-Jähriger HIV hat, ohne dass dieser es ihm gesagt hatte

Nun sagt die deutsche Bundesregierung, man würde ja derzeit noch die Angaben zur Gesundheitsakte auf freiwilliger Basis anbieten. Schmackhaft machen möchten SPD und CDU/CSU das damit, dass man damit helfe, die Gesundheitsversorgung zu verbessern - insbesondere im Notfall. Doch seit Jahrzehnten gibt es bereits nicht-digitale Notfallausweise für Ärzte, die man im Portmaine mit sich tragen kann und zwar datensicher und auf freiwilliger Herausgabe an den Arzt.

Als weiteres Argument führen SPD, CDU und CSU an, man würde Gesundheits- und Krankendaten nur verschlüsselt und nicht über das öffentliche Internet verschicken, was Hackerangriffe unmöglich machen würde.

Doch was ist schon sicher, in Zeiten, wo wir wissen, dass selbst das Handy der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von den Amerikanern gehackt worden ist und dass sich selbst ein weltweit tätiger Technik-Konzern wie Sony nicht imstande sah, die Daten von Tausenden seiner Kunden - darunter sind unzählige Prominente - vor einem Hackerangriff zu sichern?

Wir alle wissen: Digitale Daten sind grundsätzlich nicht sicher. Hacker können faktisch in alle Computersysteme der Welt, die Daten klauen, verkaufen oder einfach ins Internet stellen.

Wie umfangreich Ärzte mittlerweile informiert sind, wer welche Medikamente nimmt, schildert ein 25-Jähriger HIV-Infizierter Jura-Student aus Tübingen: "Ich bin kürzlich zu meinem HNO-Arzt gegangen und er fragte mich einfach auf den Kopf zu, ob ich noch irgendwelche Fragen zu meinem HIV-Medikament habe. Ich fragte ihn, woher er das wisse. Da zuckte der Arzt nur mit den Achseln und antwortete nicht. Ich war stinksauer. Er muss es wohl über die digitale Gesundheitskarte ausgelesen habe, obwohl ich niemals meine Zustimmung zur Abspeicherung meiner Medikamente oder sonstigen Krankheitsdaten gegeben habe - gegenüber keinem einzigen Arzt."

Das zeigt: bereits heute speichern Ärzte ohne Zustimmung Medikamente und Krankheiten für jeden anderen Arzt lesbar auf Gesundheitskarten ab - auch ohne Patiente-Zustimmung.

Ärzte speichern bereits fleißig Krankheiten und Medikamente auch ohne Zustimmung auf der Gesundheitskarte ab

Fakt ist: Zum 1. Januar 2014 wird für alle Krankenversicherten - egal ob gesetzlich oder privat - die elektronische Gesundheitskarte Pflicht. Zwar heißt es offiziell, der Patient könne einer Abspeicherung persönlicher Krankheiten oder von Medikamenten auf der Gesundheitskarte widersprechen, doch zeigt unser Beispiel, dass Ärzte bereits fleißig dabei sind, Daten heimlich und ohne Patienten-Einwilligung abzuspeichern.

Doch dürfte es nur wenige Jahre dauern, bis die deutsche Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU versuchen wird, die Bürgerrechte auch im Bereich der informellen Selbstbestimmung rund um eigene Krankheiten oder medizinische Eingriffe Stück für Stück abzuschaffen - immer mit dem verführerischen Rattenfänger-Argument, man trage damit zur Effizienzsteigerung des Gesundheitswesens bei.

Nicht klar ist bislang, ob man derzeit aktiv einer Datensammelei von Ärzten auf der Gesundheitskarte widersprechen muss oder ob Ärzte, Krankenkassen und auch Apotheken fragen müssen, ob der Betroffene einem Eintrag zustimmt. Dabei wäre allein letzteres auch nach dem Grundgesetz zulässige Variante.

Hier geben wir die offizielle Mitteilung des deutschen Bundesgesundheitsministers zur Digital elektronische Gesundheitskarte wider

"Allgemeiner Hinweis: Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen.

Warum hat die elektronische Gesundheitskarte die Krankenversichertenkarte abgelöst?

Was ändert sich beim Arztbesuch?

Was kann die neue Gesundheitskarte?

Welche Wahl haben Versicherte bei den medizinischen Anwendungen?

Wie sicher sind meine Daten?

Warum hat die elektronische Gesundheitskarte die Krankenversichertenkarte abgelöst?

Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt heute immer mehr davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt über alle notwendigen Informationen für die medizinische Versorgung seines Patienten verfügt. Mit der elektronischen Gesundheitskarte und einem sicheren, vom Internet getrennten elektronischen Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) können Gesundheitsdaten, die für die Behandlung benötigt werden, in Zukunft sicher und schnell elektronisch zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt der Patient wünscht dies. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, die Rolle der Patienten zu stärken und Kosten zu senken.

Inzwischen haben fast alle Versicherten ihre persönliche elektronische Gesundheitskarte erhalten. Jeder, der eine elektronische Gesundheitskarte erhalten hat, muss sie als Berechtigungsnachweis beim Arztbesuch vorlegen. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen beim Arzt und beim Zahnarzt.

