Clerical Medical soll Verbraucher Geld zurückzahlen

Das neue Urteil des Landgerichts Ulm gibt vielen Anlegern Hoffnung, denen Finanzvermittler hochristkante (auch kreditfinanzierte) Lebensversicherungen von Clerical Medical andrehten (möglicherweise auch Altersvorsorge-Produkte). Bereits im Juli 2012 hatte der deutsche Bundesgerichtshof einige wichtige Rechtsfragen rund um Aufklärungspflichten, der Verjährung und zur Zurechnung des Beraterverschuldens, gefällt.

Mittlerweile wird immer deutlicher, dass der MLP-Partner Clerical Medical vor deutschen Gerichten sehr kritisch gesehen wird und damit die Erfolgsaussichten für Anleger, die sich von Clerical Medical (oder ähnlichen Versicherungen) geprellt sehen, steigen. Folgende Möglichkeiten bieten sich: Schadenersatz bis hin zur Rückabwicklung und sogar die Begleichung eines Erfüllungsschadens. Das heißt: Die Zahlung von Beträgen, die in im Falle einer Anlage den Anlegern für die Zukunft versprochen worden waren, dann aber doch nicht eintrafen.

netz-trends.de-Tipp Altersvorsorge:

Es ist Vorsicht angebracht: Für alle Verträge die zum 1.1.2002 geschlossen wurden, tritt die Verjährung bereits zehn Jahre nach Zeichnung ein. Das heißt: Auch alle Abschlüsse von Rentenversicherungen (beispielsweise über MLP) sollten in jedem Fall kontinuierlich in ihrer Performance kontrolliert werden. Das gilt beispielsweise für Riesterrenten, Rürup Renten, Fondgebundene Lebensversicherungen etc. Niemals sollte sich ein Anleger von Altersvorsorge-Produkten darauf verlassen, dass am Ende schon alles stimmen wird, was einmal von einem Versicherungsberater erzählt worden war.

Doch: Ohne eine Rechtschutzversicherung sollte man sich den Rechtsweg gegen eine Versicherung, einen Anlageberater oder Finanzdienstleister, auch gegen Makler, sehr gut überlegen. Hier laufen schnell Kosten von 4000 Euro und mehr auf.

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