Gema Anmeldung und Gema Kosten Berechnung - Tutorial

Folgende Veranstaltungen fragt die GEMA ab, bevor dem Nutzer die Kosten für eine Songaufführung mitgeteilt werden: Ob es sich um eine eintägige oder mehrtägige Veranstaltung mit Musik handelt, ob es ein Konzert der Unterhaltungsmusik ist, ob im Betrieb Hintergrundmusik eingesetzt werden soll (mittels Radio, Fernsehen, Tonträger oder z. B. Barpianist usw.), ob die Musik im Hotelzimmer, beziehungsweise im Gästezimmer, weiterleitet werden soll (Fernsehen, Radio usw.), ob die Musik in einer Discothek oder einem Tanzlokal gespielt werden soll, ob die Musiknutzungen auf einer Messe oder Ausstellung stattfinden soll oder ob es sich um eine Online-Musik handelt (z.B. Homepage- oder Webradiobetreiber).

Foto: Netz-Trends.de
Ein 70-Jähriges Jubiläum einer Firma kann schon ein GEMA-Kostenfall sein.

Die Gema bietet einen komfortablen Onlinerechner an für all jene, die prüfen möchten, ob und in welchem Umfang Kosten für eine öffentliche oder geschlossene Musikaufführung mit Livemusik, Radio oder CD fällig werden. netz-trends.de nennt hier die wichtigsten Abfragekriterien zur Berechnung einer möglichen fälligen GEMA-Gebühr und testete selbst die Kosten für eine zweistündige Musikdarbietung zum fiktiven 70. Firmenjubiläum einer Rechtsanwaltskanzlei. Am Anfang steht die Gema Anmeldung online und anschließend müssen die Schritte im Gema-Onlinerechner durchgeführt werden.

Hat man diese erste Kategorisierung der geplanten Musikdarbietung online auf dem Gema-Rechner angekreuzt, ist eine weitere nähere Umschreibung notwendig. So fragt die GEMA im zweiten Schritt ab, in welchen Räumlichkeiten die Musikdarbietung stattfinde und zwar ob:

In geschlossenen Räumen für jedermann, in einem Raum ohne Stuhlreihen, in einem Raum vor Stuhlreihen (= Konzertbestuhlung), im Freien für jedermann, an einem festen Ort ohne Stuhlreihen, an einem festen Ort vor Stuhlreihen (= Konzertbestuhlung), als Umzug / Festzug mit Musik, als Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfest ohne Eintrittsgeld, als Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfest mit Eintrittsgeld, in geschlossenen Räumen oder im Freien, nur für geladene Gäste (z.B. Jubiläen, Präsentationen, Werbeveranstaltungen) ohne (oder mit) Eintrittsgeld.

Im dritten Schritt fragt die GEMA schließlich ab, ob man überwiegend Live-Musik plane aufführen zu lassen (Musiker, Kapelle, Band, etc.), die Musik überwiegend vom Tonträger wiedergegeben wird (CDs, iPod, MP3, etc.), Musik aus dem Radio gespielt werde, Musik vom Bildtonträger (DVD, Video, etc.) wiedergegeben werde.

In den letzten Schritten möchte die GEMA noch wissen, wann genau die Musikdarbietung stattfinden solle und wie viele Stunden. Zudem muss der GEMA-Melder noch online erklären, wie hoch gegebenenfalls die finanziellen Aufwendungen für musikalische Darbietungen seien, die Anzahl der geladenen Gäste, die Raumgröße (qm), ob man zusätzliche Einnahmen aus Werbung erziele, ob man selbst bespielte Tonträger nutze oder später eine zusätzliche Fernsehwiedergabe der Veranstaltung (z.B. des Jubiläums) plane, beispielsweise per Videoaufnahme.

Private Geburtstagsfeiern sind in Ordnung

Grundsätzlich verhält es sich so, dass private Feiern nicht der GEMA gemeldet werden müssen. So teilte Franco Walther von der GEMA netz-trends.de mit:

"Für die Musik, die auf einer Party in den eigenen vier Wänden gespielt wird, müssen grundsätzlich keine Lizenzvergütungen entrichtet werden. Wenn jedoch Musik öffentlich wiedergegeben wird, sieht die Sache anders aus. Im Urheberrechtsgesetz steht dazu: 'Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.' Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht."

Gema-Onlinetest-Buchung netz-trends.de

In einem fiktiven Test-Fall hat sich netz-trends.de für folgende Musikdarbietungs-Option entschieden: Wir planen bei der GEMA die Kosten für ein Firmenjubiläum einer Rechtsanwaltskanzlei einzuholen. Die Veranstaltung findet für 25 geladene Gäste ohne Eintritt in einem geschlossenen angemieteten Raum statt. Hier wollen wir die Musik überwiegend vom Tonträger wiedergegeben (CDs, iPod, MP3, etc.), planen die Darbietung mit einem Camcorder aufzunehmen und später CD-ROMs davon an die geladenen Gäste zu senden. Die Musik soll überwiegend von CDs abgespielt werden.

Das Jubiläum der Rechtsanwaltskanzlei soll in einem Raum mit 35 bis 100 Quadratmetern durchgeführt werden, wir planen aber nur rund 100 Euro für den Laien-DJ (Student). Wir verfügen über keine zusätzliche Einnahmen aus Werbung. Die Veranstaltung wäre an einem Samstagabend zwischen 19 und 21 Uhr - als musikalischer Ausklang eines gemeinsamen Jubiläumsessens, welches zuvor in einem Restaurant stattfand.

Das Ergebnis der netz-trends.de-Testbuchung: In unserem Fall würde die GEMA 104,98 Euro für die zwei Stunden Musik von den CDs, aufgelegt von einem DJ, berechnen. Diese Rechnung würde sich zusammensetzen aus einer Gebühr für "Unterhaltungsmusik mit Tonträgern" (67,20 Euro), einer Gebühr für die spätere Video-Übertragungsmöglichkeit (17,47 Euro), einer Gebühr für das Überspielen auf das TV-Gerät (13,44 Euro) und einer Umsatzsteuer von 6,87 Euro. Insgesamt wären also brutto 104,98 Euro für die zwei Stunden Firmen-Jubiläums-Musik zu bezahlen.

Billiger würde es, wenn wir uns für eine Live-Band entscheiden würden, welche zwei Stunden in dem von uns gemieteten Raum auftreten würde. Dann würden für die zwei Stunden Musik lediglich 25 bis 35 Euro an GEMA-Gebühren anfallen. Mehr unter: https://www.gema.de/nc/zbv/neuregistrierung

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