Was ändert sich beim Arztbesuch?

Für die Patientinnen und Patienten ändert sich beim Arztbesuch zunächst nichts. Die Erfahrungen zeigen, dass die elektronische Gesundheitskarte genauso problemlos eingelesen wird wie die Krankenversichertenkarte. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind mit modernen Kartenlesegeräten ausgestattet, die von den Krankenkassen finanziert wurden.


Was kann die neue Gesundheitskarte?

Die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte werden schrittweise eingeführt. Zunächst sind administrative Daten der Versicherten, z. B. Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die elektronische Gesundheitskarte enthält ein Lichtbild. Ausnahmen gibt es lediglich für Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie z.B. immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten. Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Neu im Vergleich zur Krankenversichertenkarte ist auch die Angabe zum Geschlecht. Damit sollen neben der Aufnahme des Lichtbildes zusätzlich Verwechslungen vermieden werden. Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann für die „Europäische Krankenversicherungskarte“ verwendet werden und macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich.

Aktuelle Daten verhindern Missbrauch

Im nächsten Schritt ist ein Online-Abgleich der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten vorgesehen. So können Veränderungen, die der Versicherte bereits an seine Krankenkasse gemeldet hat, z. B. eine Adressänderung, beim nächsten Arztbesuch automatisch per Knopfdruck auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert werden. Die Krankenkassen sparen, weil sie keine neuen Karten ausgeben müssen. Gleichzeitig können ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten besser als bisher erkannt werden. Missbrauch zu Lasten der Versichertengemeinschaft kann so weiter reduziert werden. Eine aktuelle elektronische Gesundheitskarte sorgt automatisch für aktuelle Daten in der Arztpraxis.

Elektronische Kommunikation von Arzt zu Arzt

Für die Kommunikation der Ärzte untereinander wird heute meistens der Postweg genutzt. Das führt häufig dazu, dass einem Mitbehandler wichtige Informationen nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Wenn der Arztbrief dann in der Praxis ankommt, muss er zusätzlich aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in die Praxis-EDV übernommen werden können. Deshalb fordern Ärztinnen und Ärzte schon lange, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Befunde schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt und digitalisiert übernommen werden können. Die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken) haben mit den Umsetzungsvorbereitungen hierzu begonnen.

Notfall

Im Notfall kann es lebensrettend sein, dass die Ärztin oder der Arzt Informationen, z.B. über bestehende Vorerkrankungen oder Allergien des Versicherten, erhält. In der nächsten Ausbaustufe ist daher vorgesehen, dass der Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen kann, wenn er dies wünscht. Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Notfallsanitätern dann auch ohne Mitwirkung der Patienten ausgelesen werden. Im Unterschied zu den anderen medizinischen Anwendungen ist für das Auslesen der Notfalldaten keine PIN des Versicherten erforderlich.

Welche Wahl haben Versicherte bei den medizinischen Anwendungen?

Jeder Versicherte wird zu gegebener Zeit selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte zur Speicherung von medizinischen Daten Gebrauch machen möchte. Er bestimmt auch, ob und in welchem Umfang er eine Anwendung wie die Notfalldaten nutzen wird, ob er die Karte zur Dokumentation seiner Organspendebereitschaft einsetzt oder später einmal die elektronische Patientenakte nutzt. Voraussetzung ist, dass die Anwendungen sich in Praxistests bewähren und die strengen Sicherheitsregeln einhalten.

Darüber hinaus können Patienten ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken oder auch wieder löschen lassen. Nur die Verwaltungsdaten der Versicherten werden – wie bei der Krankenversichertenkarte – verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert.

Wie sicher sind meine Daten?

Datenschutz und Praktikabilität haben höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen ist über ein eigens zu diesem Zweck zu errichtendes sicheres Gesundheitsnetz vorgesehen. Dieses ist nicht vergleichbar mit dem öffentlichen Internet. Medizinische Daten werden bereits verschlüsselt, bevor sie die Arztpraxis verlassen. Sie können – wenn der Patient den Zugriff auf diese Daten einem mitbehandelnden Arzt ermöglichen möchte – nur durch das gleichzeitige Stecken seiner Gesundheitskarte und des Heilberufsausweises des Arztes in das Kartenlesegerät entschlüsselt werden.

Daher ist eine „Entschlüsselung“ durch Dritte ausgeschlossen. Diese „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ entspricht den Vorgaben des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik. Darüber hinaus müssen die Patientin bzw. der Patient einem Zugriff auf medizinische Daten jeweils durch die Eingabe einer PIN zustimmen. Eine Ausnahme bilden die Notfalldaten; hier ist für einen Zugriff zwar ein Heilberufsausweis, situationsbedingt jedoch keine PIN-Eingabe des Patienten erforderlich.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte erhalten die Patientinnen und Patienten ein technisches Werkzeug, um ihre Gesundheitsdaten wirksam vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Sie bestimmen selber, wer wann welche Daten speichern, einsehen und ändern kann. Die Maßnahmen zum Datenschutz stellen ein Höchstmaß an Schutz für die sensiblen Gesundheitsdaten dar. Sie werden laufend technisch weiterentwickelt und sind eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt."

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