Polizeistaat? New York Polizei testet Google Glass Brillenkameras

Derzeit laufen zwei Tests, welche prüfen sollen, ob die New Yorker Polizei mit Google Glass noch besser alles und jeden kontrollieren kann. Dabei schien es nur eine Frage der Zeit gewesen zu sein, bis auch staatliche Stellen die großen Möglichkeiten von Google Glass nutzen. Als die wären: Mittels Gesichtserkennungssoftware könnte ohne großen Aufwand ein Polizist jede Person auch ohne Personalausweis (ist in den USA nicht üblich) sofort identifizieren - vom Fahrrad aus, zu Fuß oder vom Auto aus.

Foto: cc
Wäre auch noch ne Variante für die New Yorker Polizei. Brieftauben ausgestattet mit Google Glass.

Willkommen im Polizeistaat New York? Erstmals versucht sich nun die New Yorker Polizei (NYPD; New York Police Department) mit der internetfähigen Kamerabrille von Google, Google Glass.

Noch heißt es, wonach die NYPD mit Google Glass lediglich "experimentieren" würde. Wann Google Glass auch in Deutschland zu kaufen ist, ist noch nicht klar - der Release für UK (Britannien) scheint allerdings kurz bevorzustehen. Deutschland wird wohl im Laufe des Jahres 2014 auch noch erste umfangreichere Erfahrungen mit Google Glass sammeln können.

Doch hinkt Deutschland mal wieder in Fragen der angepassten Gesetzgebung, auch des Datenschutzes, hinterher. Denn: Letztlich sind die hiesigen Gesetze und Gerichte überhaupt nicht auf solche neuen potentiellen Spionagegeräte wie Google Glass ausgerichtet. Was bedeutet es denn, wenn plötzlich jeder und überall heimlich oder offen mit einer Brille digital arbeiten kann und sich potentiell als Spion betätigen kann? Was bedeutet es, wenn man seinen Gegenüber in der Sauna heimlich ohne Körperbewegung, nur per Sprachbefehl, abfilmen oder fotografieren kann und das ins Internet stellen kann? Reichen hier die potentiellen Strafen wirklich aus?

Deutschland hinkt in der Internet-Gesetzgebung mal wieder hinterher

Wie sehr Deutschland in vielen gesetzlichen Fragen international noch hinterher hinkt, zeigt sich besonders beim unsäglichen fliegenden Gerichtsstand für Urheberrechtsverletzungen oder bei Presserechtsfragen auf Onlineportalen. In Deutschland kann in diesen Fachgebieten jeder den ihm genehmen Gerichtsstandort wählen (was in den USA komplett unüblich ist). Das führt dann dazu: Je unerfahrener, man könnte auch sagen dümmer, die Richter sind, desto lieber werden solche Gerichtsstandorte gewählt: Denn ein Richter, dem eine juristische Expertise in einem Fachgebiet fehlt (beispielsweise Onlinerecht, Presserecht), wird meist mit seinen Strafen deutlich härter agieren, als ein erfahrener Richter, der einen Tatbestand besser differenzieren kann.

Besonders beliebt ist beispielsweise bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen der Standort Düsseldorf. "Schon zwei oder drei mit einem Markenlogo bedruckte Kulis werden dort teils mit einem Streitwert von bis zu 2 Millionen Euro belegt – was Gerichtskosten und Kosten laut Gebührenordnung für Rechtsanwälte von 50.000 bis 80.000 Euro nach sich zöge", erkärt ein Heidelberger Jurist. Ähnlich sieht es bereits heute im Presserecht aus: Zwar gibt es zwei Pressekammern in Deutschland – Berlin und Hamburg – doch immer mehr Gerichte spielen sich ohne jegliche juristische Presseerfahrung als Gerichte rund um angebliche Presserechtsverstöße, gerade wenn diese auf Onlineportalen passiert sind, auf.

Da werden dann schon mal kleine Blogs im Internet mit 200 Euro Monatsumsatz wegen einem Text, der eigentlich durch das Grundgesetzt und das dort verankerte Recht auf Meinungs- und Bewertungsfreiheit gedeckt wäre, mit Streitwerten von 150.000 bis 500.000 Euro belegt – um den Blogs wirtschaftlich das Genick zu brechen und durch die Hintertür kritische und unbeliebte Äußerungen komplett im Netz zensiert zu bekommen. Eigentlich müssten erfahrene Richter so etwas erkennen. Doch Amtsrichter oder Landesrichter in Städten wie Augsburg, Stuttgart oder Mannheim sind eben keine Presserechtsanwälte – entsprechend fallen teils die Urteile aus.

New Yorker Polizei teste bislang nur....

Derzeit lässt sich jedenfalls der Deputy Commissioner Stephen Davis von Big Apples Polizei mit den Worten zitieren, man versuche bestimmte Einheiten der New Yorker Polizei mit zwei Google-Glass-Installationen testweise auszustatten. Dabei heißt es noch etwas verschwommen, zunächst wolle man Google Glass den Cops grundsätzlich erst einmal zur Verfügung stellen, um "weiterführende Entwicklungen im technologischen Bereich" erzielen zu können. Allerdings handele es sich dabei um klassische Technik-Tests. So würde die New Yorker Polizei regelmäßig "Ausstattungen, technische Produkte, neue Softwareprogramme und andere Konsumprodukte auf ihre potentielle sinnvolle Nutzbarkeit durch die Polizei überprüfen".

Zunächst einmal scheint der Test aber eher auf Schmalspur zu laufen. So sagte die New Yorker Polizei, wonach sie im "Dezember 2013" bislang lediglich zwei paar Google Glass-Brillen erhalten habe. Allerdings nutze man die digitalen Alleskönner-Brillen derzeit noch nicht im üblichen polizeilichen Einsatz, also zum Beispiel dem Streifendienst ("... The devices have not been deployed in any actual field or patrol operations").

Mit Google Glass kann auf vielfache Weise digital interagiert werden - zum Beispiel können Fotos gemacht werden, Videos gedreht werden, können Gespräche heimlich oder offen aufgezeichnet werden und es kann parallel eine Abfrage mit dem Internet gestartet werden.

Potentiell könnten staatliche Stellen die Digitalbrillen von Google auch mit einer automatischen Gesichtserkennungssoftware ausstatten. In New York wird bereits diskutiert, ob das so erhaltene Bild- oder Tonmaterial möglicherweise später auch vor Gericht verwendet werden dürfte. Auch in der Personensuche eröffnen digitale Brillen völlig neue Möglichkeiten: Der Cop bekäme auf einen Schlag digital direkt auf seine Brille beispielsweise Fotos oder Videos von gesuchten Personen.


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