Google Kontaktlinsen-Kamera: Spionagetechnik für jeden? Gesetzgeber muss handeln!

Denn dies scheint der einzige Schluss zu sein, den man ziehen kann, wenn man derzeit diverse Medienberichte verfolgt. Demnach habe Google bereits 2012 ein Patent angemeldet, welches eine in eine Kontaktlinse integrierte Kamera enthalte und Anfang 2014 vom " US Patent and Trademark Office" genehmigt worden sei. Ein KOMMENTAR von Netz-Trends.de:

Grafik: linsenplatz.de
Spionagetechnik bald im Alltag? Kontaktlinsen mit Geheim-Kameras.

So langsam müsste sich auch der deutsche Gesetzgeber positionieren, denn das was Google jetzt angeblich plant, geht weit über Projekte wie Google Glass hinaus: Google scheint mit seinem neuesten angeblichen Plan, eine Kamera in Kontaktlisten zu integrieren, geradezu perfide Spionagesoftware für alle produzieren zu wollen.

Google scheint immer stärker den Weg zu verfolgen: Alles was technisch machbar ist, wird auch gemacht. Netz-Trends fordert den Gesetzgeber dringend auf: Technik wie Kameras in Kontaktlinsen gehört gesetzlich reguliert. Grund: Wenn keiner mehr erkennt, ob man heimlich gefilmt oder fotografiert wird, ist das Recht auf Privatheit Vergangenheit. Damit wird aber auch Spionage Alltag.

Das Misstrauen ist Bestandteil einer jeden Konversation. Schon heute schneiden immer mehr Menschen heimlich Gespräche im Unternehmen mit oder im privaten Raum, filmen mit Smartphones ihre Sexpartner, oder nehmen das Stöhnen der Freundin oder des Freundes beim Sexualakt auf. Verboten ist das zwar schon heute, doch immer weniger halten sich dran. Die Grenzüberschreitungen nehmen zu – begünstigt durch Technik. Und nun als auch noch Kameras in Kontaktlinsen.

Das Missbrauchs-Potential der Möglichkeiten von Google Glass ist schon groß, aber wenn selbst private Verbraucher rund um die Uhr mit einer kaum oder gar nicht sichtbaren Kamera im Auge am Arbeitsplatz auftauchen, beim Sex im Bett, zu Vorstellungsgesprächen, zu Verhandlungen in Firmen - ist der Missbrauch nicht nur wahrscheinlich, sondern unumgänglich. Es wäre endgültig das Ende zahlreicher Rechte und der Beginn einer unendlichen Schleife an kaum mehr zu ahndenden Rechtsbrüchen.

Google selbst, das ist bekannt, verfolgt bereits seit geraumer Zeit sein "smart contact lens project". Bekannt ist auch, dass Google hier angeblich Pläne verfolge, die Kamera sogar direkt mit dem Mobile Phone, also dem Handy, über eine Wireless-Lan-Connection zu verbinden. Das würde eine direkte Live-Übertragung eingefangener Bilder zum Beispiel während des Sexual-Aktes oder einer Verhandlung in einem Unternehmen ermöglichen.

Damit gehört ein solches Projekt eindeutig in den Bereich der regulierten Spionage- und Militärtechnik. Der Nutzen für die normalen Verbraucher ist ausschließlich perfider Natur. Google überschreitet hier Anstand und Recht.

Dennoch: Gleichzeitig müssen wir dankbar sein, dass uns Google einmal mehr vor Augen führt, was technisch möglich wäre und wahrscheinlich auch ist. Dabei ist es besser, dass Google das transparent macht, als dass perfide Politiker eine solche Geheimtechnik an ihre Geheimdienste streuen.

Dabei stellt sich auch die Frage: Das kürzlich im deutschen Bundestag bekannt gegebene neue Gesetz, welches heimlich aufgenommene Aufnahmen von Nackten mit maximal einem Jahr Haft bestraft, ist schon jetzt viel zu defensiv, viel zu schwach. Die Strafen müssen erheblich ausgebaut werden und das Gesetz muss auch Regulierungen enthalten, die klare Verbote für bestimmte Technologien aussprechen.

Wer gegen solche Gesetze als Produzent, Handelsunternehmen oder Produkt-Abnehmer verstößt, muss deutlich härter als mit einem Jahr bestraft werden. Die geplante Google-Technik gehört auf einen Verbots-Index für den Alltagsgebrauch – und zwar auf den Index verbotener Militärtechnik. Es gibt einfach keinen erkennbaren Grund, warum eine solche perfide Spionage-Technik produziert und massentauglich gemacht werden sollte.

Die Begeisterung von Google für neue Technik ist legendär und ein wichtiger Antriebsmotor für die gesamte Industrie. Aber sie bedarf auch gesetzlicher Regulierungen. Dass Google sagt, man könne mit in Kontaktlinsen eingebaute Kameras dem Nutzer helfen, beispielsweise unvorhergesehene Dinge, wie Autos, besser zu erkennen, scheint eher vorgeschoben.

Auch die Behauptung, man könne mit einer solchen Kamera das Sichtfeld der Menschen erhöhen, ist letztlich Unsinn: Die meisten Menschen sind schon heute mit der Fülle an Informationen kognitiv überfordert. Zudem: Wer schlecht sieht, der kann heute mit einer Augenlaser-Operation (Lasik), welche es in Deutschland zu Preisen zwischen 2.200 und 4.200 Euro gibt, seine Sehkraft häufig perfektionieren - auf bis zu 160% des üblichen Levels. Wozu da noch eine integrierte Kontaktlinsen-Kamera?

Bleibt als weiteres Betätigungsfeld die Behauptung aus dem Umfeld von Google, in Kontaktlinsen integrierte Kameras könnten blinden Menschen behilflich sein. Das ist der einzige Bereich, der in der Tat eine interessante Option sein könnte. Doch dann sprechen wir nicht von einer Kamera, die in eine Kontaktlinse integriert gehört, sondern direkt in das menschliche Auge. Eine Option wäre aber hier - und hierzu gibt es auch unabhängig von Google bereits zahlreiche industriell-medizinische Ansätze – dass eine Kamera das komplette Auge ersetzen könnte, um Blinden den Alltag zu erleichtern.

Eine solche Technik für Blinde wäre spannend und erkennbar nutzbringend. Doch auch dann gehört das klar gesetzlich reglementiert, indem für jeden anderen erkennbar gemacht werden sollte: Hier ist Kameratechnik beim Gegenüber im Einsatz.
Schon heute sind heimliche Foto- und Filmaufnahmen, auch Tonaufnahmen, eigentlich verboten. Nur für Journalisten gibt es Ausnahmeregelungen, wenn heimliche Aufnahmen eindeutig der Tatsache dienlich sind, gesellschaftliche Missstände aufzudecken. Doch selbst hier gilt: Das Recht am eigenen Bild in Unternehmensräumen oder Privaträumen, auch vom Gegenüber, ist klar gesetzlich geregelt. Auch Google hat sich hieran zu halten.

Deshalb: Die Parlamentarier im Deutschen Bundestag und in den Parlamenten weltweit müssen eine Geheimtechnik, wie eine eingebaute Kamera in einer Kontaktlinse, strickt unter die weltweiten Gesetze der Militärtechnik stellen und entsprechend streng regulieren. Ausnahmen darf es nur in Fällen medizinischer belegter Notwendigkeit geben und müssten dann entsprechend für jedermann deutlich erkennbar sein.

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